Prüferstandardisierung BW

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1 Prüferstandardisierung BW Teil 2 Motorflug und

2 Anspruch des Seminars: Dieses Seminar kann und will nur ein roter Faden für die Prüfertätigkeit sein. Es können nicht alle Prüfungen/Situationen durchgesprochen, sondern nur einzelne Themen exemplarisch angesprochen werden und entsprechen dem Stand des in der Fußzeile angegebenen Datums. Dieses Seminar ist kein EASA-Seminar. Die Inhalte der EU-VO 1178 und Ergänzungen werden vorausgesetzt

3 Umsetzung der Teil-FCL Regelungen bei der Abnahme von Prüfungen in der Praxis (fachlicher Teil) als Leitfaden für die Abnahme von verschiedenen Prüfungen. 1. Welche Prüfungen durch welche Prüfer 2. Durchführung von Prüfungen 2.1 Kontrollen der Voraussetzungen für die Durchführung einer Prüfung 2.2 Prüfungsvorbereitungen 2.3 Durchführung der Prüfung 3. Dokumentation 4. Weitere Prüfungen 4.1 Mündliche Prüfungen 4.2 Befähigungsüberprüfung 4.2 Kompetenzbeurteilungen

4 Prüfungsarten Prüfung steht als Oberbegriff für die drei verschiedenen Arten von Prüfungen. Die Begriffe in deutsch und englisch: Praktische Prüfung skill test Befähigungsüberprüfung proficiency check Kompetenzbeurteilung assessment of competence

5 Art der Prüfung Fundstelle Prüfer Prüfprotokoll LBA Praktische Prüfung Erwerb LAPL (A) / Erneuerung abgelaufene Lizenz Erwerb PPL (A) / Umschreibung ausländische Lizenz Skill Test Erwerb CR SEP/TMG FCL.725 FE (A) CRE (A) Erweiterung Rechte LAPL (A) SEP/TMG Prüfer bestimmt Prüferwahl onal/praktischepruefung/kategorien _PrueferBerichte_D.html NFL II 82/13 FCL.125 FE (A) Docs/Downloads/DE/Formu lare/l3/flugzeuge_pdf/500 _LAPL_A_D.pdf FCL.235 FE (A) Docs/Downloads/DE/Formu lare/l3/flugzeuge_pdf/550 _PPL_A_D.pdf FCL.135A FE (A) CRE (A) Docs/Downloads/DE/Formu lare/l3/flugzeuge_word/c _100_CR_TR_SPA_exc_Com plex_hpa_d.doc Docs/Downloads/DE/Formu lare/l3/flugzeuge_word/c _100_CR_TR_SPA_exc_Com plex_hpa_d.doc Bergflugberechtigung FCL.815 FE (A)??? x x x x x

6 Art der Prüfung Fundstelle Prüfer Prüfprotokoll LBA Befähigungsüberprüf ung Proficency Check Prüfer bestimmt Prüferwahl onal/praktischepruefung/kategorien _PrueferBerichte_D.html NFL II 82/13 Verlängerung/Erneu erung CR SEP/TMG Ausübung der Rechte LAPL (A) FCL..740 FCL.140.A b) (1) FE (A) CRE (A) Docs/Downloads/DE/Formu lare/l3/flugzeuge_word/c _100_CR_TR_SPA_exc_Com plex_hpa_d.doc x

7 Art der Prüfung Kompetenzbeurteilung Fundstelle Assessment of competence Prüfe r Erwerb FI (A) FCL.935 FIE (A) Verlängerung/ Erneuerung FI (A) FCL.940.FI FIE (A) Erwerb CRI (A) FCL.935 FIE (A) Verlängerung/ Erneuerng CRI (A) FCL.940.CRI FIE (A) Erwerb FI-I FCL.905.FI FIE (A) Prüfprotokoll LBA Prüfer bestimm t Prüferwahl al/praktischepruefung/kategorien_prue ferberichte_d.html NFL II 82/13 cs/downloads/de/formulare /L3/Flugzeuge_pdf/180_FI_A _D.pdf cs/downloads/de/formulare /L3/Flugzeuge_pdf/180_FI_A _D.pdf cs/downloads/de/formulare /L3/Flugzeuge_pdf/180_FI_A _D.pdf cs/downloads/de/formulare /L3/Flugzeuge_pdf/180_FI_A _D.pdf cs/downloads/de/formulare /L3/Flugzeuge_pdf/180_FI_A _D.pdf x x x x x

