Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform
|
|
- Moritz Graf
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Greening Im Rahmen der GAP-Reform
2 Greeninganforderungen Allgemein Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse ( ) Ökobetriebe müssen keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen ( green per definition ); können aber freiwillig am Greening teilnehmen. Betriebe, die an der Kleinlandwirteregelung teilnehmen sind von den Greeninganforderungen befreit. Folie 2
3 Betrieb / ha Ackerland Verpflichtungen des Greening im Ackerbaubetrieb Vorgaben Fruchtartendiversifizierung Erhaltung Dauergrünland Vorgaben ökologische (ÖVF) Ökobetrieb Kleinlandwirt < 10 ha bis < 15 ha Mindestens 2 Kulturen - 15 bis < 30 ha Erhaltung Dauergrünland ÖVF mindestens 5 % der Ackerfläche 30 ha und mehr Mindestens 3 Kulturen
4 Anbaudiversifizierung Im Rahmen der GAP-Reform Stand:
5 Anbaudiversifizierung (I) Ackerland bis 10 ha: - Keine Vorgaben zur Anbaudiversifizierung Ackerland zwischen 10 und 30 ha: - mindestens 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen - Hauptkultur < 75 % des AL Ackerland größer 30 ha: - mindestens 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen - Hauptkultur < 75 % des AL - beide größten Hauptkulturen < 95 % des AL Folie 5
6 Anbaudiversifizierung (II) Für die Anbaudiversifizierung zählen nur die Kulturen des Ackerlandes! Dauerkulturfläche (z. B. Beerenobst, Spargel, Rhabarber) zählen nicht zur Ackerfläche. Zeitraum für die Berechnung der Anbaudiversifizierung: - 1. Juni bis 15. Juli Folie 6
7 Anbaudiversifizierung (III) Kulturen / Gattungen Zu einer einzigen Kultur gehören alle Arten einer Gattung. - Gattung Triticum (Weizen): Weichweizen, Hartweizen, Dinkel, Emmer und Einkorn. - Gattung Secale (Roggen) - Gattung xtriticosecale (Triticale) - Gattung Hordeum (Gerste) - Gattung Beta (Rübe): Zuckerrüben, Futterrübe, Rote Beete Gattung Zea (Mais) Gattung Sorghum (Hirse): Hirse, Sudangras Folie 7
8 Anbaudiversifizierung (IV) Kulturen / Gattungen Ausnahme: jede einzelne Art als Kultur im Falle der Gattungen Brassica (Kohl) Kohl, Raps, Steckrübe, Senf, etc. Solanum (Nachtschatten) Tomaten, Kartoffeln, etc. Cucumis (Gurke) Gurke, Zuckermelone Cucurbita (Kürbis) Kürbis, Zucchini Folie 8
9 Anbaudiversifizierung (V) Kulturen Gräser und Grünfutterpflanzen zählen gemeinsam als 1 einzige Kultur Sommer- und Winterung werden als getrennte Kulturen bewertet, auch wenn sie derselben Gattung angehören. Saatmischungen - Zählen in ihrer Gesamtheit als eine Mischkultur Beispiel: 5 ha Getreidegemenge und 5 ha Erbsen-/Ackerbohnengemenge 1 Kultur: 10 ha Mischkultur Brachliegendes Ackerland (aus der Erzeugung genommen) zählt als eine Kultur. Folie 9
10 Infos Greening Rechner Nur Online-Anwendung Pfad: Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Startseite > Landwirtschaft > Förderung & Ausgleichsleistungen > Gemeinsamer Antrag GA > Greening-Check oder bei uns Folie 10
11 Folie 11
12 (ab 15 ha Ackerfläche)
13 Inhaltsverzeichnis ÖVF - Fläche Brache (Stilllegung) Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke Flächen mit Stickstoffbindenden Pflanzen Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern (ohne Erzeugung) Niederwald mit Kurzumtrieb Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Feldrand ÖVF - Landschaftselemente Hecken Einzeln stehender Baum In Reihe stehende Bäume In Gruppe stehende Bäume / Feldgehölze Feldrain Biotope, Tümpel, Sölle, Dolinen Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle Fels- und Steinriegel Terrassen Folie 13
