Steuerliche Behandlung von Ausbauzuschüssen
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- David Beutel
- vor 6 Jahren
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1 Steuerliche Behandlung von Ausbauzuschüssen Public Lunch: Aktuelle Herausforderungen des Breitbandausbaus in Baden-Württemberg Eike Senz, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, 6. April
2 Agenda I. Umsatzsteuerliche Behandlung III. Ertragsteuerliche Behandlung 2
3 Umsatzsteuerliche Behandlung Echter Zuschuss Zahlungen unabhängig von einer konkreten Leistung. Zahlungen zur Förderung von strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen. Möglichst in Form eines Bescheides, legislativen Aktes, etc. Entgelt Zahlungen aufgrund eines Leistungsaustauschverhältnisses. Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Zahlung erforderlich. Vorteilerlangung durch Zahlenden, der einen Verbrauch bewirkt, erforderlich. Beispiel: Austausch von Leistungen auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages. Gesellschafterbeitrag Zahlungen aufgrund eines gesellschafts- rechtlichen Verhältnisses. Beitrag kann in Form einer Sachübertragung, Überlassung zur Nutzung sowie Einlage erfolgen. In Form eines Gesellschaftsvertrags ohne Vereinbarung von Sonderleistungen gegen Entgelt. USt Entgelt von dritter Seite Zahlungen, die von einem Dritten (anderer als Leistungsempfänger) gewährt werden. Zahlungen erfolgen im Interesse des Leistungsempfängers. I.d.R. preisauffüllender Charakter. Beispiel: Erstattung von Fahrgeldausfällen für unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPV. 3
4 Ertragsteuerliche Aspekte Offene Einlage Gesellschaftsrechtliche Einlagen, z.b. Stammkapital einer GmbH Keine Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn Investitionszuschuss Wahlrecht gem. R 6.5 Abs. 2 EStR: Ansatz als Betriebseinnahme und Abschreibung über volle Anschaffungskosten Erfolgsneutraler Abzug von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und damit geringere Abschreibungen in den Folgejahren Zuschüsse Verdeckte Einlage Gesellschafter wendet außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen Vermögensvorteil zu, sofern diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist Z.B.: Zuschuss zur Abdeckung eines Bilanzverlustes (vgl. H 40 KStH) Keine Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn Ertragszuschuss Aufwands- und Ertragszuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhöhen grundsätzlich den Gewinn des Zuschussempfängers (BFH vom 3. August 2005; BFH/NV 2005, S. 2210) 4
5 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 5
6 Ihre Ansprechpartner Eike Senz Senior Manager, Tax T esenz@kpmg.com KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theodor-Heuss-Straße Stuttgart Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. 20XX KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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