8 Praktische Prüfungen Ersterwerb 2) Durchführung von Prüfungen Die Beauftragung des Prüfers zur Abnahme von praktischen Prüfungen erfolgt im Falle eines Ersterwerbs einer Lizenz durch eine Luftfahrtbehörde, in Baden Württemberg, gem. NfL II 82/13 auch für den Ersterwerb einer Lehrberechtigung und für die Umschreibung und Erneuerung von Lizenzen Alle anderen Prüfungen werden ohne Auftrag einer Behörde durchgeführt, z.b. durch eine ATO oder vom Bewerber veranlasst. Zu den Aufgaben der Prüfer gehört die Überprüfung der Voraussetzungen zur Abnahme einer Prüfung. Sind nicht alle im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt, kann die Prüfung nicht durchgeführt werden!

9 Praktische Prüfungen Ersterwerb 2.1) Kontrollen der Voraussetzungen für die Durchführung einer Prüfung Kontrolle der eigenen Voraussetzungen zur Abnahme einer Prüfung: Gültige Lizenz und Tauglichkeitszeugnis Gültige Rechte zur Tätigkeit als PIC während der Prüfung (Klassenberechtigung/Musterberechtigung) Gültige Lehr- und Prüferberechtigung für die Prüfung, die abgenommen werden soll Gültige entsprechende Berechtigung bei der Abnahme einer Prüfung für eine Berechtigung Alle weiteren Voraussetzungen zur Abnahme von Prüfungen erfüllt entsprechend FCL

10 Praktische Prüfungen Ersterwerb Kontrolle der eigenen Voraussetzungen zur Abnahme einer Prüfung (Fortsetzung) Keine persönlichen Interessen betroffen (FCL.1005) Nicht an der Empfehlung zur Prüfung beteiligt Maximal zu 25% an der Ausbildung des Bewerbers beteiligt. Fit Bei allen Prüfungen sollte sich der Prüfer vor der Prüfung das zu Grunde liegende Ausbildungsprogramm vergegenwärtigen. Bei allen Prüfungen die auch eine mündliche Befragung beinhalten, sollte sich der Prüfer entsprechend gut vorbereitet haben

11 Praktische Prüfungen Ersterwerb Kontrolle der Prüfungsvoraussetzungen des Bewerbers um eine Lizenz (praktische Prüfung) (und Ersterwerb Lehrberechtigung (Kompetenzbeurteilung) ) Frist seit Theorieprüfung nicht überschritten (FCL.025 c) (1) i)) (nur bei Lizenzerwerb) gültiges Tauglichkeitszeugnis, Identität, Beauftragung durch Landesluftfahrtbehörde prüfen bei Wiederholungsprüfungen, ob eine weitere festgelegte Ausbildung in einer ATO in entsprechendem Umfang stattgefunden hat

12 Praktische Prüfungen Erweiterung Kontrolle der Prüfungsvoraussetzungen des Bewerbers zur Erweiterung Kontrolle der Schulungsaufzeichnungen (FCL.030 b)), vor allen bei Erwerb Klassenberechtigung sehr wichtig, da abgezeichnetes Schulungsprotokoll = dem Prüfungsprotokoll Anforderungen bezüglich Mindestanzahl Schulungsflüge, Stunden, Starts prüfen

13 Praktische Prüfungen Umschreibung Drittlandlizenzen Kontrolle der Prüfungsvoraussetzungen des Bewerbers zur Umschreibung Drittlandlizenz vorhanden gültiges Tauglichkeitszeugnis Identität Beauftragung durch Landesluftfahrtbehörde prüfen

