Programm anklicken, Intro abwarten, es erscheint ein Startbutton, diesen anklicken, Anwendung startet dann automatisch.
|
|
- Heiko Krüger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FAQs Technische Fragen: 1. Die Button Welcher Button ist für welche Funktion zuständig? Mit dem Startbutton beginnt die Schulung automatisch durch anklicken. Das Häuschen steht für Home durch Anklicken kommt man direkt auf das Intro. Unter dem Fragezeichen befinden sich die Frequently Asked Questions (FAQs). Hier sind alle Fragen und Antworten zu dieser Schulung aufgeführt. Einfach anklicken und es erscheint dieses Dokument, welches mittels Volltextsuche durchsucht werden kann. Das X bedeutet, dass die komplette Anwendung hiermit durch Anklicken geschlossen werden kann. Mit diesem Button kann die nächste Seite der Schulung durch Anklicken aufgerufen werden. Mit diesem Button kann die vorherige Seite der Schulung durch Anklicken nochmals aufgerufen werden. Wenn der Button aufleuchtet, bedeutet dies, dass die Seite abgeschlossen ist und die nächste Seite aufgerufen werden kann. Wie starte ich die Anwendung? Programm anklicken, Intro abwarten, es erscheint ein Startbutton, diesen anklicken, Anwendung startet dann automatisch. Wie kann ich das Intro überspringen? Button Intro überspringen anklicken und die Anwendung öffnet die nächste Seite. Seite 1
2 2. Haupt-, Ober-, Unterkapitel oder einzelne Seiten anwählen Wie kann ich die Hauptkapitel bzw. Oberkapitel anwählen? Hierzu müssen Sie mit der Maus bzw. mit dem Touchpad über das sichtbare Hauptmenü fahren. Die Oberkapitel sind nun rot unterlegt und können direkt durch Anklicken angewählt werden. Die Hauptkapitel beginnen jeweils am Kapitelanfang. Wie komme ich auf die Unterkapitel der Schulung? Hierzu müssen Sie mit der Maus bzw. mit dem Touchpad über das sichtbare Hauptmenü fahren. Die Oberkapitel sind jeweils rot unterlegt und die Unterkapitel erscheinen in der Ansicht. Nun können Sie die Unterkapitel ebenfalls durch anwählen mit der Maus auswählen und durch Anklicken kommen Sie auf das gewünschte Unterkapitel. Wie kann ich eine oder mehrere Seiten überspringen? Zum einen können Sie mit dem Weiter bzw. Vor - Button die nächste Seite der Schulung durch Anklicken aufrufen werden. Zum anderen können Sie ein Unter- bzw. Oberkapitel direkt anwählen, klicken Sie dazu den Link an. Seite 2
3 Wie kann ich eine oder mehrere Seiten zurückgehen? Zum einen können Sie mit dem Zurück Button die vorherige Seite der Schulung durch Anklicken nochmals aufrufen. Zum anderen können Sie ein Unter- bzw. Oberkapitel direkt anwählen, klicken Sie dazu den Link an. 3. Ton und noch vieles mehr Wie kann ich den Ton leiser machen? Indem Sie den Ton an Ihrem Computer bzw. Laptop leiser, lauter oder komplett ausschalten. Oder den Ton-Ausbutton direkt in der Schulung nutzen. Auch bei komplett ausgeschaltetem Ton werden Ihnen die Inhalte der Schulung übermittelt. Wie kann ich die Schulung stoppen? Die einzelnen Seiten stoppen automatisch. Sollten Sie einmal etwas verpasst haben, können Sie mit den vor- und zurück-buttons die Seite nochmals aufrufen. Oder rechte Maus- bzw. Touchpadtaste und den Reiter Aktualisieren anklicken. Die Schulung lädt nicht richtig, was kann ich tun? Rechte Maustaste oder rechte Touchpadtaste anklicken, es erscheint ein Auswahlmenü aus diesem Auswahlmenü die Funktion Aktualisieren anwählen mittels Doppelklick. Sollte die Anwendung nicht automatisch funktionieren rufen Sie bitte Ihren technischen Support an. Wie lange dauert diese Schulung? Ca. 25 Minuten, wenn diese ohne Pause durchgeführt wird. Kann ich durch diese Schulung durchfallen? Nein. Sollten Sie jedoch einige Fragen nicht beantworten können, wäre es sinnvoll, wenn Sie die Schulung noch einmal wiederholen. Seite 3
