VERFAHRENS-NR.: CP-102

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERFAHRENS-NR.: CP-102"

Transkript

1 VERFAHRENS-NR.: CP-102 SEITE 1 VON 5 BETR.: RICHTLINIE ZU INTERESSENKONFLIKTEN - DATUM: 11. Juni 2015 MITARBEITER AUSGEGEBEN VON: A.I. dupont ANWENDUNG: ALLE ORTE GENEHMIGT: M.H. Mitchell REV-NR.: 3 ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Der Zweck dieser Richtlinie ist es: i. alle Mitarbeiter bei der Erkennung und Vermeidung von tatsächlichen, scheinbaren und potenziellen Interessenkonflikten zu unterstützen, und ii. Richtlinien und Verfahren festzulegen, die die Mitarbeiter in Bezug auf Beziehungen, Aktivitäten, Interessen und Verhaltensweisen, die den Interessen des Unternehmens widersprechen könnten, befolgen müssen. Diese Richtlinie gilt für alle gehaltsempfangenden Mitarbeiter, einschließlich für Führungskräfte der Crane Co., ihre Tochtergesellschaften und Partner und ihre Abteilungen. In dieser Richtlinine wird auf diese Mitarbeiter durch den großgeschriebenen Begriff Mitarbeiter Bezug genommen und sie werden manchmal als Sie angesprochen und auf deren Arbeitgeber wird insgesamt als auf Crane Co. verwiesen. [Hinweis: Für Mitglieder des Vorstands der Crane Co., die keine Mitarbeiter sind, gilt eine separate Richtlinie, CP-103D.] GRUNDSATZERKLÄRUNG Die Verpflichtung der Mitarbeiter, die Unternehmensgeschäfte auf ehrliche Weise und nach ethischen Grundsätzen zu führen, umfasst die auf ethischen Grundsätzen beruhende Behandlung von tatsächlichen, scheinbaren und potenziellen Interessenkonflikten zwischen ihren eigenen, persönlichen Interessen und den Unternehmensinteressen. Demzufolge ist jede Beziehung, Aktivität, jedes Interesse oder jede Verhaltensweise, die/das einen tatsächlichen, scheinbaren oder potenziellen Interessenkonflikt zwischen dem Mitarbeiter und dem Unternehmen schafft, untersagt, es sei denn, dass sie dem Syndikus des Unternehmens schriftlich offen gelegt wurde, von ihm überprüft und im Voraus genehmigt wurde. BEISPIELE VON POTENZIELLEN INTERESSENKONFLIKTEN Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn Ihre privaten Interessen die Unternehmensinteressen beeinträchtigen oder auch nur zu beeinträchtigen scheinen. Ein Konflikt kann entstehen, wenn Sie Handlungen vornehmen oder Interessen wahrnehmen, aufgrund derer es für Sie schwierig ist, Ihre Arbeit im Unternehmen objektiv und effektiv auszuführen. Obwohl es unmöglich ist, jeden denkbaren Konflikt zu erkennen, werden im Folgenden einige Beispiele für tatsächliche, scheinbare und potenzielle Interessenkonflikte genannt. Interessenkonflikte sind oftmals schwer zu erkennen. Aus diesem Grund sollten Sie, wenn Sie sich in einer potenziellen Konfliktsituation befinden, die unten nicht beschrieben ist, Ihre besondere Situation mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Syndikus des Unternehmens besprechen. Familienmitglied im Sinne dieser Richtlinie sind Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte, Ihre Kinder, Eltern oder Schwiegereltern, Geschwister oder andere Personen, die Mitglieder Ihres Haushalts sind. Unangemessene, persönliche Vorteile durch das Unternehmen Interessenkonflikte entstehen, wenn Sie (oder Ihre Familienmitglieder) als Folge Ihrer Unternehmensposition unangemessene, persönliche Vorteile erhalten. Dies kann den unbefugten Gebrauch von Unternehmensvermögen, Erhalt von Krediten oder Vorschüssen, die Anstellung von Familienmitgliedern oder die Vorteilsannahme durch geschäftliche Möglichkeiten, von denen Sie durch das Unternehmen erfahren haben, beinhalten. Finanzielle Beteiligungen an anderen Unternehmen Weder Sie, noch eines Ihrer Familienmitglieder dürfen einen Anteil an einem Unternehmen besitzen, das ein Wettbewerber des Unternehmens ist, es sei denn, das andere Unternehmen ist ein börsennotiertes Unternehmen und Sie besitzen weniger als 1% einer Aktiengattung. Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens Mitarbeitern ist es nicht erlaubt, für ein Unternehmen als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder Berater tätig zu sein, das ein Wettbewerber des Unternehmens ist oder mit dem Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält, sowie jegliche Tätigkeiten, die den Zweck verfolgen oder von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die Interessen eines anderen Unternehmens fördern.

