Neue Anwendungsregeln für Dämmstoffe (DIN und DIN ) Wolfgang Albrecht FIW München
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1 Neue Anwendungsregeln für Dämmstoffe (DIN und DIN ) Wolfgang Albrecht FIW München
2 Einführung In der Bauwirtschaft herrscht die Meinung: Alle bauaufsichtlichen Nachregelungen zu CE-gekennzeichneten Baustoffen sind illegal. Alle Zulassungen werden am ungültig Was kommt danach? Gelten die alten Regelungen einfach weiter? Wann kommen neue Regeln? Stehen die Planer im Regen? Verbändeappell vom Verbände schreiben an BMUB Seite 2
3 Überblick EU Bauproduktenverordnung DIN : Umsetzung des EuGH-Urteils wird am 16. Oktober 2016 wirksam DIN wird überarbeitet Z Zulassungen (Verringerung des Zuschlags Wärmeleitfähigkeit) laufen aus, wann? Zulassungen Perimeterdämmung, UK-Dach, lastabtragende Gründungsplatte Zulassungen WDVS-Dämmstoffe Freiwillige Überwachungssysteme Seite 3
4 Ausflug in EU Bauproduktenverordnung EUBauPV EU BauPV sieht keinerlei bauaufsichtliche Überwachung vor Leistungserklärung, seit 2013 Pflicht und Marktüberwachung??? Seite 8
5 Anhang Ausflug ZA: in die Leistungserklärung, EU BauPV seit 2013 Pflicht Leistungserklärung, seit 2013 Pflicht Seite 9
6 Brückennormen DIN Gegenüberstellung DIN : und alt neu Seite 10
7 Was sagt das EuGH Urteil genau Das EuGH-Urteil bezieht sich zuerst nur auf: Rohrleitungsdichtungen aus thermopl. Elastomer nach EN Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle nach EN 13162:2008 Tore, Fenster und Außentüren nach EN Da das EuGH-Urteil alle nationalen Nachregelungen für EN genormte Produkte untersagt, hat das EuGH-Urteil grundsätzliche Bedeutung EN genormte Eigenschaften dürfen nicht nachgeregelt werden, d.h. keine Prüfverfahren abgeändert werden, keine zusätzlichen Anforderungen eingeführt werden Nationale Anwendungen, wie WDVS oder Perimeterdämmung sind nach wie vor Aufgaben der nationalen Baubehörden (Bauminister, DIBt) Seite 7
8 Überarbeitung der DIN Heutige Situation: Kategorie I ld * 1,2 EU konform, wird als zu hoch empfunden Kategorie II lgrenz * 1,05 nationale Nachregelung muss entfallen!! Was steckt in den Zuschlägen drin? Nach EN 10456: - Temperaturumrechnung - Feuchte Bezugsklima 23 C/ 80 % rel. LF - Alterung Nach bisheriger deutscher Auslegung: mind. 5 % Unwägbarkeiten am Bau wie Imperfektionen, Befestigungsmittel usw. Seite 12
9 Sichtweise der Bauaufsicht Sicherheitszuschlag von 20 % für unbekannte Dämmstoffe aus Ländern außerhalb Deutschlands (Stand 2002) l grenz, der zu nahezu 100 % eingehalten wird (Stand 2002) Neue, realistische Vorgehensweise musste gefunden werden Wissenschaftlich, technische Begründung! Sonst bleibt nur die Europa konforme Lösung l D * 1,
10 Sichtweise der Dämmstoffhersteller Umrechnung von Nennwerten in Bemessungswerte Streng nach DIN EN ISO sind nur drei Einflussfaktoren maßgeblich: Temperatur Alterung Feuchte Danach wäre der Zuschlag für nicht hygroskopische Dämmstoffe = 0 % Für hygroskopische Dämmstoffe 2 %
