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1 Stellenausschreibung vom Das Land Sachsen-Anhalt stellt im Schuljahr 2016/17 unbefristet weitere Lehrkräfte sowie Lehrkräfte zur Bildung einer regionalen Vertretungsreserve an 1. Grundschulen, 2. Förderschulen, 3. Sekundarschulen, 4. Gemeinschaftsschulen, 5. Gesamtschulen, 6. Gymnasien und 7. Berufsbildenden Schulen ein. Die Stellen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber für die regionale Vertretungsreserve werden unbefristet eingestellt und der in der Anlage mit V gekennzeichnet ausgewiesenen Schule als Stammschule zugeordnet. Sie können in den ersten beiden Jahren zur Absicherung der Unterrichtsversorgung an bis zu drei weitere Schulen abgeordnet werden. Die Mobilität der Vertretungslehrkraft durch Vorhandensein eines Führerscheins und eines Pkw wird vorausgesetzt, da der Einsatz an mehreren Schulen einer Regionen erfolgt und diese gegebenenfalls nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Die Stellen für berufsbildende Schulen werden in schulformbezogenen Auswahlverfahren besetzt. Die Auswahlgespräche hierzu finden voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche statt. Alle anderen ausgeschriebenen Stellen werden im zentralen Auswahlverfahren vergeben (siehe III. Auswahlverfahren). Die Dienstaufnahme erfolgt in der Regel zum In Ausnahmefällen kann sie davon abweichen, wie beispielsweise bei Bewerbungen von Lehrkräften aus einem anderen Bundesland oder aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber. Die Arbeitsaufnahme sollte spätestens bis zum erfolgen können. In diesem Fall ist der frühestmögliche Termin der Dienstaufnahme im Bewerbungsbogen unter 3.4 anzugeben. Bereits im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt unbefristet tarifbeschäftigte oder verbeamtete Lehrkräfte werden nicht in dieses Besetzungsverfahren einbezogen. Ein gewünschter Wechsel an eine andere Schule muss gesondert jeweils bis eines Jahres beim Landesschulamt beantragt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die ein unbefristetes Einstellungsangebot der Ausschreibungen vom angenommen haben, werden ebenfalls nicht in dieses Besetzungsverfahren einbezogen. Diese Stellenausschreibung zur unbefristeten Einstellung in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich nicht an Studienabsolventen mit einem Ersten Staatsexamen bzw. lehramtsbezogenen Masterabschluss, die noch keinen Vorbereitungsdienst absolviert haben. Die letzten Einstellungsverfahren haben gezeigt, dass eine möglichst weiträumige Mobilität die Einstellungschancen erhöhte. Attraktive Schulen gibt es in allen Regionen des Landes. Der Kontinuität des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler kommt besondere Bedeutung zu. Bitte bewerben Sie sich deshalb nur für Schulen, in denen Sie langfristig unterrichten können und wollen. Eine Freigabe zur Versetzung aus persönlichen Gründen ist in den ersten Jahren nicht zu erwarten. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren erfolgt nur für die Stellen, die von Ihnen unter Nummer 5 im Bewerbungsbogen ausdrücklich angegeben wurden. Bei der Angabe der Stellen sind die Stellennummern zu verwenden. Seite 1

2 Das Einstellungsverfahren wird nach den Regelungen des RdErl. des MK vom Einstellungsverfahren an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (SVBl. LSA S. 251), zuletzt geändert mit RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 87) veröffentlicht unter durchgeführt. Um den Anteil männlicher Bezugspersonen in der Primarstufe zu erhöhen, werden Männer besonders aufgefordert, sich zu bewerben. I. Allgemeines Die Bewerbungsunterlagen sind unter Verwendung des amtlichen Bewerbungsbogens ausschließlich schriftlich per Post an das Landesschulamt Referat 32 Personalgewinnung LK Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) zu richten. Die Ausschreibung ist veröffentlicht unter Bewerbungsschluss ist Donnerstag, der Hierbei gilt der Posteingangsstempel des Landesschulamtes. Die Bewerbungsunterlagen sind mit dem Kennwort: Einstellungen in den Schuldienst im Schuljahr 2016/17 - Stellenausschreibung vom zu versehen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig eingereicht wurden. Ausschließlich zur Fristwahrung ist eine Zusendung vorab per Telefax an die Fax- Nr oder per an lehrereinstellungen@lscha.mk.sachsen-anhalt.de möglich. Anstelle des Zeugnisses wird auch eine vorläufige Zeugnisbescheinigung anerkannt, aus der das Lehramt, die Fächer und die endgültige Gesamtnote ersichtlich sind. II. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzugsweise im Klemmhefter mit transparentem Deckel ohne Folien in nachfolgender Reihenfolge einzureichen: a) der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen, b) Zeugnisse (einfache Kopien, auch für die nachfolgenden Punkte), c) sonstige Zeugnisse oder Zertifikate (Ergänzungs- und/oder Erweiterungsprüfungen, Unterrichtserlaubnisse, Zusatzqualifikationen, Zertifikat Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) d) bei bestehendem Dienstverhältnis nach Ausbildungsende: Kopie der Ernennungsurkunde auf Probe und ggf. auf Lebenszeit und eine aktuelle Freigabeerklärung des abgebenden Landes e) ggf. Arbeitsverträge f) ggf. Schwerbehindertenausweis Seite 2