2 SEITE 2 von 6 Geschenke, Kredite und Unterhaltung Sie und Ihre Familienmitglieder dürfen, mit Ausnahme von unverlangten Geschenken, die keinen Barwert oder lediglich einen Symbolwert besitzen (wie Kugelschreiber und andere Logo-Artikel, die von dem Schenkenden für Werbezwecke verwendet werden und im Allgemeinen einen Wert von weniger als 150 USD besitzen) sowie keine Geschenke oder Kredite (mit Ausnahme von Krediten von ansässigen Bankoder Finanzinstituten zu allgemein geltenden Marktpreisen und -bedingungen) von einem Wettbewerber oder einer Person annehmen, der/die Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen unterhält oder aufnehmen möchte. Verköstigung und Unterhaltung sind zulässig, wenn diese: (i) den Geschäftszielen entsprechen (ii) zu den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten gehören und üblich sind, sowie (iii) nicht von übermäßigem Wert sind. Geschäftsabschlüsse Interessenkonflikte entstehen ebenfalls, wenn Mitarbeiter oder deren Familienmitglieder ein persönliches Interesse (wie Agentur- oder Vermittlerprovisionen) an einem Geschäftsabschluss haben, an dem das Unternehmen, ein Wettbewerber oder eine andere Person, der/die Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen aufnehmen möchte. (Diese Regelung gilt nicht für Interesse am Unternehmen selbst weder als Mitarbeiter noch als Anteilseigner noch für zulässige Wertpapierinvestitionen in börsennotierten Unternehmen.) Bei der Entscheidung, ob eine Beziehung, Tätigkeit oder ein Interesse oder eine Verhaltensweise einen tatsächlichen, scheinbaren oder potenziellen Interessenkonflikt darstellt, sollten Sie sich überlegen, ob Sie oder das Unternehmen kritisiert werden würden, wenn die Beziehung, Tätigkeit, das Interesse oder die Verhaltensweise unter den ungünstigsten Umständen öffentlich bekannt würden. VERFAHREN UND ZUSTÄNDIGKEIT A. Vorherige Offenlegung und Sicherstellung der Genehmigung 1. Bevor ein Mitarbeiter eine Beziehung mit einer anderen Person oder einem Unternehmen anstrebt oder aufnimmt, oder sich an einer Handlung oder Verhaltensweise beteiligt oder vornimmt, die einen tatsächlichen, scheinbaren oder potenziellen Interessenkonflikt schafft, muss diese Person dem Syndikus des Unternehmens ein schriftliches Ersuchen für eine vorherige Genehmigung unter Verwendung des Formulars, als Anlage A, vorlegen und die fragliche Beziehung, Handlung, das Interesse oder Verhalten im Einzelnen darlegen. Nach Erhalt des Ersuchens wird der Syndikus, sobald wie dies vernünftigerweise möglich ist, das Genehmigungsersuchen entweder mit Genehmigt oder Nicht genehmigt versehen. Der Syndikus wird das, mit einem Vermerk versehene Ersuchen, an den Vizepräsidenten der Personalabteilung zur Aufbewahrung in der Personalakte des Mitarbeiters weiterleiten und eine Kopie, des mit einem Vermerk versehenen Ersuchens, an den Mitarbeiter schicken. 2. Hinsichtlich des Ersuchens der Anstellung eines Familienmitglieds durch Mitarbeiter, muss ebenfalls die vorherige Genehmigung des Vizepräsidenten der Personalabteilung eingeholt werden. 3. Falls ein Ersuchen auf vorherige Genehmigung abgelehnt wird, müssen die davon betroffenen Mitarbeiter unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den tatsächlichen, scheinbaren oder potenziellen Interessenkonflikt zu vermeiden und/oder zu beheben. 4. Für den Fall, dass eine vorherige Genehmigung nicht möglich ist (wenn etwa ein Interessenkonflikt durch eine Heirat oder Erbschaft entsteht), müssen die Mitarbeiter das Ereignis, das einen solchen Konflikt verursacht, innerhalb von 30 Tagen vollständig offen legen. 5. Tatsächliche, scheinbare oder potenzielle Interessenkonflikte, die zum Zeitpunkt der Anstellung vorliegen, müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung genehmigt werden. B. Durchführung und regelmäßige Berichterstattung 1. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung und jeder Angestellte erhält vor Beginn der Anstellung eine Ausfertigung dieser Richtlinie Jede dieser Personen hat eine Anerkenntnisbestätigung auf dem als Anlage B beigefügten Formular zu unterzeichnen, das in der Personalakte des Mitarbeiters aufbewahrt wird. 2. Am oder um den 31. Dezember jeden Jahres hat jedes Mitglied der Geschäftsleitung und jeder Mitarbeiter bei dem Vizepräsidenten der Personalabteilung des Unternehmens, auf dem Formular, das als Anlage C hierzu beigefügt wurde, eine jährliche Compliance-Erklärung abzugeben, das in der Personalakte des Mitarbeiters aufbewahrt wird. 3. Präsidenten oder Geschäftsleiter eines Bereiches, eines Tochterunternehmens oder einer Geschäftseinheit haben geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diese Richtlinie zu verteilen und auszuführen.