14 Grundsätze Jede Fläche kann im Antragsjahr nur einmal als ÖVF angerechnet werden Fläche muss sich auf dem Ackerland befinden; Ausnahme - Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb - Aufforstungsflächen - Landschaftselemente und Pufferstreifen können an das Ackerland angrenzen Relevant ist die Beantragung des Landwirts. Eine in der falschen Kategorie beantragte övf kann nicht zu einem anderen övf umcodiert werden. Vorgewende im klassischen Sinne ist kein övf! Folie 14
15 Brache (Stilllegung) Folie 15 Höger, ULB CW Brache Gewichtungsfaktor 1,0
16 Brache (Stilllegung) Auf dieser Fläche darf während des gesamten Antragjahres keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden. Pflegeverbotszeitraum kein Mähen/Mulchen, kein Umbruch, keine Einsaat (ausser FAKT Brachebegrünung) Selbstbegrünung oder aktive Begrünung (vor 1.04.) Allerdings ist ab dem 1. August des Antragjahres eine Aussaat oder Pflanzung einer Folgekultur (auf die Brache) erlaubt, die nicht vor Ablauf dieses Jahres geerntet wird. Ohne Folgekultur Umbruch erst ab des Folgejahres Brachliegendes Ackerland, das mehr als 5 Jahre als im Umweltinteresse genutzte Fläche angemeldet wird behält den Ackerstatus Folie 16 Gewichtungsfaktor 1,0
17 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Untersaat mit Gras I Zur Einsaat der Zwischenfrüchte sind zwingend Kulturpflanzenmischungen aus mindestens 2 Arten zu verwenden. - Keine Art darf einen höheren Anteil als 60 Prozent an der Mischung haben. - Anteil von Gräsern darf nicht über 60 Prozent liegen. - Nur zulässige Arten laut Direktzahlungen-Durchführungsverordnung dürfen in der Mischung enthalten sein Aussaat der Zwischenfrucht nach Ernte der Hauptkultur: - Nicht vor dem 16. Juli (Untersaaten früher) - aber spätestens bis 1. Oktober Zwischenfrüchte/Untersaat mit Gras müssen bis zum 15. Februar des auf das Antragsjahr folgenden Jahres auf der Fläche belassen werden. - Bodenbearbeitung ab 16. Februar - Das Walzen, Mulchen, schlegeln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig Folie 17 Gewichtungsfaktor 0,3
18 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Untersaat mit Gras II nicht in Kombination mit stickstoffbindenden Pflanzen als ÖVF Grundsätzlich kein Einsatz von mineralischen N - Düngemitteln, chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln oder Klärschlamm nach Ernte der Hauptfrucht. Im Jahr der Antragstellung dürfen diese ÖVF nur durch Beweidung mit Schafen und Ziegen genutzt werden. Schnittnutzung ist nicht zulässig! Im Folgejahr ist eine anderweitige Nutzung zulässig (de Facto ab ) Nutzung der Zwischenfrucht als Hauptfrucht im Folgejahr ist nicht zulässig! Folgerung: Kulturwechsel / Umbruch spätestens bis des Folgejahres Nutzung der Zwischenfrucht als ÖVF Brache im Folgejahr ist zulässig! Nutzung der Untersaat als Hauptfrucht im Folgejahr ist zulässig! Folie 18 Gewichtungsfaktor 0,3
19 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Untersaat mit Gras III Zwischenfrüchtemischungsrechner ÖVF Unter Pfad: Kulturpflanzen/Ackerbau/Zwischenfrüchte Eigenmischungen sind zu Dokumentieren Handel bietet fertige Mischungen an Folie 19
20 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Untersaat mit Gras IV Folie 20
21 Flächen mit Stickstoffbindenden Pflanzen Folie 21 Höger, ULB CW 2014 Rotklee Reinsaat Gewichtungsfaktor 0,7
22 Flächen mit Stickstoffbindenden Pflanzen Klein- und großkörnige Leguminosen. Neben Reinsaaten sind auch Mischungen der zulässigen Arten erlaubt. Die zulässigen Arten finden Sie in Anlage 3. Aussaat bis Leguminosen müssen bis auf der Fläche bleiben. Ernte von Körnerleguminosen vor muss dem Amt angezeigt werden. Zwingender Anbau einer Folgekultur, bei der es sich um eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht handeln muss (Hinweis: Die Zwischenfrucht ist dann aber nicht mehr ÖVF-fähig). Diese verpflichtende Winterkultur oder Winterzwischenfrucht muss bis zum15. Februar des auf das Antragsjahr folgenden Jahres auf der Fläche belassen werden. Pflanzenschutz ist nach guter fachlicher Praxis erlaubt. Folie 22 Gewichtungsfaktor 0,7
