Häusliche Gewalt: Erkennen und (be-) handeln. Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Zentrum für Gerichtsmedizin Wien

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1 Häusliche Gewalt: Erkennen und (be-) handeln Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Zentrum für Gerichtsmedizin Wien 1

2 Häusliche Gewalt Definition Zahlen, Fakten Misshandlungsfolgen Befunderhebung und Spurensicherung Dokumentation

3 Häusliche Gewalt = Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben = Gewalt in Paarbeziehungen = Gewalt gegen Kinder = Gewalt von Kindern gegen Eltern = Gewalt zwischen Geschwistern = Gewalt gegen ältere Menschen

4 Häusliche Gewalt Weitverbreitetes Problem Unabhängig von sozialer Schicht Unterschiedliche Ursachen Manifestiert sich in diversen Formen Kein einmaliges Ereignis Zielt auf Macht und Kontrolle ab

5 Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache für Verletzungen bei Frauen Häufiger als Verkehrsunfälle, Überfälle und Vergewaltigung zusammengenommen Frauen in den Industrieländern verlieren ca 1 von 5 ihrer gesunden Jahre aufgrund von Misshandlungen

6 Dunkelfeldschätzungen Bis zu Frauen werden in Ö pro Jahr von ihren (Ex-)Partnern misshandelt. Jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau ist zumindest einmal in ihrem Leben gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind häufig indirekt oder direkt mitbetroffen.

7 Gewaltfolgen Körperliche Folgen Akute Verletzungen, z. B. durch Stiche, Hiebe hervorgerufen, Schnitt-, Rissquetsch- und Brandwunden, Hämatome, Frakturen (Nasenbein-, Rippenbrüche), Zahnverletzungen. Dauerhafte Behinderungen z. B. verminderte Seh-, Hör- und Bewegungsfähigkeit. Psychische Folgen Posttraumatische Belastungsstörungen. Depressionen, Angst- und Panikattacken. Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche. Verlust von Selbstachtung und Selbstwertgefühl. Suizidalität. (Psycho-)somatische Folgen Chron. Schmerzen wie Rücken-, Kopf-, Brust- und Magen-, Unterleibsschmerzen. Darmstörungen, Übelkeit, Brechreiz. Angst und Verunsicherung, die sich als Stressreaktionen in psychosomatischen Beschwerdebildern manifestieren können. Gesundheitsgefährdende Risiken Rauchen. Übermäßiger Medikamenten-, Alkohol- und Drogenkonsum. Essstörungen.

8 Verhinderung von Gewaltdelikten Häufig sind MitarbeiterInnen in Sozial- oder Gesundheitsberufen erste und oft einzige Ansprechpersonen Erster Schritt sensibles Ansprechen Plakate, Folder im Wartezimmer

9 Hinweise auf das Vorliegen von Gewalt Betroffene/r wirkt verängstigt, scheu oder aggressiv hat unerklärbare körperliche Beschwerden, die wiederholt und gleichartig auftreten befindet sich in stark reduziertem Ernährungs-/ schlechtem Gesundheits-/Pflegezustand hat wechselnde Arztkontakte ( Arzt-hopping ) oder hält Arzttermine nicht ein

10 Red Flags Deutliche Warnsignale Mehrzeitige und mehrseitige Verletzungen Oberflächliche und tiefe Verletzungen: Kopf, Hals, Oberarme, Rücken, Beine Blaue Flecken an nicht sturz- oder anstoßtypischen Stellen Geformte Blutunterlaufungen, Frakturen

11 Wichtig für Urteilsfällung im Strafverfahren Aussagen der Opfer Beschuldigten Zeugen polizeiliche Ermittlungen Ärztliche und pflegerische Dokumentation Sachverständigengutachten, etc.

12 Untersuchungen im Gerichtsauftrag Art und Grad der Verletzungen Dauer der verletzungsbedingten Gesundheitsschädigung und Dauerfolgen Entstehungsursache der Verletzungen Qualen, Art und Häufigkeit des Missbrauchs stammen festgestellte Verletzungen vom körperlichen/sexuellen Übergriff Identifizierung des/der Täters/Täterin

13 Ärztliche Untersuchung Allgemeinuntersuchung Erhebung eines Genitalstatus Gynäkologische Untersuchung Dokumentation Spurensicherung

14 Ärztliche Untersuchung Spurensicherungen sollten vorgenommen werden, wenn körperliche und / oder sexuelle Übergriffe in den letzten Stunden stattgefunden haben

15 Spurensicherungsset Spurensicherung Faltbare Kartonboxen Wattetupfer Sicherstellung der Bekleidung A4 Kuverts Papiersäcke Blut- und Urinproben Plastiksäcke Informationsblatt für Opfer Dokumentation Checkliste f. Untersuchung Kurzcheckliste f. Spurenabnahme

16 MedPol Untersuchungsbogen zur Verletzungsdokumentation Projektleitung: Mag. Martina Stöffelbauer,.BK 1.4 Kriminalstrategie Umsetzung: Mag. Rudolf Gross,.BK 6.1; Gerhard Rubenz,.BK 6.2; Andreas Schmidl, BMI II/1/a; Oberst Harald Stöckl, BMI II/2; CI Strohmaier Manfred,.BK 1.4 Kriminalstrategie; ORat Dr. Hans-Peter Stückler;. BK 1.4 Kriminalstrategie; Dr. Jochen Rausch, aä. Dienst Konzeption: Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Projektbegleitung: Österr. Gesellschaft für Gerichtsmedizin und Österr. Ärztekammer

17 Untersuchungsbogen

18 Untersuchungsbogen

19 Anzeigepflicht bei Todesfolge an sich schwerer Körperverletzung Verletzung eines großen Gefäßes mit großem Blutverlust Knochenbruch Eröffnung der Brust- oder Bauchhöhle oder eines Gelenks Verletzung innerer Organe länger als 24 Tage dauernder Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit

20 Keine Anzeigepflicht bei Misshandlungen, Vernachlässigung und sexuellen Übergriffen ohne schwere Körperverletzung besteht Grundsätzlich bei Erwachsenen (Ausnahme, wenn sie ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können) Verdacht gegen nahe Angehörige eines minderjährigen Opfers

21 Anzeigepflicht ist bei minderjährigen Opfern eingeschränkt, wenn sich der Verdacht gegen nahe Angehörige richtet der Verzicht auf die Anzeige für das Wohl des Jugendlichen erforderlich ist die Erziehungsberechtigten mit dem Jugendwohlfahrtsträger und ggf. mit der Kinderschutzgruppe der Krankenanstalt kooperieren

22 Zusammenfassung Bei Verdacht auf körperliche und/oder sexualisierte Gewalt kann eine korrekte ärztliche Untersuchung, die Lage der Betroffenen in einem späteren Straf-/ Zivilverfahren stärken Eine sorgfältige Befundaufnahme unter Sicherung möglicher Fremdspuren am Körper der Opfer und die nachfolgende Dokumentation aller vorhandenen Verletzungen und angegebenen Beschwerden ist unerlässlich

23 Kontaktinformationen Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Zentrum für Gerichtsmedizin Medizinische Universität Wien Sensengasse 2 A Wien Tel.: Fax: andrea.berzlanovich@meduniwien.ac.at

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