3 NACHSUCHEN VON BERATUNG CP-103 SEITE 3 von 6 Falls Sie Fragen in Bezug auf Einzelheiten in dieser Richtlinie haben oder Zweifel in Bezug auf die beste Handlungsweise in einer bestimmten Situation haben, sollten Sie den Direktor für Compliance und Ethik oder den Syndikus oder Ihren Vorgesetzten zur Beratung aufsuchen.

4 SEITE 4 von 6 ANHANG A OFFENLEGUNG UND GENEHMIGUNGSERSUCHEN VON POTENZIELLEN INTERESSENKONFLIKTEN (dem Syndikus vorzulegen) Gemäß der Richtlinie der Crane Co. für den Umgang mit Interessenkonflikten, werden die folgenden Informationen in Bezug auf meine erwarteten Beziehungen, Tätigkeiten, Interessen oder Verhaltensweisen, die als tatsächlicher, scheinbarer oder potenzieller Interessenkonflikt, wie dies in der Richtlinie CP-103 dargelegt wurde, angesehen werden könnten, vorgelegt. Hiermit wird um die vorherige Genehmigung ersucht, diese Beziehungen aufzunehmen, Tätigkeiten auszuführen, diese Interessen wahrzunehmen oder diese Verhaltensweisen durchzuführen. Im Folgenden werden die Beziehungen, Tätigkeiten, Interessen oder Verhaltensweisen, für die ich eine vorherige Genehmigung ersuche, im Einzelnen beschrieben. (Bitte fügen Sie, falls notwendig, weitere Blätter hinzu.) Unterschrift Veranstaltungsort: Das obige Ersuchen wird hiermit NICHT GENEHMIGT Syndikus (Nach der Genehmigung oder Ablehnung wird dieses Formular wie folgt verteilt: eine Kopie wird der Person, die das Ersuchen eingereicht hat ausgehändigt; und das Originalersuchen wird an den Vizepräsidenten der Personalabteilung zur Aufbewahrung in der Personalakte des Mitarbeiters weitergeleitet.)

5 SEITE 5 von 6 ANHANG B RICHTLINIE FÜR DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN ERHALTSBESTÄTIGUNG Hiermit bestätige ich, dass ich die Richtlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten der Crane Co. in Bezug auf Interessenkonflikte gelesen und verstanden habe und diese befolgen werde. Unterschrift Veranstaltungsort: (In der Personalakte des Mitarbeiters aufzubewahren.)

6 SEITE 6 von 6 ANHANG C JÄHRLICHE COMPLIANCE-ERKLÄRUNG DER RICHTLINIE FÜR DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN (dem Vizepräsidenten der Personalabteilung der Crane Co. am Ende jeden Jahres von den leitenden und Angestellten vorzulegen) AN: Vizepräsident Personalabteilung Hiermit bestätige ich, dass ich die Richtlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten der Crane Co. gelesen habe und befolgen werde. Des weiteren bestätige ich, dass ich keine Kenntnis von Verstößen gegen die Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten durch irgendwelche Mitarbeiter habe. Mit heutigen Datum bin ich an den folgenden Beziehungen, Tätigkeiten, Interessen oder Verhalten beteiligt, die einen tatsächlichen, scheinbaren oder potenziellen Interessenkonflikt begründen könnten und die jeweils gemäß den Genehmigungsverfahren, die in der Richtlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten dargelegt sind, zuvor genehmigt wurden (wenn keine, geben Sie es bitte an): Interessenkonflikt zu melden? JA (bitte beschreiben) NEIN Unterschrift Veranstaltungsort: (In der Personalakte des Mitarbeiters aufzubewahren.)

Code of Conduct. Inhalt

Code of Conduct. Inhalt Inhalt 1. Grundlagen... 2 2. Vermeidung von Interessenkonflikten... 2 3. Informationsschutz... 3 4. Respekt... 3 5. Fairer Wettbewerb und Transparenz... 4 6. Arbeitsplatz... 4 7. Maßnahmen im Fall von

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE ZU INTERESSENKONFLIKTEN

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE ZU INTERESSENKONFLIKTEN VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE ZU INTERESSENKONFLIKTEN Magna International Inc. Regelwerk für Präsente und Bewirtung 1 RICHTLINIE ZU INTERESSENKONFLIKTEN Magna-Mitarbeiter sind verpflichtet, im

Mehr

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Richtlinie)

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Richtlinie) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Richtlinie) [Type text] Inter Pipeline Ltd. Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Richtlinie) Inhaltsverzeichnis 1. GEGENSTAND:... 2 2. ANWENDUNGSBEREICH:... 2

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.

