Ordnung für das Masterstudium Computer Science (Informatik) an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
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- Berndt Krüger
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1 Ordnung für das Masterstudium Computer Science (Informatik) an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Universitätsrat, gestützt auf 1 lit. d des Universitätsstatuts vom 6. März und 6 der Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Doktoratsstudien an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 1. Februar 007, die folgende Studienordnung. I. Allgemeines Zweck und Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das Masterstudium Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Sie gilt in Ergänzung zur Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Doktoratsstudien an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 1. Februar 007 (im Folgenden: Rahmenordnung) für alle Studierenden, die an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät (im Folgenden: Fakultät) der Universität Basel Informatik im Masterstudium studieren. Einzelheiten des Studiums sind in der Wegleitung Informatik (im Folgenden: Wegleitung) geregelt. Diese wird von der Unterrichtskommission Informatik (im Folgenden: Unterrichtskommission) erlassen und von der Fakultät genehmigt. Verliehene Grade. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Masterstudium Informatik den Grad eines «Master of Science in Computer Science». Zulassung zum Studium. Studierende, die an einer anderen Universität oder Hochschule vom Studium in Informatik oder einem vergleichbaren Studiengang ausgeschlossen wurden, sind vom Masterstudium Informatik an der Universität Basel in der Regel ausgeschlossen. Studienbeginn. Der Beginn des Masterstudiums ist sowohl im Herbst- wie im Frühjahrssemester möglich. 1 SG SG
2 II. Studium Umfang des Studiengangs. Das Masterstudium umfasst 90 Kreditpunkte mit einer Regelstudienzeit von eineinhalb Jahren im Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. Aufbau des Masterstudiums 6. Das Masterstudium umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in folgenden Modulen des Masterstudiengangs Informatik: a) Kerninformatik b) Seminar c) Tutorielle Tätigkeit d) Masterprüfung e) Vorbereitung zur Masterarbeit f) Masterarbeit sowie einen Wahlbereich. Die Pflichtlehrveranstaltungen werden in der Wegleitung bekannt gegeben. Bestehen des Masterstudiums 7. Das Masterstudium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben wurden: a) KP aus dem Modul Kerninformatik b) 6 KP aus dem Seminar c) KP aus tutorieller Tätigkeit d) KP für die Masterprüfung e) KP für die Vorbereitung zur Masterarbeit f) 0 KP für die Masterarbeit g) 18 KP aus dem Wahlbereich Einzelheiten hierzu werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Im Wahlbereich sind 10 KP wahlweise aus den Studiengängen Informatik, Bioinformatik, Computational Science und Mathematik zu erwerben. Wurde innerhalb des Moduls Kerninformatik höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch der Durchschnitt aller benoteten Leistungsüberprüfungen des Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte für die ungenügend benotete Leistungsüberprüfung des Moduls Kerninformatik durch Kompensation angerechnet. Die Masternote errechnet sich aus dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen des Moduls Kerninformatik, der im Wahlbereich gewählten Lehrveranstaltungen in Informatik, Bioinformatik, Computational Science und Mathematik und der Note des Seminars (Gewicht 1 / ), der Note der Masterprüfung (Gewicht 1 / ) sowie der Note der Masterarbeit (Gewicht 1 / ).
