Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen

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1 Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Die österreichische und deutsche Alterssicherung im Vergleich Sitzung des Bezirksseniorenausschuss Berlin Berlin, 30.März 2016 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung Flaggen von Nationalflaggen de. März 2016 / Folie 1

2 Die Unterschiede System Österreich Gesetzliche Rentenversicherung mit Leistungsprimat und einkommensabhängiger Ausgleichszulage für Rentner mit niedrigem Einkommen Finanzen/Beitragssatz 22,8 % (12,55 % ArbG / 10,25 % ArbN) Deutschland Verpflichtenden gesetzliche Rentenversicherung mit freiwilliger ersetzender 2. Säule (bav) und/oder 3. Säule (pav) 18,7 % (9,35 % ArbG / 9,35 % ArbN) Auszahlung der Rente 14 Monatsrenten 12 Monatsrenten Versichertenkreis Pflichtversicherung aller Erwerbstätigen; Eigenes System für Beamten mit angeglichenem Leistungsrecht Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte Bemessungsgrundlage 26 besten Jahre (bis 2028: 40 besten Jahre Das gesamte Erwerbsleben zählt BBG 2015: Einkommen unter 405,98 sind beitragsfrei Dynamisierung Seit der Reform 2005: maßgeblich ist der Verdienstzuwachs 2014: 1,6 % (0,8 % unter Preissteigerung) 2015: West: , Ost: Seit 2013 sind 450 -Jobs versicherungspflichtig (opt-out) Lohnzuwachs mit Dämpfungsfaktoren 2014: West: 1,67 %, Ost: 2,53 % März 2016 / Folie 2

3 Die Rentenanpassung zum abl: + 4,25 % nbl: + 5,95 % Der arw Ost beträgt nun 94,1% des Westwerts März 2016 / Folie 3

4 Die Rentenarten und deren Voraussetzungen der Inanspruchnahme Regel- Renteneintritt Vorzeitiger Renteneintritt Österreich Regelaltersrente: : 65 :60 Ab 12/1963 geborene : Angleichung an Männer; ab 6/1968 Geborene: für alle 65. Vss.: 15 Versicherungsjahre Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Vss.: 38,5 Versicherungsjahre oder mind. 36 Beitragsjahre Bis 2017 ansteigend für auf 65, für auf 60 Jahre und 40 Versicherungsjahre Korridorrente (ab 62) für und Vss.: 40 Versichertenjahre (ab 2017), zuvor von 37,5 ansteigend Abschlag: 5,1 % / Jahr Schwerarbeiterrente (für ab 60 und ab 55): Nur noch für geb und geb ) Vss.: 45 Versichertenjahre und in den letzten 20 Jahren vor Renteneintritt mind. 10 Jahre anerkannte Schwerarbeit Abschlag: 1,8 % / Jahr Hackler-Rente: Abschlagsfrei für ab 60, für ab 55; ab 2014: für ab 62, für ab 57, ansteigend auf 62. Vss.: : 45 Beitragsjahre und : 40 Beitragsjahre Abschlag: 4,2 % / Jahr Deutschland Regelaltersrente: 65/67 unabhängig vom Geschlecht Vss.: 5 Jahre Versicherungsjahre Altersrente für langjährig Versicherte: Vss: 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten Abschlag je nach Jahrgang Altersrente für besondere langjährig Versicherte: Vss: 45 Jahre Versicherungsjahre Ab 63/65 abschlagsfrei Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Je nach Geburtsjahr ab 63 (abschlagsfrei) bzw. 60 mit Abschläge Späterer Renteneintritt Zuschlag 65-68: 4,2 % / Jahr; nach 68 kein weiterer Zuschlag unter 65: bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 386,80 entfällt Rente ganz. März 2016 / Folie 4 - Männer - Frauen Vss. Voraussetzung geb. -geboren Zuschlag: 6 % /Jahr Flexi-Gesetz in Kürze: Hinzuverdienst und Teilrenten