14 Praktische Prüfungen Erneuerung von Beiblättern, abgelaufenen Lizenzen Kontrolle der Prüfungsvoraussetzungen des Bewerbers zur Erneuerung von Lizenzen/Beiblättern falls erforderlich, Auffrischungsschulung durchgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigung durch ATO liegt vor (bei freier Prüferwahl) Prüferzuteilung bei Erneuerung von Lizenzen und alten Beiblättern

15 Praktische Prüfungen 2.2 Prüfungsvorbereitungen Die Durchführung einer praktischen Prüfung zum Erwerb einer Lizenz erfolgt entsprechend der Ausbildung wie im genehmigten Ausbildungsprogramm beschrieben (in Übereinstimmung mit den Anforderungen aus den AMC zum Teil FCL. Die vom Bewerber zu beachtenden, besonders sicherheitsrelevanten Verfahren und Handlungen sind im Anhang aufgeführt. Dabei dient das der Prüfung entsprechende Prüfungsformular (Bericht des Prüfers) als grober Leitfaden. Prüfern ist dringend zu empfehlen sich Checklisten für die Prüfungsrelevanten Punkte, z.b. aus den Checklisten der entsprechenden Ausbildungsprogramme der ATOs zu erstellen. Besonders trifft das für sicherheitsrelevante Punkte und Verfahren zu (siehe Anhang). Die Gründe zur Nutzung einer Checkliste:

16 Gibt dem Prüfer die Möglichkeit ein Prüfprogramm zusammenzustellen. Hilft ihm, an alle Prüfungsrelevanten Punkte zu denken und diese Punkte zu beachten. Nach der Prüfung sind alle Punkte nachvollziehbar erfasst, ohne dass etwas bei der Nachbesprechung vergessen werden kann. Aus allen abgehakten und nicht abgehakten Punkten in der Gesamtübersicht kann ein bestanden oder nicht bestanden objektiver abgeleitet werden. Die ausgefüllte Checkliste erleichtert es dem Prüfer seine Entscheidung zu Begründen und den Prüfungsverlauf, auch für den Fall von sofortiger oder späterer Reklamation durch den Bewerber, Gedächtnisverlustfrei zu dokumentieren. Bei der Nachbesprechung kann dem Bewerber ein vollständiges Feedback gegeben werden. Zusätzlich können verbesserungswürdige oder notwendige Verbesserungen (für eventuelle erforderliche Nachprüfungen) erläutert werden. Es kann der ausbildenden ATO Hinweise zur Verbesserung der entsprechenden Ausbildungsprogramme oder der Ausbildung selbst geben. Eine Kopie der Checkliste kann im Falle einer nicht bestandenen Prüfung evtl. dem Bewerber ausgehändigt werden, um ihm zu helfen die Schwachstellen zu beheben / beheben zu lassen im Falle einer Nachschulung. 16

17 Praktische Prüfung 2.3 Durchführung der Prüfung Es ist dem Bewerber der Hinweis zu geben, dass das Schreiben von Notizen durch den Prüfer während der Prüfung nicht bedeutet, dass etwas fehlerhaft war. Ohne diese Bemerkung lassen sich Bewerber oft verunsichern, wenn sie den Prüfer etwas schreiben sehen. Die Human Factors bei Prüfungen wurden bereits im Teil 1 behandelt. Darüber hinaus ist zu prüfen, dass die Kommunikation ungehindert durchgeführt werden kann. Hinderungsgründe könnten z.b. unterschiedliche Sprachen/Dialekte sein. Die fachlichen Anforderungen an den Bewerber sind hier am Beispiel für die Abnahme einer praktischen Prüfung zum Erwerb der Lizenz für LAPL (A) dargestellt

