Abitur Informationsveranstaltung

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1 Abitur Informationsveranstaltung

2 Tagesordnung: Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 / Folgen der Nichtversetzung Pflichtfächer Q1 und Q2 Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (Leistungskurse und Grundkurse) Klausurbedingungen Zulassung zur Abiturprüfung / Bildung der Gesamtqualifikation Fachhochschulreife Handelsenglisch Verschiedenes

3 Überblick: Die gymnasiale Oberstufe Abitur (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q2) 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) FHR schul. Teil (Block I) Versetzung (mittlerer Schulabschluss) Einführungsphase (EP) 3

4 Versetzung in die Q1: Gewertet werden 9 Pflichtkurse und 1 Wahlkurs: Man ist versetzt, wenn: alle Kurse mit mindestens der Note ausreichend abgeschlossen werden. ein mangelhaft in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache aus SI durch ein befriedigend in einem Fach dieser Gruppe ausgeglichen werden kann. es nur ein mangelhaft in einem anderen versetzungs- wirksamen Kurs gibt. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

5 Versetzung in die Q1 / Folgen der Nichtversetzung Bei Nichtversetzung: Bei entsprechendem Notenbild: Schriftl. (falls Klausurfach) und mündl. Nachprüfung in einem Fach mit mangelhaft =>Erfüllen der Versetzungsbedingungen durch Erreichen der Note ausreichend einmalige Wiederholung möglich keine Nachprüfung auf Versetzung im Wiederholungsjahr Bei entsprechendem Notenbild ggf. Nachprüfungen auf Abschlüsse 5

6 Versetzung in die Q1 / Abschluss Abschlüsse bei Nichtversetzung: Trotz Nichtversetzung ggf. Abschluss je nach Notenbild möglich Auch bei nicht bestandener Nachprüfung: Je nach Notenbild ggf. weitere Nachprüfungen möglich für den mittleren Schulabschluss oder HS 10. Individuelle Beratung! 6

7 Überblick Die Qualifikationsphase Belegverpflichtung insgesamt: anrechenbare Kurse 2 Leistungskurse 7 Grundkurse und - 8. Grundkurs oder - Vertiefungsfächer / Projektkurs Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Vertiefungskurse und Projektkurse: 2-stündig 7

8 Projektkurs Zweistündiger Jahreskurs, ggf. schuljahresübergreifend (Q1/Q2). Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als besondere Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach) Zur Zeit im Angebot: DELF und HE, geplant ist ein Projektkurs im literarisch künstlerisch-musikalischen Bereich Entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit. Jedoch rät das RHG dazu, eine Facharbeit dennoch zu schreiben. 9

9 Pflichtbelegung Belegungspflicht: Deutsch bis Ende Q 2.2 SI-Fremdsprache oder Niederländisch bis Ende Q 2.2 Schüler, die in SI keine 2. Fremdsprache hatten, müssen Niederländisch bis Ende Q 2.2 belegen eine Gesellschaftswissenschaft bis Ende Q 2.2 Mathematik bis Ende Q 2.2 Physik oder Chemie oder Biologie bis Ende Q 2.2 Sport bis Ende Q 2.2 eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft (Schwerpunkt) bis Ende Q 2.2 (!Nicht vergessen: Mathematik ist keine NW!)

10 Pflichtbelegung Weiterhin verpflichtend: Religionslehre ( bzw. Philosophie als Ersatz) mind. bis Ende Q1.2 Kunst oder Musik mind. bis Ende Q 1.2 (2 aufeinander folgende Halbjahre) Verpflichtend in Q 1 oder in Q 2: 2 Halbjahre Geschichte und 2 Halbjahre Sozialwissenschaften Schwerpunktsetzung (FS oder NW): Entscheidung zwingend notwendig (Klausurverpflichtung und Abiturzulassungsberechnung)