4 Inhaltliche Fragen: 4. Gesetzliche Grundlagen Warum ist die Hygiene-Schulung Pflicht? Zum einen ist die Hygiene-Schulung gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen ist es wichtig, dass die Lebensmittelhygiene eingehalten wird, um einer Gefährdung durch ein Lebensmittel vorzubeugen. Welche Gesetze schreiben eine Hygiene-Schulung vor? Der Gesetzgeber erlässt stetig Auflagen, um die Sorgfaltspflicht beim Arbeiten mit Lebensmitteln insbesondere durch Schulungsmaßnahmen im Betrieb sicherzustellen. Als Bestätigung hierfür kann die Forderung nach Fachkenntnissen auf speziellen Sachgebieten in der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom August 2007 herangezogen werden. Dort steht im 4 (1), dass leicht verderbliche Lebensmittel (Fisch, Fleisch, Milchprodukte, rohe Eier) nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, die Aufgrund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über ihren jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebiete verfügen. Darüber hinaus wird gefordert, dass die erworbenen Fachkenntnisse auf Verlangen der zuständigen Behörden nachzuweisen sind. Des Weiteren wird laut 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) alle zwei Jahre eine betriebliche Folgebelehrung vorgeschrieben. Für die praktische Umsetzung der Schulungspflicht wurde daher die DIN überarbeitet und diese führt seitdem die Anforderungen nach LMHV und IfSG zusammen. Warum ist ein hygienisch einwandfreier Umgang mit Lebensmitteln wichtig? Bestimmte Krankheiten können über Lebensmittel übertragen werden. Zum einen existieren Keime, die sich im Lebensmittel vermehren, zum anderen können Abbauprodukte (Gifte) von Keimen im Lebensmittel gebildet oder enthalten sein. In beiden Fällen begünstigt die Zusammensetzung des Lebensmittels das Wachstum bzw. die Bildung. Generell muss eine Verschmutzung mit Krankheitserregern vorgebeugt werden. Daher hängen die gesetzlichen Bestimmungen für die Lebensmittelhygiene eng mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zusammen. Zum Beispiel muss die Übertragung dieser Krankheitserreger verhindert werden, hierzu wird im Kapitel VIII des Anhangs II der VO (EG) 852/2004 ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit gefordert. Dazu gehört nicht nur die eigene körperliche Hygiene, sondern auch saubere Arbeitskleidung und/oder Schutzkleidung (Kapitel VIII Anhang II VO (EG) 852/2004, Artikel 1). Somit soll eine Keimübertragung verringert werden. Des Weiteren wird in Kapitel VIII des Anhangs II der VO (EG) 852/2004 Artikel 2 Personen, die an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, oder Träger einer solchen Krankheit sind, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen oder -verletzungen oder Seite 4
5 Diarrhöe ist der Umgang mit Lebensmitteln und das Betreten von Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, generell verboten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination besteht. Betroffene Personen, die in einem Lebensmittelunternehmen beschäftigt sind und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, haben dem Lebensmittelunternehmer Krankheiten und Symptome sowie, wenn möglich, deren Ursachen unverzüglich zu melden. [Quelle VO (EG) 852/2004]. Was ist das Infektionsschutzgesetz? Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), trat am in Kraft. Es löste das bisherige Bundesseuchengesetz (BSeuchG) ab, wodurch insbesondere das Vorhalten eines Gesundheitszeugnisses abgeschafft wird. Zweck des IfSG ist es, Leben und Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Der 42 IfSG mit den Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem 17 BSeuchG und der 43 IfSG (Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes) ersetzt den 18 BSeuchG. Die Belehrungspflicht besteht aus einer einmaligen Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt und einer alle zwei Jahre zu erfolgende Folgebelehrung im Betrieb, die jeweils mündlich wie schriftlich zu erfolgen hat. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren, die Dokumentation der letzten Belehrung ist vom Arbeitgeber aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers: Der Mitarbeiter muss im Rahmen der betrieblichen Belehrungen und bei Aufnahme der Tätigkeit in seinem Handeln beachten, dass eine versäumte Mitteilung über erste Anzeichen einer Erkrankung unter Umständen zur Fortsetzung der Infektionskette führen kann. Die Regelungen zur Meldepflicht können nach betriebsspezifischen Vorgaben auch in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Bereits Auffälligkeiten sind ernst zu nehmen und dem Vorgesetzen mitzuteilen. Erste Anzeichen für eine Lebensmittelvergiftung können u. a. Durchfall, Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen und auch Magenbeschwerden sein. Häufig werden auch Kombinationen der Symptome festgestellt. Infizierte Wunden oder Hautkrankheiten können von den Beschäftigten in den meisten Fällen, da sie äußerlich sind, leichter erkannt werden. Dagegen gestaltet sich bei einigen meldepflichtigen Krankheiten bereits die Selbstdiagnose erster Anzeichen komplizierter Seite 5
Infektionsschutzgesetz Belehrung nach 42 u. 43 IfSG
Infektionsschutzgesetz Belehrung nach 42 u. 43 IfSG Infektionsschutzgesetzbelehrung 1. Anwendungsbereiche des IfSG 2. Hygienegebote 3. Gefährliche Krankheitserreger 4. Übertragungswege 5. Tätigkeits- und
Mehrbetriebseigene Hilfskräfte
Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes.
MehrMerkblatt Infektionschutzgesetz
Merkblatt Infektionschutzgesetz Seit dem 01.01.2001 hat das neue Infektionsschutzgesetz das bisherige Bundesseuchengesetz ablöst. Neu geregelt sind insbesondere die Voraussetzungen bei Personen, die in
MehrFlore-Chemie GmbH Hygieneschulung Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz Warum Infektionsschutzgesetz? ALT NEU Das Infektionsschutzgesetz löst das Bundesseuchengesetz ab. Was bedeutet Infektionsschutz? Infektionsschutz bedeutet: Frühzeitige Erkennung
MehrBelehrung gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Stempel des Gesundheitsamtes Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und
MehrPflichtschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Pflichtschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz und in Lebensmittelhygiene Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dazu zählt unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal,
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrLeitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen MERKBLATT
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen MERKBLATT Veterinäramt und Verbraucherschutz Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln
MehrVorwort 5 Die Autorin 7. Infektionsschutzgesetz (IfSG) 17. Allgemein Für welche Branchen/Bereiche gelten die IfSG?
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Die Autorin 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 17 Allgemein 17 1 Für welche Branchen/Bereiche gelten die 42 + 43 IfSG? 17 2 Gilt 42 Satz 1 auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen
MehrBelehrung über das Infektionsschutzgesetz
Belehrung über das Infektionsschutzgesetz Neuordnung des IfSG vom 1.1.2001 1 42: Beschäftigkeits-/Tätigkeitsverbot bei folgenden Krankheiten (oder dem Verdacht darauf): Typhus abdominalis, Paratyphus,
Mehr1 Einführung in das Thema Infektionsschutzgesetz (IfSG)
1 Einführung in das Thema Infektionsschutzgesetz (IfSG) MARIA REVERMANN Infektionsschutzgesetz (IfSG) löste Bundesseuchengesetz (BSeuchG) ab Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft
MehrGesetzliche Verpflichtungen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz*
Gesetzliche Verpflichtungen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz* Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz zählen nicht gerade zu den beliebtesten Themen in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege.
MehrBelehrung. Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
ArbG Kreisverwaltung Cochem-Zell Gesundheitsamt Endertplatz 2 56812 Cochem Belehrung Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz Sehr geehrte Dame, sehr geehrter
MehrIm Sinne der Sorgfaltspflicht, Eigenverantwortlichkeit und Produkthaftung sind Betriebe und auch Flugbegleiter verpflichtet, hygienisch zu arbeiten.
