Einführung in Datenschutz und Haftungsrecht. - Fragen aus dem Klinikalltag -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in Datenschutz und Haftungsrecht. - Fragen aus dem Klinikalltag -"

Transkript

1 Einführung in Datenschutz und Haftungsrecht - Fragen aus dem Klinikalltag -

2 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht

3 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen

4 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung

5 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung! Grundprinzipien des Datenschutzes! Rechtsgrundlage! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Unmittelbarkeit! Strenge Zweckbindung! Technische und organisatorische Maßnahmen

6 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung! Grundprinzipien des Datenschutzes! Rechtsgrundlage! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Unmittelbarkeit! Strenge Zweckbindung! Technische und organisatorische Maßnahmen! Besondere Verfahren

7 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung! Grundprinzipien des Datenschutzes! Rechtsgrundlage! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Unmittelbarkeit! Strenge Zweckbindung! Technische und organisatorische Maßnahmen! Besondere Verfahren! Pflichten der verantwortlichen Stelle

8 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung! Grundprinzipien des Datenschutzes! Rechtsgrundlage! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Unmittelbarkeit! Strenge Zweckbindung! Technische und organisatorische Maßnahmen! Besondere Verfahren! Pflichten der verantwortlichen Stelle! Rechte der Betroffenen

9 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung! Grundprinzipien des Datenschutzes! Rechtsgrundlage! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Unmittelbarkeit! Strenge Zweckbindung! Technische und organisatorische Maßnahmen! Besondere Verfahren! Pflichten der verantwortlichen Stelle! Rechte der Betroffenen! Einzelfälle: Übermittlung von Patientendaten

10 ! Übersicht! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Was heißt informationelle Selbstbestimmung! Grundprinzipien des Datenschutzes! Rechtsgrundlage! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Unmittelbarkeit! Strenge Zweckbindung! Technische und organisatorische Maßnahmen! Besondere Verfahren! Pflichten der verantwortlichen Stelle! Rechte der Betroffenen! Einzelfälle: Übermittlung von Patientendaten! Haftungsfragen

11 ! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Zwei-Schranken Schranken-Theorie

12 ! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Zwei-Schranken Schranken-Theorie! 203 StGB:! Unbefugtes Offenbaren! fremder Geheimnisse,! die bestimmten Berufsangehörigen! anvertraut oder sonst bekannt geworden sind! auch über den Tod des Patienten hinaus

13 ! Datengeheimnis und Verschwiegenheitspflicht! Zwei-Schranken Schranken-Theorie! 203 StGB:! Unbefugtes Offenbaren! fremder Geheimnisse,! die bestimmten Berufsangehörigen! anvertraut oder sonst bekannt geworden sind! auch über den Tod des Patienten hinaus! Datengeheimnis - 4 KDO, 5 BDSG -! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten oder Nutzen! personenbezogener Daten! durch die bei der Datenverarbeitung tätigen Personen! auch über das Ende der Tätigkeit hinaus.! Förmliche Verpflichtungserklärung

14 ! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Art. 137 WRV i.v.m. Art. 140 GG! Beredtes Schweigen im BDSG und 15 Abs. 4 BDSG! Verfasste Kirche! Privatrechtliche Einrichtungen der Kirche Goch-Urteil

15 ! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Art. 137 WRV i.v.m. Art. 140 GG! Beredtes Schweigen im BDSG und 15 Abs. 4 BDSG! Verfasste Kirche! Privatrechtliche Einrichtungen der Kirche Goch-Urteil! Christliche Wertordnung und Can. 220 CIC

16 ! Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen! Art. 137 WRV i.v.m. Art. 140 GG! Beredtes Schweigen im BDSG und 15 Abs. 4 BDSG! Verfasste Kirche! Privatrechtliche Einrichtungen der Kirche Goch-Urteil! Christliche Wertordnung und Can. 220 CIC! Anordnung über den kirchlichen Datenschutz - KDO! Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz! Krankenhausdatenschutzverordnung

17 ! Was heißt Informationelle Selbstbestimmung?! Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG

18 ! Was heißt Informationelle Selbstbestimmung?! Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG! Freiheitsrecht, selbst darüber zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß

19 ! Was heißt Informationelle Selbstbestimmung?! Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG! Freiheitsrecht, selbst darüber zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß! Einschränkung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes

20 ! Was heißt Informationelle Selbstbestimmung?! Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG! Freiheitsrecht, selbst darüber zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß! Einschränkung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes! Gewährleistung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit

21 ! Was heißt Informationelle Selbstbestimmung?! Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG! Freiheitsrecht, selbst darüber zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß! Einschränkung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes! Gewährleistung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit! Umfassende Rechte der Betroffenen

22 ! Grundprinzipien des Datenschutzes I! Rechtsgrundlage - 3 KDO, 4 BDSG -! Generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

23 ! Grundprinzipien des Datenschutzes I! Rechtsgrundlage - 3 KDO, 4 BDSG -! Generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt! Ausnahmen vom Verbot:! Kirchliche Rechtsvorschrift! Staatliche Rechtsvorschrift! Einwilligung des Betroffenen

24 ! Grundprinzipien des Datenschutzes I! Rechtsgrundlage - 3 KDO, 4 BDSG -! Generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt! Ausnahmen vom Verbot:! Kirchliche Rechtsvorschrift! Staatliche Rechtsvorschrift! Einwilligung des Betroffenen! Datenschutzvorschriften als Erlaubnistatbestände

25 ! Grundprinzipien des Datenschutzes II! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Erforderlichkeit - 9 I, 10 II, 11 I Zi. 1, 12 I Zi. 1 KDO, 13 I, 14 I, 15 I Zi. 1, 16 I Zi. 1 BDSG! Getrennte Prüfung in allen Phasen der DV

26 ! Grundprinzipien des Datenschutzes II! Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit! Erforderlichkeit - 9 I, 10 II, 11 I Zi. 1, 12 I Zi. 1 KDO, 13 I, 14 I, 15 I Zi. 1, 16 I Zi. 1 BDSG! Getrennte Prüfung in allen Phasen der DV! Datensparsamkeit - 2a KDO, 3a BDSG! Gestaltung von DV-Systemen! Anonymisierung! Pseudonymisierung

27 ! Grundprinzipien des Datenschutzes III! Unmittelbarkeit - 9 Abs. 2 KDO! Erhebung beim Betroffenen! Ausnahme 1: Rechtsvorschrift sieht etwas anderes vor! Ausnahme 2: Zur Aufgabenerfüllung erforderlich! Ausnahme 3: Unverhältnismäßiger Aufwand

28 ! Grundprinzipien des Datenschutzes III! Unmittelbarkeit - 9 Abs. 2 KDO! Erhebung beim Betroffenen! Ausnahme 1: Rechtsvorschrift sieht etwas anderes vor! Ausnahme 2: Zur Aufgabenerfüllung erforderlich! Ausnahme 3: Unverhältnismäßiger Aufwand! Pflicht zur Unterrichtung des Betroffenen - 9 Abs. 3 KDO! Identität der verantwortlichen Stelle! Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung! Empfänger der Daten! Rechtsvorschrift oder Freiwilligkeit der Angaben

29 ! Grundprinzipien des Datenschutzes IV! Strenge Zweckbindung - 10 I KDO, 14 I BDSG! Speichern, Erheben, Nutzen nur für den Erhebungszweck

30 ! Grundprinzipien des Datenschutzes IV! Strenge Zweckbindung - 10 I KDO, 14 I BDSG! Speichern, Erheben, Nutzen nur für den Erhebungszweck! Ausnahmen - 10 II Zi KDO, 14 II Zi. 1 9 BDSG! Rechtsvorschrift! Einwilligung des Betroffenen! Offensichtlich im Interesse des Betroffenen! Überprüfung von Angaben des Betroffenen! Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung von Rechten Dritter! Für Zwecke wissenschaftlicher Forschung

31 ! Grundprinzipien des Datenschutzes - V! Technische und organisatorische Maßnahmen - 6 KDO, 9 BDSG! Erforderlichkeit zur Erreichung von 8 Zielen:! Zutrittskontrolle! Zugangskontrolle! Zugriffskontrolle! Weitergabekontrolle Eingabekontrolle Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Datentrennung

