Konferenz- und Tagungszentrum am Baden-Airpark
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- Gottlob Sternberg
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1 Konferenz- und Tagungszentrum am Baden-Airpark Baden-Airpark GmbH Victoria Boulevard A Rheinmünster
2 Sie planen eine Konferenz, eine Tagung, ein Seminar oder eine Jubiläumsfeier? Dann sind Sie am Baden-Airpark richtig. Wir stellen Ihnen verschiedene Tagungsräume zur Verfügung - ganz individuell für Ihre Veranstaltung. Alle Konferenzräume liegen in unmittelbarer Nähe zum Terminal. Parkplätze für Ihre Kunden und Besucher stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. In dieser Mappe finden Sie alle weiteren Informationen - gerne beraten wir Sie auch persönlich. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Baden-Airpark GmbH Dimitri Nass Profit Center Immobilien Victoria Boulevard A Rheinmünster Fon: +49 (0) / Fax: +49 (0) / dimitri.nass@baden-airpark.de Internet: Luftbild Baden-Airpark mit Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) und Gewerbepark
3 Tagungscenter Airport Boulevard B 216 Direkt an der Zufahrtsstraße zum Terminal, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Restaurant DaVinci finden Sie die Konferenzräume Berlin und Hamburg. Der Tagungsraum Berlin bietet Ihnen mit seiner Größe von ca. 180 m² Raum zur Umsetzung Ihrer Ideen. Der Raum kann je nach Bedarf unterschiedlich bestuhlt werden und bietet Ihnen dadurch Platz für max. 180 Personen. Der Tagungsraum Hamburg bietet am ovalen Tisch Platz für maximal 20 Personen auf einer Fläche von ca. 75 m² Raum zur Umsetzung Ihrer Ideen.
4 Anfahrtsskizze Tagungscenter Airport Boulevard B 216
5 Konferenzzentrum Venezia In einem weiteren Gebäude auf dem Baden-Airpark befindet sich das Konferenzzentrum Venezia. Dieses besteht aus einem Konferenzraum mit einer Größe von ca. 300 m² sowie einem Bistrobereich, der max. 100 Personen Platz bietet. Konferenzraum Vier unterschiedliche Podesthöhen sichern für jeden Ihrer Gäste eine gute Sicht auf die 70m² große Bühne. Auf dieser finden Sie ausreichend Platz für Rednerpulte, Großbildleinwand und Ihre Demo-Produkte. Die Bühne kann durch eine Tür ebenerdig befahren werden.
6 Empfang und Foyer Zur Registrierung Ihrer Gäste oder zur Gestaltung eines persönlichen Empfangs, befindet sich direkt im Eingangsbereich eine Empfangstheke, die Ihnen für Ihre Tagungen zur Verfügung steht. Zwischen Empfang und Konferenzraum befindet sich ein separates Foyer. Dieses kann ideal für die Übergabe von Seminarunterlagen, für die Aufstellung von Werbetafeln oder bei der Verabschiedung Ihrer Gäste z. B. zur Ausgabe von Give Aways genutzt werden. Alternativ kann das Foyer auch für Besprechungen verwendet werden.
7 Bistrobereich Der Bistrobereich dient als ideales Entree für den Empfang und das Warm-Up. Hier finden Sie den Treffpunkt für eine entspannte Kommunikation. Für Ihre Mittagspause oder als gemütlichen Ausklang Ihrer Veranstaltung am Abend bietet er in angenehmer Atmosphäre genügend Platz für Ihre Gäste. Im unteren Bereich können - je nach Tischanordnung ca. 60 Personen Platz nehmen. Der obere Galeriebereich bietet Sitzmöglichkeiten für weitere ca. 20 Gäste oder ausreichend Platz für eine Musikgruppe. Bei einem Stehempfang finden ca. 100 Personen Platz. Die Nutzung des Bistrobereiches ist nicht an die Buchung des Konferenzraumes gebunden. Soll Ihre geplante Veranstaltung ausschließlich in diesem Bereich stattfinden, ist selbstverständlich auch eine Einzelbuchung möglich.
8 Anfahrtsskizze Konferenzzentrum Venezia
9 Preise Raummieten Konferenzraum Berlin 200,00 / Tag (Mindestmiete 1/2 Tag: 130,00) Konferenzraum Hamburg 150,00 / Tag (Mindestmiete 1/2 Tag: 100,00) Konferenzraum Venezia Bistro Venezia Konferenzraum und Bistro 400,00 / Tag 400,00 / Tag 700,00 / Tag Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer und inkl. Reinigung der Räumlichkeiten.
10 Anreise Mit dem Auto Von Süden: Autobahn A 5 in Richtung Karlsruhe Autobahnausfahrt Baden-Baden (Richtung Iffezheim) ab dort der Beschilderung Baden-Airpark folgen (Empfehlung: nicht die Ausfahrt Bühl nutzen!!) Von Norden: Autobahn A 5 in Richtung Basel Autobahnausfahrt Baden-Baden (Richtung Iffezheim) ab dort der Beschilderung Baden-Airpark folgen Mit der Bahn Sie erreichen uns über den ICE-Bahnhof Baden-Baden (von dort mit dem Taxi oder mit der stündlich fahrenden Buslinie 285 ca. 13 km) oder über den Bahnhof Rastatt (von dort mit dem Taxi oder mit der stündlich fahrenden Buslinie 234 ca. 14 km). Mit dem Flugzeug Die Konferenzräume befinden sich alle in nächster Umgebung zum Terminal des Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden. Zahlreiche Fluggesellschaften bieten Flüge aus Deutschland, Europa und Ländern außerhalb Europas an.
11 Allgemeine Geschäftsbedingungen Technische Einrichtungen 1. Soweit die Baden-Airpark GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Baden-Airpark GmbH im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Baden-Airpark GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Baden-Airpark GmbH bedarf einer vorherigen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen der technischen Anlagen der Baden-Airpark GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters. 3. Störungen an von der Baden-Airpark GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort behoben. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Baden-Airpark GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat. Haftung des Veranstalters für Schäden 1. Der Veranstalter haftet für Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Die Baden-Airpark GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Dinge 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Baden-Airpark GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Baden-Airpark GmbH. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Baden-Airpark GmbH abzustimmen. 3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Baden-Airpark GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum kann die Baden-Airpark GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Raummiete berechnen.
12 Rücktritt durch die Baden-Airpark GmbH 1. Wird die gem. Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlung - auch nach Verstreichen einer von der Baden-Airpark GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung - nicht geleistet, so ist die Baden-Airpark GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2. Ferner ist die Baden-Airpark GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls a) höhere Gewalt oder anderen von der Baden-Airpark GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. des Veranstalters oder Zweckes gebucht werden c) die Baden-Airpark GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Unternehmens zuzuordnen ist. 3. Die Baden-Airpark GmbH hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Baden-Airpark GmbH, außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch die Baden-Airpark GmbH. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung) Bei Rücktritt des Veranstalters ist die Baden-Airpark GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung des Mietgegenstandes nicht mehr möglich ist. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rheinmünster. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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