Mehr

DANONES VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER

DANONES VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER DANONES VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER Version Version 1 Geschichte Inkrafttreten 04/2016 Genehmigungsverfahren Genehmigt von Corporate Compliance und Ethikkomitee 04/2016 Bindend für Alle Danones

Mehr

ETHIK-RICHTLINIEN. Europäische Version

ETHIK-RICHTLINIEN. Europäische Version ETHIK-RICHTLINIEN Europäische Version An alle Mitarbeiter* WIESO HAT BRP ETHIK-RICHTLINIEN? Das Unternehmen ist eine juristische Person tatsächlich besteht es sogar aus mehreren juristischen Personen,

Mehr

VERHALTENSKODEX. Die fünf Compliance Kernprinzipien der Nordex-Gruppe

VERHALTENSKODEX. Die fünf Compliance Kernprinzipien der Nordex-Gruppe VERHALTENSKODEX Die fünf Compliance Kernprinzipien der Nordex-Gruppe VORWORT Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit intelligenten technischen Lösungen wollen wir helfen, die aktuellen Herausforderungen

Mehr

Einführende Worte des Crown Präsidenten

Einführende Worte des Crown Präsidenten Verhaltenskodex Einführende Worte des Crown Präsidenten Crown steht für Integrität, und das beruht nicht nur auf der Qualität der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, sondern gleichermaßen auf

Mehr

Compliance Richtlinien

Compliance Richtlinien Compliance Richtlinien Version 1.0 Vom Zentralvorstand genehmigt und der GRPK zur Kenntnis zugestellt am 15.01.2015 Auf der Mauer 11, Postfach, 8021 Zürich, T 043 244 73 00, F 043 244 73 79, info@suissetec.ch,

Mehr

ADRESSBESTÄTIGUNG. Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner)

ADRESSBESTÄTIGUNG. Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner) ADRESSBESTÄTIGUNG Name des Patienten: Patienten-Nr.: Datum der Dienstleistung: Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner) des Patienten. Ich bestätige, dass die oben genannte

Mehr

MANITOWOC. Bulletin zur Konzernrichtlinie

MANITOWOC. Bulletin zur Konzernrichtlinie MANITOWOC Bulletin zur Konzernrichtlinie Gegenstand: Ethik Original Bulletin Ersetzt 103 vom 22.September 1999 NR: 103 2. Dezember 2002 ABLAUF: Durch Ersatz AUFGESTELLT DURCH: Chefsyndikus UNTERZEICHNET

Mehr

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie

Offergeld-Gruppe. Anti-Korruptionsrichtlinie Offergeld-Gruppe Anti-Korruptionsrichtlinie INHALT Seite Einleitung 3 Zielsetzung 4 Geltungsbereich 4 Begriffsbestimmung 4 Zuwendungen und Vergabe von Vorteilen an Dritter 5 Dokumentation 5 Verantwortung

Mehr

RICHTLINIE GESCHENKE, BEWIRTUNG UND ZUWENDUNGEN

RICHTLINIE GESCHENKE, BEWIRTUNG UND ZUWENDUNGEN RICHTLINIE GESCHENKE, BEWIRTUNG UND ZUWENDUNGEN Geschenke/Bewirtung 1. an Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und externe Interessengruppen. 1. Alle Geschenke müssen in Übereinstimmung mit den Trinseo

Mehr

Vom 30. September 2010

Vom 30. September 2010 Gesetz über den Nachweis besonderer Eignungsvoraussetzungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg 1 Vom 30. September 2010 (Kirchliches Amtsblatt, Erzbistum

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.

verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Gestützt auf die Werte von Visana setzt der Verhaltenskodex den Rahmen

Mehr

Lieferantenkodex Schaeffler Gruppe. Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit

Lieferantenkodex Schaeffler Gruppe. Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit Lieferantenkodex Schaeffler Gruppe Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit ANWENDUNGSBEREICH 1 ANWENDUNGSBEREICH Dieser Kodex gilt für alle natürlichen oder juristischen Personen, die Ware oder Dienstleistungen

Mehr

Kontrollpflichten externer Lieferanten. Überprüfung personenbezogener Daten

Kontrollpflichten externer Lieferanten. Überprüfung personenbezogener Daten Kontrollpflichten externer Lieferanten Überprüfung personenbezogener Daten Bezeichnung Kontrolle* Zeitlicher Ablauf Geltungsbereich Beschreibung Kontrolle Über die Bedeutung 1. Überprüfung Identität Feststellung

Mehr

A) Informationen zu Ihrer Person

A) Informationen zu Ihrer Person Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an: sicher.buchen@holidaylettings.de oder Payment Protection, Holiday Lettings Ltd, Barclay House, 242-254 Banbury Road, Oxford OX2 7BY, United Kingdom.

Mehr

Verfassungs-/Änderungsdatum: Einweisung externer Firmen. Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift:

Verfassungs-/Änderungsdatum: Einweisung externer Firmen. Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Seite: 1/7 Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Rita Unterschrift: Änderungen: Index Vers.nr Änderung Datum Geändert

Mehr

DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN

DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN DER OBERBÜRGERMEISTER DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Antikorruptionsrichtlinie Dienstanweisung des Oberbürgermeisters für alle seinem Weisungsrecht unterliegenden Beschäftigten der Landeshauptstadt München

Mehr

Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte

Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.b. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung

Mehr

Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur.

Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur. VERHALTENSKODEX 2 VORWORT Von Verantwortung und Respekt getragenes integres Handeln ist das elementare Fundament unserer Unternehmenskultur. Wir bekennen uns zu einem fairen, transparenten und ehrlichen

Mehr

Version/Letztes Überarbeitungsdatum:

Version/Letztes Überarbeitungsdatum: Oktober 2016 Seite 1 von 7 I. ZWECK Das Ziel dieser Richtlinie ist die Aufstellung klarer Erwartungen und Anforderungen in Bezug auf Geschenke und Bewirtung (hierunter fallen auch Mahlzeiten und Reisen)

Mehr

UL VERHALTENSGRUNDSÄTZE FÜR GLOBALE LIEFERANTEN

UL VERHALTENSGRUNDSÄTZE FÜR GLOBALE LIEFERANTEN Seite 1 von 9 UL VERHALTENSGRUNDSÄTZE FÜR GLOBALE LIEFERANTEN Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1.0 ZWECK... 4 2.0 UMFANG... 4 3.0 DEFINITIONEN... 4 4.0 EINSTELLUNGSVERFAHREN... 5 4.1 ZWANGSARBEIT... 5

Mehr

Antrag. auf Anerkennung als Belegarzt

Antrag. auf Anerkennung als Belegarzt Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Anerkennung als Belegarzt 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber,

Mehr

Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle

Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle BP 2013 Grundsätze Unternehmens und Menschenrechte 1. Einleitung Wir versorgen die Welt mit Energie. Wir entdecken,

Mehr

CJN Compliance Regelwerk und Verhaltenskodex

CJN Compliance Regelwerk und Verhaltenskodex CJN Compliance Regelwerk und Verhaltenskodex Claus Jacobs Network GmbH, Untermarkt 13, 94496 Ortenburg, ist der Betreiber des Claus Jacobs Network (nachfolgend CJN genannt). Sämtliche Mitarbeiter, Mitglieder,

Mehr

VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FINANZNET HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT

VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FINANZNET HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FINANZNET HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT Präambel Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sowie die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der

Mehr

ERFINDUNGSMELDUNG. Datum: Nur verschlossen versenden! Nicht per ! 1. Bezeichnung der Erfindung. 2. Anlagen

ERFINDUNGSMELDUNG. Datum: Nur verschlossen versenden! Nicht per  ! 1. Bezeichnung der Erfindung. 2. Anlagen ERFINDUNGSMELDUNG Datum: Wird vom Arbeitgeber ausgefüllt Internes Aktenzeichen: Eingegangen am : Schriftliche Eingangsbestätigung verschickt am: Mitteilung über Unvollständigkeit am: Ablauf der 4-Monatsfrist

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

Mieter. 1. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, es sei denn zum Zweck der Einholung einer vertraulichen Auskunft, weiterzugeben,

Mieter. 1. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, es sei denn zum Zweck der Einholung einer vertraulichen Auskunft, weiterzugeben, 1 / 4 Mieter-Selbstauskunft 09/14 Mieter Selbstauskunft Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen.

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion 22. Oktober 2012 Weisungen betreffend die Motorfahrzeuge von Botschaften, Konsulaten und anderen internationalen

Mehr

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Teilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Teilnahmeerklärung am Vertrag über die strukturelle und finanzielle Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten

Mehr

Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group

Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group Molière, 1622 1673 Französischer Schauspieler und Autor Dussmann Group Code of Conduct Ethische Grundsätze sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertmaßstäbe

Mehr

Konzernrichtlinie betreffend den Umgang mit Geschäftsvermittlern.

Konzernrichtlinie betreffend den Umgang mit Geschäftsvermittlern. Konzernrichtlinie betreffend den Umgang mit Geschäftsvermittlern und Beratern www.voestalpine.com Konzernrichtlinie der voestalpine AG betreffend den Umgang mit Geschäftsvermittlern und Beratern ( Geschäftspartner

Mehr

Voranmeldung für die Aufnahme in der Kinderbetreuungseinrichtung Wilde Hummeln/ T-Pünktchen der Deutschen Telekom AG

Voranmeldung für die Aufnahme in der Kinderbetreuungseinrichtung Wilde Hummeln/ T-Pünktchen der Deutschen Telekom AG Voranmeldung für die Aufnahme in der Kinderbetreuungseinrichtung Wilde Hummeln/ T-Pünktchen der Deutschen Telekom AG Eingangsdatum: Bitte den Antrag senden an: Kindertagesstätte Die Wilden Hummeln Impuls