Zusammenfassung 1. Warum ist Hygiene wichtig? Im Sinne der Sorgfaltspflicht, Eigenverantwortlichkeit und Produkthaftung sind Betriebe und auch Flugbegleiter verpflichtet, hygienisch zu arbeiten. Denn:
MehrFeste feiern aber sicher Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten
Feste feiern aber sicher Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten Das Infektionsschutzgesetz -Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer- Was ist bei Festen zu beachten? Vortrag in Titisee-Neustadt
Mehr1 Inhaltsverzeichnisse
1 Inhaltsverzeichnisse I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Einsatzmöglichkeiten der Schulungsfolien 5 Informationen zur Benutzung der CD-ROM II Didaktische
MehrLEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN. (Ersetzt den alten Bazillenausscheider.
10_01 Belehrung Sub- Sicherung Thema der Gesundheit LEITLINIE ZUR SICHERUNG DER GESUNDHEITLICHEN ANFORDERUNGEN AN PERSONEN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN. (Ersetzt den alten Bazillenausscheider.) 10.02
MehrHygienische Aspekte bei der Verpflegung in Ganztagsschulen
Hygienische Aspekte bei der Verpflegung in Ganztagsschulen Dipl. oec. troph. Daniela Hähre Dipl.oecotroph. Holger Pfefferle Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. Referat Gemeinschaftsverpflegung Potentielle
MehrHygieneschulung 2014 erster Teil
Hygieneschulung 2014 erster Teil Susanne Greiner-Fischer, Amtstierärztin Folie 1 Hygieneschulung 2014 des Landkreises Lichtenfels gem. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. mit Anh. II Kap. XII
Mehr1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Informationen zur Benutzung der CD-ROM
1 Inhaltsverzeichnis I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Informationen zur Benutzung der CD-ROM II Didaktische und methodische Grundlagen, Schulung leicht
MehrUnterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System
Unterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System Hygiene und Infektionsschutz Die wichtigsten Hygieneregeln In dieser Lerneinheit werden Sie über einige der wichtigsten* Hygieneanforderungen informiert,
MehrBELEHRUNG ZUM UMGANG MIT LEBENSMITTELN
STADT CHEMNITZ BELEHRUNG ZUM UMGANG MIT LEBENSMITTELN (GESUNDHEITSPASS) Die Belehrung Die Belehrung (Gesundheitspass) nach 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird für die erstmalige Tätigkeitsaufnahme
MehrInfektionsschutzgesetz: Belehrungs- und Meldepflichten beim Umgang mit Lebensmitteln
GEWERBERECHT - G28 Stand: Januar 2015 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Infektionsschutzgesetz: Belehrungs- und Meldepflichten
MehrSchulverpflegung und Infektionsschutzrecht
Schulverpflegung und Infektionsschutzrecht Neben den Regelungen des Lebensmittelhygienerechts sind beim Kontakt mit Lebensmitteln auch Vorschriften des Infektionsschutzes, geregelt im Infektionsschutzgesetz,
MehrBelehrung. Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Kreisverwaltung Cochem-Zell Gesundheitsamt Endertplatz 2 56812 Cochem Belehrung Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
MehrLeitfaden zur Erstellung eines Hygieneplans. Qualitätskriterien für. hygienerelevante Verfahrensanweisungen und Standards. zur Hygienesicherung in
Leitfaden zur Erstellung eines Hygieneplans Qualitätskriterien für hygienerelevante Verfahrensanweisungen und Standards zur Hygienesicherung in Unterkünften für Zuwanderinnen und Zuwanderer Leitfaden zur
MehrHerzlich willkommen zur Hygieneschulung für Küchenmitarbeiter gem. VO (EG) Nr. 852/2004, LMHV, DIN und IfSG. Seite 1
Herzlich willkommen zur Hygieneschulung für Küchenmitarbeiter gem. VO (EG) Nr. 852/2004, LMHV, DIN 10514 und IfSG Seite 1 Warum Hygiene in der Küche? Seite 2 Antwort: Die Essensteilnehmer dürfen keinen
MehrDie Ausbildungseinheiten werden jeweils mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.
