Fachgespräch Pferdehaltung. Arbeitsgemeinschaft Landtechnik. Baden-Württemberg e.v. 19. November 2009 in Aalen-Oberalfingen
|
|
- David Vogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Ländliches Bauwesen Baden-Württemberg e.v. in Aalen-Oberalfingen Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) am Regierungspräsidium Tübingen ALB Baden-Württemberg Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben 1
2 Frau Schmid-Dannert, Pharmazeutin Frau Dr. Schöneck, Tierärztin Frau Dr. Duda-Spiegel, Tierärztin Frau Grohmann, Verwaltung Frau Dr. Holtschlag-Apel, Die Mitarbeiter/innen im Bereich Tierarzneimittelüberwachung Tierärztin der Stabsstelle Ernährungssicherheit am RP Tübingen Frau Dr. Burgey, Tierärztin Frau Dr. Priess, Tierärztin Frau Dr. Franz, Tierärztin Herr Dr. Wittenberg, Tierarzt Frau Dr. Weinhold, Tierärztin Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben I. Zweck der Überwachung II. III. IV. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben Pferde im Arzneimittelrecht Ablauf von Betriebskontrollen V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters VI. Häufige Verstöße 2
3 I. Zweck der Überwachung Anwendung von Arzneimitteln Arzneimittelrecht GLÄSERNE PRODUKTION Lebensmittelrecht Verbraucher Gewinnung von Lebensmitteln I. Zweck der Überwachung Anwendung von Arzneimitteln z.b. Verbot bestimmter Stoffe Der korrekte Umgang mit Arzneimitteln ist unabdingbar für sichere Lebensmittel. Der Gesetzgeber macht daher strenge Vorschriften für den Arzneimitteleinsatz bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. z.b. Wartezeit Verbraucher Gewinnung von Lebensmitteln 3
4 I. Zweck der Überwachung Verbraucherschutz: Schutz der Menschen vor möglicherweise schädlichen Arzneimittelrückständen auf Erzeugerseite durch Kontrollen von Tierärzten und Tierhaltern auf Schlachthofseite durch Probenahme am Schlachtkörper Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben I. Zweck der Überwachung II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben III. IV. Pferde im Arzneimittelrecht Ablauf von Betriebskontrollen V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters VI. Häufige Verstöße 4
5 II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Arzneimittelgesetz (AMG) mit seinen Verordnungen II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Die zuständige Behörde hat sich davon zu überzeugen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln beachtet werden ( 64 Abs. 3 AMG) Betriebe, die zur Anwendung bei Tieren bestimmte Arzneimittel erwerben, lagern oder anwenden, unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde ( 64 Abs. 1 AMG) Besichtigungen sind regelmäßig in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken vorzunehmen ( 64 Abs. 3 AMG) 5
6 II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt: Grundstücke, Geschäftsräume, Betriebsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender d Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten und zu besichtigen ( 64 Abs. 4 Nr. 1 AMG) II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt: Unterlagen über Erwerb, Lagerung und sonstigen Verbleib der Arzneimittel itt einzusehen ( 64 Abs. 4 Nr. 2 AMG) Abschriften oder Ablichtungen von Unterlagen oder Ausdrucke oder Kopien von Datenträgern, auf denen Unterlagen gespeichert sind, anzufertigen oder zu verlangen ( 64 Abs. 4 Nr. 2a AMG) 6
7 II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt: alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über die in Nummer 2 genannten Betriebsvorgänge, zu verlangen ( 64 Abs. 4 Nr. 3 AMG) vorläufige Anordnungen zu treffen, soweit es zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geboten ist ( 64 Abs. 4 Nr. 4 AMG) II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt: soweit erforderlich Proben zu verlangen oder zu entnehmen, auch hbei ilebenden Tieren ( 65 Abs. 1 AMG) 7
8 II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Pflichten des Überwachten: Duldungs- und Mitwirkungspflicht ( 66 AMG): Wer der Überwachung unterliegt, t ist verpflichtet t Räume und Beförderungsmittel zu bezeichnen Räume, Behälter und Behältnisse zu öffnen Auskünfte zu erteilen Entnahme von Proben zu ermöglichen II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Rechte des Überwachten: Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung t ihn selbst oder einen seiner in 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde ( 64 Abs. 5 AMG) 8
