Wissenswertes rund um die Kindertagespflege. Informationen für Eltern

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1 Wissenswertes rund um die Kindertagespflege Informationen für Eltern 1 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

2 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Kindertagespflege? Hintergrund 1.2. Gestaltung der Betreuung 1.3 Zeitliche Eingrenzung 2. Voraussetzungen und Anforderungen an die Eltern Wie kommt die Betreuung zustande? Beratung und Vermittlung durch die Caritas 3.2. Kontaktaufnahme mit der Tagesmutter/dem Tagesvater 3.3. Eingewöhnung 3.4. Beginn der Betreuung 4. Unsere Tagesmütter und väter sind qualifiziert Pflegeerlaubnis 4.2 Wie bekommt man eine Pflegeerlaubnis? 4.3 Wozu berechtigt eine Pflegeerlaubnis? 4.4 Wozu verpflichtet die Pflegeerlaubnis? 5. Wie ist die Bezahlung geregelt? Teilnahmebetrag 5.2 Zusätzliche Kosten 6. Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung Unfallversicherung für die Tageskinder 6.2 Haftpflichtversicherung 7. Wissenswertes zum Thema Urlaub, Krankheit und Ersatzbetreuung Urlaub 7.2 Krankheit 7.3 Ersatzbetreuung 8. Ansprechpartner im Caritas-Zentrum und im Jugendamt Weitere wichtige und nützliche Stellen Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

3 1. Was ist Kindertagespflege? 1.1. Hintergrund Die Kindertagespflege hat sich neben Kinderkrippen und Kindergärten als eine weitere Form der angemessenen Betreuung und Förderung von Kindern etabliert. Seit der Verankerung der Tagespflege im BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) wird sie auch mit Geldern von Kommunen und Land Bayern öffentlich gefördert. Angesichts der feststellbaren Akzeptanz von Tagespflegeangeboten bei Eltern, der familienähnlichen Förderung der Tagespflegekinder und der Flexibilität in der Gestaltung der Aufenthaltszeit der Kinder, stellt diese Betreuungsform einen wesentlichen Beitrag zur Betreuung neben den öffentlichen Einrichtungen dar. Die Kindertagespflege kann hinsichtlich einer bedarfsgerechten Förderung von Kindern in nachfolgend geschilderten Zusammenhängen als gleichwertig zu Tageseinrichtungen angesehen werden. Angesichts der derzeitigen Nutzung der Tagespflege für Kinder im Kindergarten- und Schulalter kommt dieser Förderungsform eine bedeutende, ergänzende Funktion zu Gestaltung der Betreuung Unter Kindertagespflege versteht man die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern durch eine geeignete Tagespflegeperson im Haushalt der Tagespflegeperson, manchmal im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen. Die Betreuung der Kinder kann nach Absprache mit der Tagespflegeperson sehr flexibel gehalten werden. Abhängig von den Arbeitszeiten der Eltern können die Kinder tageweise, stundenweise oder in schichtabhängigen Rhythmen betreut werden vorausgesetzt, die Tagesmutter / der Tagesvater bietet sich für diese Zeiten an Zeitliche Eingrenzung Unter Tagespflege, die über das Jugendamt öffentlich gefördert wird, versteht man die Betreuung von Kindern tagsüber mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden. Wird die Betreuung in Ergänzung zu Krippe, Kindergarten oder Schule benötigt, ist eine Mindestbuchungszeit von 5,5 Stunden pro Woche nötig. 2. Voraussetzungen und Anforderungen an die Eltern Die Vermittlung einer öffentlich geförderten Tagespflege über die Caritas und das Jugendamt ist allen Eltern möglich ohne weitere Voraussetzungen. 3 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