18 Praktische Prüfung Auszug aus FCL.125 c) (Prüfungsmaßstäbe für die praktische Prüfung): (2) Wenn der Bewerber einen Punkt* eines Prüfungsteils* nicht besteht, ist der gesamte Prüfungsteil nicht bestanden. Wenn der Bewerber nur 1 Prüfungsteil nicht besteht, muss er nur diesen Prüfungsteil wiederholen. Wenn der Bewerber mehr als einen Prüfungsteil nicht besteht, ist die gesamte Prüfung nicht bestanden. (3) Muss die Prüfung gemäß Nummer 2 wiederholt werden, so bewirkt Nichtbestehen eines Teils einschließlich jener Teile, die bei einem früheren Versuch bestanden wurden, dass der Bewerber die gesamte Prüfung nicht bestanden hat. (4) Falls nicht sämtliche Prüfungsteile in zwei Versuchen bestanden werden, muss eine weitere praktische Ausbildung absolviert werden. * Punkt eines Prüfungsteils meint a, b, c,.. eines Abschnitts Prüfungsteil steht für Abschnitt

19 Praktische Prüfung Für die Flugvorbereitung sollte ein geeigneter Raum zur Verfügung stehen. Ein Netzzugang zum Internet sollte möglich sein. Dem Bewerber wird Zeit für eine Flugvorbereitung gegeben. Diese ist zu beobachten oder anschließend sich erläutern zu lassen (bei Aufgabenstellung im Vorfeld der Prüfung) Vorbesprechung des Prüfungsumfangs und der Aufgabenstellungen. Feststellen der Übereinstimmung des Prüfungsluftfahrzeugs in Klasse, wie es bei der Ausbildung verwendet wurde bzw. wie es zur Verwendung geplant ist. Kontrolle der Dokumente des Prüfungsluftfahrzeugs Feststellung der Lufttüchtigkeit

20 Praktische Prüfung Nach Beendigung des Prüfungsfluges sollte ein ruhiger Ort aufgesucht werden wo ungestört die Nachbesprechung (Debriefing) durchgeführt werden kann. Teilnehmen sollte außer dem Bewerber auch der Ausbildungsleiter oder/und der Lehrberechtigte, der überwiegend die Ausbildung beim Bewerber durchgeführt hat. Dies ist insbesondere dann anzustreben, wenn Anzeichen dafür sprechen, dass es Mängel in der Ausbildung gegeben haben könnte. Anhand der Aufzeichnungen des Prüfers sind die Prüfungsabschnitte zu besprechen und das daraus resultierende Ergebnis der Prüfung dem Bewerber mitzuteilen (FCL.1030)

21 3. Dokumentation Allgemeines: Dass ein Prüfer Aufzeichnungen während der Prüfung machen soll, um eine umfassende Nachbesprechung durchführen zu können, ergibt sich auch aus AMC2 FCL.1015(v) (siehe Teil 1) Die bei Prüfungen zu verwendenden Formulare sind jeweils aktuell von der LBA Seite herunter zu laden: / Die für Prüfungen erforderlichen Formulare sollen zur Prüfung vorliegen, die persönlichen Daten des Bewerbers bereits vor der Prüfung eingetragen werden

22 Vor der Prüfung

23 Während/nach der Prüfung Seite 2 und

24 Nach der Prüfung

25 Nach der Prüfung

26 Besonderheit Prüfungsprotokoll Erwerb Klassen- /Musterberechtigung

27 4) Weitere Prüfungen 4.1 Mündliche Prüfung Bei folgenden Prüfungen ist zusätzlich zur praktischen Prüfung noch eine erweiterte mündliche Kenntnisprüfung vorzunehmen: Erwerb LAPL (A) für Inhaber SPL mit TMG (FCL.135A) oder Erweiterung von Rechten auf eines andere Klugzeugklasse oder baureihe für Inhaber LAPL (A) (FCL.135A) eine praktische Prüfung, bei der der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen muss: betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung sowie allgemeine Flugzeugkunde. Für diese mündliche Befragung hat sich der Prüfer im Vorfeld der Prüfung vorzubereiten

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29 Mündliche Prüfung Ebenso ist eine mündliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse in den Fächern: Luftrecht menschliches Leistungsvermögen für die Erneuerung von abgelaufenen Lizenzen und Beiblättern bei der praktischen Prüfung abzunehmen

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31 4.2 Befähigungsüberprüfungen Befähigungsüberprüfungen werden durchgeführt: Wenn ein Lizenzinhaber die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung in den letzten 12/24 Monaten nicht erfüllt hat, kann er eine Befähigungsüberprüfung in der entsprechenden Klasse mit einem Prüfer absolvieren (FCL.140.A b)(1) oder FCL.740.A a)(1) und FCL.740 b) (2). Wenn die Befähigungsüberprüfung für die Verlängerung nicht innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf (FCL.740.A b) (1) i)) der Klassenberechtigung abgenommen wird, muss vor Abnahme der Prüfung mit der lizenzführenden Stelle Kontakt aufgenommen werden. Dies ist nur unter Angabe von zwingenden Gründen möglich und führt zu einer Verkürzung des Ablaufdatums

32 4.3 Kompetenzbeurteilungen (nur von einem FIE durchzuführen) Auszüge aus den AMC AMC1 FCL.935 Allgemeines (b) Wenn bei der Kompetenzbeurteilung ein Luftfahrzeug verwendet wird, muss es die Anforderungen an ein Schulungs- Luftfahrzeug erfüllen. (c) Wenn bei der Kompetenzbeurteilung ein Luftfahrzeug verwendet wird, agiert der Prüfer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, es sei denn, der Prüfer hat je nach den Umständen bestimmt, dass ein anderer Lehrberechtigter der Verantwortliche Luftfahrzeugführer für diesen Flug ist. (f) Alle relevanten Übungen (Elemente) müssen innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden, sie sollen aber wenn möglich an ein und demselben Tage abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist nach Nicht-Bestehen einer oder mehrerer Übungen eine Gesamtwiederholung, die alle Übungen enthält, erforderlich Der Prüfer kann die Kompetenzbeurteilung in jeder Phase abbrechen, wenn er eine Gesamtwiederholung für nötig erachtet

33 Kompetenzbeurteilung Kontrolle der Voraussetzungen zur Abnahme einer Kompetenzbeurteilung zum Ersterwerb der Lehrberechtigung FI: Voraussetzungen Flugstunden als PIC (FCL.915.FI a) und b) und entsprechende Lizenz vorhanden (FCL.915 b) Alter min. 18 Jahre (FCL.915 a)) Vorab-Testflug (FCL.930.FI a)), Prüfungsprotokoll /Befährigungsüberprüfung Klassen-/Musterbrechtigungen Theoretische und praktische Ausbildung bestätigt durch ATO (FCL.930.FI b) (1), (2) i) und (3) i))

34 Kompetenzbeurteilung Kontrolle der Voraussetzungen zur Abnahme einer Kompetenzbeurteilung zur Erweiterung der Lehrberechtigung zur Ausbildung von FI: Erforderliche Stunden (500 in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie) in der praktischen Ausbildung wurden erreicht (FCL.905.FI i) (1) iii)) Kompetenzbeurteilung zur Verlängerung/ Erneuerung der Lehrberechtigung: Kommt in Frage wenn: 1. im Falle der Verlängerung eine der beiden Anforderungen für die Verlängerung die Kompetenzbeurteilung benötigt wird (FCL.940.FI (3)), 2. im Falle der Erneuerung, wenn die Gültigkeit der Lehrberechtigung überschritten ist (FCL.940.FI c) (2)), 3. im Falle einer 2. anschließenden Verlängerung der Lehrberechtigung (FCL.940.FI b)) in der Lizenz

35 Jede Kompetenzbeurteilung setzt sich aus einer mündlichen Prüfung, bestehend aus einer mündlichen Befragung entsprechend Prüfungsabschnitt 1 des Prüfungsformulars, und einer Lehrprobe sowie einer praktischen Überprüfung zusammen (FCL.935). Daher muss sich der Prüfer (FIE) gut auf die Prüfung vorbereiten. Der Bericht des Prüfers für Kompetenzbeurteilungen sieht auf dem Deckblatt im Wesentlichen gleich aus wie die bereits bekannten Berichte. Er wird für alle 3 genannten Fälle verwendet. Leider sind die genannten Anforderungen zur theoretischen Ausbildung in FCL.920 teilweise sehr unspezifisch formuliert und stehen oft nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des theoretischen Teils der Kompetenzbeurteilung