11 Überarbeitung der DIN Auftrag aller interessierter Kreise im Normungsausschuss: Fremdüberwacher (federf. FIW) sollen heutige Situation darstellen, 13 Jahre nach Einführung der EN-Normen Hersteller führen viel mehr l - Messungen durch, praktisch alle Hersteller haben ein l - Messgerät Herstellprozess wurde optimiert, Hersteller produzieren mit enger Standardabweichung, oft in der Nähe des Grenzwerts Bessere Steuerung des Produktionsprozesses, gegen früher Seite 13
12 Wie ist die heutige l 90/90 Situation? Auftrag durch Verbände und Einzelfirmen (die nicht organisiert sind) Einzelwerte Freiwillige Überdeklarationen aus historischen Gründen SVA B1-Sitzung am 13./14. Oktober 2015 NA Sitzung 27. Oktober weitere Sammelrunden bis Dez und 15. März weitere Normenauschuß-Sitzungen am 18. Febr. und 22. März
13 Überarbeitung der DIN Heutige Situation am Beispiel EPS mw/m.k Seite 14
14 Typ Sammlung und Auswertung der Daten Unterschied Bemessungswert/l Nennwert grau: Werte unter dem Mittelwert, blau: Werte über dem Mittelwert 0,0 2,9 5,3 GW 0,0 1,0 2,0 0,0 3,6 8,1 SW 0,0 1,29 3,0 0,0 4,2 11,1 EPS 0,0 1,88 4,0 2,6 5,3 XPS 1,0 2,5 5,0 14,7 3,6 5,1 9,1 PU 1,0 1,26 2,0 2,4 4,5 8,7 WF 1,0 1,9 4,0 7,1 9,1 11,1 PU (Ort) 2,0 2,5 3,0 4,8 4,9 5,0 PF 1,0 1,0 1,0 2,4 4,0 7,0 CG 1,0 1,7 3,0 0,0 1,4 4,3 PU (SE) 0,0 0,3 1,0 3,6 5,1 4,0 4,0 9,1 4,0 EPB 2,0 2,0 2,0 0,0 4,5 8,1 MW (GR) 0,0 1,7 3,0 4,2 5,7 7,1 (BT) 4,0 6,0 8,0 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 [%] [mw/(m K)]
15 Vorschlag für weiteres Vorgehen des FIWs Kleiner Zuschlag, nicht 0, für nicht hygroskopische Dämmstoffe Dickentoleranzen Rechtwinkligkeit, Spalte, Befestigungsmittel, baupraktische Feuchte Überschreitungen des l D - Werts Feuchtezuschlag von 2% für hygroskopische Dämmstoffe, wie bisher
16 Sammlung und Auswertung der Daten Unterschied l D und l Bemessung 2,9 5,3 % mit Überdeklarationen (ohne PU (Ort)) Unterschied l D und l Bemessung 4,0 % im Mittel mit Überdeklarationen Unterschied l D und l Bemessung 3,2 % im Mittel ohne Überdeklarationen l Bemessung = l D 1,03 Unterschied l 90/90 und l D beträgt im Mittel 1,7 % Summe 5 %. Altes Sicherheitsniveau bleibt erhalten!!!
17 Neuer Bemessungswert für nicht-hygroskopische Dämmstoffe: MW, EPS, XPS, PU, PF, CG, EPB, EP, Stahlsandwich mit MW, EPS, PU, Steinwolle-Granulat l Bemessung = l D 1,03 aber mindestens 1 mw/(m K) Das bedeutet einen Sicherheitszuschlag von 1 mw/(m.k) im Bereich von (16 49) mw/(m.k) Einen Sicherheitszuschlag von 2 mw/(m.k) Im Bereich von (50 83) mw/(m.k)
18 Bemessungswerte für PU-Ortschaum einschließlich dispergierter PU-Ortschaum PU-Ortsschaum (PU-Ort) Gleiche Vorgehensweise, aber wegen der Unwägbarkeiten am Bau, wie Wind, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, verschiedene Schichtdicken l Bemessung = l D 1,10; aber mindestens 3 mw/(m K) ähnlicher Zustand wie bisher!