4 3. Wie kommt die Betreuung zustande? 3.1. Beratung und Vermittlung durch die Caritas Im Landkreis Pfaffenhofen werden die Eltern durch die Mitarbeiterinnen im Tagesmütterzentrum der Caritas über die Betreuung bei einer Tagespflegeperson informiert. In der Regel findet dieses Gespräch persönlich im Caritas-Zentrum statt. Nach dem Gespräch suchen die Mitarbeiter der Caritas geeignete Tagesmütter bzw. väter für Ihr Kind. Sie als Eltern werden dann je nach Vereinbarung angerufen und bekommen Namen und Telefonnummer der Tagespflegepersonen genannt, die freie Kapazitäten haben Kontaktaufnahme mit der Tagesmutter / dem Tagesvater Sie vereinbaren mit den möglichen Tagespflegepersonen einen ersten Kennenlerntermin, bei dem sich beide Seiten beschnuppern können. Haben Sie sich für eine Person entschieden (und ist auch die Tagespflegeperson weiter interessiert), wird ein Termin für die Eingewöhnung festgelegt. Allen anderen Tagesmüttern bzw. vätern sagen Sie bitte unbedingt ab, da dann die Plätze anderweitig vergeben werden können! 3.3. Eingewöhnung Zur Eingewöhnung haben wir ein Merkblatt zusammengestellt, welches Sie im Caritas- Zentrum erhalten. Die Tagespflegeperson wird Ihnen und Ihrem Kind natürlich behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen, dafür einen Zeitraum von 3-4 Wochen einzuplanen. Je sanfter Ihr Kind an die Betreuung gewöhnt wird, umso leichter wird es sich von Ihnen trenn und umso stabiler wird Ihr Kind in der Betreuung sein Beginn der Betreuung Die tatsächliche Betreuung beginnt mit der Eingewöhnung und bedarf vorab unbedingt des abgegebenen Antrags an das Jugendamt! Einen Vertrag, der das Betreuungsverhältnis rechtlich regelt mit allen wichtigen Punkten rund um die Betreuung bekommen Sie ebenfalls im Caritas-Zentrum. 4 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

5 4. Unsere Tagesmütter und väter sind qualifiziert 4.1 Pflegeerlaubnis Eine Pflegeerlaubnis ist ein Bescheid vom Jugendamt, der Tagesmütter und -väter berechtigt, fremde Kinder im festgelegten rechtlichen Rahmen zu betreuen. Alle Personen, die fremde Kinder gegen Entgelt länger als 3 Monate und mehr als 15 Stunden in der Woche (gerechnet alle Kinder zusammen) außerhalb des Haushaltes der Eltern betreuen, müssen nach 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis haben. Sie können sich die Pflegeerlaubnis gerne von der Tagespflegeperson zeigen lassen. 4.2 Wie bekommt man eine Pflegeerlaubnis? Für den Erwerb der Pflegeerlaubnis sind einige Bausteine nötig. Genaue Informationen dazu gibt es im Caritas-Zentrum. Persönliche Vorstellung bei der Caritas Hausbesuch durch die Caritas Eignungsbericht über die Bewerber (erstellt die Caritas für das Jugendamt) Kopie vom Personalausweis Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis (von allen Haushaltsmitgliedern über 18 Jahren) Ausführliches Ärztliches Attest (von allen Haushaltsmitgliedern über 18 Jahren) Erste-Hilfe-Kurs am Kind Zertifikat über die vollständige und erfolgreiche Teilnahme am Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen Antragstellung beim Jugendamt zur Kindertagespflege 4.3 Wozu berechtigt eine Pflegerlaubnis? Die Pflegerlaubnis berechtigt, fremde Kinder gegen Entgelt zu betreuen und zwar maximal fünf fremde Kinder zeitgleich und maximal acht Kinder insgesamt. Die eigenen Kinder der Tagespflegeperson werden nicht mitgerechnet. 4.4 Wozu verpflichtet die Pflegeerlaubnis? Nach Erhalt der Pflegeerlaubnis sind alle Tagespflegepersonen im Jugendamt und der Caritas registriert und stehen zur Vermittlung für die Betreuung von Kindern bereit. Um die Qualität der Kindertagespflege halten und ausbauen zu können, erklären sich alle Tagespflegepersonen einverstanden, dass die Mitarbeiter der Caritas unangemeldete Hausbesuche durchführen, in der Regel einmal im Jahr. Außerdem müssen alle aktiven 5 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