5 Rentenberechnung Bewertung von Kindererziehung Zeiten der Arbeitslosigkeit Zeiten des Wehr- /Zivildienstes Österreich Rentenanspruch wird unmittelbar direkt aus dem versicherten Einkommen ermittelt und dem Rentenkonto gut geschrieben: Formel: Summe der Beitragsgrundlagen im Kalenderjahr x 1,78 % = Rentenanspruch 25 Versicherungsjahre 44,5% 30 Versicherungsjahre 53,4% 35 Versicherungsjahre 62,3% 40 Versicherungsjahre 71,2% 45 Versicherungsjahre 80,1% des Durchschnittsverdienstes Bis zu 4 Jahren (geboren nach 1955) Bemessung: 1.694,30 / Monat 70 % / 64,4 % des für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogenen Entgelts vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Bemessung: 1.694,30 / Monat Deutschland Umrechnung des versicherten entgelts in Entgeltpunkte (EP): Durchschnittsverdienst (2016: ergibt 1 EP) 1 EP West: 29,21 / 30,45 * Ost: 27,05 / 28,66 * Ab Standardrente (45 EP) / * Für jedes Kind vor 1992 geboren: 2 x 1 EP (Durchschnittslohn: , rd /Monat ), für jedes Kind geboren nach 1991: 3 x 1 EP Additiv zum Erwerbseinkommen bis zur BBG 80 % des für die Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg I) herangezogenen Entgelts Alg II: keine rentensteigernde Wirkung 60% der Bezugsgröße (2016: / Monat (West) und / Monat (Ost) März 2016 / Folie 5

6 Höhe der Altersrenten in Österreich Bestand und Neuzugang 2014 März 2016 / Folie 6

7 Zukünftige Ersatzquoten der öffentlichen Rentensysteme in Deutschland und Österreich gemäß Rentenmodell der OECD (Männer und Frauen) März 2016 / Folie 7

8 Nettoersatzraten der OECD Die Nettoersatzrate zeigt das Verhältnis von individueller Rente zu indiv. durchschnittl. Nettoverdienst nach Norm-Lebensarbeitszeit (20. Lj. bis Regelaltersgrenze (65/67), also 45 bzw. 47 Jahre). Der Verdienst des Niedrigverdieners entspricht 50% des Durchschnittsverdieners. März 2016 / Folie 8

9 Die Unterschiede Ausgleich bei geringen Verdiensten Österreich Ausgleichszulage Personen mit sehr niedrigem Rentenanspruch haben bei Erfüllung der Bedürftigkeitskriterien Anspruch auf eine Aufstockung ihrer Rente bis zum sogenannten Ausgleichszulagen- Richtsatz. (2015): Alleinstehende 872,31 Ehepaare 1.307,89 Ebenso wie Renten werden Ausgleichszulagen 14 Mal pro Jahr bezahlt. Steuerfinanziert Anderweitiges Einkommen (Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen, etc.) wird angerechnet und vermindert den Anspruch auf Ausgleichszulage. Für Ehepartner im gemeinsamen Haushalt gilt ein eigener Ehepartner-Richtsatz unter Berücksichtigung des gemeinsamen Einkommens. Eventuelle Vermögenswerte der Anspruchswerber (und ihrer Ehepartner) bleiben hingegen bei der Bedürftigkeitsprüfung außer Betracht. Deutschland Rente nach Mindestentgeltpunkten ( 262 SGB VI) Voraussetzung: 35 Jahre mit rentenrechtlichen zeiten Zeiten Aus sämtlichen vollwertigen Pflichtbeiträgen muss sich ein Durchschnitt von weniger als 0,75 EP (75% des Durchschnittsentgeltes, (2016: jährlich, mtl.) ergeben. Dann erfolgt eine Erhöhung der EP durch zusätzliche EP um 50% auf max. 0,75 EP. Dies gilt heute bereits für Zeiten bis 1992 März 2016 / Folie 9

10 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Leiterin des Bereichs Sozialpolitik Ressort 5, ver.di Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10, D Berlin Fon: , Fax: judith.kerschbaumer@verdi.de März 2016 / Folie 10

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