23 Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern (ohne Erzeugung) Mindestbreite: 1 Meter Maximalbreite: 10 Meter * Grundsätzlich darf keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden. Aber: Es darf abweichend eine Beweidung (keine Beschränkung auf Schaf/Ziege) oder Schnittnutzung stattfinden, sofern der Streifen vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt. Keine Kulturpflanzen (in Mischung mit Blühpflanzen möglich) Es gelten die Bestimmungen zur Brache Folie 23 Gewichtungsfaktor 1,5
24 Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Pufferstreifen können als ÖVF ausgewiesen werden, wenn sie mindestens 1 Meter und maximal 20 Meter breit sind. Pufferstreifen können auch einen Ufervegetationsstreifen mit einer Breite von bis zu 10 Meter umfassen Grundsätzlich darf während des Jahres keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden. Eine Ausnahme stellt die Beweidung (keine Beschränkung auf Schaf/Ziege) oder Schnittnutzung dar. Diese Ausnahme ist erlaubt, sofern der Pufferstreifen vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt. Anmerkung: Liegt der Pufferstreifen auf einer Fläche mit Ackerstatus ist ab dem 1. August des Antragjahres eine Aussaat oder Pflanzung einer darauf folgenden Kultur, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, erlaubt. Keine landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (in Mischung mit Blühpflanzen möglich) Es gelten die Bestimmungen zur Brache Folie 24 Gewichtungsfaktor 1,5
25 Feldrand Streifen am Rand oder innerhalb eines Feldes, auf dem keine Erzeugung stattfindet. Ackerstatus Breite: mindestens 1 Meter und maximal 20 Meter. Feldrand ist quasi eine streifenförmige Stillegung. Es gelten die Bestimmungen zur Brache Keine landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (in Mischung mit Blühpflanzen möglich) Hinweis: - Feldränder nicht statisch/fix. Sie unterliegen nicht der CC- Regelung. - Ab dem 1. August des Antragjahres ist eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, erlaubt. Folie 25 Gewichtungsfaktor 1,5
26 Inhaltsverzeichnis Sonstige ÖVF Niederwald mit Kurzumtrieb Landschaftselemente Hecken Einzeln stehender Baum In Reihe stehende Bäume In Gruppe stehende Bäume / Feldgehölze Feldrain Biotope, Tümpel, Sölle, Dolinen Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle Fels- und Steinriegel Terrassen Folie 26
27 Empfehlung für GA 2015 Die 3 großen Maßnahmen auf Schlägen > 10 Ar Brache Eiweißpflanzen Zwischenfrüchte Eventuell Streifen auf Schlägen > 1 ha Feldrand Gewässerrand Waldrand Schläge < 10 Ar und CC-LE ist für 2015 klein-klein > Kommt für 2016 ff in Frage (wenn alle Bedingungen hinreichend bekannt sind) Folie 27
28 Beispiel 100 ha Ackerfläche 100 ha Acker > 5 % ÖVF = 5 ha ÖVF Brache Gewichtungsfaktor 1: 1 ha Brache = 1 ha ÖVF 5 ha Brache = 5 ha ÖVF Eiweißpflanzen Gewichtungsfaktor 0,7: 1 ha Eiweiß = 0,7 ha ÖVF 1,43 ha Eiweiß = 1,0 ha ÖVF 7,15 ha Eiweiß = 5 ha ÖVF Zwischenfrüchte Gewichtungsfaktor 0,3: 1 ha ZF = 0,3 ha ÖVF 3,33 ha ZF = 1,0 ha ÖVF 16,65 ha ZF= 5 ha ÖVF + Sicherheitszuschlag Mixen möglich! z.b. 2 ha Brache + 10 ha ZF 1 ha Brache + 4 ha Eiweiß + 4 ha ZF 3 ha Eiweiß + 9,67 ha ZF Etc. Folie 28
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
MehrÖkologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)
Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP) und Aufforstungsflächen,
MehrUrheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen
Urheber: Nora Kretzschmar Ökologische Vorrangflächen Bestimmungen/ Regelungen September 2015 Ökologische Vorrangflächen 2 Unter Vorbehalt weiterer Änderungen! Alle Informationen ohne jede Gewähr und Haftung!
