Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

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1 Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Prof. Dr. Gudrun Perko

2 Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Förderung von Frauen, an jenen Stellen, an denen sie unterrepräsentiert sind, liegt bei den Verantwortungsträger/innen der Hochschule. Verantwortung Alle leitenden Stellen und Gremien, Dekanate, Hochschulleitung, Senat, Berufungskommissionen sind für die Umsetzung des Gleichstellungskonzepts verantwortlich. Das Controlling erfolgt, wie auch sonst üblich, innerhalb der Hochschulhierarchie von den vorgesetzten Stellen und Gremien. (Gleichstellungssatzung 2013, Präambel)

3 Zielsetzung Paritätische Besetzung bei Planstellen, Projektstellen und Promotionsstipendien Gleichstellungssatzung 2013, 3 Gleichstellungskonzept 2013, Punkt 3

4 Definition der Auswahlkriterien Ausschreibung Einstellungsgespräch Auswahl Einbeziehung: Personalrat Stellungnahme des Personalrats Sichten der Bewerbungsunterlagen Gleichstellungsprüfbogen Stellungnahme der dezentralen GBA

5 Einstellungskommission Der Besetzungskommission sollen zur Hälfte Frauen angehören (Gleichstellungssatzung 2013, 2/7 ). Bei dem gesamten Vorgang ist der Personalrat ebenso wie die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist über alle Schritte zu informieren.

6 Ausschreibung Die zu besetzende Stelle ist in der Ausschreibung unter der Verwendung der weiblichen und der männlichen Form zu benennen (Gleichstellungssatzung 2013, 1/2). Bei der Ausschreibung ist zu formulieren: Die strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf (Gleichstellungssatzung 2013, 1/3 ).

7 Aktive Aufforderung an Frauen Geeignete Bewerberinnen für die ausgeschriebenen Stellen sind gezielt anzusprechen.

8 Sichten der Bewerbungsunterlagen In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind grundsätzlich alle Bewerberinnen, sofern sie den Ausschreibungskriterien entsprechen, zu Vorstellungsgesprächen einzuladen (Gleichstellungssatzung 2013, 2/1 ).

9 Einstellungsgespräch In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, haben Bewerberinnen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Vorrang vor Bewerbern. Dies gilt unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit Gleichstellungssatzung (2013, 2/1 ). Unterbrechungen und Reduzierungen der Arbeitszeit und eine daraus resultierende geringere Quantität der fachlichen Leistung (z.b. Anzahl der Publikationen) oder zeitliche Verzögerungen beim Abschluss einzelner Qualifikationsabschlüsse aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger dürfen Bewerberinnen nicht nachteilig angerechnet werden (Gleichstellungssatzung 2013, 2/3 ).

10 Auswahl Die Fachbereiche sind aufgefordert, sich besonders darum zu bemühen, freie wissenschaftliche Stellen mit qualifizierten Frauen zu besetzen (Gleichstellungssatzung 2013, 2/5 ).

11 Prüfbogen Der Prüfbogen muss von den Vorsitzenden der Einstellungskommission ausgefüllt werden und der Personalabteilung, dem Personalrat, der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten weitergeleitet werden. Den Prüfbogen finden Sie im Intranet und auf der Webseite der zentralen GBA: gremienvertretungen/beauftragte/gleichstellungsarbeit/rechtliches/ Wurde keine Frau eingestellt, so ist das im Prüfbogen zu rechtfertigen.

12 Stellungnahme der Gleichstellunsbeauftragten Die schriftliche Kenntnisnahme der Gleichstellungsbeauftragten zur Einstellung (Zustimmung/Ablehnung) erfolgt auf dem Formular zu Personalmaßnahmen der Personalabteilung, wenn die gesamten Unterlagen an die Gleichstellungsbeauftragten gesandt worden sind. Dies muss mindestens eine Woche vor dem Einstellungstermin erfolgen.

13 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und/oder an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

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