32 ! Grundprinzipien des Datenschutzes - V! Technische und organisatorische Maßnahmen - 6 KDO, 9 BDSG! Erforderlichkeit zur Erreichung von 8 Zielen:! Zutrittskontrolle! Zugangskontrolle! Zugriffskontrolle! Weitergabekontrolle! Angemessenheit Eingabekontrolle Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Datentrennung

33 ! Grundprinzipien des Datenschutzes - V! Technische und organisatorische Maßnahmen - 6 KDO, 9 BDSG! Erforderlichkeit zur Erreichung von 8 Zielen:! Zutrittskontrolle! Zugangskontrolle! Zugriffskontrolle! Weitergabekontrolle! Angemessenheit Eingabekontrolle Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Datentrennung! Meldepflicht und Verzeichnis - 3a KDO, 4d, 4e BDSG

34 ! Grundprinzipien des Datenschutzes - V! Technische und organisatorische Maßnahmen - 6 KDO, 9 BDSG! Erforderlichkeit zur Erreichung von 8 Zielen:! Zutrittskontrolle! Zugangskontrolle! Zugriffskontrolle! Weitergabekontrolle! Angemessenheit Eingabekontrolle Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Datentrennung! Meldepflicht und Verzeichnis - 3a KDO, 4d, 4e BDSG! Betrieblicher Datenschutzbeauftragter, 18a, 18b KDO, 4f, 4g BDSGB

35 ! Besondere Verfahren! Videoüberwachung - 5a KDO, 6b BDSG

36 ! Besondere Verfahren! Videoüberwachung - 5a KDO, 6b BDSG! Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien - 5b KDO, 6c BDSG

37 ! Besondere Verfahren! Videoüberwachung - 5a KDO, 6b BDSG! Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien - 5b KDO, 6c BDSG! Automatisierte Abrufverfahren - 7 KDO, 10 BDSG

38 ! Besondere Verfahren! Videoüberwachung - 5a KDO, 6b BDSG! Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien - 5b KDO, 6c BDSG! Automatisierte Abrufverfahren - 7 KDO, 10 BDSG! Auftragsdatenverarbeitung - 8 KDO, 11 BDSG

39 ! Besondere Verfahren! Videoüberwachung - 5a KDO, 6b BDSG! Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien - 5b KDO, 6c BDSG! Automatisierte Abrufverfahren - 7 KDO, 10 BDSG! Auftragsdatenverarbeitung - 8 KDO, 11 BDSG! Patientendaten und Forschung - 7 KrhsDSO,, 9 V Zi. 8 KDO

40 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume

41 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume! Personenbezogene Beobachtung

42 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume! Personenbezogene Beobachtung! Aufgabenerfüllung, Hausrecht

43 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume! Personenbezogene Beobachtung! Aufgabenerfüllung, Hausrecht! Erkennbarkeit

44 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume! Personenbezogene Beobachtung! Aufgabenerfüllung, Hausrecht! Erkennbarkeit! Beobachtung Eingriffsmöglichkeiten

45 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume! Personenbezogene Beobachtung! Aufgabenerfüllung, Hausrecht! Erkennbarkeit! Beobachtung Eingriffsmöglichkeiten! Aufzeichnung Beweissicherung Löschung

46 ! Besondere Verfahren I! Videoüberwachung - 5a KDO! Öffentlich zugängliche Räume! Personenbezogene Beobachtung! Aufgabenerfüllung, Hausrecht! Erkennbarkeit! Beobachtung Eingriffsmöglichkeiten! Aufzeichnung Beweissicherung Löschung! Akzeptanz bei den Betroffenen

47 ! Besondere Verfahren II! Chipkarten - 5b KDO! Personenbezogener Inhalt! Unterrichtung über die ausgebende Stelle! Unterrichtung über die Funktionsweise! Unterrichtung über seine Rechte und Maßnahmen bei Verlust