3 g) ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder, für das/die Unterhaltspflicht besteht, sowie eine amtliche Meldebescheinigung, dass das Kind/die Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebt/leben. h) tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs (Lichtbild nicht erforderlich), i) ggf. Ernennungsurkunde zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf oder Ausbildungsvertrag oder ein vergleichbarer Nachweis Bei Bewerbungen auf mehrere Stellen der Anlage 1 ist nur ein Bewerbungsbogen einzureichen. Aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt keine Rücksendung sondern unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen. Liegen die Bewerbungsunterlagen aus der Stellenausschreibung vom bereits im Landesschulamt vor, muss lediglich ein aktueller Bewerbungsbogen mit Angabe der konkreten Stellennummer laut Ausschreibung unter Nummer 5 des Bewerbungsbogens an die oben genannte Adresse per Post eingereicht werden. Neue Sachverhalte, die zu einem Bonus bzw. zu dessen Erhöhung führen könnten, müssen ebenfalls auf diesem Wege mitgeteilt werden. Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich gegenwärtig in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Bundesland befinden, ist eine Einbeziehung in das Bewerbungsverfahren nur möglich, wenn den Bewerbungsunterlagen eine Freigabeerklärung des abgebenden Landes beigefügt wird. Es wird gebeten, die derzeitige Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe im Bewerbungsbogen unter Pkt anzugeben. Wenn eine Eingangsbestätigung für die Bewerbung gewünscht wird, ist eine ausreichend frankierte und adressierte Postkarte mit folgendem Text beizufügen: Ihre Bewerbung um eine Einstellung in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2016/17 ist hier eingegangen. III. Einstellungsvoraussetzungen 1. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt gemäß 6 bis 8 ff. der Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen- Anhalt vom 31. Mai 2010 (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA) (GVBl. LSA S.352) in der jeweils geltenden Fassung mit der in der Ausschreibung genannten Fachkombination und ggf. zusätzlichen Qualifikationen (Spalte 3 der Anlage 1) besitzen. Die in der Ausschreibung genannte Fachkombination und ggf. zusätzliche Qualifikationen müssen vollständig erfüllt sein. Es finden grundsätzlich nur Bewerbungen bis zu einer gewichteten Durchschnittsnote von 3,5 Berücksichtigung. Sind Fächer, Fachrichtungen oder Qualifikationen als möglichst gekennzeichnet, gilt Folgendes: Stehen für diese Stellen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (bis zu einer gewichteten Durchschnittsnote von 2,5) mit dem als möglichst gekennzeichneten Fach, der Fachrichtung oder Qualifikation zur Verfügung, können nachrangig auch Bewerbungen ohne dieses Fach, diese Fachrichtung oder Qualifikation Berücksichtigung finden. Sollten keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit den in Spalte 3 des in der Anlage 1 bezeichneten Lehramtes vorliegen, können auch Bewerbungen entsprechend der in Spalte 4 der Anlage benannten Fußnoten (siehe unter 2.) Berücksichtigung finden. Seite 3

4 Der Einsatz einer Bewerberin oder eines Bewerbers mit der Lehrbefähigung für Ethik und Evangelische Religion kann langfristig oder auf Dauer auch an zwei Schulen erfolgen. Für die Stellen an Gymnasien mit dem Fach Ethik können auch Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Gymnasien einbezogen werden, die über eine Lehrbefähigung im Fach Philosophie verfügen. Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen. 2. Fußnoten 1) Voraussetzung Lehramt an Grundschulen In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber, die sich als Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst befinden und über einen nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbenen Abschluss als Lehrer für untere Klassen verfügen, berücksichtigt werden. 2) Voraussetzung Lehramt an Förderschulen In einem zweiten Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber mit einem nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbenen Abschluss als Sonderschullehrer berücksichtigt werden. 2a) Voraussetzung Lehramt an Sekundarschulen an Sekundarschulen für das Lehramt an Gymnasien oder mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden, sofern die Bereitschaft eines dauerhaften Einsatzes an der Sekundarschule besteht. 2b) Voraussetzung Lehramt an Sekundarschulen an Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen für das Lehramt an Gymnasien oder mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden, sofern die Bereitschaft eines dauerhaften Einsatzes an der Gemeinschaftsschule bzw. Gesamtschule besteht. Seite 4