19 Dämmstoffe für die keine Messwerte vorgelegt wurden: Vermiculite (EV), PE, Kork l Bemessung = l D 1,20; im aber mindestens 4 mw/(m K) Bereich (0,020 0,022) W/(m.K) 5 mw/(m.k) im Bereich (0,023-0,027) W/(m.K) 6 mw/(m.k) im Bereich (0,028-0,032) W/(m.K).16 mw/(m.k) im Bereich (0,078 0,082) W/(m.K) Kork l Bemessung = l D 1,23; aber mindestens 9 mw/(m K)
20 Neuer Bemessungswert für hygroskopische Dämmstoffe: WF, WW, Blähton-Schüttungen l Bemessung = l D 1,05; aber mindestens 2 mw/(m K) Grundzuschlag von 3 % wie für nicht-hygroskopische Dämmstoffe + Feuchtezuschlag 2 % Das Sicherheitsniveau von 7 % auf den l Grenzwert bleibt erhalten im Bereich von (30 49) mw/(m.k), Zuschlag 2 mw/(m.k) im Bereich von (50 69) mw/(m.k), Zuschlag 3 mw/(m.k)
21 Zusammenfassung der Bemessungswerte nicht hygroskopische Dämmstoffe: MW,EPS... hygroskopische Dämmstoffe: WF,WW PU-Ortschaum l D 1,03 aber mind. 1 mw/(m K) l D 1,05 aber mind. 2 mw/(m K) l D 1,10 aber mind. 3 mw/(m K) Bereich l D : mw/(mk) Bereich l D : mw/(m K) Bereich l D : mw/(m K) Dämmstoffe ohne Nachweise Hygroskopische Dämmstoffe ohne Nachweise l D 1,20 aber mind. 4 mw/(m K) l D 1,23 aber mind. 9 mw/(m K) Bereich l D : mw/(m K) Beispiel: dispergierter PU-Ort. Bereich l D : 40 mw/(m K) Beispiel: Kork
22 Verantwortung Hersteller/ Planer Wenn das Ü-Zeichen auf dem Etikett zurückgezogen wird: Der Hersteller gibt nur noch l D an. Er bringt das Produkt in den Verkehr, weiß aber noch nicht wie oder wo es angewendet werden soll. Der Planer führt die Bemessung in Eigenverantwortung durch. In DIN Pkt. 4.1: Für wärmeschutztechnische Nachweise ist der Bemessungswert anzusetzen Hersteller gibt Hilfestellung z.b. auf der Internet-Seite, Broschüren
23 Weiteres Vorgehen Entwurf der DIN wurde am beschlossen Erscheinungsdatum: Ausgabedatum: 07/2016 Ende der Einspruchsfrist: Zusammenstellung der Einsprüche und Information des Normenausschusses Einspruchs-Sitzung: Erscheinen der DIN : ca. Jan Frist ist nicht zu halten. Ev. Übergangslösung
24 Wie verhält sich das DIBt? Stellungnahmen des DIBt vom 13.April 2015, 15. Dez und Die Musterbauordnung liegt vor. Noch nicht eingeführt! 2. Der Entwurf der VV Technische Baubestimmung liegt vor. Ist im Notifzierungsverfahren in Brüssel. Alle Bundesländer müssen diese einführen. Noch nicht eingeführt! 3. Bis soll die BRL B Teil 1 zurückgezogen werden. Die nationalen Anforderungen sollen als bauwerksbezogene Anforderungen auf Bauwerksebene konkretisiert werden. 4. Noch gültige Zulassungen können als technische Nachweise herangezogen werden. Seite 18
25 Wie verhält sich das DIBt? Z er Zulassungen Ab darf kein Ü-Zeichen mehr auf dem Etikett stehen Trotzdem stellt das DIBt noch Zulassungen aus, die vor dem 31.Januar 2016 beantragt wurden Geltungsdauer voraussichtlich bis 2020, aber nur noch Klasse E Was steckt dahinter? Unsicherheit, ob die neuen Regeln bis 15.Okt fertig sind? Bestandssicherung für Lagerware, vor dem 15.Okt. produziert? Seite 19
26 Überwachung von Dämmstoffen für die Anwendung WDVS WDVS ist in der EU und D nicht genormt (Liste der technischen Baubestimmungen) Deshalb sind ETAs (ETAG 004) oder nationale abz notwendig abz fordern 2 x jährlich Fremdüberwachung ETAs fordern 2 x jährlich Audit der WPK nach System 2+ (EN 13172) Freiwillige Überwachungszertifikate Seite 26
27 Wie verhält sich das DIBt? EPS für die Perimeter-Dämmung, abz Nach Aussage des DIBt gelten die Zulassungen weiter Keine europäische oder deutsche Norm vorhanden Möglichkeit 1: in DIN regeln? Möglichkeit 2: in ETB regeln Beide Möglichkeiten dauern Jahre Seite 22
28 Zusammenfassung 2016 /2017 kommen eine ganze Menge an formalen Änderungen auf die Dämmstoff-Branche zu Durch das EuGH-Urteil werden sich viele bauaufsichtliche Regeln ändern: Das Ü-Zeichen wird wegfallen ab Die Z er Zulassungen werden nach Erscheinen der neuen DIN noch gültig sein, aber nicht mehr zur Anwendung kommen Es werden keine Z-33.4-Zulassungen (Dämmstoffe für WDVS) nach dem ausgestellt werden Es wird weiter Perimeter-Zulassungen für EPS geben Es wird deutlich mehr freiwillige Zertifikate und Zertifizierungen geben Seite 23
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Wolfgang Albrecht Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München FIW München Lochhamer Schlag 4, DE Gräfelfing Tel.: , Fax: muenchen.de Seite 29
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