Anlage Zur Umsetzung der Anforderungen des 4 LMHV sollten Anforderungen an Schulungen zum Erlangen der erforderlichen Fachkenntnisse über Lebensmittelhygiene definiert werden. Da die Fachkenntnisse arbeitsplatzbezogen
MehrG. Vollzug der 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000
Vollzug der 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 2126.2-G Vollzug der 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
MehrVorgaben des Infektionschutzgesetzes
Vorgaben des Infektionschutzgesetzes Dr. med. Klaus R. Walter sdezernent Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz im 43 wird die sog. Belehrung geregelt, die alle Beschäftigten im Lebensmittelbereich
MehrRechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle
Lebensmittelhygiene bei Kindertagesstätten und Schulverpflegung Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle Dr. Ulrich Koepsel Rechtl. Grundlagen EU-Recht und nationales Recht EU-Recht Nationales
MehrWICHTIGE LEBENSMITTELRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDER IM BEREICH LEBENSMITTELHERSTELLUNG UND LEBENSMITTELHANDEL
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel WICHTIGE LEBENSMITTELRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDER IM BEREICH LEBENSMITTELHERSTELLUNG UND LEBENSMITTELHANDEL Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder
MehrDokumentation Reinigung
Dokumentation Reinigung Monat und Jahr: täglich wöchentlich monatlich sonstiges z. B. Böden, Arbeitsflächen, Arbeitstische, Spülmaschine, usw. Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
MehrInformationen für Arbeitgeber / Dienstherren zum Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Region Hannover, Postfach 147, 30001 Hannover Fachbereich Gesundheit / Team Allgemeiner Infektionsschutz und Umweltmedizin Informationen für Arbeitgeber / Dienstherren zum Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrName und Anschrift des Vereins. Vorstand: Nachweis für die Behörde
Name und Anschrift des Vereins Vorstand: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über das Tätigkeitsverbot nach 42 und der Meldepflicht nach 43 IFSG belehrt wurde. Ich erkläre mit meiner Unterschrift,
Mehr17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf
Mehr4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit
TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Arbeitsunfähigkeit 4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit 4.1 Anzeige beim Arbeitgeber HI3486230 HI3486231 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber
Mehr(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung
(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) Ausfertigungsdatum: 08.08.2007 "Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817)" Sie ist gem. Art. 23 dieser V am 15.8.2007 in Kraft getreten.
MehrKrank im Kindergarten
Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer
MehrSeit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
MehrBetriebliches Eigenkontrollsystem nach HACCP - Grundsätzen
Betriebliches Eigenkontrollsystem nach HACCP - Grundsätzen Mindestanforderungen: 1. Wareneingangskontrolle mit entsprechender Dokumentation 2. Temperaturüberwachung produktspezifisch mit entsprechender
MehrFlore-Chemie GmbH Hygieneschulung Mikrobiologie
Mikrobiologie Was sind Mikroorganismen? Kleinstlebewesen (Viren, Bakterien, Hefen und Schimmelpilze) Nur mithilfe eines Mikroskops sichtbar Kommen überall vor Verderbnis- oder krankheitserregend, aber
MehrHygienverordnung (MedHygV) Brandenburg
Hygienverordnung (MedHygV) vom 6.2.2012 Brandenburg Dr. med. Torsten Hofmann Falkensee, 14.2.2013 Regelungsgegenstand Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Erregern
MehrBelehrungen für Personen, die im Lebensmittelgewerbe tätig sind
Landratsamt Konstanz Dienstgebäude: Scheffelstr. 15 Amt für Gesundheit und Versorgung 78315 Radolfzell Referat Gesundheitsamt Telefon: 07531/800-2617 Fax: 07531/800-2688 E-Mail: gesundheitsamt@lrakn.de
MehrMerkblatt. für betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
Kreisverwaltung Südwestpfalz Telefon: 06331/809 0 Lebensmittelüberwachung Fax: 06331/809 276 Unterer Sommerwaldweg 40-42 E-Mail: veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de 66953 Pirmasens Merkblatt für betriebseigene
MehrDieses Hygieneprogramm allen SchülerInnen zur Kenntnis bringen und unterschreiben lassen.
Hygiene in der Betriebsküche Die Hygienerichtlinien für Gemeinschaftsverpflegung dienen dazu, unsere Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und die Essens-Teilnehmer vor Krankheiten zu schützen, die durch unsauberes
MehrASI. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Umsetzung im Lebensmittelbereich. ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN ASI 11.2
ASI Infektionsschutzgesetz (IfSG) Umsetzung im Lebensmittelbereich ASI 11.2 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 1. Einleitung Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist, übertragbare Krankheiten
MehrAbstract Hygiene in Schulküchen Auswirkungen der neuen EU-Verordnung
Abstract Hygiene in Schulküchen Auswirkungen der neuen EU-Verordnung Maria Revermann, Lebensmittelwissenschaftlerin Projekte in Aus- und Weiterbildung, Hanau-Steinheim Verstärkt erlässt der Gesetzgeber
Mehr1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU- Verordnung Nr. 852/2004 vor?
