Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Flüchtlinge

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1 Arbeitsvoraussetzung für Flüchtlinge Informationen für Arbeitgeber Marc Bleimeister Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Flüchtlinge

2 Agenda 1. Welche Personenkreise werden unterschieden und wie sieht der Weg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt aus? 2. Praktikum ein Begriff, viele Bedeutungen 3. Wie kann Sie der der Arbeitgeber-Service bei der Beschäftigung von Flüchtlingen unterstützen? 4. Kontaktdaten Seite 2

3 1. Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt einige Grundregeln Welche Personenkreise werden unterschieden? Wer darf wann arbeiten? Wie läuft das Zustimmungsverfahren? Welche Änderungen sind geplant? Seite 3

4 Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling Personenkreise und Arbeitsmarktzugang anerkannte Flüchtlinge Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde eine befristete Aufenthaltserlaubnis wurde ausgestellt Leistungen zum Lebensunterhalt: Arbeitslosengeld II Asylsuchende und Asylbewerber Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch kein Asylantrag gestellt wurde besitzen eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) oder Aufenthaltsgestattung Leistungen zum Lebensunterhalt: nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Landkreise und Kommunen) Geduldete Personen, deren Asylantrag in der Regel abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können eine Duldung wurde ausgestellt Zugang zum Arbeitsmarkt mit Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde, nach 15 Monaten keine Vorrangprüfung mehr, lediglich Prüfung der Arbeitsbedingungen die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung ist ohne Einschränkung erlaubt Arbeits- und Ausbildungsaufnahme nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Arbeits- und Ausbildungsaufnahme nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Seite 4

5 Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Leiharbeit bei Fachkräften zulässig nach drei Monaten, für Geringqualifizierte nach 15 Monaten Beschäftigungsverbot (3 Monate) Vorrangprüfung mit Arbeitsbedingungsprüfung (12 Monate) durch die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktzugang (nach 15 Mon.) weiterhin Prüfung der Arbeitsbedingungen Erteilung der Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde nach drei Monaten (Ermessen) Seite 5

6 Welchen Einfluss hat die Aufenthaltsdauer auf die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit? < 15 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: > 48 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: Vorrangprüfung erforderlich Prüfung der Beschäftigungsbedingungen erforderlich Vorrangprüfung entfällt Prüfung der Beschäftigungsbedingungen erforderlich Zustimmungspflicht der BA entfällt Seite 6

7 Sichere Drittländer nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Albanien Kosovo Montenegro Ghana Senegal damit alle Balkanstaaten (Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien) geplante Einstufung als sicheres Herkunftsland: Marokko, Tunesien, Algerien Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies gilt während des Asylverfahrens und wenn der Asylantrag abgelehnt ist. Seite 7

8 Woran ist erkennbar, ob ein Asylbewerber oder Geduldeter eine Beschäftigung aufnehmen darf? Die Erlaubnis zur Beschäftigung erteilt die Ausländerbehörde. Sie wird in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes eingetragen. Unterschieden werden 3 Kategorien: Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Erwerbstätigkeit nicht gestattet Seite 8

9 Das Zustimmungsverfahren ( Vorrangprüfung ) Seite 9

10 Positivliste - Mangelberufe im Agenturbezirk Lüneburg-Uelzen alle HoGa-Berufsbilder Altenpfleger/in und Pflegeassistent/in Anlagenmechaniker/in, FR Sanitär/Heizung u. Klima Bäcker/in Baggerfahrer/in (Baugeräteführerschein) Berufskraftfahrer/in Dachdecker/in Elektroinstallateur/in Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk FR Bäckerei Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk FR Fleischerei FK für Schutz und Sicherheit FK Lagerwirtschaft Fleischer Florist/in Friseur/in Gärtner/in im Garten-und Landschaftsbau KFZ-Mechatroniker/in Mechatroniker/in Steuerfachangestellte/r Triebwagenführer /in und Zugbegleiter/in Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Zerspanungsmechaniker/in Zimmerer/in Zustimmung zur Arbeitserlaubnis wird i.d. R. erteilt Seite 10

11 Zugang zum Ausbildungsmarkt Status Ausweis Zugang zur Ausbildung Anerkannte Flüchtlinge Asylsuchende ab 4. Monat Geduldete Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsgestattung Duldung ja, ohne Vorrangprüfung alle Ausbildungen, ohne Vorrangprüfung ja, ohne Vorrangprüfung Geduldete und Asylsuchende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Ausbildung begonnen haben oder beginnen, erhalten eine Duldung für ein Jahr, die bis zum Ende der Ausbildung jeweils um ein Jahr verlängert wird (gilt nicht für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern). Seite 11

12 geplante Änderungen mit dem Integrationsgesetz Aussetzung der Vorrangprüfung Verzicht auf Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete für einen Zeitraum von drei Jahren Voraussetzung: Arbeitslosenquote ist in der Region unter der des Bundeslandes Ausbildung Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erfolgt keine Übernahme nach Ausbildung, Duldung von bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt erleichterter Zugang zur Ausbildungsförderung für Gestattete mit guter Bleibeperspektive und Geduldete Seite 12