3 6 Studierenden, welche das Masterstudium bestanden haben, wird der Grad eines «Master of Science in Computer Science» verliehen und ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt. 7 Studierenden, welche das Masterstudium nicht bestanden haben, wird der Ausschluss vom Masterstudium Computer Science vom Dekan bzw. der Dekanin mittels Verfügung mitgeteilt. III. Leistungsüberprüfungen Erwerb von Kreditpunkten 8. Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt durch folgende Arten der Leistungsüberprüfung: a) Examen ( 9 der Rahmenordnung) b) Lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen ( 10 der Rahmenordnung) c) Leistungsüberprüfung gemäss Studienvertrag ( 11 der Rahmenordnung) d) Masterprüfung ( 1 der Rahmenordnung) e) Masterarbeit ( 1 der Rahmenordnung) Examen gemäss 9 der Rahmenordnung 9. Das wiederholte Nichtbestehen eines Examens führt, unter Vorbehalt von 7 Abs., zum Ausschluss von den Studiengängen, in denen dieses Examen obligatorischer Bestandteil ist. Das zweite Nichtbestehen wird verfügt und ergeht getrennt von einer allfälligen Ausschlussverfügung. Vorbereitung zur Masterarbeit ( 11 der Rahmenordnung) 10. Thema, Form und Umfang der Vorbereitung zur Masterarbeit sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten in Absprache mit dem bzw. der Studierenden festgelegt und in einem Studienvertrag gemäss 11 der Masterordnung dokumentiert, welcher von der Dozentin bzw. dem Dozenten und den Studierenden vor Beginn der Vorbereitung zur Masterarbeit unterschrieben wird. Die Vorbereitung zur Masterarbeit sowie die öffentliche Präsentation werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten beurteilt. Masterprüfung 11. In der Masterprüfung werden vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse, im Sinne eines über den Stoff einzelner Lehrveranstaltungen hinausgehenden Überblicks, auf dem Gebiet des gewählten Spezialisierungsbereichs geprüft. Als Prüfungsgrundlage sind von der zu prüfenden Person drei Vorlesungen zu wählen, wobei zwei aus dem Modul Kerninformatik und eine aus den naturwissenschaftlichen Disziplinen des Wahlbereichs zu wählen sind. Die Studierenden müssen sich für die Masterprüfung bei dem für ihren Studiengang zuständigen Sekretariat schriftlich anmelden. Eine schriftliche Abmeldung ist bis drei Wochen vor Prüfungstermin im Prüfungssekretariat des Dekanats möglich. Die Masterprüfung findet nach Absprache zwischen den Dozierenden und der bzw. dem Studierenden nicht vor Ende des zweiten Mastersemesters statt. Prüfende bzw. Prüfender können eine bzw. einer oder mehrere Dozierende der gewählten Spezialisierung sein.
4 Die Prüfung ist mündlich und dauert Minuten. Sie findet in Gegenwart einer fachlich qualifizierten Beisitzerin bzw. eines Beisitzers statt und wird benotet. 6 Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Masterstudium Informatik an der Universität Basel. Masterarbeit 1. Die Masterarbeit kann begonnen werden, nachdem die Masterprüfung abgelegt worden ist. Das Thema, der Umfang und der Beginn der Masterarbeit werden von der verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten in Absprache mit der bzw. dem Studierenden festgelegt und in einem Studienvertrag (für Masterarbeiten) dokumentiert. Dieser wird dann von der Dozentin bzw. dem Dozenten und der bzw. dem Studierenden vor Beginn der Masterarbeit unterschrieben. Die Masterarbeit, inklusive Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung, dauert 6 Monate und endet mit der Abgabe in elektronischer Form und einem öffentlichen Vortrag von 0 Minuten Dauer. Die Masterarbeit wird von der Dozentin bzw. dem Dozenten sowie einem von dieser bzw. diesem ausgewählten doktorierten Mitglied der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät oder einer auswärtigen doktorierten Expertin bzw. einem Experten begutachtet und benotet. Die Note der Masterarbeit ist das Mittel dieser beiden Noten. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Masterstudium Informatik an der Universität Basel. IV. Zuständigkeiten Unterrichtskommission Informatik 1. Die Unterrichtskommission setzt sich zusammen aus zwei Dozierenden des Departements Informatik, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Assistierenden des Departements Informatik, je einer oder einem Dozierenden aus jeder der in der Ordnung für das Bachelorstudium Informatik an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel angegebenen Vertiefungsrichtungen, sowie einer Studierendenvertreterin bzw. einem Studierendenvertreter. Die Unterrichtskommission hat die in dieser Ordnung genannten Aufgaben. Die Unterrichtskommission kann die Tagesgeschäfte an die Prüfungsvorsitzende bzw. den Prüfungsvorsitzenden delegieren. V. Rechtsmittel Verfügungen und Rekurse 1. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen mitzuteilen. Sie können gemäss dem Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel bei der vom Universitätsrat eingesetzten Rekurskommission angefochten werden.
5 VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmungen 1. Diese Ordnung ersetzt die Ordnung für das Masterstudium Computer Science (Informatik) an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 11. Februar 00. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium am 1. August 007 oder später beginnen oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung nach der Ordnung für das Masterstudium Computer Science (Informatik) an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 11. Februar 00 studieren. Wirksamkeit 16. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 007 wirksam. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung für das Masterstudium Computer Science (Informatik) an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 11. Februar 00 aufgehoben.
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