Lebensmittelrecht Geltungsbereich und Anforderungen 1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU- Verordnung Nr. 852/2004 vor? Die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene fordert, dass jeder Lebensmittelunternehmer
MehrLebensmittelhygiene. Was ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Kindertageseinrichtungen zu beachten?
Lebensmittelhygiene Was ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Kindertageseinrichtungen zu beachten? Wer trägt die Verantwortung im Zusammenhang mit dem Herstellen, Zubereiten und Abgeben von Lebensmitteln?
MehrVorschau. HACCP Schulung für das HACCP-Team
Vorschau Bitte beachten Sie, dies ist nur eine Vorschau! Hierbei können Sie die ersten 10 Folien ungeschützt einsehen. Die letzten 10 Folien stehen Ihnen geschützt zur Ansicht zur Verfügung. Nach Erwerb
MehrDas Lebensmittel in der Tüte-
Das Lebensmittel in der Tüte- Jetzt liegt es an Ihnen! Dr. Julia Eckert Überblick Einkauf Verkaufsraum und Personal Strategisch einkaufen Haltbarkeit Lagerung Keimwachstum Haltbarkeiten von Lebensmitteln
MehrPostanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken. Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 EINLEITUNG
--------- F ACHBEREICH G ESUNDHEIT --------- Postanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 M ERKBLATT H YGIENEPLAN F Ü R G E M E I
MehrMitarbeiter-Schulung und-belehrung (delphi-belehrung)
Durchgeführt von Durchgeführt am (Hygiene-Brief -Inhaber) Unterschrift Hygiene-Brief-Inhaber Stand : 11-2008 Empfohlener Termin für die nächste delphi-belehrung in 12 Monaten Seite 1 von 7 Datum / Uhrzeit
MehrKurzanleitung Heizlast starten
Kurzanleitung Heizlast starten. Tabellarische Heizlast starten (ohne Grundriss).... Heizlast aus dem Grundriss starten.... Einlesen der Grundrisse als Referenzdatei.... Abgreifen der Heizlast auf Basis
MehrGesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz
Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Europäische Richtlinien Anneliese Büggel Expertin für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Oktober 2013 1 Europäische Richtlinien Europäische
MehrHygieneplan für die Schulküche der Katharina-Henoth- Gesamtschule
Hygieneplan für die Schulküche der Katharina-Henoth- Gesamtschule Köln, den 21.09.2015 Samir Bouajaja 1. Allgemeine Anforderungen Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit Kindern und Jugendlichen sollen
MehrInformationen über Infektionen mit dem Norovirus
Informationen über Infektionen mit dem Norovirus Norwalk-like-Viren GESUNDHEIT PERSÖNLICH Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, eine ansteckende Magen- und Darmerkrankung, im Volksmund auch als
MehrVermeidung von Lebensmittelinfektionen
LANDESGESUNDHEITSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG IM REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen - Merkblatt
MehrGesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote
Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen
MehrGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) 43 Abs. 1
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) 43 Abs. 1 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (1) Personen dürfen gewerbsmäßig die
MehrBelehrungen nach 42 und 43 Infektionsschutzgesetz IfSG für Personen im Lebensmittelgewerbe.