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel
MehrMehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt
MehrInformationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 1. Direktzahlungen (1. Säule) - Zahlungsansprüche - Zusammensetzung der künftigen Direktzahlungen - Greeningvorgaben Folien, die nach den Informationsveranstaltungen
MehrGreening und KULAP 2015
Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015
MehrGreening und Freiwillige Vereinbarungen
Greening und Freiwillige Vereinbarungen Trinkwasserschutz in Niedersachsen 2015 Informationsveranstaltung für LehrerInnen der BBS Fachbereich Agrarwirtschaft Verden, 18. März 2015 Nr.: 1 Was verbirgt sich
MehrVorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung
Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober
MehrNiederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1
27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 1 Die Landwirtschaft wird ökologischer durch die EU-Agrarpolitik!!! Zauberwort: Greening? 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 2 Bestandteile Greening 1. Anbaudiversifizierung
MehrMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015
Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr
MehrGreening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin
Greening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin 1 SMUL R33, SMUL Eva-Maria 1 R33, Neumann Eva-Maria Neumann 03.09.2014 Überblick Energiepflanzen
MehrWeiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)
Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen
MehrBetriebsprämie Was muss künftig beim Greening beachtet werden?
Betriebsprämie 205 - Was muss künftig beim Greening beachtet werden? Erste Hinweise für die Anbauplanung Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert im folgenden Artikel im Blick
MehrGreening und FAKT welche Möglichkeiten gibt es für verschiedene Fruchtfolgen und wie sind sie ökonomisch zu beurteilen? Stgt.-Hohenheim, 22.1.
Greening und FAKT welche Möglichkeiten gibt es für verschiedene Fruchtfolgen und wie sind sie ökonomisch zu beurteilen? Impulse für Mensch und Raum Stgt.-Hohenheim, 22.1.2015 Dr. Volker Segger, LEL Schwäbisch
MehrAuswirkungen von Greening und FAKT auf den Körnermaisanbau im Rheintal
Auswirkungen von Greening und FAKT auf den Körnermaisanbau im Rheintal Gliederung: Kolbenfusariose bei Mais, Befallsituation 2014 in BW. 1. Säule. Greening-Maßnahmen 2. Säule: Agrarumweltmaßnahmen Betriebswirtschaftliche
MehrMerkblatt zum Greening für das Jahr 2016
Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2016 Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag)
MehrZwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Außenstelle Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste
MehrÖkologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)
Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Nach Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der DBV die verschiedenen Termine und Anforderungen an Ökologische
MehrGAP PRÄSENTATIONSTITEL 1
GAP 2014-2020 13.01.2015 PRÄSENTATIONSTITEL 1 Greening Ziel: Zusätzliche Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhalt von Arten, Erhalt sowie Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft und
Mehr1. Anbaudiversifizierung
1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei
MehrPeter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident
Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.
MehrAktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015
Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Mehr Aufwand für Landwirt und Verwaltung Anke Stegemann V22 1 Umsetzung der Agrarreform Zeitplan der Umsetzung Aufteilung der Direktzahlungen
MehrNeue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?
Neue GAP - Stand der Regelungen und der Diskussion zum 23.01.2014 Änderungen möglich http://de.euabc.com/word/25 FB 3.1, Folie Nr. 1 FB 3.1, Folie Nr. 2 Entwicklung der Zahlungsansprüche (ab 2015 Basisprämie)
MehrGreening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016
Greening Auswertung der Vorjahre und Änderungen für 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 1 21.03.2017 Jörg Renner, LfULG Auswertung Antragsjahr 2015 - Kürzungen 2015: 27 Kürzungen beim Greening in 25 Betrieben
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag
MehrUmsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik im Kartoffelbau Mittwoch, 19. November 2014
Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik im Kartoffelbau Mittwoch, 19. November 2014 KONTAKT ADRESSE Dr. Katja Börgermann Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 237 Claire-Waldoff-Straße 7 Fax:
MehrDisclaimer. Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen!