9 II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Maßnahmen der zuständigen Behörden: Die zuständigen Behörden treffen die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen ( 69 Abs. 1 AMG) Die zuständigen Behörden können ferner zur Anwendung bei Tieren bestimmte Arzneimittel sowie Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen im Sinne des 59a sicherstellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln nicht beachtet worden sind ( 69 Abs. 2a) II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Wer ist zuständige Behörde für die Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben? Veterinärämter (Untere VerwaltungsBehörden, UVB) Stabsstelle t ErnährungsSicherheit h h it (SES) am Regierungspräsidium Tübingen ( 1 Abs. 5 Pharmazie- und Medizinprodukte- Zuständigkeitsverordnung) 9
10 II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen Wer ist zuständige Behörde für die Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben? Landesrecht regelt Zuständigkeit UVB und SES haben in Baden-Württemberg eine sog. Parallelzuständigkeit Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben I. Zweck der Überwachung II. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben III. Pferde im Arzneimittelrecht IV. Ablauf von Betriebskontrollen V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters VI. Häufige Verstöße 10
11 III. Pferde im Arzneimittelrecht Equidenpass = Identifizierungsdokument Pflicht für alle Equiden seit 1. Juli 2009 Equiden dürfen nicht gehalten werden, wenn sie nicht identifiziert sind (Artikel 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 504/2008) Equiden, die bis spätestens 30. Juni 2009 geboren, jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht identifiziert wurden, sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu identifizieren (Artikel 26 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 504/2008) III. Pferde im Arzneimittelrecht Grundsatz: Pferd = Lebensmittel lieferndes Tier Ein Equide gilt als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt, wenn dies nicht in Abschnitt IX Teil II des Identifizierungsdokuments unwiderruflich anders festgelegt wird (Artikel 20 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 504/2008) 11
12 III. Pferde im Arzneimittelrecht erlaubte Arzneistoffe Wartezeit Equidenpass ohne Eintrag zum Schlachtstatus Arzneistoffe für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen entsprechend den angewendeten Arzneimitteln Equidenpass mit Eintrag zur Schlachtung bestimmt Arzneistoffe für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen; zusätzlich Stoffe der Positivliste entsprechend den angewendeten Arzneimitteln; bei Stoffen aus der Positivliste 6 Monate Equidenpass mit Eintrag nicht zur Schlachtung bestimmt Vorschriften zur Arzneimittel-Auswahl Auswahl und Anwendung wie z.b. auch für Hunde und Katzen entfällt Tierärztliche Nachweise ja ja nein Dokumentationspflichten ja ja nein des Tierhalters Schlachtung nein ja nein III. Pferde im Arzneimittelrecht Erwerb von Arzneimitteln: Der Tierhalter darf apothekenpflichtige Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren nur in Apotheken oder bei dem den Tierbestand behandelnden d Tierarzt erwerben ( 57 Abs. 1 AMG) 12
13 III. Pferde im Arzneimittelrecht Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren: Tierhalter dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel itt oder andere vom Tierarzt verschriebene oder erworbene Arzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall anwenden ( 58 Abs. 1 AMG) III. Pferde im Arzneimittelrecht Ahndungsvorschriften: Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht über den Tierarzt oder auf Verschreibung Straftat Bezug von Rohstoffen zur Anwendung beim Tier Straftat 13
14 III. Pferde im Arzneimittelrecht Ahndungsvorschriften: Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren ohne tierärztliche Anweisung Straftat Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben I. Zweck der Überwachung II. III. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben Pferde im Arzneimittelrecht IV. Ablauf von Betriebskontrollen V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters VI. Häufige Verstöße 14
15 IV. Ablauf von Kontrollen Kontrollen finden statt: unangemeldet nach dem 4-Augen-Prinzip seitens der SES i.a. zusammen mit den UVBs anhand einer Checkliste (Kontrollbericht tierhaltender Betrieb) IV. Ablauf von Kontrollen Checkliste: 15
16 IV. Ablauf von Kontrollen Im Betrieb: Vorstellung der Kontrolleure Erläuterung des Zwecks des Besuches IV. Ablauf von Kontrollen Im Betrieb: Begehung des Betriebes 16