36 AMC3 FCL.935 Inhalt der Kompetenzbeurteilung. (b) Abschnitt 1 (mündliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse) der Kompetenzbeurteilung ist für alle Lehrberechtigte in 2 Teile unterteilt: (1) Der Bewerber (Prüfling) hält eine Lehrprobe gegenüber einem anderen "Schüler" / anderen "Schülern", von denen einer der Prüfer ist. Die Lehrprobe ist aus den Sachgebieten des Abschnitts 1 auszuwählen. Der Zeitbedarf für die Vorbereitung der Lehrprobe ist vorher mit dem Prüfer abzustimmen. Die Lehrprobe soll 45 Minuten nicht übersteigen. (2) Der Bewerber wird vom Prüfer in den Sachgebieten des Abschnitts 1 und in den "Kern-Kompetenzen" Lehren und Lernverhalten, wie sie in den Kursen für Lehrberechtigte enthalten sind, mündlich geprüft. (c) Die Abschnitte 2, 3, und 5 gelten für alle Lehrberechtigte. Diese Abschnitte enthalten Übungen zur Demonstration der Befähigung, Lehrberechtigter zu sein (z.b. Lehrer- Demonstrationsübungen), die vom Prüfer aus dem Flug-Syllabus des Kurses für Lehrberechtigte ausgewählt werden, inklusive Briefing, Flugunterricht und Debriefing

37 Durchführung Prüfung der theoretischen Kenntnisse Lehrprobe: Um eine, nach pädagogischen Gesichtspunkten, vernünftige Lehrprobe zu erstellen, wie es im Unterricht Lehren und Lernen vermittelt wird, ist das Thema der Lehrprobe wenigstens eine Woche vor der Lehrprobe dem Kandidaten bekannt zu geben. Auch bei Kompetenzbeurteilungen sollten sowohl im theoretischen, wie auch im praktischen Teil genaue, nachvollziehbare Aufzeichnungen geführt werden. Für die Lehrprobe gibt es ein Musterbeurteilungsschema was verwendet werden kann (siehe Anhang). Sollten die mündlichen Fragen schriftlich gestellt werden, können hierzu entsprechende Bemerkungen notiert werden

38 Bewertungsbogen Lehrprobe

39 Durchführung Prüfung der theoretischen Kenntnisse Prüfung theoretische Kenntnisse: Da die Ausbildung der Lehrberechtigten zu einem wesentlichen Teil darin bestand, Wissen verständlich zu vermitteln, sollten Fragen im fachlichen Teil (Abschnitt 1) so gestellt werden, als wenn sie ihren Schülern den nachgefragten Sachverhalt erklären müssten. Z.B. Erklären sie ihrem Schüler wie, was antworten sie ihrem Schüler wenn er nach.. fragt, usw. Da dies zunächst einiger Überlegung bedarf, könnten die Fragen vorher schriftlich den Kandidaten ausgehändigt werden und ihnen eine kurze Vorbereitungszeit gewährt werden. Durch diese Art der Fragestellung lassen sich die pädagogischen Fähigkeiten besser beurteilen

40 Prüfung theoretische Kenntnisse Auszug aus dem Prüfungsprotokoll

41 Prüfung theoretische Kenntnisse

42 Prüfung theoretische Kenntnisse

43 Praktischer Prüfungsteil Vor der praktischen Kompetenzbeurteilung sollte dem Kandidaten der genaue Ausbildungsstand des auszubildenden Schülers bei der Prüfungsflug vermittelt werden. Beim praktischen Teil der Kompetenzbeurteilung können dem Prüfer wiederum Checklisten helfen, ob sicherheitsrelevante Verfahren korrekt als Standardverfahren vermittelt werden. Solche und weitere formlose Aufzeichnungen schaffen Sicherheit bei der Nachbesprechung und Beurteilung der Prüfung