11 Klausurenverpflichtung Alle (Q1.1 Q2.1) Leistungskurse Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Mögl. GK-Abifächer Handelsenglisch Fremdsprachl. Schwerpunkt 2 Fremdsprachen, in jedem Fall NL* Naturwissenschftl. Schwerpunkt 1 NW (PH, CH, BI, EL) 1 FS, in jedem Fall NL* In Q2.2: beide LK / 3. Abiturfach / NL* /Handelsenglisch * falls gewählt

12 Die Qualifikationsphase Pflichtfächer (als Grundkurs oder Leistungskurs) Fach Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache X X X X Kunst oder Musik (in Q1) X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ in Q1, wenn fortgeführt aus EP) X X Sozialwissenschaften (fortgeführt aus EP, alternativ in Q2) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (BI, CH, PH) X X X X Religion/ersatzweise Philosophie X X Sport X X X X Weitere Fremdsprache oder weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III X X X X Weitere Fächer zur Erfüllung der Wochenstunden und Kursanzahl nach Wahl im Rahmen des schulischen Angebots (u. a. möglich: 2 Halbjahreskurse im Vertiefungsunterricht und 1 Projektkurs) 13

13 Bedingungen für die Abiturfächer (2 Leistungskurse und 2 Grundkurse) Zwei Fächer aus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik können das erste Aufgabenfeld in der Abiturprüfung nicht abdecken.) ER / KR / PL kann in der Abiturprüfung das AF II ersetzen, dann muss aber eine GW vier Halbjahre fortgeführt werden, Mathematik kann in der Abiturprüfung AF III ersetzen. Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. 14

14 Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Folgende Abiturfachkombinationen sind unabhängig von der Wahl als LK oder GK ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften - Naturwissenschaft + Kunst/Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst/Musik die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften 3. und 4. Abiturfach werden erst zu Beginn von Q2 verbindlich gewählt. Die Schullaufbahn muss aber bereits jetzt entsprechend geplant werden!!! 15

15 Angebot an Leistungskursen Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. freie Wahl von zwei LK s - allerdings ggf. Umwahlen notwendig, je nach Wahlergebnis. LK s werden in Kooperation mit dem Gymnasium am Moltkeplatz durchgeführt. Bei knappen Wahlen kann es passieren, dass im Folgejahr das Angebot nicht mehr besteht, so dass bei einer Wiederholung ein Schulwechsel nötig sein kann. Alternativwahlen mit Sicherheitsvariante: LK BI, D, E, EK, GE, M, PA, PH Grundkurse werden angeboten in den Fächern: E, F, NL, (L), D, Mu, Ku, Ek, Ge, Sw, Pa, Pl, Kr, Er, M, Bi, Ch, El, Ph, Sp

16 Zulassung zur Abiturprüfung und Bildung der Gesamtqualifikation Gesamtqualifikation: Block I: Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase (2/3: min. 200, max. 600 Punkte) Block II: Leistungen in den Abiturprüfungen (1/3: min. 100, max. 300 Punkte) Die Mindestpunktzahlen entsprechen einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen (05 Punkte) in allen eingebrachten Kursen. Achtung: Kurse, die mit unter 05 Punkten abgeschlossen werden, gelten als Defizitkurse! (also auch 4 minus!!!) 18

17 Block I / Zulassung zur Abiturprüfung Belegung von anrechenbaren Kursen aus Q1.I bis Q2.II Pflichtkurse aus Belegungsverpflichtung + weitere GK (8 LK + mind. 30 GK, z. B ) Vertiefungskurse nicht anrechenbar Kurse mit 0 Punkten nicht anrechenbar Projektkurs anrechenbar wie 2 GK Einbringung von Kursen (Block I) Mind. 200 P., höchstens 600 P. (LK doppelt, GK einfach gewertet) Kurse => höchstens 7 Defizitkurse (davon max. 3 x LK) Kurse => höchstens 8 Defizitkurse (davon max. 3 x LK) Wer die Bedingungen zur Zulassung nicht erfüllt, muss wiederholen. Würde dadurch die Höchstverweildauer von 4 Jahren in der gesamten Oberstufe bis zur nächsten Zulassung überschritten, muss der Schüler / die Schülerin die gymnasiale Oberstufe verlassen. 19

18 Unter den mindestens 35 eingebrachten Kursen müssen sein: 4 Kurse Deutsch 4 Kurse einer Fremdsprache 2 Kurse Kunst oder Musik 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse Geschichte (falls GE nicht als GW gewählt) 2 Kurse Sozialwissenschaften ( falls SW nicht als GW gewählt) 4 Kurse Mathematik 4 Kurse Biologie oder Physik oder Chemie 2 Kurse Religionslehre oder Philosophie 2 Kurse des Schwerpunktfaches aus Q2

19 Berechnung Block I E I = (P : S) x 40 EI: Ergebnis Block I P: Punkte, die in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden S: Anzahl der Kurse,wobei doppelt gewichtete Fächer auch doppelt zählen 21

20 Latinum E Q1 Q2 Note im Abschlussjahr mindestens ausreichend 22

21 Schulischer Teil der Fachhochschulreife (FHR) FHR nach Q1 Bestimmter Notendurchschnitt in festgelegten Kursen anschließend Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines einjährigen gelenkten Praktikums Individuelle Beratung

22 Handelsenglisch Vorbereitung zum Examen vor der IHK zum Fremdsprachenkorrespondenten Kopplung an LK Englisch Belegung als GK Handelsenglisch in Q1 + Projektkurs Vorbereitung IHK in Q2 Klausurfach nur der Projektkurs kann in die Gesamtqualifikation eingebracht werden Kein Abiturfach

23 Zusammenfassung und Überblick Die gymnasiale Oberstufe Block II: Abiturprüfung (mind. 100 P., höchstens 300 P.) 1. LK 2. LK 3. Fach 4. Fach Abiturprüfung: 2 Fächer aus D, M, FS Abdeckung der 3 Aufgabenfelder Schullaufbahnberatung und - planung von der EP bis zum Abitur Q2 FHR schul. Teil Q1 Block I: Zulassung: Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P. Belegung von anrechenbaren Kursen Fortführung als GK oder LK verpflichtend: durchgehend bis zum Abitur: D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP, zweite FS oder zweites nw-fach mind. bis Ende Q1: KU/MU RE (ersatzweise PL) Qualifikationsphase: Belegung von mindestens 38 anrechenbaren Kursen (8 LK plus mind. 30 GK) z.b. GK-Bereich: Vertiefungskurs nicht anrechenbar Projektkurs anrechenbar (wie 2 GK) EP Versetzung, mittlerer Schulabschluss Zentrale Klausuren f FS KU/MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Wahl-fach Wahlfach D M VK VK D M f FS KU/MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Wahl-fach Wahlfach Versetzungsgrundlage: 10 Fächer VK VK Vertiefungskurs (VK) nicht versetzungsrelevant. 25

24 Studienfahrt in Q2: - Studienfahrten finden i.d.regel im 1. Halbjahr der Q2 statt - Fahrten sind Studienfahrten, keine Abschluss- oder sonstige Fahrten - Studienfahrten sind also an Themen aus den entsprechenden Fächern gebunden - Die Kurse, an denen die Fahrten angebunden werden, sind die Leistungskurse - Ziele können daher sein, z.b.: Dresden, Prag, Weimar oder Wien, oder auch eine Hallig, Texel, Langerog 26

25 Für volljährige Schüler gilt: Auszug aus dem Schulgesetz NRW: Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie 1.die Nichtversetzung, 2.die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung, 3.den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus, 4.die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und 5.die Verweisung von allen öffentlichen Schule oder deren Androhung und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen. (Zitat Schulgesetz NRW 120 Abs. 8) 26

26 Abgabe der Wahlbögen: Abgabe der Wahlen: Abgabe LUPO-Wahlbogen nach der Beratung: bis

27 Info-Wiederholung Präsentation der Infoveranstaltung: Weitere Informationen auf dem Bildungsportal NRW unter

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