Disclaimer Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen! Der Vortrag bezieht sich auf den am Vortragstermin dem Autor bekannten Diskussionsstand. Da einige der gesetzlichen Grundlagen
MehrAnbau von Nachw. Rohstoffen in Deutschland
Anbau von Nachw. Rohstoffen in Deutschland 22 % der Ackerfläche 10 % der Ackerfläche Pflanzen für Biogas 1.157 BADEN-WÜRTTEMBERG Gliederung: 1. Säule. Greening-Maßnahmen 2. Säule: Agrarumweltmaßnahmen
MehrHinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015
BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Stand: 13.08.2014 Lesen Sie bitte aufmerksam die nachfolgenden Hinweise. Obwohl die Inhalte der Seiten
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrTerminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance
Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode 2015 2020 Johann Roßmanith, LD Agrarumwelt und Klimamaßnahmen Gliederung Zielsetzung KULAP u. Agrarlandschaft als Wildlebensraum wichtige KULAP-Maßnahmen
MehrMöglichkeiten für Blühstreifen
Blühstreifen Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft
MehrAktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014
Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Greening ein neues Instrument der EU-Agrarpolitik Uta Maier (TLL) Jena, 17.06.2013 TLL Kolloquium Wirtschaftliche Lage / Aktuelle Fragen der Agrarpolitik
MehrGreening. - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke
Greening - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Bedingungen 2.1. Umweltleistungen 2.2. Betriebsstruktur 3. Details der Umweltleistungen
MehrAgrarumweltmaßnahmen Blühstreifen. Was bringt sie für die Natur und den Betrieb?
Agrarumweltmaßnahmen Blühstreifen Was bringt sie für die Natur und den Betrieb? Thesen - Blüh- oder Ackerrandstreifen beleben die Landschaft und leisten einen Beitrag für ein positiveres Image der Landwirtschaft
MehrErgänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ Ergänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand 1. Maßnahmenbereich: Beratung
MehrEntwicklung des Lupinen-(Leguminosen) anbaus in Deutschland 2014; kurze Betrachtung zum Greening
Entwicklung des Lupinen-(Leguminosen) anbaus in Deutschland 2014; kurze Betrachtung zum Greening Bernburg, 14. Januar 2015 Anke Böhme BayWa AG, Züchtervertrieb in Tausend ha Anbau von Körnerleguminosen
MehrGreening in der Landwirtschaft
Greening in der Landwirtschaft Umsetzung von Ökologischen Vorrangflächen und Wirkungen für Vegetation und Tierwelt Dr. Rainer Oppermann Institut für Agrarökologie und Biodiversität (ifab), Mannheim Vortrag
MehrUmsetzung der GAP- Reform 2014-2020
Umsetzung der GAP- Reform 2014-2020 Teil: Umsetzung des Greenings Zuweisung von ZA Stand 03.09.2014 Infoveranstaltung des ALFF Mitte, HBS, am 09.09.2014 Referenz- bzw. Feldblockpflege / Referenzflächenabgleich
MehrFachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./ Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators
Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./19.03.2014 - Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung: Aktueller Stand der GAP-Reform Übergangsjahr
MehrFlächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am
Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am 21.01.2015 Für die Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden, da noch nicht alle notwendigen EU-Vorschriften
MehrAktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016
Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Irene Kirchner Referatsleiterin 32 im MLUL Auswertung AUKM und Greening
MehrEU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor!
EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! Sonder-AMK 4.11.2013 - Beschluss zur 1. Säule (Betriebsprämie) Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämien)
MehrTerminkalender Gemeinsamer Antrag 2016 und Cross Compliance
Nr. Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem bis 2 Gemeinsamer Antrag: Änderungen GA Gem bis 31.05.
MehrUmsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe
TLL-Kolloquium Jena, 30. Juni 2014 Umsetzung des Greening in Thüringen PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe 1. Einleitung 2. 3. 4. Beihilfen 5. Fazit Einleitung Antragstellung steht unter Vorbehalt der
MehrBeraterseminar bei der LLFG Bernburg. Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Umsetzung des Greening
Beraterseminar bei der LLFG Bernburg Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Umsetzung des Greening Referat 27 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Bernburg, 13. März 2015 Rechtlicher Rahmen
MehrInformationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016
Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Stand 25.02.2016 Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.
MehrFreiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz www.nlwkn.niedersachsen.de Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 02.03.2015) Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und
MehrIntegration von Greening-Maßnahmen und Ökologischen Vorrangflächen in Ackerbaubetrieben
Integration von Greening-Maßnahmen und Ökologischen Vorrangflächen in Ackerbaubetrieben Gäufelden-Nebringen 23.01.2014 Kristin Nerlich, LTZ Augustenberg Hintergrund - Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
MehrGAP-Reform und FAKT Wie können sich die Betriebe anpassen?
GAP-Reform und FAKT Wie können sich die Betriebe anpassen? Impulse für Mensch und Raum Bad Dürrheim-Oberbaldingen, 8.1. 2015 vortragender: Hans-Martin Schwarz, LWA DS Inhalte von Dr. Volker Segger und
MehrGewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen)
Gewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen) Neue Agrarreform - Greening offiziell: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche
MehrFlächenkontrollen 2015
Der Technische Prüfdienst (TPD) in NRW ist zuständig für die örtliche Kontrollen der folgenden flächenbezogenen Fördermaßnahmen Basisprämie Greeningprämie Junglandwirtprämie Umverteilungsprämie Flächenkontrollen
MehrFakten zum. Greening. Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt.
Fakten zum Greening Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt. Greening Was ist das? ten Beitrag zum Klima-, Gewässer- und Naturschutz erbringen zu können. Dies ergänzt die vorhandenen Regelungen
MehrÜbersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015
Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht
MehrFlächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015
Flächenförderung 2014 2020 Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 Für die Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden, da noch nicht alle notwendigen EU-Vorschriften
MehrKombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz
Kombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz Greening Herausforderung und Chance für Landwirtschaft und Naturschutz Tagung ZELE/NUA am 25. Oktober 2016 in Recklinghausen Monika
MehrLANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)
Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grundsätzliches Die Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland nach LLG und Greening
MehrVorschriften hinsichtlich die dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (sog. Greening-Vorschriften)
Vorschriften hinsichtlich die dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (sog. Greening-Vorschriften) Mit der Beantragung der Basisprämie durch die Aktivierung der dem Betriebsinhaber
MehrInformationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag 2017 Tagesordnung:
Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag 2017 Tagesordnung: 1. Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2. Direktzahlungen (1. Säule) - Greeningvorgaben - Zahlungsansprüche 3. Weitere GA-Maßnahmen
MehrFördern und Fordern: Förderprogramme und Greening
Fördern und Fordern: Förderprogramme und Greening Fachtagung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Zwischenfrüchte und Biodiversität ein Erfolgsduo!? am 10.12.2014 Dr. Ludger Wilstacke Abteilungsleiter
Mehr"Die Reform der gemeinsamen EU- Agrarpolitik - hilft sie den Bienen und den Imkern?"
"Die Reform der gemeinsamen EU- Agrarpolitik - hilft sie den Bienen und den Imkern?" Joachim Hauck 13. September 2014 Wanderversammlung Deutschsprachiger Imker Schwäbisch Gmünd 12.-14.09.2014 Herausforderungen
MehrDie Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen!
Disclaimer Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen! Der Vortrag bezieht sich auf den am Vortragstermin dem Autor bekannten Diskussionsstand. Da einige der gesetzlichen Grundlagen
MehrTerminkalender Gemeinsamer Antrag 2017 und Cross Compliance
Nr. Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem 2 Gemeinsamer Antrag: Änderungen und Nachmeldungen GA
MehrDas Ministerium für Ländlichen Raum und
Anna Reichmann, Beate Huonker und Roland Großkopf Betriebsprämie 2015 - Was muss künftig beim Greening beachtet werden? Hinweise für die Anbauplanung Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrGAP-Reform Greening und Co.
GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und
MehrAntrag auf Agrarförderung 2015
Antrag auf Agrarförderung 2015 Themenübersicht Direktzahlungen Antragsberechtigung und voraussetzungen Landwirtschaftliche Tätigkeit Melde- und Nachweispflichten Beantragung der Direktzahlungen Basisprämie
MehrB GL
Fakt - Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Maßnahmen der 2. Säule (Fakt, AZL, Staatsförderung Pheromone, Schalvo) stehen zunächst noch unter Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU und
MehrKonservierende Bodenbearbeitung/ Direktsaat in Sachsen e.v. GREENING und AUNaP Chancen und Herausforderungen für die Landwirtschaft
GREENING und AUNaP Chancen und Herausforderungen für die Landwirtschaft 2 Gliederung Greening Förderprogramm Sachsen 3 Gesetzliche Grundlagen Europäische Regelungen: DZ-VO 1307/2013 vom 17.12.2013 Del.VO
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
2 Wann Gülle fahren im Frühjahr? Gülle direkt einarbeiten oder innerhalb von 4 Stunden in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März
MehrErläuterungen zum Greening-Check
Erläuterungen zum Greening-Check Stand: 18.02.2016 Inhalt Programmaufbau... 2 Einstieg in das Programm... 2 Programmteil Anbaudiversifizierung... 3 Programmteil Flächennutzung im Umweltinteresse (ÖVF)...
MehrBetriebsstruktur in Mittelsachsen und Chemnitz
Betriebsstruktur in und Chemnitz Anzahl Betriebe Ø Betriebsgröße in ha Fläche in ha Fläche in % Nebenerwerb 746 14 10.080,5 7 Einzelunternehmen 289 105 30.339,6 21 GbR 67 166 11.132,8 8 KG 5 453 2.263,5
MehrDerzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP
Kurzumtriebsplantagen in der Praxis rechtliche Rahmenbedingungen, Anbautechnik, Artenvielfalt Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP Versuchsgut
MehrUmsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz Ergänzende Maßnahmen in Niedersachsen/Bremen hier: Förderung einer Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung durch Agrarumweltmaßnahmen
MehrBoden- und Düngungstag MV 2015
Boden- und Düngungstag MV 2015 Güstrow, 19. Februar 2015 Greening, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Düngeverordnung aktueller Stand Dr. Jürgen Buchwald, Abteilungsleiter im Ministerium für Landwirtschaft,
MehrDirektzahlungen (DIZA) Zahlungsansprüche Aktuelles zum Greening Erhalt Ackerflächenstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Kleinerzeugerregelung
Direktzahlungen (DIZA) Zahlungsansprüche Aktuelles zum Greening Erhalt Ackerflächenstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Kleinerzeugerregelung Gewährung von Direktzahlungen (ZA) grundsätzliche Voraussetzungen
MehrArchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013
Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Dr. Rainer Gießübel Veranstaltung Reform der EU-Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken am 12. Dezember 2013
MehrAktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017
Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017 Magdeburg, am 28. Juli 2017 Inhalt 1. Termine...- 1-2. Beschränkungen von Düngung und chemischem Pflanzenschutz bei ÖVF-Zwischenfrüchten...- 2-3. Verbot
MehrBegrünung von Ackerflächen - grundlegende Änderungen
ÖPUL 2015 Begrünung von Ackerflächen Ansprechpartner: INVEKOS-Service, Tel 050/6902-1600 Stand: 2014-07-01 Die Begrünung von Ackerflächen ab Herbst 2014 erfolgt bereits aufgrund der Vorgaben des ÖPUL 2015.
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.ilm Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap
Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap Adolf Hörl Wasserberater Inhalt Kulissengebiet: Schwillach KULAP-Programm 2017 Folie 2 Verlauf Schwillach Folie 3 Hauptprobleme
MehrSpitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger
Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen +++ Ölrettich, Gelbsenf und Rauhafer +++ für den professionellen Ackerbau 2016 WEITERE INFOS: WWW.sortengreening.DE 1 Spitzensorten als hauptbestandteil
MehrErhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung. Praxisbeispiele Ergänzende Informationen
Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Praxisbeispiele Ergänzende Informationen Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras,
MehrII. Die AMA hat gemäß den Vorgaben in diesem Erkenntnis die entsprechenden Berechnungen durchzuführen und das Ergebnis bescheidmäßig mitzuteilen.