44 Praktischer Prüfungsteil/Briefing

45 Praktischer Prüfungsteil/Flug

46 Praktischer Prüfungsteil/Debriefing

47 Kompetenzbeurteilung Bei Kompetenzbeurteilungen zur Verlängerung und Erneuerung der Lehrberechtigung kann in der Lizenz des Kandidaten eine Handeintragung zur Verlängerung/Erneuerung der Gültigkeit unter folgenden Voraussetzungen eingetragen werden: 1. Zur Verlängerung liegt eine Teilnahmebestätigung* zu einem Auffrischungsseminar vor, das innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Lehrberechtigung besucht wurde, oder der Nachweis von genügend Ausbildungszeiten oder Zeiten als Prüfer (FCL.940.FI a) (1) IV)), ebenfalls innerhalb des Gültigkeitszeitraums vorliegt. 2. Zur Erneuerung eine Teilnahmebestätigung* zu einem Auffrischungsseminar vorliegt, das innerhalb von 12 Monaten vor der Erneuerung besucht wurde

48 Außer der Handeintragung in der Lizenz ist im Bericht des Prüfers auf Seite 1 das entsprechende Kästchen anzukreuzen und das Verlängerungsdatum einzutragen. Ausschnitt aus dem Prüferbericht: Verlängerung nur eintragen wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind

49 Außer der Handeintragung in der Lizenz ist dann auch im vorgenannten Formular GM1 FCL.940.FI(a)(2) E (deutsch) die Festlegungen gemäß FCL.1030 a) bis d) zu bestätigen. Ausschnitt aus dem Formular:

50 Festlegungen gem. FCL 1030 a) bis d) in groben Zügen Hinweise für die Durchführung von Prüfungen (z. B. Kommunikation, Prüfung von Anforderungen, Folgen von falschen Angaben) Nach Abschluß der Prüfung, Pflichten des Prüfers ( z.b. Beschwerderecht, ggf. Handeintrag oder weitere Ausbildungsanforderungen, Verteilung Protokoll und Kopien) Aufbewahrungsfristen Vorlagepflicht gegenüber der Behörde, zur Wahrnehmung der Aufsicht

51 CRI Kontrolle der Voraussetzungen zur Abnahme einer Kompetenzbeurteilung zum Ersterwerb der Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen CRI: Voraussetzungen Flugstunden als PIC (FCL.915.CRI b) und entsprechende Lizenz vorhanden (FCL.915 b) Alter min. 18 Jahre (FCL.915 a)) Theoretische und praktische Ausbildung bestätigt durch ATO (FCL.930.CRI a) (1), (2) und (3) )

52 CRI Kompetenzbeurteilung zur Verlängerung/ Erneuerung der Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen CRI Kommt in Frage wenn: 1. im Falle der Verlängerung, wenn die anderen beiden Voraussetzungen für die Verlängerung nicht vorliegen ( 10 Flugunterrichtsstunden oder Auffrischungsschulung als CRI an ATO) (FCL.940.CRI a) (1) oder (2)), 2. im Falle der Erneuerung, wenn die Gültigkeit der Lehrberechtigung überschritten ist (FCL.940.CRI c) (2)),( Prüfen, ob notwendige Auffrischungsschulung FCL.940.CRI c) (1) gemacht wurde) 3. im Falle einer 2. anschließenden Verlängerung der Lehrberechtigung (FCL.940.CRI a) (3))

53 CRI Bei Kompetenzbeurteilungen zur Verlängerung und Erneuerung der Lehrberechtigung CRI kann in der Lizenz des Kandidaten eine Handeintragung für die Verlängerung/Erneuerung der Gültigkeit unter folgenden Voraussetzungen eingetragen werden: 1. Zur Verlängerung (FCL.904.CRI a) (3)) wird ausschließlich die Kompetenzbeurteilung gem. FCL.935 benötigt. 2. Zur Erneuerung (FCL.904.CRI c) (1) + (2)) muss innerhalb 12 Monaten eine Auffrischungsschulung als CRI an einer ATO vorliegen und die anschließende Kompetenzbeurteilung bestanden werden

54 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!

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