Anerkennung bereits erbrachter Leistungen beim Übergang in die neue Prüfungsordnung Französisch L3
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- Nicole Böhme
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1 Anerkennung bereits erbrachter Leistungen beim Übergang in die neue Prüfungsordnung Französisch L3 Grundsätzlich gilt: Alle zuvor bereits bestandenen Module werden auch in der neuen Prüfungsordnung 2013 anerkannt. Fehlende oder nicht bestandene Kurse müssen noch belegt werden. Der Transfer in die neue Ordnung gilt nicht für Studierende, die a) das Fach Französisch bereits komplett abgeschlossen haben, b) alle Veranstaltungen im Fach Französisch abgeschlossen haben, wenn auch noch nicht vollständig benotet, c) nach der bisherigen Ordnung weiter studieren möchten und innerhalb der Widerspruchsfrist bis zum einen formgebundenen Antrag stellen. I. Sprachpraxis Belegt nach alter Ordnung vom Transfer in neue Ordnung (April 2013) Modul 1 Oral 1 Écrit 1* SL: mündliche Produktion PL: mündliche Prüfung Modul 1 (Basismodul 1) Oral 1 Écrit 1, mündliche Präsentation PL: schriftliche Modulprüfung Grammaire 2 Traduction 1* SL: mündliche Produktion PL: mündliche Prüfung Modul 2 (Basismodul 2) Grammaire Médiation linguistique 1, mündliche Präsentation PL: schriftliche Modulprüfung *Die Note dieser Übung wird Modulprüfungsnote anerkannt. 1
2 Modul 2 (Aufbaumodul) Oral 2 SL: mündliche Produktion PL: mündliche Prüfung Modul 11b (Aufbaumodul) Oral 2, mündliche Präsentation Écrit 2* Traduction 2* Écrit 2 Médiation linguistique 2 PL: schriftliche Modulprüfung (180 Minuten) *Wenn das Modul abgeschlossen ist, besteht die Note für die Modulprüfung aus dem Durchschnitt der zwei besten Noten. Wenn das Modul noch nicht abgeschlossen ist, muss die jeweils fehlende Übung Écrit 2 oder Traduction 2 (neu: Médiation linguistique 2) noch absolviert werden (Abschlussklausur von 90 Minuten). 2
3 Modul 3 (Prüfungsmodul) Oral 3* Écrit 3* Traduction 3* SL: mündliche Produktion PL: mündliche Prüfung Modul 12 (Vertiefungsmodul) Oral 3 Écrit 3 Médiation linguistique 3 PL: mündliche Modulprüfung [25% der Abschlussnote] PL: schriftliche Modulprüfung (240 Minuten) [75% der Abschlussnote] *Wenn das Modul abgeschlossen ist, besteht die Note für die Modulprüfung aus dem Durchschnitt der zwei besten Noten. Wenn das Modul noch nicht abgeschlossen ist, muss die jeweils fehlende Übung Écrit 3 oder Traduction 3 (neu: Médation linguistique 3) noch absolviert werden (Abschlussklausur von 90 Minuten). Falls keine Note für Oral 3 vorhanden ist, wird es separat geprüft (mündliche Modulprüfung -15 Minuten-). Anmerkung: Die Prüfungsleistung von Modul 12 geht in die Examensnote ein. 3
4 II. Fachdidaktik Belegt nach alter Ordnung vom Transfer in neue Ordnung (April 2013) Modul 4 1 Seminar sowie computergestütztes Lehrangebot PL: 8 schriftliche Ausarbeitungen zu den Lerneinheiten Modulteilprüfungen wird anerkannt Modul 3 + Tutorium PL: Hausarbeit (12-15 S.) Modul 5 (Aufbau 1) 2 Seminare sowie computergestütztes Lehrangebot PL: 8 schriftliche Ausarbeitungen zu den Lerneinheiten Modulteilprüfungen wird anerkannt Modul 10b (Aufbau) PL: Hausarbeit (ca. 20 S.) oder Klausur 4