5 Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen. Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen nicht möglich. Die Einstellung erfolgt hier in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend 2c) Voraussetzung Lehramt an Gymnasien an Gemeinschaftsschulen, Gesamt- schulen und Gymnasien für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden. Aus laufbahnrechtlichen Gründen ist eine Verbeamtung von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen nicht möglich. Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend 2d) Voraussetzung Lehramt an Sekundarschulen an Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen für das Lehramt an Förderschulen berücksichtigt werden. Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgen. 3) Voraussetzung Lehramt an Sekundarschulen oder Lehramt an Gymnasien an Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien Sollten insgesamt keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit der Laufbahnbefähigung für eines der unter den Fußnoten 2a), 2b), 2c) und 2d) genannten Lehrämter vorliegen, können in einem dritten Auswahlverfahren auch Bewerbungen von Lehrkräften einbezogen werden, die über ein mit einem Diplom erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium der ehemaligen DDR mit Lehrbefähigung für zwei Fächer der aktuellen Stundentafel verfügen. 4) Voraussetzung Lehramt an Sekundarschulen oder Lehramt an Gymnasien an Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien Sollten insgesamt keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit der Laufbahnbefähigung für eines der unter den Fußnoten 2a), 2b), 2c) und 2d) genannten Lehrämter bzw. Qualifikationen nach Fußnote 3) vorliegen, können in einem vierten Auswahlverfahren auch Bewerbungen von Lehrkräften einbezogen werden, die über ein erfolgreich abgeschlossenes und für die gesuchten Fächer einschlägiges Hochschulstudium verfügen, welches an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder nach einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss beendet wurde. Seite 5

6 Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend Mit Abschluss des Arbeitsvertrages verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, innerhalb der ersten beiden Jahre des Arbeitsverhältnisses ihre pädagogische Eignung nachzuweisen und an entsprechenden Fortbildungskursen teilzunehmen. 5) Voraussetzung Lehramt an Berufsbildenden Schulen oder Lehramt an Gymnasien an Berufsbildenden Schulen Sollten keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien vorliegen, können in einem zweiten Auswahlverfahren auch Bewerbungen von Lehrkräften einbezogen werden, die über ein erfolgreich abgeschlossenes und für die gesuchte Fachrichtung einschlägiges Hochschulstudium verfügen, welches an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule mit einem Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss oder nach einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule mit einem Master-Abschluss beendet wurde. Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L. Die Eingruppierung wird entsprechend Mit Abschluss des Arbeitsvertrages verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, innerhalb der ersten beiden Jahre des Arbeitsverhältnisses ihre pädagogische Eignung nachzuweisen und an entsprechenden Fortbildungskursen teilzunehmen. IV. Auswahlverfahren Für das Auswahlverfahren gelten die unter Nummern 3 und 4 des o.g. RdErl. festgelegten Auswahlgrundsätze und Regelungen zur Ermittlung der Gesamtergebnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung. Bei der Erstellung der Rangliste wird ein Bonus für die in Nummer 3.5 des o.g. RdErl. genannten Gründen nur gewährt, wenn mit der Bewerbung jeweils ein ausreichender Nachweis über die Berechtigung des Bonus vorgelegt wird. Dies gilt auch für die mögliche Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten im Verfahren. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stellen für berufsbildende Schulen werden in schulformbezogenen Auswahlverfahren besetzt. Alle anderen ausgeschriebenen Stellen werden im zentralen Auswahlverfahren vergeben (Nummer 6 des o.g. RdErl.). Auf die Stellenangebote erbitten wir Ihre Entscheidung innerhalb einer kurzen Rückäußerungsfrist (in der Regel drei Tage, im Nachrückverfahren ggf. auch kürzer). Um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen, sind im Bewerbungsbogen unbedingt Telefonnummer und -Adresse anzugeben. Bei Angabe der -Adresse erfolgt das Einstellungsangebot ausschließlich per . Bitte stellen Sie bei Abwesenheit sicher, dass Sie auf ein Stellenangebot rechtzeitig reagieren können. Die Nichtäußerung innerhalb der gesetzten Frist steht einer Ablehnung gleich. Es besteht kein Anspruch auf ein weiteres Angebot im laufenden Verfahren. Entsprechend dem o.g. RdErl. wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen der unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber für evtl. folgende Stellenausschreibungen aufbewahrt werden, soweit dies gewünscht wird. Seite 6

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