48 ! Besondere Verfahren II! Chipkarten - 5b KDO! Personenbezogener Inhalt! Unterrichtung über die ausgebende Stelle! Unterrichtung über die Funktionsweise! Unterrichtung über seine Rechte und Maßnahmen bei Verlust! Auftragsdatenverarbeitung - 8 KDO, 6 KHDO! Auswahl Zertifizierte Anbieter! Zustimmung der Betroffenen! Vertragliche Regelungen

49 ! Besondere Verfahren III! Patientendaten und Forschung - 7 KHDO, 9 Abs. 5 Zi. 8 KDO

50 ! Besondere Verfahren III! Patientendaten und Forschung - 7 KHDO, 9 Abs. 5 Zi. 8 KDO! Besondere Arten personenbezogener Daten

51 ! Besondere Verfahren III! Patientendaten und Forschung - 7 KHDO, 9 Abs. 5 Zi. 8 KDO! Besondere Arten personenbezogener Daten! Keine Rückschlüsse auf die Person bei Veröffentlichung

52 ! Besondere Verfahren III! Patientendaten und Forschung - 7 KHDO, 9 Abs. 5 Zi. 8 KDO! Besondere Arten personenbezogener Daten! Keine Rückschlüsse auf die Person bei Veröffentlichung! Eigene Forschung innerhalb der Fachabteilung - 7 Abs. 1 KHDO

53 ! Besondere Verfahren III! Patientendaten und Forschung - 7 KHDO, 9 Abs. 5 Zi. 8 KDO! Besondere Arten personenbezogener Daten! Keine Rückschlüsse auf die Person bei Veröffentlichung! Eigene Forschung innerhalb der Fachabteilung - 7 Abs. 1 KHDO! Besonderheiten bei Übermittlung an Dritte! Berechtigtes Interesse der Allgemeinheit! Keine Verletzung schutzwürdiger Belange des Patienten! Keine Einwilligung möglich oder zumutbar! Frühest mögliche Anonymisierung

54 ! Pflichten der speichernden Stelle

55 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation

56 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung

57 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses

58 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

59 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter

60 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter! Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter

61 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter! Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter! (Stichprobenartige) Kontrollen

62 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter! Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter! (Stichprobenartige) Kontrollen! Ordnungsgemäße Technische Organisation

63 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter! Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter! (Stichprobenartige) Kontrollen! Ordnungsgemäße Technische Organisation! Konzept für Infrastruktur

64 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter! Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter! (Stichprobenartige) Kontrollen! Ordnungsgemäße Technische Organisation! Konzept für Infrastruktur! Datenschutzgerechte Technik

65 ! Pflichten der speichernden Stelle! Ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation! Regelung der Verantwortlichkeiten, evtl. Dienstanweisung! Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses! Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter! Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter! (Stichprobenartige) Kontrollen! Ordnungsgemäße Technische Organisation! Konzept für Infrastruktur! Datenschutzgerechte Technik! Organisationsprüfung / Zertifizierung

66 ! Rechte der Betroffenen I Daten werden ohne gesetzliche Grundlage oder Einwilligung des B. erhoben, verarbeitet, genutzt Der B. hat der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung widersprochen Daten über den B. müssen beschafft w. Daten werden ausnahmsweise ohne Kenntnis des Betroffenen erhoben Unsicherheit über den Umfang der Datenverarbeitung Daten sind nicht erforderlich Daten sind nicht mehr erforderl. Anspruch auf Unterlassung Anspruch auf Unterlassung Erhebung beim Betroffenen Anspruch auf Benachrichtigung Recht auf Auskunft Anspruch auf Löschung Anspruch auf Löschung 3 I, 823 BGB 14 V 9 II 13 a II Zi II Zi