5 Modul 6 (Aufbau 2) 2 Seminare PL: 8 schriftliche Ausarbeitungen zu den Lerneinheiten Modulteilprüfungen für beide e Modul 14b (Vertiefung) Kolloquium PL: Hausarbeit (20 S.) SL: mündliche Präsentation eigener wissenschaftlicher bzw. empirischer Rechercheu. Untersuchungsergebnisse Modul 7* (Aufbau 3) 1 Seminar PL: 4 schriftliche Ausarbeitungen zu den Lerneinheiten Modulteilprüfungen Modul 8 (SPS) 1 Seminar und Teilnahme an Schulveranstaltungen SL: Präsentationen von Unterrichtsvorschlägen, Referate PL: schriftliche Ausarbeitung des Unterrichtsentwurfes mit Analyse eigener Unterrichtsversuche wird anerkannt Modul 13 (SPS) Seminar und Hospitationen, ab 5. Semester SL: Präsentationen von Unterrichtsvorschlägen, Referate PL: schriftliche Ausarbeitung d. Unterrichtsentwurfes mit Analyse eigener Unterrichtsversuche * Modul 7 für 1 Seminar aus 10b oder 14b oder für das Kolloquium. Anmerkung: Modul 10b oder Modul 14b geht in die Examensnote ein. Als Prüfungsleistung zählt hier die bessere Note der beiden (Haupt)Seminare. 5
6 III. Sprachwissenschaft Belegt nach alter Ordnung vom Transfer in neue Ordnung (April 2013) Modul 9 PL: benotete Klausur Modul 4 PL: Hausarbeit (ca. 15 S.) Tutorium (Basismodul ) + Tutorium PL: Hausarbeit (12-15 S.) Modul 10 (Aufbau 1) PL: benotete Klausur Modul 7a (Vertiefung) PL: Hausarbeit (ca S.) Vorlesung PL: Hausarbeit (ca. 20 S.) Tutorium Modul 11 (Aufbau 2) PL: benotete Klausur Modul (Forschung) Tutorium PL: Hausarbeit (ca. 20 S.) oder Klausur oder mündliche Prüfung 6
7 Modul 12 (Aufbau 3) Tutorium SL: Regelmäßige und aktive Teilnahme PL: Klausur SL: Regelmäßige und aktive Teilnahme PL: Hausarbeit (ca Seiten) Wie Modul Anmerkung: Modul 7a kann in die Examensnote eingehen. Als Prüfungsleistung zählt hier die Hausarbeit aus Modul 10 (alt). Modul 15.1 geht je nach Wahl in die Examensnote ein. Als Prüfungsleistung zählt hier das abgeschlossene Modul 11 (alt) oder das bessere der beiden e aus Modul 12 (alt). 7
8 IV. Literaturwissenschaft Belegt nach alter Ordnung vom Transfer in neue Ordnung (April 2013) Modul 13 PL: benotete Klausur Modul 5 SL: Referat PL: Hausarbeit (15 S.) Vorlesung PL: Klausur + Tutorium PL: Hausarbeit (12-15 S.) Modul 14 (Aufbau 1) Vorlesung PL: benotete Klausur Modul 8a SL: Referat PL: Hausarbeit (15 S.) (Vertiefung) Vorlesung* PL: Hausarbeit (ca.20 S.) Modulteil 15 (Aufbau 2) SL: Referat PL: Hausarbeit (20 S.) Modul 15.2 (Forschung) PL: Hausarbeit (ca.20 S.) oder Klausur oder mündl. Prüfung *Eine bereits belegte Vorlesung aus Modul 13 wird Vorlesung für das Modul 8a anerkannt. Anmerkung: Das Modul 8a kann in die Examensnote eingehen. Als Prüfungsleistung zählt hier die Hausarbeit aus Modul 14 (alt). Das Modul 15.2 geht je nach Wahl in die Examensnote ein. Als Prüfungsleistung zählt hier die Hausarbeit aus Modul 15 (alt). 8
9 V. Landes- und Kulturwissenschaft Belegt nach alter Ordnung vom Transfer in neue Ordnung (April 2013) Modul 16 Vorlesung/ Tutorium PL: benotete Klausur Modul 6 Wird anerkannt + Tutorium PL: Hausarbeit (12-15 S.) Modul 17 (Aufbau 1) 1 Veranstaltung PL: Hausarbeit (15-20 S.) Modul 9a Wird anerkannt (Vertiefung) Vorlesung PL: Hausarbeit (ca.20 S.) Modul 18 (Aufbau 2) 1 Veranstaltung PL: Hausarbeit (15-20 S.) Modul 15.3 (Forschung) Wird anerkannt PL: Hausarbeit (ca. 20 S.) Modul 17 (alt) Modul 9a (neu) oder Modul 15.3 (neu); Modul 18 (alt) Modul 9a (neu) oder Modul 15.3 (neu). Anmerkung: Das Modul 9a kann in die Examensnote eingehen; das Modul 15.3 geht je nach Wahl in die Examensnote ein. Für die Fachwissenschaften insgesamt gilt demnach (s. neue Prüfungsordnung): Das Modul 15 und das beste Modul aus 7a, 8a und 9a gehen in die Examensnote ein. 9
Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.
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