Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten

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1 Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten Verbraucherzentrale NRW Thorsten Haberstroh München, 28. Oktober

2 Ausgangslage Viele Menschen wollen zu Hause leben, auch in hohem Alter und bei Pflegebedürftigkeit Überforderung pflegender Angehöriger Suche nach einer schnellen Lösung Wirtschaftliche Notlagen in osteuropäischen Ländern Hilfen aus Osteuropa decken einen Bedarf, für den es wenige (bezahlbare) Angebote aus Deutschland gibt. Zunehmende Präsenz in den Medien Nachfrage steigt 2

3 Ausgangslage Aber: Viele Familien sind unsicher und stehen einem unüberschaubaren Markt legaler und illegaler Angebote gegenüber. Beschwerden über ausländische Angebote nehmen zu (Sprache, Haftung, Abrechnungen, Erreichbarkeit, Kosten) Auch Beratungsinstitutionen sehen sich oft nicht in der Lage, zu dem Thema adäquat zu beraten. 3

4 Ausländische Haushaltshilfen Arbeitgebermodell Organisatorisches Haushalt ist Arbeitgeber für Vollzeitstelle Eigene Recherche, Inserat, Vermittlung über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, Wohlfahrtsverbände, private Anbieter Keine zeitliche Befristung Es gelten die deutschen Arbeitsschutzgesetze (Arbeitszeit, Ruhezeit, Urlaub, ) 4

5 Gut zu wissen Auch für ausländische Kräfte gelten die deutschen Arbeitsschutzgesetze Eine Betreuung und Hilfe rund um die Uhr ist durch eine Person nicht leistbar Personalwechsel ist notwendig, um Urlaubszeiten einzuhalten (und oft auch hilfreich) 24-Stunden-Betreuung heißt nicht 24 Stunden arbeiten 5

6 Ausländische Haushaltshilfen Arbeitgebermodell Vorteile: Haushalt ist als Arbeitgeber weisungsbefugt: - Konkretisierung von Arbeitsinhalt, -ort und zeit durch Weisungen Bietet relative Sicherheit der Legalität Nachteile: Höherer organisatorischer Aufwand für Recherche, Personal und Pflichten als Arbeitgeber Sofortige Meldepflicht: Sozialversicherung, Unfallversicherung Eigenverantwortlichkeit für Ersatz, ggf. Lücken Rolle als Arbeitsgeber ungewohnt 6

7 Organisatorisches Entsendung von Mitarbeiterinnen ausländischer Firmen Haushalt ist Auftraggeber, Vertrag mit ausländische Firma Nachweis, dass 25% Umsatz im Heimatland und Beschäftigung im Heimatland 2 Monate vor + nach Beschäftigung in Deutschland Nachweis der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Heimatland (A1 / E 101), liegt oft nicht zu Einsatzbeginn vor, nicht bekannt In der Regel alle 3 Monate Personalwechsel 7

8 Entsendung von Mitarbeiterinnen ausländischer Firmen (scheinbare) Vorteile Arbeitgeberpflichten bei ausländischer Firma Firma/Vermittlungsagentur kümmert sich um Personalwechsel: Krankheit, Urlaub, fehlende Sympathie, bei Verständigungsschwierigkeiten, Nachteile Keine Weisungsbefugnis für Haushalt Abwicklung mit ausländischer Firma (z.b. Überweisungen, Weisungen) teilweise aufwändig Haftung schwierig (Gerichtsstand im Heimatland Entsender) Rechtliche Grauzone: Risiko der Arbeitnehmerüberlassung! 8

9 Risiko der Arbeitnehmerüberlassung Unternehmen entleiht Arbeitskraft Verleiherlaubnis der ausl. Firma notwendig (zu beantragen bei der Agentur für Arbeit), liegt oftmals nicht vor Eine Verleihung bedeutet ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Weisungsrecht = keine Entsendung Oftmals Arbeitnehmerüberlassung anstatt Entsendung, Weisungen gibt deutscher Haushalt und nicht die ausländische Firma Steuern und Sozialabgaben müssen in Deutschland gezahlt werden 9

10 Selbstständige Organisatorisches Haushalt ist Auftraggeber für Selbstständige Anzeigepflicht der grenzüberschreitenden Tätigkeit bei deutscher Gewerbebehörde Nachweis der Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen im Heimatland (A1 / E 101) oder Nachweis Gewerbeanmeldung in Deutschland Max. 24 Monate 10

11 Selbstständige Vorteile Haushalt kann Wünsche mit Selbstständigen direkt klären (aber keine Weisungsbefugnis) Nachteile Häufigere Personalwechsel Eigenverantwortlichkeit für Ersatz, ggf. für Lücken Haftung schwierig Rechtliche Grauzone: Risiko der Scheinselbstständigkeit! 11

12 Indizien für Scheinselbstständigkeit Betreuungskraft wohnt im Haushalt Kein eigenes Konto / keine Rechnungsstellung durch Haushalts-/Betreuungskraft Kein Nachweis der Anmeldung des Gewerbes Keine Betriebsstätte vorhanden Abhängigkeit vom Auftraggeber (arbeitnehmerähnliches Verhältnis) Nur ein (wenige) Auftraggeber 12

13 Kosten *Die Löhne dürfen nicht sittenwidrig sein. **Tarifvertrag NRW zwischen Gewerkschaft NGG und Hausfrauenbund *** Kosten können als Sachbezugswert angerechnet werden 13

14 Vermittlungsagenturen Organisatorisches Vermittlungsagenturen als Schnittstellenmanager im In- und Ausland Zahlreiche Agenturen im Internet, Marktanalyse VZ NRW (Stand Oktober 2014): 172 Agenturen Unterschiedliche Angebote: - Bedarfserhebung - Personalvorschläge - Organisation Anreise, Verträge - Vermittlung bei Fragen, Problemen mit ausländischem Dienstleister professionelles Marketing Innerhalb kürzester Zeit! 14

15 Vermittlungsagenturen Rolle der zurückhaltenden, älteren Frau wird bevorzugt Arbeitsanforderungen: empathische Hingabe, Selbstlosigkeit, ständige Verfügbarkeit, Eifer, Aufopferungsbereitschaft, Begeisterungsfähigkeit Als Beispiel: Engel als Metapher für Betreuungskräfte: Engel existieren ohne Selbstzweck, sind dazu da um zu helfen, zu beschützen 37 Grad, Beitrag im ZDF vom : Ein Engel aus Polen Wenn alte Menschen Hilfe brauchen 15

16 Alternativen zu Hilfen aus Osteuropa Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer/innen Euro-Job ( Minijob-Zentrale der Knappschaft) - Teilzeit / Vollzeit (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, max. 8 Std. /Tag) Professionelle Pflegeangebote - Tagespflege, Pflegezeit - Betreuungsangebote f. Menschen m Demenz Professionelle Hauswirtschaftsdienste siehe u.a. Datenbank Verbraucherzentrale NRW Ehrenamtliche Hilfen Alternative Wohnformen - Betreutes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen 16

17 Zusammenfassung Legale Möglichkeit: Haushalt als Arbeitgeber Andere Modelle bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone allerdings wenig Kontrollmöglichkeiten Zentrale Frage: abhängige oder unabhängige Beschäftigung? Keine Kriminalisierung deutscher Haushalte Mindestschutz der ausländ. Arbeitskräfte nicht angemessen 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thorsten Haberstroh Verbraucherzentrale NRW e.v. Mintropstr. 27, Düsseldorf Tel.: 0211/ , Fax: Internet: Es erfolgt keine Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW! 18

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