13 2. Praktikum ein Begriff, viele Bedeutungen Welche Praktika gibt es? Wie ist die Genehmigung zu beantragen und wer muss zustimmen? Seite 13

14 Welche Praktika gibt es und wer muss zustimmen? Betriebliche Maßnahme bei einem AG zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) Dauer bis zu 6 Wochen Wer muss zustimmen? Agentur für Arbeit Praktikum Berufsorientierendes Praktikum (bis zu 3 Monate) Ausländerbehörde Antrag an praktikafuerfluechtlinge@lkharburg.de Praktikum zur Vorbereitung der Aufnahme einer Beschäftigung (> 3 Monate) Achtung: Mindestlohn Agentur für Arbeit Ausländerbehörde Seite 14

15 Antragsformular für ein max. 3-monatiges Orientierungspraktikum Das Antragsformular für das Orientierungspraktikum ist zusammen mit einer Stellenbeschreibung an die Ausländerbehörde zu schicken: Als Stellenbeschreibung kann die Stellenbeschreibung zur Zulassung ausl. Arbeitnehmer für den deutschen Arbeitsmarkt, zu finden auf der Seite genutzt werden. Angaben zu Lohn müssen nicht gemacht werden, da das Orientierungspraktikum i.d.r. entgeltfrei erfolgt. Die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde soll innerhalb einer Woche erfolgen. Seite 15

16 auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) als Brücke zur Ausbildung wird als Praktikum verstanden Einstiegs- qualifizierung (EQ) sechs- bis zwölfmonatiges betriebliches Praktikum zur Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf (Förderung nach 54a SGB III) Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich Ausbildung Zuschuss zur Vergütung an den Arbeitgeber bis 216,- + SV-Beitrag Anmerkung: Schulpflicht muss erfüllt sein! Seite 16

17 3. Unterstützung des Arbeitgeber-Service Wie kann Sie der Arbeitgeber-Service unterstützen, wenn Sie Flüchtlinge beschäftigen wollen? Vernetzungstreffen - Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe am in Winsen Seite 17

18 In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame Arbeitgeber- Service (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen? Der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen bei der 1. Einstellung 2. Personalsuche 3. Förderung Sie kennen eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n, die/den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten. Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einzustellen. Sie wollen sich allgemein über Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten informieren. Seite 18

19 Bereits vor Einschaltung der Ausländerbehörde kann festgestellt werden, ob die Zustimmung der BA möglich ist. Sie können vor Antragstellung zur Erlaubnis der Beschäftigung bei der Ausländerbehörde den gemeinsamen Arbeitgeber-Service (AG-S) Ihrer Agentur für Arbeit um eine Vorabprüfung nach 36 Abs. 3 BeschV bitten. Im Rahmen der Vorabprüfung werden auch hier die Beschäftigungsbedingungen geprüft und die Vorrangprüfung durchgeführt. Stehen keine bevorrechtigten Bewerber/innen zur Verfügung und werden ausländische Arbeitnehmer/innen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen, wird darüber eine Bescheinigung erstellt. Seite 19

20 Bereits vor Einschaltung der Ausländerbehörde kann festgestellt werden, ob die Zustimmung der BA möglich ist. Die Bescheinigung wird dem Antrag für die Erlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde beigefügt. Zur Entscheidung des Antrages wird die BA nicht mehr eingeschaltet. Seite 20

21 Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einzustellen Sie erteilen dem AG-S einen Vermittlungsauftrag zur Besetzung einer Stelle. Sind bevorrechtigte Bewerber/innen nicht vorhanden, kann der AG-S (sofern vorhanden) geeignete Asylbewerber/innen oder Geduldete vorschlagen Sie entscheiden sich für die Einstellung der / des vorgeschlagenen Asylbewerberin/ Asylbewerbers oder Geduldeten. Der AG-S veranlasst die Bescheinigung des Prüfergebnisses der Vorabprüfung. * Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. 5 Die/der Bewerber/in* reicht die Bescheinigung zur Vorabprüfung mit dem Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde ein. Die Ausländerbehörde kann direkt entscheiden und muss die BA nicht mehr einschalten. Seite 21

22 Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einstellen möchten? Vor der Beschäftigung: Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) zur Eignungsfeststellung bzw. Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse am Arbeitsplatz Während der Beschäftigung: Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen Qualifizierung (WeGebAU) zur Förderung betrieblicher Weiterbildung Seite 22

23 Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n ausbilden wollen? Während der Ausbildung: Vor der Ausbildung: Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) zur Sicherung eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützung für Auszubildende und Betriebe vor und während der Ausbildung Asylbewerber/innen haben keinen Anspruch auf abh und AsA Geduldete erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland. Seite 23

24 Wie erreichen Sie den Arbeitgeber-Service Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Rufnummer: oder Sie nehmen mit Ihrem AG-Betreuer Kontakt auf (sofern bekannt) Teamleiter Arbeitgeber-Service Winsen / Buchholz Marc Bleimeister Rufnummer: / marc.bleimeister3@arbeitsagentur.de Weitere Informationen zum Thema Beschäftigung von geflüchteten Menschen finden Sie im Internet: > Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Geflüchtete Menschen Seite 24

25 Noch Fragen? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Seite 25

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