Agentur für Arbeit Stade Jörg Abendroth. Integrationskonferenz Stade

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1 Agentur für Arbeit Stade Jörg Abendroth Integrationskonferenz Stade

2 Integrationskonferenz Stade - Agenda Personen im Kontext von Fluchtmigration Zuständigkeiten Antragsverfahren der Beschäftigungserlaubnis Besonderheiten bei Ausbildung Besonderheiten bei Praktika Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit Ansprechpartner weitere Informationen 2

3 Deutschland: Hauptherkunftsländer im Zeitraum Januar - September 2016 Gesamtzahl der Asyl-Erstanträge: Sonstige 14,40% 2,40% 2,00% 1,50% 1,60% 2,10% 38,70% Syrien, Arab. Republik 2,10% 3,60% 13,70% Irak 17,90% Afghanistan Syrien, Arab. Republik Afghanistan Irak Iran, Islam. Republik Eritrea Pakistan Nigeria Russische Föderation Albanien Ungeklärt Sonstige 3

4 AA Stade: Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Drittstaaten Stand: Gesamter AA-Bezirk Landkreis Cuxhaven Landkreis Rotenburg Landkreis Stade Rechtskreisübergreifend Rechtskreis SGB III Rechtskreis SGB II

5 Wer ist zuständig? Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis Geduldete 5

6 Woran erkenne ich, ob eine Beschäftigung aufgenommen werden darf? Die Erlaubnis zur Beschäftigung erteilt die Ausländerbehörde. Sie wird in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes eingetragen. Unterschieden werden 3 Kategorien: Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Erwerbstätigkeit nicht gestattet Grundsatz: Ab dem 4. Monat nach der Registrierung ist eine Beschäftigungsaufnahme möglich. Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Senegal, Albanien, Ghana, Kosovo, Montenegro), die nach dem eingereist sind, besteht ein Beschäftigungsverbot. Sie haben daher keinen Zugang zu Arbeit, betrieblicher Ausbildung und sämtlichen Förderinstrumenten. 6

7 Was ist zu tun, wenn man Asylbewerber/-innen oder Geduldete als Arbeitnehmer beschäftigen möchte? Die Asylbewerber/innen / Geduldeten stellen einen Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dem Antrag wird beigefügt: eine Kopie des Aufenthaltsdokumentes eine Kopie des Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung der Tätigkeit 7

8 Wie läuft die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen ab? Ausländische Arbeitnehmer/innen dürfen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft alle relevanten Arbeitsbedingungen, insbesondere: die Festlegungen zur Arbeitszeit das Entlohnungsangebot Nach einem durchgehenden Aufenthalt in Deutschland von mindestens 48 Monaten entfällt die Zustimmungspflicht der BA. 8

9 Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n ausbilden will? 9

10 Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n ausbilden will? Asylbewerber/innen können frühestens ab dem 4. Monat nach der Registrierung eine betriebliche Ausbildung beginnen. Geduldete können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen. Für den konkreten Ausbildungsplatz ist die Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Die Zustimmung der BA zu einer betrieblichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf ist nicht erforderlich. Die Einschränkungen für Ausländer/innen aus sicheren Herkunftsländer gelten auch für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Änderung durch das Integrationsgesetz: Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben, bekommen für die Dauer der Ausbildung einen sicheren Aufenthaltsstatus. Bei Übernahme wird dieser für weitere 2 Jahre verlängert, 3+2-Regel ). 10

11 Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden? 11

12 Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden? Praktika im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsförderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters bedürfen keiner Zustimmung der Ausländerbehörde. Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich? Zustimmung der BA erforderlich? Mindestlohnpflichtig? Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt) Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt) Pflichtpraktikum (i.r. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses) Praktikum zur Berufs(um)orientierung Ausbildungsbegleitendes Praktikum wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon. Nähere Hinweise finden Sie auf der Homepage der BA unter: Praktika und betriebliche Tätigkeiten 12

13 Welche Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit gibt es? 13

14 Unterstützungsangebote für Kundinnen und Kunden im Kontext von Fluchtmigration Instrument Inhalt Zugangsmöglichkeit SGB III Beratung Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat 1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel, 2. zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, 3. zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung, 4. zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche, 5. zu Leistungen der Arbeitsförderung, 6. zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind. uneingeschränkt Berufsorientierung Auskunft und Rat zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt. uneingeschränkt Vermittlung Vermittlung in Arbeit und Ausbildung Für Personen mit Arbeitsmarktzugang Vermittlungsbudget z.b. Erstattung von Bewerbungskosten, Fahrkosten, Übersetzungskosten oder der Kosten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse Grundsätzlich nur für Personen mit Arbeitsmarktzugang; befristete Ausnahme: Zugang für Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien und ab auch aus Somalia bereits während dreimonatigen Wartefrist (Beschäftigungsverbot) möglich ( 131 SGB III) 14

