Aujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen

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1 Tierseuchenrisiko Wildschwein Aujeszkysche Krankheit, Schweinepest, Brucellose und Co. Aujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen Dr. Andreas Tyrpe Status: Anzeigepflichtige Tierseuche (Deutschland, O.I.E-Mitgliedstaaten); nicht meldepflichtig nach der RL 82/894/EWG (!!!); in EU nur Meldepflicht in Art. 9 oder 10-Gebieten gegenüber der KOM Amtlich (EU) anerkannte AK-freie Mitgliedstaaten oder Regionen (Impfverbot) gemäß Artikel 10 der RL 64/432/EWG (Stand: Entscheidung 2007/603/EG) Tschechische Republik, - Frankreich (89 Departements), Dänemark, - Vereinigtes Königreich (GB), Deutschland, Zypern, - (Schweiz), Slowakische Republik, - (Norwegen). Finnland, Schweden, Niederlande, 1

2 Status: Amtlich (EU) genehmigte Bekämpfungsprogramme in Mitgliedstaaten oder Regionen gemäß Artikel 9 der RL 64/432/EWG (Stand: Entscheidung 2007/603/EG) Belgien, Frankreich (5 Departements), Spanien (6 Autonome Gemeinschaften, 7 Provinzen), Italien (Provinz Bozen). AK-Status EU: Geographische Übersicht Art. 9 Art. 10 2

3 AK-Ausbr Ausbrüche (2008/2009) 4 x Hund (BW, RP, SN, ST) Wittenberg Mittelsachsen Vulkaneifel Ravensburg Rechtsrahmen / EU: Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen - 64/432/EWG (ABl. L 121 vom 29. Juli 1964 S. 1977) Artikel 9: Möglichkeit der Genehmigung von nationalen Bekämpfungsprogrammen von Tierseuchen im Anhang E Teil II (AK, IBR, Brucella suis, TGE) durch die EU-KOM, Vorteil: innergemeinschaftliche Zusatzgarantien, mögliche Finanzhilfe der EU, Artikel 10: Möglichkeit der Seuchenfreiheitsanerkennung für MS oder Region des MS; Zusatzgarantien. 3

4 Rechtsrahmen / EU: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2001 zur Festlegung zusätzlicher Garantien für den innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen hinsichtlich der Aujeszky-Krankheit und der Kriterien für die Informationsübermittlung sowie zur Aufhebung der Entscheidung 93/24/EWG und 93/244/EWG 2001/618/EG - (ABl. L 215 vom S. 48) Regelungen für den Tierverkehr mit Zucht-, Nutz- und Schlachtschweinen zwischen MS oder Regionen in MS mit unterschiedlichem AK-Status, Festlegung diagnostischer Standards, Regelungen zur Berichterstattung, Listung der Artikel 9- und 10-MS / Regionen. Rechtsrahmen / Deutschland: Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3609) Definitionen (Ausbruch, Verdacht, freier Bestand), allgemeine Schutzmaßregeln (greifen z.z. nicht, da D AK-frei ist), besondere Schutzmaßregeln bei Verdacht / Ausbruch, Untersuchungsregelungen zur Aufrechterhaltung der AK Freiheit Deutschlands. 4

5 Rechtsrahmen / Deutschland: Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung SchHaltHygV) vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252) 4 Abs. 3 (Änderung 2009) Ermächtigung zur Versagung der Freilandhaltung von Hausschweinen beim Auftreten von Tierseuchen bei Wildschweinen (also auch AK!!) bzw. Verbindung der Genehmigung der Freilandhaltung mit Auflagen. Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!! 5

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