67 ! Rechte der Betroffenen II Daten sind unrichtig Unrichtige oder unzulässige Daten wurden übermittelt Übermittlung gesperrter Daten Unzulässige Datenübermittlung Anspruch auf Berichtigung oder Sperrung (b. Streit über Richtigk.) Benachrichtigung der Datenempfänger Anspruch auf Unterlassung Anspruch auf Unterlassung 14 I 14 IV 14 VIII 14 VII 823 BGB Dem B. ist durch unrichtige DV Anspruch auf Ersatz des Schaden entstanden materiellen und immateriellen Schadens B. glaubt, in seinen Rechten Anrufung des verletzt worden zu sein Diözesandatenschutzbeauftragten Auf die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung kann nicht verzichtet werden! 823 BGB 15 5 I

68 ! Übermittlung von Patientendaten I Andere Fachabteilungen Verwaltung Krankenhausseelsorge Sozialdienst Krankenkassen (Abrechng( Abrechng.) Krankenkassen (Einzelbef( Einzelbef.) Medizinischer Dienst Krankenversicherung Niedergelassene Ärzte Entlassungsbericht 3 II KHDSO 3 I KHDSO 3 I KHDSO 3 I KHDSO 4 IV, 301 SGB V 276 IV SGB V Nur, wenn erforderlich und Patient einverstanden Ja, soweit erforderlich Ja, wenn Patient zustimmt Ja, soweit erforderlich Ja, Katalog abschließend Nur mit Einwilligung d. Patienten Ja Ja, bei Vorliegen eines Kostenübernahmescheins Ja, bei Überweisung

69 ! Übermittlung von Patientendaten II Ärztliche Verrechnungsstellen Arbeitgeber Angehörige, Erben Angehörige bei HIV-Infektion Infektion Rechtsanwälte Sachversicherungen Gerichte, StA, Polizei Gesundheisämter 53 I Zi. 3, II, 53a, 97 StPO 3, 4 BSeuchenG Nur, wenn Patient einwilligt Nur mit Entbindungserklärung Zu Lebzeiten nur mit Einwilligung, nach dem Tod: Recht auf Akteneinsicht Ja, soweit zum Schutz Dritter erforderlich, Güterabwägung Vollmacht und Entbindungserklärung Entbindungserklärung Entbindungserklärung Meldepflicht!

70 ! Übermittlung von Patientendaten III Zivilgerichte (eig. Verf.) Zivilgerichte (fr. Verf.) Standesämter Beschriftung d. Krankenbettes Patientengespräch Mitpatienten Firmen, Werbung 17, 33 PStG Ja Nur mit Entbindungserklärung Mitteilungspflicht über Geburten für Arzt, Hebamme, Krankenhaus Ja (?), soweit sozialüblich Visite sozialüblich, sonst im geschützten Raum Nur mit Einwilligung des Patienten Nur mit Einwilligung Auskünfte an der Pforte i.d.r. ja, Einwilligung wird vermutet

71 ! Haftung I! Zivilrechtlich! Strafrechtlich

72 ! Haftung I! Zivilrechtlich! 823 BGB! Strafrechtlich

73 ! Haftung I! Zivilrechtlich! 823 BGB! 7, 8 BDSG! Strafrechtlich! Unabhängig vom Verschulden! Schmerzensgeld bei schweren Verstößen! Begrenzung auf

74 ! Haftung I! Zivilrechtlich! 823 BGB! 7, 8 BDSG! Strafrechtlich! Unabhängig vom Verschulden! Schmerzensgeld bei schweren Verstößen! Begrenzung auf ! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)

75 ! Haftung I! Zivilrechtlich! 823 BGB! 7, 8 BDSG! Strafrechtlich! Unabhängig vom Verschulden! Schmerzensgeld bei schweren Verstößen! Begrenzung auf ! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! 44 BDSG (Straftaten)

76 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)

77 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung

78 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

79 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung

80 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten

81 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten! Keine Auskunft ggü.. Aufsichtsbehörde

82 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten! Keine Auskunft ggü.. Aufsichtsbehörde! Verstoß gg. Anordnung der Aufsichtsbehörde

83 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten! Keine Auskunft ggü.. Aufsichtsbehörde! Verstoß gg. Anordnung der Aufsichtsbehörde! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen

84 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten! Keine Auskunft ggü.. Aufsichtsbehörde! Verstoß gg. Anordnung der Aufsichtsbehörde! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Übermitteln für andere Zwecke

85 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten! Keine Auskunft ggü.. Aufsichtsbehörde! Verstoß gg. Anordnung der Aufsichtsbehörde! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Übermitteln für andere Zwecke! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)

86 ! Haftung II! 43 BDSG (Ordnungswidrigkeiten)! Unterlassen der Meldung! Nichtbestellen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten! Fehlende Unterrichtung des Betroffenen bei Werbung / Markt-, Meinungsforschung! Unzulässige Nutzung / Übermittlung personenbez.. Daten! Keine Auskunft ggü.. Aufsichtsbehörde! Verstoß gg. Anordnung der Aufsichtsbehörde! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Übermitteln für andere Zwecke! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)! Geldbuße max (1 b. 6) oder (7 b. 9)

87 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)

88 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen

89 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten

90 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben

91 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe

92 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)

93 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)! Vorsatz erforderlich

94 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)! Vorsatz erforderlich! Handeln gegen Entgelt

95 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)! Vorsatz erforderlich! Handeln gegen Entgelt! Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht

96 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)! Vorsatz erforderlich! Handeln gegen Entgelt! Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht! Antragsdelikt (Betroffener, Verantwortl.. Stelle, BfD, Aufsichtsbeh.)

97 ! Haftung III! 44 BDSG (Straftaten)! Unbefugtes Erheben, Verarbeiten, zum Abruf bereitstellen! Unbefugtes Abrufen oder sich Verschaffen persbez.. Daten! Erschleichen einer Datenübermittlung d. unrichtige Angaben! Unzulässige Nutzung für andere Zwecke durch Weitergabe! Zusammenführung von Personenmerkmalen mit Einzelangaben /bei wissenschaftlicher Forschung)! Vorsatz erforderlich! Handeln gegen Entgelt! Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht! Antragsdelikt (Betroffener, Verantwortl.. Stelle, BfD, Aufsichtsbeh.)! Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

Datenschutzbestimmungen in kirchlichen Einrichtungen. Vortrag, gehalten am 05. September 2007 anlässlich des Fortbildungsseminars der BPG in Münster

Datenschutzbestimmungen in kirchlichen Einrichtungen. Vortrag, gehalten am 05. September 2007 anlässlich des Fortbildungsseminars der BPG in Münster Vortrag, gehalten am 05. September 2007 anlässlich des Fortbildungsseminars der BPG in Münster Wozu brauchen wir Datenschutzbestimmungen? Risiken der Informationsgesellschaft Information at your fingertips

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Datenschutz im Pfarrbüro

Datenschutz im Pfarrbüro Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus

Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Winfried Rau Tankstellen Consulting

Winfried Rau Tankstellen Consulting Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

Datenschutz bei Rechtsanwälten

Datenschutz bei Rechtsanwälten Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern Verordnung zum Schutz von Patientendaten Krankenh-DSV-O 715 Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern vom 29. Oktober 1991 KABl. S. 234 Aufgrund von 11 Absatz 2 des Kirchengesetzes

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek - Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit Datenschutz und Datensicherheit Gliederung 1. Datenschutz 2. Datensicherheit 3. Datenschutz und sicherheit in der Verbandsarbeit 12.01.14 Raphael Boezio 2 Datenschutz Was ist Datenschutz? Datenschutz ist

Mehr

Guter Datenschutz schafft Vertrauen

Guter Datenschutz schafft Vertrauen Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Das neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz

Das neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz Das neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz Eine Veranstaltung der IHK Regensburg am 27.10.2009 Referentin: Sabine Sobola, Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte für IT-Recht

Mehr

Datenschutz im Krankenhaus. Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Datenschutz im Krankenhaus. Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte Datenschutz im Krankenhaus Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte Übersicht Einführung Überblick über das relevante Recht Selbst-, Eigen-, Fremdkontrolle Führung des Verzeichnisses nach

Mehr

Webinar Betrieblicher Datenschutz

Webinar Betrieblicher Datenschutz Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische

Mehr

Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz

Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz 1. Was versteht man unter der "Verpflichtung auf das Datengeheimnis"? Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist

Mehr

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Verpflichtung auf das Datengeheimnis Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern

Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Osnabrück, Band 48, Nr. 7, Seite 41 ff., Art. 50, Änderung im KA für die Diözese Osnabrück, Band

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen 10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte

Mehr

Festlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA

Festlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA Festlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA Verantwortliche Stelle 1 Stand vom: 1. Bezeichnung des Verfahrens 2 2. Zweckbestimmung 3 und Rechtsgrundlage

Mehr

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

BDSG - Interpretation

BDSG - Interpretation BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG

Mehr

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der

Mehr

Datenschutz im Betriebsratsbüro. Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de

Datenschutz im Betriebsratsbüro. Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de Datenschutz im Betriebsratsbüro Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de Datenschutz im BR-Büro Seite 2 Ausgangssituation Ausgangssituation Kurz gefasst ist es Euer Job

Mehr

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten

Mehr

Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft

Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft Dr. Wilfried Grieger wgriege@gwdg.de http://www.gwdg.de/~wgriege Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen Am Fassberg, 37077

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden 1. Allgemeines Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden Umfeld Wie viele Personen arbeiten in der Kirchengemeinde? Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es? Sind Notebooks im Einsatz? Sind die PCs/Notebooks

Mehr

Schutz der Sozialdaten

Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Mehr

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich

Mehr

Zählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen

Zählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen Zählen, speichern, spionieren Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen 1 Themen Teil 1 Einführung in das Das Volkszählungsurteil Bundes-, Landes- und Sondergesetze Grundstrukturen

Mehr

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas?

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas? HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas? Frankfurt, 12. Februar 2014 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J. I Szenarien von Datenpannen (Auswahl) Hackerangriff

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Datenschutz in der Bildung

Datenschutz in der Bildung Eine Unmöglichkeit? Dr. Walter Kicherer Urheberrechtstag LEARNTEC 2014 4. Februar 2014 Agenda. Die Dienststelle des Landesbeauftragten Personenbezogene Daten Gesetzesgrundlage (BDSG, LDSG) Zulässigkeit

Mehr

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)...

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)... 2 Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7 1. Gesetzliche Verpflichtung... 7 2. Vertragliche Verpflichtungen... 7 3. Staatliche Sanktionsmöglichkeiten... 7 4. Schadensersatzansprüche...

Mehr

Firmeninformation zum Datenschutz

Firmeninformation zum Datenschutz BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)

Mehr

Privatsphäre & Datenschutz: Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen?

Privatsphäre & Datenschutz: Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen? : Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen? Vortrag von Ringvorlesung im studium generale der Universität Ulm am 17.01.2015 im Stadthaus Ulm Über den Vortragenden

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Datenschutz. Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau

Datenschutz. Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau Datenschutz Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau Beim Datenschutz stehen, anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten)

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Grundlagen Datenschutz

Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datenschutz Michael Bätzler TÜV Datenschutz Auditor Externer Datenschutzbeauftragter IHK xdsb Datenschutz Greschbachstraße 6a 76229 Karlsruhe Telefon: 0721/82803-50 Telefax: 0721/82803-99 www.xdsb.de

Mehr

Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art

Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art 1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen

Mehr

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN

DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN Was ist meine Grundlage für Speicherung von personenbezogenen Daten, was darf ich speichern und für wie lange? Hanno Wagner WER BIN ICH? Hanno,Rince

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) Input für die Arbeitsgruppe am 29.1.2010 Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim Überblick Rechtsgrundlagen

Mehr

Was Sie über Datenschutz wissen sollten!

Was Sie über Datenschutz wissen sollten! Was Sie über Datenschutz wissen sollten! Präsentation: 10.10.2014 1 Zu meiner Person: Lars Querbach Geschäftsführer Das LohnTEAM GmbH externer Datenschutzbeauftragter TÜV Datenschutz-Auditor TÜV Personalfachkaufmann

Mehr

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster)

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Anlage 5: Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Bei Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen werden Sie zwangsläufig mit personenbezogenen Daten

Mehr

Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich?

Mehr

Monitoring und Datenschutz

Monitoring und Datenschutz Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso

Mehr

Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering

Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen

Mehr