Mehr

Globale Leistungsverpflichtungen der Lieferanten von VINCI

Globale Leistungsverpflichtungen der Lieferanten von VINCI Charta Globale Leistungsverpflichtungen der Lieferanten von VINCI Inhaltsverzeichnis S. 2 Vorwort S. 2 Verpflichtungen von VINCI S. 4 Verpflichtungen des Lieferanten S. 6 Umsetzung 1 V1.0 (Fassung vom

Mehr

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland Übersetzung aus dem Englischen GENERALDIREKTION FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN DIREKTION FÜR ÜBERWACHUNGSAUFGABEN Straßburg, 2. Juli 2009 Öffentlich Greco RC-II (2007) 3E Nachtrag Zweite

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der

Mehr

Formblatt zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte

Formblatt zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte Formblatt zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte Dieses Formblatt erfasst entsprechend 139b SGB V finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, Institutionen und Interessenverbänden im Gesundheitswesen

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG MAGNA INTERNATIONAL INC. RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG Firmengeschenke und Bewirtung anzubieten oder anzunehmen, ist oft eine

Mehr

LFA FÖRDERBANK BAYERN. Verhaltenskodex für den Vorstand

LFA FÖRDERBANK BAYERN. Verhaltenskodex für den Vorstand LFA FÖRDERBANK BAYERN Verhaltenskodex für den Vorstand Verhaltenskodex für den Vorstand der LfA Förderbank Bayern 1. GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN a) Mit diesem Verhaltenskodex werden die dienstvertraglichen

Mehr

I.O. BUSINESS. Führung von Gehalts- und Beurteilungsgesprächen

I.O. BUSINESS. Führung von Gehalts- und Beurteilungsgesprächen I.O. BUSINESS Arbeitshilfe Führung von Gehalts- und Beurteilungsgesprächen Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Arbeitshilfe Führung von Gehalts- und Beurteilungsgesprächen Diese Arbeitshilfe ergänzt die gleichnamige

Mehr

Ablehnungsgründe für das Verfahren

Ablehnungsgründe für das Verfahren Ablehnungsgründe für das Verfahren 7. Forum für Verbraucherrechtswissenschaft (12./13.März 2015) Alternative: Streitschlichtung Die Umsetzung der ADR-Richtlinie in Deutschland Dr. Susanne L. Gössl, LL.M.

Mehr

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Eintragungsnummer KVB:... BzSt:... Antrag auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben

Mehr

(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2007)

(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2007) 27. MÄRZ 2006 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Königlichen Erlasse vom 24. März 1997, 19. Juli 2000 und 22. Dezember 2003 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

EBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/

EBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/ EBA/GL/2015/12 19.08.2015 EBA Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt 2 Gegenstand,

Mehr

EZB-ÖFFENTLICH. An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute. Frankfurt am Main, 28. Juli 2017

EZB-ÖFFENTLICH. An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute. Frankfurt am Main, 28. Juli 2017 DANIÈLE NOUY Vorsitzende des Aufsichtsgremiums EZB-ÖFFENTLICH An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute Frankfurt am Main, 28. Juli 2017 Öffentlicher Leitfaden zu den nach Artikel 248 Absatz 1 der

Mehr

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK DE Diese inoffizielle konsolidierte Fassung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des EZB-Rates dient nur zu Informationszwecken. B EUROPÄISCHE ZENTRALBANK VERHALTENSKODEX FÜR DIE MITGLIEDER DES EZB-RATES

Mehr

REGLEMENT DES REVISIONS- UND RISIKOAUSSCHUSSES Bern, 1. April 2017

REGLEMENT DES REVISIONS- UND RISIKOAUSSCHUSSES Bern, 1. April 2017 REGLEMENT DES REVISIONS- UND RISIKOAUSSCHUSSES 2 Inhalt 1. Mission 3 2. Zusammensetzung 3 3. Rollen und Aufgaben 3/4 4. Organisation 5 5. Weitere Aufgaben 5 3 1. Mission Der Revisions- und Risikoausschuss

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Abrechnung Yorckstr. 15 93049 Regensburg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich 1.

Mehr

Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO

Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/kfqk/ Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO A. Allgemeines I. Aufsicht über Prüfer für

Mehr

Verhaltenskodex FAQ. der TIWAG-Gruppe

Verhaltenskodex FAQ. der TIWAG-Gruppe Verhaltenskodex FAQ der TIWAG-Gruppe FAQ - Frequently Asked Questions Diese Broschüre FAQ dient zur Erläuterung des Verhaltenskodex ( Kodex ) der TIWAG-Gruppe und zur Beantwortung von Standardfragen. Bei

Mehr

Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:

Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:

Mehr

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen Die Ministerin Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni 2015 Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen 1. Zuständigkeit für die Anordnung/Genehmigung von Mehrarbeit Die Zuständigkeit

Mehr

MUSTER BEM-EINLADUNG

MUSTER BEM-EINLADUNG MUSTER BEM-EINLADUNG Sehr geehrte(r) Frau/Herr, seit dem sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Innerhalb der letzten 12 Monate sind Sie insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Knochendichtemessung im Rahmen der vertragsärztlichen