15 Unterstützungsangebote für Kundinnen und Kunden im Kontext von Fluchtmigration Instrument Inhalt Zugangsmöglichkeit SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT) z.b.: PerF Perspektiven für junge Flüchtlinge KompAS - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb PerjuF-H Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk IHAFA - Integrationsprojekt handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber Maßnahmen mit Vermittlungsgutschein (AVGS) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Eingliederungszuschüsse (EGZ) z.b. Heranführung an den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt Motivation zur Ausbildungsaufnahme, Berufsorientierung Betriebspraktikum Bewerbungstraining berufsbezogene Sprachförderung Kompetenzfeststellung berufliche Kenntnisvermittlung Anpassungsqualifizierung, Vorbereitung auf die Externenprüfung, Teilqualifikationen, Umschulung bei einem Träger, betriebliche Einzelumschulung Teilzeitberufsausbildung (jeweils mit berufsbezogener Sprachförderung möglich) Minderleistungsausgleich für einen Arbeitgeber Grundsätzlich nur für Personen mit Arbeitsmarktzugang; befristete Ausnahme: Zugang für Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien und ab auch aus Somalia bereits während der dreimonatigen Wartefrist (Beschäftigungsverbot) möglich ( 131 SGB III) Nur für Personen mit Arbeitsmarktzugang, grundsätzlich ab dem 4. Monat nach der Registrierung; ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel B1 GER), die eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, sind erforderlich Nur für Personen mit Arbeitsmarktzugang, grundsätzlich ab 4. Monat nach der Registrierung möglich Neben der formalen Zugangsmöglichkeit müssen auch die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Dies muss im Einzelfall durch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit im Vorfeld geprüft werden. 15

16 Prüfungsvorbereitung Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Der direkte Weg in Arbeit mit begleitender Qualifizierung Spracherwerb, Arbeiten und Qualifizieren Einstieg bei fehlenden Sprachkenntnissen) Einstieg möglich ab Sprachniveau A2) Einstieg möglich ab Sprachniveau B1) Phase 1 (ca. 14 Wochen) Phase 2 (max. 14 Wochen) Phase 3 (max. 6 Monate) Phase 4 Anschlusspunkte regionaler oder lokaler Programme Integrationskurs (25 Std./Woche) A 2 Integrationskurs (25 Std./Woche) parallel Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Berufsanschlussfähige B 1 Teilqualifikation (z.b. abwechselnd Phasen Arbeit und Vollzeit-Weiterbildung in Modulen) Arbeit und/oder Fortführung des Qualifizierungsweges Maßnahme beim Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Teilzeit) bis zu 12 Wochen z.b. weitere Teilqualifikationen oder Einstieg in Umschulung / Ausbildung Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF B 2 Begleitung ( Kümmerer ) Seite 16

17 Unterstützungsangebote für Kundinnen und Kunden im Kontext von Fluchtmigration Instrument Inhalt Zugangsmöglichkeit Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Vorbereitung zur Ausbildungsaufnahme, berufsbezogene Sprachförderung Förderung von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive nach 3 Monaten, Geduldete nach 6 Jahren Einstiegsqualifizierung (EQ) (z.b. Sprint-Dual) Praktikum beim Arbeitgeber zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (ggf. in Kombination mit abh) Grundsätzlich ab 4. Monat (bei Kombination mit abh und/oder 45 SGB III müssen die für diese Maßnahmen geltenden Voraussetzungen vorliegen) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Stützunterricht zum Abbau von Sprachund Bildungsdefiziten, sozialpädagogische Begleitung Geduldete nach 12 monatiger Wartefrist; Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach 3 Monaten* Assistierte Ausbildung (AsA) Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Geduldete nach 12 monatiger Wartefrist; Förderung von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive nach 3 Monaten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Ausbildungsgeld (Abg) Förderung von Auszubildenden bei Berufsausbildung, bei Teilnahme an einer BvB oder ausbildungsvorbereitenden Phase einer AsA bzw. bei Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach mindestens 15 Monaten, Geduldete nach mindestens 15 Monaten bei betrieblicher Berufsausbildung und bei ausbildungsvorbereitender Phase einer AsA und nach 6 Jahren bei Teilnahme an BvB *Rechtslage seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am Seite 17

18 Das Modell für die duale Ausbildung Spracherwerb, Arbeiten und Qualifizieren Einstieg bei fehlenden Sprachkenntnissen) Phase 1 (ca. 28 Wochen) i.d.r. Einstieg möglich ab Sprachniveau B1) Phase 2 (max. 26 Wochen) i.d.r. Einstieg möglich ab Sprachniveau B2) Phase 3 Anschlusspunkte regionaler oder lokaler Programme Integrationskurs (25 Std./Woche) B 1 Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) parallel Ausbildung im Betrieb Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung (max. 12 Monaten) Alternativ Ausbildung im Betrieb Ausbildungsbegleitende Hilfen parallel Assistierte Ausbildung Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF Berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF Begleitung ( Kümmerer ) Seite 18

19 Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Stade Arbeitgeber-Service (AG-S), Tel.: Jörg Abendroth (Projektleiter FrIDA - Frühzeitige Integration von Kunden mit Duldung und Aufenthaltsgestattung, bzw. -erlaubnis in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt) Wolfgang Hogelücht (Ausländerbeauftragter) Stade.Asyl@arbeitsagentur.de 19

20 Weitere Informationen Internet: Migrationscheck für Unternehmen: >Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Internationales > Migrationscheck Potentiale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Broschüre von der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter > Unternehmen > Broschüren (Download) Internetseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit: >Arbeit und Ausbildung für Asylsuchende (in Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch) APP für Flüchtlinge Ankommen (Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bayerischer Rundfunk, Goethe-Institut) Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland, Informationen zum Asylverfahren sowie zum Weg in Ausbildung und Arbeit 20

21 Jeder Mensch hat Potenziale! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 21

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