Open Source SIK OSS Forum Rechtliche Fragestellungen bei Freigabe von Open Source Software, 7. Mai 2014
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- Silvia Kneller
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1 Open Source SIK OSS Forum Rechtliche Fragestellungen bei Freigabe von Open Source Software, 7. Mai 2014
2 Inhalt Freigabe von Open Source Software mit Open Source Lizenz erteilte Nutzungsbefugnisse Pflichten der Open Source Lizenz Hinweise zum Umgang bei Open Source Lizenzen mit Copyleft Die Faustregeln sind Verallgemeinerungen, die nicht immer gültig sind.
3 Ausgangspunkt: Software für Gemeindeverwaltung Anbieter Software-Überlassungsvertrag Gemeinde OSS-Lizenzvertrag Applikationen proprietär OSS Software OSS Urheber Software Stack OSS-Lizenzvertrag
4 Freigabe von Open Source Software Freigabe Bestehender Software Stack Auswahl OSS aufgrund von bestehender Weisung Software-Stack muss analysiert werden nur freigegebene OSS implementiert Setzt Bestehen einer Weisung/Policy voraus
5 Erhaltene Rechte (Nutzungsbefugnisse) Nutzungsbefugnisse generell Vervielfältigungsrecht Installation/Laden in Arbeitsspeicher Änderungsrecht Software-Pflege Recht, Software wahrnehmbar zu machen nötig für ASP/SaaS Nutzungsbefugnisse bei OSS Meistens unproblematisch: alle eingeräumt; bei GPLv2 Recht zur Wahrnehmbarmachung unklar Nicht möglich aber: Urheberrecht zu übertragen; exklusive Nutzungsbefugnisse einzuräumen Prüfen, welche Nutzungsbefugnisse Kunden eingeräumt werden.
6 Ausgangspunkt: Software für Gemeindeverwaltung Anbieter Software-Überlassungsvertrag Gemeinde OSS-Lizenzvertrag Applikationen proprietär OSS Software OSS Urheber Software Stack OSS-Lizenzvertrag
7 Einzuhaltende Pflichten (1) alle OSS-Lizenzen sehen Pflichten vor in der Regel entstehen die Pflichten erst mit Verbreitung der Software interne Nutzungen in kleinen Entwicklungsabteilungen unproblematisch Unterscheidung Pflichten, je nachdem ob nicht bearbeitete oder bearbeitete OSS verbreitet wird Aber: Pflichten müssen eingehalten werden Prüfen, welche Pflichten bestehen. Sicherstellen, dass Pflichten erfüllt werden.
8 Einzuhaltende Pflichten (2) bei unveränderter OSS In der Regel: - Mitlieferung Lizenztext OSS-Lizenz; - Aufnahme von Urheberrechtsvermerken; - Aufnahme von Haftungs- und Gewährleistungsausschluss About, Information Je nach OSS-Lizenz zusätzlich: - Lizenzgebührenverbot; Verbot, dem Anwender zusätzliche Beschränkungen aufzuerlegen. - Verpflichtung, Sourcecode zugänglich zu machen, wenn OSS verbreitet; Release Management notwendig, wenn nicht sofort ausgeliefert. Sourcecode mit Software Stack ausliefern.
9 Einzuhaltende Pflichten (3): bearbeitete OSS bei bearbeiteter OSS je nach OSS-Lizenz zusätzlich Aufnahme von Änderungsvermerken durch den Bearbeiter; bei OSS-Lizenzen mit Copyleft Verpflichtung, Änderungen unter ursprünglichen OSS-Lizenz zu verbreiten; u.u. muss auch bearbeiteter Sourcecode zugänglich gemacht werden. 1. Falls entsprechende Pflicht besteht: Kann Sourcecode der durch Anbieter bearbeiteten OSS Dritten zugänglich gemacht werden? 2. Falls Copyleft: bearbeitete OSS unter der ursprünglicher OSS- Lizenz verbreiten.
10 Einzuhaltende Pflichten (4): Copyleft Was ist eine «geänderte» OSS? In der Regel Übernahme oder Änderungen an Sourcecode der ursprünglichen OSS. Z.B. bei GPL aber: zusätzlich auch Verbindungen ursprünglicher OSS mit Drittprogrammen von Copyleft erfasst (= «viraler Effekt»); Von Copyleft bei GPL erfasst z.b. OSS und Drittprogramm im gleichen Executable, Tools und Programme für Installation OSS.
11 Copyleft Anbieter Software-Überlassungsvertrag Gemeinde OSS-Lizenzvertrag Applikationen proprietär OSS GPL Applikation von GPL erfasst; muss unter GPL vertrieben werden. OSS Urheber Executable
12 Einzuhaltende Pflichten (5): Copyleft 1. Müssen proprietäre Applikation unter OSS-Lizenz vertrieben werden? 2. Müssen andere OSS-Produkte unter OSS-Lizenz vertrieben werden? 3. Und ist das zulässig? Falls nein: oft OSS-Produkt ersetzen. 4. Kompatibilitätsprobleme, wenn OSS-Produkte verbunden werden, die unter verschiedenen Lizenzen mit Copyleft stehen?
13 OSS-Lizenzen: Überblick OSS-Lizenzen mit hohem Beratungsbedarf Lizenzen mit strengem Copyleft, wie GPLv2, GPLv3, Affero General Public License Version 3, Eclipse Public License LGLPv2, LGLPv3 (komplex, sofern nicht getrennt vertrieben) OSS-Lizenzen mit mittlerem Beratungsbedarf Lizenzen mit beschränktem Copyleft, wie MPL 2.0, MPL 1.1; Artistic License (Wahlmöglichkeiten) OSS-Lizenzen mit geringem Beratungsbedarf BSD License, MIT License, Apache
14 OSS-Lizenzen: Überblick OSS-Lizenzen mit hohem Beratungsbedarf Lizenzen mit strengem Copyleft, wie GPLv2, GPLv3, Affero General Public License Version 3, Eclipse Public License LGLPv2, LGLPv3 (komplex, sofern nicht getrennt vertrieben) OSS-Lizenzen mit mittlerem Beratungsbedarf Lizenzen mit beschränktem Copyleft, wie MPL 2.0, MPL 1.1; Artistic License (Wahlmöglichkeiten) OSS-Lizenzen mit geringem Beratungsbedarf BSD License, MIT License, Apache
15 Weitere Informationen: Open Source Compliance, in: Jusletter 12. November 2012 ( Gianni Fröhlich-Bleuler lic.iur. Rechtsanwalt Minervastrasse 149 CH-8032 Zürich Tel +41 (0) Fax +41 (0) gianni.froehlich@jurpm.ch - - -
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