Was Hochschulambulanzen leisten Bernd Sahner, Kaufmännischer Direktor

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1 Was Hochschulambulanzen leisten Bernd Sahner, Kaufmännischer Direktor

2 Was sind Hochschulambulanzen (HSA)? Ausgangssituation Die Uniklinika dürfen gesetzlich Versicherte im für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang ambulant behandeln ( 117 Sozialgesetzbuch V, SGB V) Die Fallzahlen hierfür sind begrenzt (Vereinbarungen mit den Kassen) In den HSA werden oft seltene und komplexe Krankheitsbilder behandelt Diese Behandlungen sind zeitintensiv und erfordern spezielle Diagnostik Die Behandlung ist fachbereichsübergreifend (Interdisziplinarität) Die Patienten werden oft über lange Zeiträume betreut Es gibt eine zunehmende Verlagerung aus dem stationären Bereich Niedergelassene Ärzte und Patienten nehmen die breiten Angebote der Hochschulambulanzen sehr gut an Die HSA sind ein wesentlicher Teil der örtlichen ambulanten Versorgung Folie 2

3 Hochschulambulanzen (HSA) und ihre Bedeutung für Forschung und Lehre Grundlage für die Durchführung von Studien - Gewinnung von Studienpatienten - Nachbeobachtung/Langzeitbeobachtung von Studienpatienten Aufbau von Forschungsgrundlagen - Patientenproben, Erhebung von Forschungsdaten - Aufbau von Biodatenbanken und Krankheitsregistern Impulse für neue, anwendungsnahe Forschungsthemen - Erkennen neuer Entwicklungen - Erforschung künftiger Therapien Lehre und Weiterbildung braucht die Praxis - Praxisbeispiele und erfahrungen sind Teil der Lehre - Leitlinien, Behandlungsstandards, Qualitätssicherung Folie 3 Forschung und Lehre brauchen ambulante Patienten

4 Hochschulambulanzen (HSA) und ihre Bedeutung für die Patientenversorgung Die Eingangspforte für seltene und komplexe Erkrankungen - hierfür stehen Experten in interdisziplinären Zentren zur Verfügung - Die Schwerpunktbildung wird gefördert - Die Einführung innovativer Diagnostik- und Therapieverfahren wird ermöglicht - Ambulante Maximalversorgung Breites und integriertes Versorgungsangebot - Gesamtbetreuung der Patienten über stationäre Episoden hinweg - fachübergreifendes Diagnose- und Behandlungsspektrum Rund-um-Versorgung auch für schwierige Fälle - wo niedergelassene Ärzte medizinisch an ihre Grenzen kommen - wo sozio-kulturelle Hindernisse bestehen (z. B. sprachlich, kulturell) - wo (ungewollt) Wartezeiten an anderer Stelle verkürzt werden Folie 4 Moderne Maximalversorgung braucht die Hochschulambulanz

5 Hochschulambulanzen Fallzahlanstieg und Unterfinanzierung Rahmendaten am Beispiel des UK Freiburg Kontinuierlich steigende Fallzahlen in der HSA: 2009: : ,3% p.a. 2013: Fälle über der Vereinbarung Rückzahlung an Kassen: 2,4 Mio. Folge ist eine erhebliche Unterfinanzierung Vergütet wird das vereinbarte Volumen, Mehrleistungen werden ohne Vergütung geleistet Kosten sind überproportional (schwere Fälle, teure Infrastruktur, Sonderfunktionen) Der stetige und konstante Fallzahlanstieg verschärft die Unterfinanzierung und zwingt zur Rationierung Folie 5

6 Hochschulambulanzen Das sind die Auswirkungen (am Beispiel der Universitäts-Hautklinik Freiburg) Terminsprechstunden mit 3 Monaten Wartezeit! Zusätzlich 2 offene Sprechtage jeweils ab 8 Uhr (begrenzte Zahl an Patienten) - Große Nachfrage erforderte die Einführung eines Nummernsystems - Patienten kommen bereits um 6 Uhr für einen Platz in der offenen Sprechstunde - übrige Patienten kommen dann als Notfall Ärzte und Räume sind nicht mehr ausreichend für das Angebot offener Sprechtage Bedingungen verschlechtern sich für Patienten und Ärzte Konsequenz: In 2015 nur noch Terminambulanz geplant Wartezeiten werden sich weiter verlängern Folie 6 Hochschulambulanzen brauchen bessere Bedingungen

7 Hochschulambulanzen Fazit Die Hochschulambulanzen in den Universitätsklinika sind für Forschung und Lehre ein ganz wesentlicher Faktor bieten ein breites Spektrum besonderer Leistungen halten ein unverzichtbares Versorgungsangebot für die Patienten vor haben eine wichtige Rolle in der örtlichen ambulanten Versorgungsstruktur Die Hochschulambulanzen in den Universitätsklinika müssen leistungsgerecht vergütet werden brauchen über Forschung und Lehre hinaus einen klaren Auftrag für die besondere Versorgung müssen als ambulanter Leistungserbringer neben der vertragsärztlichen Versorgung anerkannt werden Folie 7

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