Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016

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1 Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Stand Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.

2 Tagesordnung Rückblick auf das Jahr 2015 mit Problembereichen Antragsstellung 2016 Rückblick auf ANDI 2015 Terminplanung und Wissenswertes für die Antragstellung 2016 Neuerungen 2016 Neues bei den NiB-Agrarumweltmaßnahmen 2016

3 Rückblick auf 2015 mit Problembereichen

4 Anträge Direktzahlungen 2015 Aurich Betriebe Oldenburg Betriebe Bremervörde Betriebe Uelzen Betriebe Meppen Betriebe Niedersachsen gesamt Betriebe mit Anträgen auf Direktzahlungen Braunschweig Betriebe Osnabrück Betriebe Nienburg Betriebe Hannover Betriebe Northeim Betriebe

5 Anträge Direktzahlungen 2015 Bescheidtermine: Bewilligung EFN-Anträge NiB-AUM Erstzuweisung Zahlungsansprüche Basisprämie Umverteilungsprämie Junglandwirteprämie Kleinerzeugerprämie Greeningprämie Systemanträge NiB-AUM März 2016 Ausgleichszulage März 2016 Erschwernisausgleich April 2016

6 Anträge Direktzahlungen 2015 Direktzahlung Aurich Braunschweig Bremervörde Northeim Hannover Uelzen Meppen Oldenburg Osnabrück Nienburg gesamt Basisprämie Greeningprämie Umverteilungsprämie Kleinerzeugerprämie Junglandwirteprämie gesamt Stand: Auszahlung Dezember 2015

7 Greening ÖVF Verteilung der ÖVF in % in Niedersachsen im Jahr 2015 Zwischenfrucht 52 Untersaat 53 Brache 62 Leguminosen 60 Rest 54, 55, 56,57, 58, 59, 61 einschl. LE 0

8 Greening ADV Anbaudiversifizierung (ADV) befreit erfüllt nicht erfüllt

9 Greening ÖVF Ökologische Vorangflächen befreit erfüllt nicht erfüllt

10 Greening DGL Dauergrünlanderhaltung befreit erfüllt nicht erfüllt

11 Probleme bei der Greeningbefreiung

12 Möglichkeiten Greeningbefreiung Ökobetriebe (keine Greeningverpflichtung) Tauschflächen (Befreiung von der ADV) Befreiung von Einzelflächen von der Greeningpflicht oder als Kleinerzeuger

13 Ökobetriebe (Befreiung vom Greening als Ökobetrieb 6.1.1) : Betriebe (davon 13 Ablehnungen) Name des Betriebes bei der Öko-Kontrollstelle sollte identisch sein mit dem Namen des Betriebes auf dem Sammelantrag auf Öko-Kontrollnummer achten Umstellungsbetriebe müssen bis eines Jahres ein Zertifikat der Kontrollstelle vorgelegt haben, sowie eine Betriebsbeschreibung und Schlagkartei zum Vertrag

14 Tauschflächen (Befreiung von der ADV Ziffer 6.1.2): 267 Betriebe (davon 35 Ablehnungen und 26 nicht notwendig, da unter 10 ha) Auf jeder Ackerfläche muss zum Vorjahr eine andere Kultur angebaut werden mindestens 50 % aller Ackerflächen müssen zum Vorjahr getauscht sein Wenn an einer Ackerfläche ein Landschaftselement liegt, muss auch dieses mit getauscht werden (LE gehört zur Ackerfläche und wird bei der ADV auch flächenmäßig mit berücksichtigt)

15 Einzelflächen (Befreiung vom Greening für Einzelflächen Ziffer 6.1.3): 96 Betriebe (96 Ablehnungen bzw. keine Notwendigkeit) Einzelne gekennzeichnete Ackerflächen in bestimmten Bereichen werden nicht auf die gesamte Ackerfläche mit angerechnet: FFH Gebiete Wasserrahmenrichtlinie Vogelschutzrichtlinie Es muss eine Bestätigung der UNB vorliegen und mit dem Sammelantrag abgegeben werden keine Vereinbarkeit mit Greeningauflagen.

16 Kleinerzeuger (Befreiung vom Greening als Kleinerzeuger): Betriebe (62 verspätete Anträge) Antrag der Kleinerzeugerregelung musste bis zum vorgelegen haben. Verspätete Anträge gelten als Allgemeinerzeuger mit Einhaltung aller Verpflichtungen (Greening und CC) und können nicht mehr in die Kleinerzeugerregelung geändert werden

17 Greening Probleme im Rahmen der Erfüllung des Greenings Anbaudiversifizierung (ADV) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Dauergrünland (DGL)

18 Greening : ADV Probleme bei den Kulturcodes: Kulturcode 190 (sonstiges Getreide), 290 (sonstige Hülsenfrucht) 390 (sonstige Ölfrucht), 429 (sonstige Futterpflanze), 801 (sonstige Energiepflanze), 855 (sonstige Dauerkultur), 999 (sonstige Ackerkultur) Eintragung der Kulturen auf dem DBS war zwingend erforderlich Wurde dadurch teilweise auch umcodiert Es wurde in diesen Fällen geklärt, was auf den Flächen angebaut wurde und neue Kulturcodes in 2016 eingeführt z.b. Mais nur für Biogas, Quinoa, Rosen, Kleemischung, Luzerne- Grasgemisch, Pflanzkartoffeln etc.

19 Greening : ADV Probleme bei Kulturcodes: Wenn eine Winterkultur, die nicht richtig austreibt, im Frühjahr stellenweise nachgesät wird, bleibt es immer noch der Kulturcode der Winterkultur. Im Sammelantrag muss die Kultur eingetragen werden, die hauptsächlich in dem Zeitraum bis auf der Fläche ist, Ernte zählt noch nicht als Wechsel der Kultur Beispiel: Wintergetreide als GPS bis Mitte Juni auf dem Schlag, danach Mais Angabe der Kultur, welche in den 6 Wochen länger auf der Fläche ist.

20 Greening : ADV Probleme bei Kulturcodes: Kulturcode 51 (Mischkultur im Reihenanbau) zwei oder mehr Kulturpflanzen gleichzeitig in getrennten Reihen angebaut werden jede Kulturpflanze (ab 25 %) als gesonderte Kultur gerechnet Berechnung Anzahl der Kulturen (ab 25 %) geteilt durch die Flächengröße ungeachtet des tatsächlichen Anteils einer Kultur. Wenn ein Anteil einer Kultur unter 25 % liegt, muss in die andere Kultur insgesamt umcodiert werden. Eintragung der Kulturen auf dem DBS zwingend erforderlich

21 Greening : ADV Beispiel 1: Schlag 2,0000 ha mit Kulturcode 51 Verschiedene Kulturen werden in Reihen angebaut 75 % Sommerhafer --> 1,5000 ha 25 % Erbsen --> 0,5000 ha Anrechnung der Kultur des Schlages: 1,000 ha Sommerhafer 1,000 ha Erbsen

22 Greening : ADV Beispiel 2: Schlag 2,0000 ha mit Kulturcode 51 Verschiedene Kulturen werden in Reihen angebaut 80 % Sommerhafer --> 1,6000 ha 20 % Erbsen --> 0,4000 ha Anrechnung der Kultur des Schlages: 2,000 ha Sommerhafer

23 Probleme ÖVF ÖVF Brache als 054, 056, 058 oder 062 Vorgabe Begrünungspflicht bis (Ausbringung einer handelsüblichen Blühpflanzenmischung oder Selbstbegründung) Betriebe hatten durch das nasse Frühjahr Probleme durch Vorgabe: absolute Ruhe auf den Flächen (Ausnahmen nur in Absprache mit den UNBs möglich) ÖVF - Streifen müssen dort gekappt werden, wo der zugehörige Schlag endet (analog LE). Breite überschritten bei Streifen Pufferstreifen liegt nicht an Gewässern

24 Probleme ÖVF Aufforstungsfläche als ÖVF Schläge (38 Ablehnungen) Kulturcode 563 Fläche musste im Jahr 2008 beihilfefähig gewesen sein Wird nur als ÖVF anerkannt, wenn für diese Fläche auch ein Antrag auf Erstaufforstung bei der LWK (forstliche Förderung) gestellt wurde und die Laufzeit noch nicht beendet ist

25 Probleme ÖVF Vorgabe für den Prüfdienst im Rahmen von ÖVF Prüfungen im Herbst : zum eines Jahres 40 % Bodenbedeckung auf der Fläche

26 Probleme ÖVF Untersaaten 053 Keine rechtzeitige Entscheidung des Betriebes für die Anlage einer Untersaat erfolgt und daher ist die Untersaat nicht angegangen (Aberkennung durch den Prüfdienst)

27

28 Probleme ÖVF Zwischenfrucht Witterung berücksichtigen ZF nach Mais hat Probleme bereitet, da die Maisernte sehr spät durchgeführt werden musste Durch Fahrspuren ZF Bestand vernichtet Beanstandung

29 Bodennahes Schlegeln nicht erlaubt

30 Probleme: DGL Im Jahr 2015 wurden rund Grünlandschläge auf Umwandlung geprüft Rückgang des Grünlandanteils von 2012 auf 2015 Niedersachsen/Bremen um 3,54 % (mündl. Aussage des ML) Probleme gab es nur im Bereich Umwandlung von Ersatzflächen (Kulturcode 441)

31 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Kontaktdaten Tel.: 0511/ Fax: 0511 / Hilke Behrends@LWK-Niedersachsen.de Tel.: 0441/ Fax: 0441 /

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