Mehr

EFPA-Verhaltensregeln (in der Fassung vom )

EFPA-Verhaltensregeln (in der Fassung vom ) EFPA-Verhaltensregeln (in der Fassung vom 01.08.2011) A. Einführung...2 B. Die Verhaltensregeln im einzelnen:...2 1 Integrität...2 2 Transparenz...2 3 Primat des Kundeninteresses...3 4 Sorgfalt und Kompetenz...3

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Konzerngrundsätze Ethik

Konzerngrundsätze Ethik Konzerngrundsätze Ethik Verhaltenskodex Ziel des Verhaltenskodex In diesem Verhaltenskodex haben wir unsere Standards und die Erwartungen an unser tägliches Handeln verbindlich festgeschrieben. Alle Vorstände,

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2012/2016 (Modul 23)

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2012/2016 (Modul 23) Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit PO 2012/2016 (Modul 23) gemäß Nr. 5.1. & 5.2. der Prüfungsordnung vom 03. Dezember 2012, zuletzt geändert am 01.03.2016 Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Geb.-Datum:

Mehr

Checkliste. Erfassung und Bearbeitung von Reklamationen

Checkliste. Erfassung und Bearbeitung von Reklamationen Checkliste Erfassung und Bearbeitung von Reklamationen Checkliste Erfassung und Bearbeitung von Reklamationen Diese Checkliste unterstützt die Mitarbeiter im Unternehmen dabei, Reklamationen eines Kunden

Mehr

Ethik der frischli Milchwerke GmbH Rehburg, Weißenfels, Eggenfelden

Ethik der frischli Milchwerke GmbH Rehburg, Weißenfels, Eggenfelden Seite: Seite 1 von 6 0. Einleitung 0.1 Inhalt Dieses Papier behandelt im Folgenden die ethischen Normen der frischli Milchwerke und den Umgang mit ihnen. 0.2 Warum? Die Unternehmensziele der sollen von

Mehr

Verhaltenskodex der BKW Gruppe

Verhaltenskodex der BKW Gruppe Verhaltenskodex der BKW Gruppe Gemeinsam tragen wir Sorge zu unserem Unternehmen und handeln verantwortungsvoll und nachhaltig. Inhaltsverzeichnis 2 Vorwort 3 Unsere Verantwortung Headline 35/37pt Regular

Mehr

Verhaltenskodex für Lieferanten

Verhaltenskodex für Lieferanten Verhaltenskodex für Lieferanten Inhalt Vergütung Arbeitszeiten Nötigung und Belästigung Diskriminierung Arbeitsplatzsicherheit und Notfallplanung Umweltschutz Einhaltung von geltenden Gesetzen Bestechung

Mehr

Giesbert-Verhaltensrichtlinie zur Unternehmensführung (Code of Conduct)

Giesbert-Verhaltensrichtlinie zur Unternehmensführung (Code of Conduct) 1 Giesbert-Verhaltensrichtlinie zur Unternehmensführung (Code of Conduct) I Präambel Die Hans Giesbert GmbH & Co. KG erkennt ihre soziale Verantwortlichkeit an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess

Mehr

Antrag auf Adoptionsbeihilfe

Antrag auf Adoptionsbeihilfe Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

Inhalt: Siegelordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde vom

Inhalt: Siegelordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde vom 11.10.2017 Amtliche Mitteilungen Nr. 58 Inhalt: Siegelordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde vom 19.09.2015 Herausgeber: Haus- und Postanschrift: Der Präsident der Hochschule für

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

Generalversammlung Sicherheitsrat

Generalversammlung Sicherheitsrat Vereinte Nationen A/66/371 Generalversammlung Sicherheitsrat Verteilung: Allgemein 23. September 2011 Deutsch Original: Englisch Generalversammlung Sechsundsechzigste Tagung Tagesordnungspunkt 116 Aufnahme

Mehr

MIETER-SELBSTAUSKUNFT

MIETER-SELBSTAUSKUNFT Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen. Wird die Antwort zu einer einzelnen Frage verweigert, bitte

Mehr

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) 1 Zusammensetzung und Leitung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden 1

Mehr

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

www.region.tnst.it/europa GESUCH UM FINANZIERUNG -Initiativen zur Förderung der europäischen Integration-

www.region.tnst.it/europa GESUCH UM FINANZIERUNG -Initiativen zur Förderung der europäischen Integration- AUTONOME REGION TRENTINO - SÜDTIROL REGIONE AUTONOMA TRENTINO - ALTO ADIGE Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe REGION AUTONÓMA TRENTIN - SÜDTIROL Ofize per l integrazion europea y per

Mehr

SKF Verhaltenskodex. für Lieferanten und Unterlieferanten

SKF Verhaltenskodex. für Lieferanten und Unterlieferanten SKF Verhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten SKF Verhaltenskodex für Lieferanten und Unterlieferanten SKF Lieferanten und Unterlieferanten spielen eine wichtige Rolle in der Lieferkette und