21.04.2017 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 21.04.2017 Geschäftszahl W104 2150080-1 Spruch W104 2150080-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Christian Baumgartner
MehrUmgang mit Landschaftselementen - Umsetzungsprobleme und Lösungen bis
Umgang mit Landschaftselementen - Umsetzungsprobleme und Lösungen bis 2014 - Deutscher Landschaftspflegetag 2012. Fachforum: extensive Landbewirtschaftung im Spannungsfeld der Agrarreform Dr. Benedikt
MehrGAP - Direktzahlungen
GAP - Direktzahlungen Inhalt - neue Rahmenbedingungen ab 2015 Allgemeines grundsätzliche Voraussetzungen Flächenmodell inkl. Übergangsregelung (Abschmelzung/Erhöhung) Was ist im Herbst bereits zu überlegen?
MehrSPITZENSORTEN ALS HAUPTBESTANDTEIL GREENINGFÄHIGER MISCHUNGEN
SORTENGREENING SPITZENSORTEN ALS HAUPTBESTANDTEIL GREENINGFÄHIGER MISCHUNGEN +++ ÖLRETTICH, GELBSENF UND RAUHAFER +++ FÜR DEN PROFESSIONELLEN ACKERBAU 4. AUFLAGE WEITERE INFOS: WWW.SORTENGREENING.DE 1
MehrFörderung der Blütenvielfalt: Beitrag des Landes zur Verbesserung des Nahrungsangebots für Honigbienen und Wildinsekten
Förderung der Blütenvielfalt: Beitrag des Landes zur Verbesserung des Nahrungsangebots für Honigbienen und Wildinsekten Ministerialdirigent Joachim Hauck Wolpertshausen, 22.07.2015 Gliederung 1. Begrüßung
MehrSpitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger
Spitzensorten als Hauptbestandteil greeningfähiger Mischungen +++ Ölrettich, Gelbsenf und Rauhafer +++ für den professionellen Ackerbau 5. AUflage WEITERE INFOS: WWW.sortengreening.DE 1 Spitzensorten als
MehrUmsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland
Stand: 07.04.2016 Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland Wichtige durchgeführte und geplante Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem in der Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland für
MehrDie Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Wie geht es weiter mit den Agrarprämien?!1 Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Brüssler Entscheidungen für 2014-2020 Mehrjähriger Finanzrahmen EU- Gesamthaushalt
MehrGreening in der 1. Säule: Welche Anforderungen sollten ökologische Vorrangflächen erfüllen?
Greening in der 1. Säule: Welche Anforderungen sollten ökologische Vorrangflächen erfüllen? GAP ab 2014 Mehr Biodiversität im Ackerbau?, Vilm, 02.-05.Mai 2012 Dipl. Biologin Nadja Kasperczyk 1 Projekt:
MehrPreis, Pacht, Greening- Wirtschaftlichkeit im Marktfruchtbau
44. Woche der Erzeuger und Vermarkter Preis, Pacht, Greening- Wirtschaftlichkeit im Marktfruchtbau Jörg Reisenweber Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Agrarökonomie Herrsching, 19.
MehrTeil 1 Allgemeine Bestimmungen. DirektZahlDurchfV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)
MehrEntscheidungen der Landwirte bei der Implementierung der Ökologischen Vorrangfläche in Deutschland 2015
Entscheidungen der Landwirte bei der Implementierung der Ökologischen Vorrangfläche in Deutschland 2015 Dr. Sebastian Lakner Georg-August Universität Göttingen 16. März 2016, BfN-Seminar Vilm Betriebsaufwertung
MehrGreening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten?
Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten? Der Anbau von Zwischenfrüchten ist an sich nichts Neues. Er ist in vieler Hinsicht positiv, geht es um Nährstoffspeicherung,
MehrErfahrungen mit dem Greening In Niedersachsen Frerich Wilken, FB Grünland und Futterbau
Erfahrungen mit dem Greening In Niedersachsen Frerich Wilken, Inhalt Einführung Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangflächen Dauergrünlanderhalt Zusammenfassung und Ausblick Greening (Art. 43 ff. der
MehrFörderung von Extensiven Bewirtschaftungsweisen und landschaftspflegerischen Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der
2009-2013 Förderung von Extensiven Bewirtschaftungsweisen und landschaftspflegerischen Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft Zahlungen zur Deckung der zusätzlichen
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10746 18. Wahlperiode 21.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehr