Präambel. Voraussetzung, Aufgabe und Abschluß des Studiums
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- Hannelore Kolbe
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1 Studienordnung der Hochschule für Musik Freiburg im Breisgau für den Diplom-Studiengang Musiklehrer in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Musiklehrer vom Präambel Die Studienordnung der Hochschule für Musik Freiburg i.br. legt die Grundregeln des Studiums im Diplom-Studiengang Musiklehrer fest. Sie enthält die dafür von der Hochschule als unerläßlich erachteten Studienbestandteile. Die daraus gewonnene Übersicht gibt dem Studenten die Möglichkeit, das Studium innerhalb dieses Rahmens in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Freiheit der Lehre bleibt davon inhaltlich unberührt. Die männlichen Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. 2 Voraussetzung, Aufgabe und Abschluß des Studiums (1) Voraussetzung eines Diplom-Studiums ist, daß der Bewerber nach a) seiner Begabung b) seiner Vorbildung und c) seiner Konstitution für den gewählten künstlerischen Beruf geeignet ist. Diese Eignung wird in der Aufnahmeprüfung entsprechend den Bestimmungen der Immatrikulationssatzung der Hochschule festgestellt. (2) Aufgabe des Studiums ist, daß der Student a) seine musikalischen Fähigkeiten (wie z.b. musikalisches Gehör und Gedächtnis, Rhythmusgefühl, Stilempfinden, schöpferische Vorstellungskraft) und sein Interpretationsvermögen entwickelt, b) seine Instrumental- oder Gesangstechnik entwickelt, c) die Literatur seines Hauptfachs und nach Möglichkeit auch die der anderen Bereiche kennenlernt und eine breite musikalische Allgemeinbildung erwirbt, e) ein fundiertes Wissen und breite Erfahrung in Musikpädagogik und Fachmethodik/ -didaktik erwirbt. (3) Den Abschluß des Studiums bildet die Diplom-Prüfung. Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Musiklehrer. 3
2 2 Studienberatung Hingewiesen wird auf die regelmäßige, studienbegleitende, fachliche Beratung der Studierenden durch Studienkommission und Fachgruppen; am Ende des 2. Semesters soll diese Studienberatung ausdrücklich stattfinden. 4 Hauptfächer des Diplomstudiums (1) Hauptfächer des Diplomstudiums sind: Querflöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Gambe, Kontrabass, Cembalo/Fortepiano, Gitarre, Laute, Harfe, Klavier, Orgel und Komposition/ Musiktheorie. Das Hauptfach Orgel kann nur in Kombination mit dem Studiengang "Kirchenmusik (B)" belegt werden. Das Hauptfach Gesang kann erst nach einer Zwischenprüfung ab dem 5. Semester belegt werden. (2) Nur als zweites Hauptfach ist möglich a) Musiktheorie b) Gehörbildung c) Rhythmik d) Elementare Musikpädagogik Das Studium eines zweiten und weiterer Hauptfächer setzt eine bestandene Aufnahmeprüfung für diese Fächer und die Zulassung voraus. 5 Wahlpflichtfächer (1) Wahlpflichtfächer sollen das Studium im Hinblick auf die Berufspraxis erweitern und akzentuieren. Das Studium erstreckt sich auf 4 aufeinanderfolgende Semester und muß spätestens im 5. Semester aufgenommen werden. Studierende eines 2. Hauptfaches oder des Zusatzfaches Dirigieren sind vom Wahlpflichtfach befreit. (2) Wahlpflichtfächer sind: a) Kammermusik bzw. Ensemble b) Liedgestaltung für Studenten im Hauptfach Klavier c) Musik und Bewegung
3 3 d) Improvisation e) Arrangieren. Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach der verfügbaren Lehrkapazität. Die Wahlpflichtfächer werden mit 4 benoteten (Semester-) Leistungsnachweisen abgeschlossen. (3) Das Wahlpflichtfach Kammermusik bzw. Ensemble kann bei einem Kammermusiklehrer oder einem anderen Hauptfachlehrer belegt werden. Für mindestens 1 Semester soll der Unterricht nicht im eigenen Hauptfachbereich stattfinden. Ausnahmen sind reine Streicher-, Bläser- oder Gesangsensembles. Für Studenten mit dem Hauptfach Klavier beinhaltet das Wahlpflichtfach Korrepetition in Instrumentalklassen und Mitwirkung an deren Vortragsabenden. (4) Das Wahlpflichtfach Liedgestaltung wird beim Fachvertreter für Liedgestaltung belegt. Der Studierende arbeitet mit einem oder verschiedenen Sängern jeweils in Duo-Formation zusammen. Das Fach beinhaltet Korrepetition in den Gesangsklassen und Mitwirkung an deren Vortragsabenden. (5) Das Wahlpflichtfach Musik und Bewegung wird in der Fachgruppe Rhythmik belegt. Es ist wie folgt gegliedert: 1. Semester: Liederarbeitung und Bewegungsgestaltung 2. Semester: Elementare instrumentale Improvisation 3. Semester: Rhythmisch-metrische Übungen 4. Semester: Erarbeitung und Gestaltung von komponierter und improvisierter Musik. (6) Das Wahlpflichtfach Improvisation wird für Studierende mit Hauptfach Klavier durch Erweiterung des 2-semestrigen Pflichtunterrichtes um weitere 2 Semester Einzelunterricht angeboten. Studierende anderer Hauptfächer belegen die Schwerpunkte - elementare Improvisationsformen - Stilkopien - Jazz und jazzverwandte Musik. (7) Das Wahlpflichtfach "Szenischer Grundkurs" wird im Rahmen des Angebotes "Künstlerische Ausbildung" Hauptfach Operngesang). 6 Pflichtfächer (1) Zur Erfüllung der in 2 genannten Ziele des Studiums dienen folgende Pflichtfächer:
4 4 1. Hauptfach 2. Zweites Hauptfach, Wahlpflichtfach oder Zusatzfach Dirigieren 3. Kammermusik/Korrepetition/Ensemble 4. Klavier mit Ausnahme Hauptfach Gitarre bzw. Laute (Studenten im Hauptfach Blockflöte oder Gambe können wahlweise Cembalo belegen) 5. Gehörbildung I (melodisches und rhythmisches Hören) 6. Gehörbildung II (harmonisches Hören) 7. Musiktheorie 8. Musikwissenschaft 9. Musikpädagogik 10. Methodik des Hauptfachs einschließlich des Nachweises von mindestens 8 Lehrproben 11. Hospitationspraktikum an einer Musikschule 12. Instrumentenkunde 13. Musikermedizin 14. Improvisation für Studenten im Hauptfach Klavier 15. Spieltechniken und Notation zeitgenössischer Musik im Hauptfach Klavier 16. Für Studenten im Hauptfach Gesang: Ensemblesingen oder Chor 17. Sprecherziehung für Studenten im Hauptfach Gesang 18. Italienisch für Studenten im Hauptfach Gesang 19. Kinder- und Jugendstimmbildung für Studenten im Hauptfach Gesang 20. Generalbassspiel für Studenten im Hauptfach Orgel, Cembalo, Gitarre, Laute, Gambe und Blockflöte 21. Generalbassspiel und Partiturspiel für Studenten im 2. Hauptfach Musiktheorie 22. Gehörbildung III für Studenten im 2. Hauptfach Musiktheorie. (2) Alle Studierenden hospitieren nach ihrem ersten Semester im Fach Methodik in einer dafür vorgesehenen Musikschule der Region Freiburg. Im Einzelfall können bei Vorliegen von Gründen, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, die Hospitationen auch später stattfinden. Die Hospitationen finden als Kompaktpraktikum in den Semesterferien statt. Das Praktikum umfasst 30 Unterrichtsstunden, die auf mindestens zwei Wochen verteilt werden. Es erstreckt sich nicht nur auf die Hospitation des Einzel- und Gruppenunterrichts im Hauptfach, sondern auch auf Ensembleunterricht, Musikalische Früherziehung / Grundausbildung und weitere Fächer. Über das Hospitationspraktikum ist ein Testat vorzulegen. Weitere Einzelheiten regelt die Ordnung des Hospitationspraktikums. (3) Im übrigen siehe hinsichtlich der Zweiten Hauptfächer Musiktheorie, Gehörbildung, Rhythmik und Elementare Musikpädagogik die Tabelle in der Anlage. (4) Die wöchentliche Unterrichtszahl für die Fächer ist aus der Tabelle in der Anlage ersichtlich. 7 Zusatzfächer
5 5 Das Fach Dirigieren ist als Zusatzfach zugelassen. 8 Empfohlene Fächer (1) Die Studenten haben grundsätzlich Zugang zu allen öffentlichen Lehrveranstaltungen in der Hochschule (Vorlesung, ständige und temporäre Kurse etc.). Der Besuch anderer Lehrveranstaltungen ist nur als Gast nach Rücksprache mit dem betreffenden Hochschullehrer möglich. (2) Den Studenten werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten und empfohlen: a) Rhythmik / EMP b) Akustik c) Instrumentation und Partiturkunde d) Historische Aufführungspraxis e) Interpretation für Studenten Hauptfach Gesang f) Körper- und Atemschulung für Studenten im Hauptfach Gesang g) Unterrichtspraktisches Klavierspiel für Studenten im Hauptfach Gesang h) Klavier oder Cembalo für Studenten des Hauptfaches Gitarre oder Laute. 9 Allgemeine Hinweise (1) Für die Übersicht und den Nachweis des Studiums ist das Studienbuch vorgesehen. Das Studienbuch ist im eigenen Interesse des Studenten sorgfältig zu führen. (2) Über alle Fragen inhaltlicher Art geben die Hochschullehrer der betreffenden Fächer Auskunft. Für Fragen im Zusammenhang mit den einzelnen Studiengängen sind die Studienkommissionen zuständig. 1O Die tabellarischen Übersichten in der Anlage sind Bestandteil der Studienordnung. 11 Diese Studienordnung wurde vom Senat der Hochschule am beschlossen. Sie tritt am in Kraft. Die Studienordnung vom tritt damit außer
6 6 Kraft. Kandidaten, die sich beim Inkrafttreten dieser Studienordnung im 3. oder einem höheren Fachsemester befinden, können die in der Studienordnung vom verlangten Testate und Nachweise erbringen, sofern sie nach den Bedingungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Diplom-Musiklehrer vom geprüft werden. Freiburg, den 13. März 2000 Hochschule für Musik Freiburg i. Br. - Die Rektorin (Prof. Dr. Mirjam Nastasi)
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