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

Richtlinien und Hinweise. zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis

Richtlinien und Hinweise. zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis Richtlinien und Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis Das Formblatt 1 (Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis) ist vollständig digital ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben dem

Mehr

Verhaltenskodex. zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Verhaltenskodex. zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen Verhaltenskodex zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen Allgemeine Verhaltensweise Dieser Kodex fasst zusammen, wie wir uns verhalten müssen, um den

Mehr

GROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN. GROHE.cOm

GROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN. GROHE.cOm GROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN GROHE.cOm GROHE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN GROHE erwartet, dass sich sämtliche Mitarbeiter jederzeit und in jeder Angelegenheit gesetzeskonform und ethisch verhalten.

Mehr

LEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE

LEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE LEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE Angenommen am 18. Februar 2010 Die vorliegenden Leitlinien wurden vom Rat der OECD als integraler

Mehr

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon Einwohnergemeinde Bolligen Sozialdienste Sozialhilfeantrag Personalien Gesuchsteller(in) Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon / Mobil in der Schweiz

Mehr

- 8 - A b s c h n i t t 2. P r o s t i t u i e r t e. Anmeldepflicht für Prostituierte

- 8 - A b s c h n i t t 2. P r o s t i t u i e r t e. Anmeldepflicht für Prostituierte - 8 - A b s c h n i t t 2 P r o s t i t u i e r t e 3 Anmeldepflicht für Prostituierte (1) Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit

Mehr

Verhaltenskodex für Lieferanten und Zulieferer der Firmen der Glave Gruppe

Verhaltenskodex für Lieferanten und Zulieferer der Firmen der Glave Gruppe Verhaltenskodex für Lieferanten und Zulieferer der Firmen der Glave Gruppe Gültigkeit seit: 29.11.2012 {Ver.: 1.01} Inhaltsverzeichnis: 1. Verhaltensregeln... 1 2. Einhaltung der Gesetze... 1 3. Geschäftspraktiken

Mehr

Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe

Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Ziel des Programms 4 2. Beschreibung der Compliance Rahmenunterlagen 4 3. Zusammenfassung der Compliance Bereiche

Mehr

MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen

MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen 20/10/2016 ESMA/2016/1478 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Rechtsrahmen, Abkürzungen und Begriffsbestimmungen... 3 3 Zweck...

Mehr

GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU EASTMAN VERHALTENSKODEX FÜR DRITTANBIETER

GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU EASTMAN VERHALTENSKODEX FÜR DRITTANBIETER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU EASTMAN VERHALTENSKODEX FÜR DRITTANBIETER Die Eastman Chemical Company und ihre Tochtergesellschaften ( Eastman ) haben es sich zur Aufgabe gemacht, alle geschäftlichen Aktivitäten

Mehr

Qualitätsmanagement- Handbuch

Qualitätsmanagement- Handbuch Qualitätsmanagement- Handbuch der ROTH KUNSTSTOFFTECHNIK GMBH Wolfgruben Lahnweg 35232 Dautphetal Datum der Erstausgabe: 01.01.1993 Datum dieser Revision: 2004-03-31 / Rev. 12 2004-03-31 2 (18) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Whistleblowing-Richtlinie der Saferoad Group

Whistleblowing-Richtlinie der Saferoad Group Whistleblowing-Richtlinie der Saferoad Group Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Das Whistleblowing-System 5 3. Wie können Bedenken über das Whistleblowing-System gemeldet werden 7 4. Zeitplan 9 5.

Mehr

Besondere Abklärungen gemäss Art. 28 Reglement zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwR VSV)

Besondere Abklärungen gemäss Art. 28 Reglement zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwR VSV) Besondere Abklärungen gemäss Art. 28 Reglement zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwR VSV) 1. Allgemeine Abklärungspflicht Der Finanzintermediär (FI) muss für

Mehr

Formblatt zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte

Formblatt zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte Formblatt zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte Dieses Formblatt erfasst entsprechend 139b SGB V finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, Institutionen und Interessenverbänden im Gesundheitswesen

Mehr

vom Die Versammlung der Westfälischen Notarkammer hat die folgende Satzung beschlossen: 1 Zweck und Begriffsbestimmungen

vom Die Versammlung der Westfälischen Notarkammer hat die folgende Satzung beschlossen: 1 Zweck und Begriffsbestimmungen Die Mitgliederversammlung der Westfälischen Notarkammer hat am 13. April 2011 die Asubildungsordnung für angehende Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare beschlossen. Die Satzung wird hiermit wie folgt verkündet:

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Ethik Code und Verhaltensrichtlinien

Ethik Code und Verhaltensrichtlinien Ethik Code und Verhaltensrichtlinien Die Mitarbeiter der Ondal-Gruppe bekennen sich in allen Bereichen unseres Geschäftes zu einem ehrlichen und ethischen Verhalten, was den nachfolgenden Regelungen gerecht

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie

Mehr