6 Tagesmütter und -väter jährlich 15 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) Fortbildungen besuchen. Ein Fortbildungsprogramm wird von der Caritas erstellt. Tagespflegepersonen müssen alle wichtigen Änderungen, die eine Betreuung beeinflussen, umgehend der Caritas und dem Jugendamt schriftlich mitteilen. Solche Änderungen können sein: schwere Erkrankungen von Familienmitgliedern, Veränderung der Familiensituation (Trennung, Geburt, ), Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben der Tagespflege, Anschaffung außergewöhnlicher Tiere, etc. Tagespflegepersonen sind in besonderer Weise zur Kooperation angehalten vor allem mit der Caritas als Vermittlungsstelle und dem Jugendamt. Wir bitten an dieser Stelle auch Sie als Eltern uns relevante Informationen weiter zu geben, sei es positiv oder negativ. Nur durch die Mithilfe aller an der Betreuung Beteiligten können wir die Qualität in der Tagespflege halten bzw. ausbauen. 5. Wie ist die Bezahlung geregelt? 5.1. Honorarbeitrag Die Bezahlung für die Betreuungstätigkeit der Tagespflegeperson wird über das Jugendamt abgewickelt. Das heißt, vor Beginn der Betreuung wird von den Eltern ein sogenannter Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt gestellt. Der Antrag ist bei einem Vermittlungsgespräch im Caritas-Zentrum oder auf Anfrage im Jugendamt erhältlich. Durch diesen Antrag genießen Eltern und Tagespflegepersonen die Vorzüge der öffentlich geförderten qualifizierten Kindertagespflege. Die Eltern zahlen einen Beitrag zum Betreuungshonorar von etwa 1,25 Euro pro Kind und Betreuungsstunde an das Jugendamt. Mit Zuschlägen durch das Jugendamt erhalten die selbständig tätigen Tagespflegepersonen knapp 3,00 Euro in der Stunde pro Kind Zusätzliche Kosten Zusätzlich zum Pflegegeld können Tagesmütter und väter noch Essensgeld und Kilometergeld von den Eltern verlangen. Hierbei wird zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson ein angemessener Betrag vereinbart, der schriftlich festgehalten wird und von der Tagesmutter steuerlich geltend gemacht werden muss. 6. Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung 6.1. Unfallversicherung für die Tageskinder Ihr Kind ist in der Kindertagespflege genau wie in Kindertageseinrichtungen unfallversichert. Der Versicherungsschutz für die betreuten Tageskinder läuft automatisch durch die Vermittlung über das Jugendamt. Betreuer und Eltern müssen nichts unternehmen. 6 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

7 6.2. Haftpflichtversicherung Eine Versicherung für Schäden an Dritten wird den Tagespflegepersonen nahe gelegt. Tagesmütter und väter müssen sich selbstständig bei ihrer eigenen Haftpflichtversicherung erkundigen und den Schutz auf das Tageskind aufstocken lassen. Als Eltern sollten Sie diesen Punkt mit der Tagespflegeperson ansprechen und gegebenenfalls auch die eigene Haftpflichtversicherung in Hinblick auf die Betreuung Ihres Kindes erweitern. 7. Wissenswertes zum Thema Urlaub, Krankheit und Ersatzbetreuung 7.1. Urlaub Tagespflegepersonen haben ein Anrecht auf sogenannte Schließtage (vgl. Tageseinrichtungen). Jeder Tagesmutter / jedem Tagesvater stehen 35 Schließtage bzw. 7 Wochen im Jahr, gerechnet auf eine 5 Tage Woche, zu. Wer an weniger Tagen Kinder betreut, hat Anrecht auf Schließtage in einem entsprechenden Anteil Krankheit Ist die Tagespflegeperson krank und die Betreuung Ihres Kindes verhindert, dann werden die Tageskinder ersatzweise von einer anderen Tagespflegeperson betreut. Die kranke Tagesmutter bekommt ihr Pflegegeld weiterhin ausbezahlt. Die Eltern müssen für die Mehrkosten der Ersatzbetreuung nicht aufkommen. Ist Ihr Kind krank, kann es nicht von der Tagespflegeperson betreut werden. Kranke Kinder brauchen ihre Eltern! 7.3. Ersatzbetreuung Ersatzbetreuung - was ist das? Wenn Sie Ihr Kind über die Caritas bzw. das Jugendamt in der Tagespflege betreuen lassen, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbetreuung, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall der eigentlichen Tagesmutter Ihr Kind betreut. Die Ersatzbetreuung für Kinder wird in der Großtagespflege Ilmlauser in Pfaffenhofen durchgeführt. Durch dieses Angebot erhalten Sie eine erhöhte Betreuungssicherheit und Transparenz. Sie können sich auf Ihren Arbeitsalltag konzentrieren und sind nicht gezwungen, ungeplant Urlaub zu nehmen. 7 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