Gesundheitsamt Gesundheitszeugnisse Belehrungen nach 42 und 43 Infektionsschutzgesetz IfSG für Personen im Lebensmittelgewerbe. Öffnungszeiten Tel.: 09 11 / 2 31-21 60 oder -31 42 oder - 29 82 oder -22
MehrHaftung der Verkehrsunternehmen
2008 Haftung der Verkehrsunternehmen - Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / 2006 Datex-Systems OHG 11.03.2008 Inhaltsverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 10:... 3 Zusammengefasst:... 4 Planungs-
MehrBelehrung nach 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Umgang mit Lebensmitteln
Abteilung Gesundheit Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: 04171 693-372 Telefax: 04171 693-174 E-Mail: gesundheitsamt@lkharburg.de Belehrung nach 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Umgang
MehrArbeitsschutzvereinbarung (Seite 1)
vereinbarung (Seite 1) Gemäß 11 Absatz 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers den für den Betrieb des s geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
MehrUnterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung
MehrKreisverwaltung Vulkaneifel - Gesundheitsamt -
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Gesundheitsamt - Merkblatt für Vereine und Gruppierungen über die Vorschriften gemäß 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für unentgeltliche, gelegentliche Tätigkeiten im Lebensmittelbereich
MehrEinrichten von OneClickEdit (OCE) in Imperia
Einrichten von OneClickEdit (OCE) in Imperia Mit dem OneClickEdit Werkzeug bekommen Sie alle gewünschten Content Management Funktionen direkt auf der Live-Seite im Browser zur Verfügung gestellt. In der
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrEntwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom
Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Vom 16.03.2007 Zu Artikel 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion,
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrMeldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Landkreis Lüneburg Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG)
MehrSeminar: Das neue Lebensmittelhygienerecht. Praktische Umsetzung der guten Hygienepraxis und HACCP
1 Seminar: Das neue Lebensmittelhygienerecht Seminarthemen und -inhalte Was ist neu im Lebensmittelhygienerecht? Umsetzung der guten Hygienepraxis Anwendung des HACCP-Verfahrens Erfüllung der Schulungs-
MehrAnleitung für Computerbenutzung. Startbildschirm
Anleitung für Computerbenutzung Startbildschirm 1 Inhaltsverzeichnis 1 Basics...3 1.1 Computer ausschalten...3 1.2 Startseite anzeigen...3 1.3 Fenster schließen...3 1.4 Fenster vergrößern...4 1.5 Fenster
MehrUmsetzung von Rechtsvorschriften und Normen der Hygiene wo stehen wir?
Umsetzung von Rechtsvorschriften und Normen der Hygiene wo stehen wir? Im Landkreis OSL Durchfall-Geschehen hauptsächlich durch Noro- oder Rota-Viren Kopflausbefall und Krätze Infekte der oberen Luftwege
MehrVKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart EU-Hygienepaket Praktische Hinweise
VKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart 24.04.2010 EU-Hygienepaket Praktische Hinweise Gesetzliche Grundlagen EU Basis Verordnung (VO (EG) 178/2002) Europäisches Hygiene-Paket (VO (EG) 852/2004) Europäisches
MehrLebensmittelhygieneschulung nach 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung
GEWERBERECHT G68 Stand: Dezember 2015 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-689 Lebensmittelhygieneschulung nach 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ( IFSG )
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ( IFSG ) Erstbelehrung - Folgebelehrung Erstbelehrung nach IFSG Die Erstbelehrung kann nur durch das Gesundheitsamt, oder einen
MehrBedienungsanleitung Move IQ
Bedienungsanleitung Move IQ Der Move IQ 1. LCD-Bildschirm 2. Home Taste: Bestätigen / Ansicht wechseln 3. Zurücktaste: Zurückblättern 4. Vortaste: Vorblättern 5. Power Taste: Gerät An / Ausschalten & Hintergrundbeleuchtung
MehrInhalt. Liebes Küchenteam!... 4 Was sind Mikroorganismen?...5 Wie wirken Mikroorganismen?...6 Welche Mikroorganismen gibt es?...7
KÜCHENHYGIENE Inhalt Liebes Küchenteam!................................. 4 Was sind Mikroorganismen?...5 Wie wirken Mikroorganismen?...6 Welche Mikroorganismen gibt es?...7 Bakterien... 7 Hefen...............................................