8 Ihre Kinder werden zu den gewohnten Zeiten von den Tagesmüttern in der Großtagespflege betreut. Dieses Angebot kann geplant (Urlaub oder Krankenhausaufenthalt der Tagesmutter) oder bei kurzfristigem Bedarf (z.b. Erkrankung der Tagesmutter) in Anspruch genommen werden. Wie läuft die Ersatzbetreuung ab? Die Ersatzbetreuung wird in den Räumen der Großtagespflege Ilmlauser in Pfaffenhofen angeboten. Die Räume vor Ort sind auf Kinder von 0-14 Jahre ausgerichtet. Durch den laufenden Betrieb sind immer weitere Tageskinder und Spielkammeraden da. Die Tageskinder werden in den Tagesablauf der Großtagespflege integriert. D.h. eine Struktur mit regelmäßigen Elementen wie Spielkreis und gemeinsame Brotzeit gibt Sicherheit und Geborgenheit; weitere Angebote wie Singen, Basteln Garten- und Waldaufenthalte bieten den Kindern Anregung und Förderung. Für eine Anschlussbetreuung nach Kindergarten oder Schule können die Kinder nach Absprache in Pfaffenhofen und naher Umgebung vom Personal der Großtagespflege abgeholt werden. Für die Inanspruchnahme der Ersatzbetreuung entstehen den Eltern keine zusätzlichen Kosten. Zusammenarbeit wie sieht die aus? Die Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern ist für eine gelingende ersatzweise Betreuung eine unverzichtbare Grundvoraussetzung. Der Ersatzbetreuung geht eine Eingewöhnung des Kindes durch die Eltern voraus. In der Regel soll nach einer abgeschlossenen Eingewöhnung bei der eigentlichen Tagesmutter, die Eingewöhnung in der Ersatztagespflege stattfinden. Folgender Fahrplan ist vorgesehen: 1. Der Eingewöhnung geht ein Elterngespräch in der Großtagespflege voraus. Hier sollen alle wichtigen Inhalte für eine individuelle Eingewöhnung besprochen und Termine festgelegt werden. 2. Die Begleitung während der Eingewöhnung übernehmen grundsätzlich die Eltern. 3. Kontakthalten durch regelmäßige Besuche, je nach Bedürfnis des Kindes. Nach vorheriger Absprache und Anmeldung ist es möglich, an jedem Wochentag an Begegnungsangeboten in der Großtagespflege teil zunehmen. 8 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

9 Buchung der Betreuungszeiten: Die Betreuung wird von Montag bis Freitag von 5.30 Uhr bis Uhr angeboten. Die Betreuungsdauer und zeiten richten sich nach dem Bedarf. Es können einzelne Tage oder ein längerer Zeitraum bis zu 4 Wochen vereinbart werden. Geplante Ersatzbetreuung: Bitte so früh wie möglich bei der Großtagespflege den Bedarf konkret anmelden. Ungeplante Ersatzbetreuung: Sogenannte Notfälle können kurzfristig angemeldet werden. Je nach Belegungssituation ist eine Ersatzbetreuung ab 5.30 Uhr des gleichen Tages möglich. Es gibt keine Garantie auf einen freien Platz bei kurzfristiger Buchung. Die Buchung erfolgt immer direkt über die Großtagespflege. Gegebenenfalls bitte auf den Anrufbeantworter sprechen! Ansprechpartner: In der Großtagespflege Ilmlauser Monika Heckmeier-Walk (Leiterin der Großtagespflege) Adresse: Görlitzerstr. 16, Pfaffenhofen Telefon: 08441/ Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen. Dieser wird regelmäßig abgehört! 9 Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

10 8. Ansprechpartner im Caritas-Zentrum und im Jugendamt Pfaffenhofen Caritas-Zentrum: (Fragen zu Vermittlung, Qualifizierung, Fortbildung, Probleme, ) Gabriele Störkle 08441/ ; gabriele.stoerkle@caritasmuenchen.de Sabine Landsleitner 08441/ ; sabine.landsleitner@caritasmuenchen.de Gundula Krauss 08441/ ; gundula.krauss@caritasmuenchen.de Sandra Moll 08441/ ; sandra.moll@caritasmuenchen.de Landratsamt Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung Hauptplatz 22, Pfaffenhofen Pflegeerlaubnis: Frau Nele Langelüddecke-Gruber 0713/ Finanzielle und rechtliche Fragen: 08441/ Laufende Bezahlung für Buchstabe A-F: Frau Andrea Wendl 08441/ Laufende Bezahlung für Buchstabe G-L: Frau Tatjana Reiner 08441/ Laufende Bezahlung für Buchstabe M-S (ohne Sch): Frau Josefine Metzger 08441/ Laufende Bezahlung für Buchstabe T-Z (mit Sch): Frau Angelika Kiermeier 08441/ Weitere wichtige und nützliche Stellen Eltern- und Erziehungsberatung der Caritas 08441/ Ambergerweg 3, Pfaffenhofen 08459/ Schulstraße 21, Manching Beratung im Caritas-Zentrum bei sozialen Schwierigkeiten Christine Keil 08441/ , Ambergerweg 3, Pfaffenhofen Christel Schmitt-Motzkus 08441/ Ambergerweg 3, Pfaffenhofen KoKi: Koordinierende Kinderschutzstelle Ingolstädterstraße 3,85276 Pfaffenhofen Anette Lhotzky 08441/ Daniela Sander 08441/ Caritas-Zentrum Pfaffenhofen,

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