MehrHygieneinformation für die Umsetzung des EU-Schulprogramms - Programmkomponente Schulobst und -gemüse - in Niedersachsen
Hygieneinformation für die Umsetzung des EU-Schulprogramms - Programmkomponente Schulobst und -gemüse - in Niedersachsen Im Umgang mit Lebensmitteln muss eine gute Hygiene beachtet werden, um Risiken zu
MehrManageHomePC v Veröffentlicht 2016 Copyright S-cubic GmbH. Krebsbachstr. 12 D Bergisch Gladbach
ManageHomePC v1.1.1 ManageHomePC v1.1.1 Veröffentlicht 2016 Copyright 2016 S-cubic GmbH Krebsbachstr. 12 D-51429 Bergisch Gladbach Tel +49 (0) 2204 9160 30 Fax +49 (0) 2204 9199 416 email: info@s-cubic.de
MehrBetriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:
Anforderungen in Deutschland an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb in Bezug auf die landwirtschaftliche Direktvermarktung Die grundlegenden allgemeinen und
MehrLandratsamt Waldshut Gesundheitsamt
Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: infektionsschutz@landkreis-waldshut.de, web: www.landkreis-waldshut.de Empfehlungen
MehrGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz IfSG
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz IfSG Geltung ab 01.01.2001 (+++ Stand Zuletzt geändert durch Art. 2 3 Abs. 4 G v. 1. 9.2005 I 2618 +++)
MehrUmgang mit Lebensmitteln / Herstellung von Kuchen
Umgang mit Lebensmitteln / Herstellung von Kuchen Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt nur für Lebensmittelunternehmen. Privatpersonen, die gelegentlich und in kleinem Rahmen Speisen zubereiten
Mehr14. Kostenloser Service 15. Impressum 16. Powered by YOUPublish
INHALT 1. Einführung 2. Kostenlose E-Book Updates 3. HACCP Was ist Das 4. Personalhygienische Maßnahmen 5. Stufen des HACCP-Konzepts 5.1. Stufe 1: Gefahren ermitteln 5.2. Stufe 2: Lenkungspunkte festlegen
MehrDokumentationspflichten
Dokumentationspflichten für Direktvermarkter - Aus Sicht der Verbraucherschutzbehörde - Direktvermarkter-Weiterbildung 14.03.2016 in Bernburg Direktvermarktung Sachsen-Anhalt e.v. Dr. Reichelt, Referat
MehrAntrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach 44 Infektionsschutzgesetz
Antragstellerin/Antragsteller / Verantwortliche Leiterin/ Verantwortlicher Leiter der Arbeiten: Name Vorname Straße, Hausnummer (Wohnanschrift) Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2-1- Maximilianstraße
MehrGewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
MehrDie einfacheren hygienerechtliche Vorschriften für Märkte gelten nur für ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten.
Hygienische Anforderungen an Lebensmittelstände auf Münchener Märkten Rechtliche Grundlagen EU VO EU und des Rates über Lebensmittelhygiene 852/2004 Anhang II, Kap I und II VO EU spezifischen Hygienevorschriften
MehrHygienische Mindestanforderungen beim Umgang mit Lebensmittel für das Peter und Paulfest Bretten.
1 Hygienische Mindestanforderungen beim Umgang mit Lebensmittel für das Peter und Paulfest Bretten. Die Einhaltung und Beachtung lebensmittelhygienischer Mindestanforderungen ist entscheidend für die ordnungsgemäße
MehrGesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz Lichtenberg Alfred-Kowalke-Straße 24, 10315 Berlin Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln
MehrHygienestraße. Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten
Hygienestraße Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Herausforderung Krankenhausinfektion Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Krankenhausinfektionen bedeuten
MehrTECHNISCHE DOKUMENTATION
TECHNISCHE DOKUMENTATION time mit buchen Release Version Ersteller Datum 6.0 1.0 TimeTool AG 14. Januar 2017 Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt
MehrAnleitung zur Erstellung
Anleitung zur Erstellung Dieses Dokument beschreibt, wie Sie ein schulintern elektronisch abgelegtes Schulportfolio erstellen und einrichten, wenn Sie nicht das Programmpaket Schu-Q-Link verwenden. A.
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrHygiene und Information
Hygiene und Information Worauf die Überwachungsbehörden achten Überblick Kennzeichnung Hygiene: Allgemein - Lebensmittel Personal Rückverfolgbarkeit Eigenkontrollen und Dokumentation Wasseranschlüsse "KTW
Mehr1. Einloggen und erste Angaben zur Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen)
1 1. Einloggen und erste Angaben zur Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen) Dies ist die Internetstartseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Diese können Sie
Mehr