17 IV. Ablauf von Kontrollen Im Betrieb: Erfassung vorhandener Arzneimittel IV. Ablauf von Kontrollen Beispiel: Stallapotheke 17
18 IV. Ablauf von Kontrollen Beispiel: Stallapotheke IV. Ablauf von Kontrollen Beispiel: Stallapotheke 18
19 IV. Ablauf von Kontrollen Manchmal findet sich auch etwas hinterm Haus, nachdem man vorn geklingelt hatte... IV. Ablauf von Kontrollen... oder noch an anderer Stelle... 19
20 IV. Ablauf von Kontrollen Im Betrieb: Durchsicht der Unterlagen des Betriebes IV. Ablauf von Kontrollen Im Betrieb: Abschlussbesprechung 20
21 Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben I. Zweck der Überwachung II. III. IV. Rechtliche Grundlage für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben Pferde im Arzneimittelrecht Ablauf von Betriebskontrollen V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters VI. Häufige Verstöße V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters sog. Bestandsbuch = Dokumentation über Erwerb und Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren Rechtsgrundlage: Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung (ANTHV): Betriebe, die Tiere halten, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, haben über Erwerb und Anwendung der von ihnen bezogenen, zur Anwendung bei diesen Tieren bestimmten und apothekenpflichtigen Arzneimittel Nachweise zu führen ( 1 Abs. 1 ANTHV) 21
22 V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters kein Bestandsbuch notwendig bei Betrieben, die keine Lebensmittel liefernden Tiere halten: Nachweis des Schlachtstatus ht t t der Pferde über Vorlage der Equidenpässe oder Kopien der Kapitel I und IX der Pässe, auf denen die Nummer des Passes, die Kennzeichnung des Pferdes sowie die Eintragung zum Schlachtstatus in Kapitel IX Teil II eindeutig erkennbar ist V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters Nachweise über den Erwerb von Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere: Tierärztliche Nachweise bei Arzneimitteln, die vom Tierarzt bezogen wurden Original-Rezept bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die aus Apotheken bezogen wurden Rechnungen, Lieferscheine oder andere Belege bei sonstigen Arzneimitteln 22
23 V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters Nachweise über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Beispiel): Tierhalter (Name, Anschrift): Fortlaufende Nummer: Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln Anzahl, Art und Identität der Tiere Standort der/s Tiere/s zum Zeitpunkt der Behandlung/ in der Wartezeit Arzneimittelbezeichnung, Nr. des tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebeleges Datum der Anwendung Art der Verabreichung und verabreichte Menge des Arzneimittels Wartezeit in Tagen Name der anwendenden Person V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters Tierarzt-Rechnungen evtl. als Nachweis des Erwerbs von Arzneimitteln für nicht Lebensmittel liefernde Tiere 23
24 Arzneimittelrechtliche Kontrolle von Pferde haltenden Betrieben I. Zweck der Überwachung II. III. IV. Rechtliche Grundlagen für Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben Pferde im Arzneimittelrecht Ablauf von Betriebskontrollen V. Benötigte Unterlagen des Tierhalters VI. Häufige Verstöße VI. Häufige Verstöße Lagerung von Arzneimitteln unhygienisch entgegen Lagerungshinweisen (Temperatur) Überlagerung 24
25 VI. Häufige Verstöße Dokumentation des Betriebes nach ANTHV nicht vorhanden unvollständig VI. Häufige Verstöße Verbot des Versandes von apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln 25
26 VI. Häufige Verstöße Verbot des Internethandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln VI. Häufige Verstöße Verbot des Bezugs von Rohstoffen 26
27 Vielen Dank! Quellenangabe Gesetzestexte finden sich: für deutsche Gesetze und Verordnungen i t t für EU-Verordnungen 27
Informationen für Pferdehalter
Informationen für Pferdehalter Merkblatt (Fassung vom 20.11.2006) der Stabsstelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübingen Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen
MehrArzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten
MehrTierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung
Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Tierhalter Arzneimittel - alte Bestandsbuch-Verordnung Ziele der neuen Verordnung 1 Nachweispflichten des Betriebes / Tierhalters, der
MehrDokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln
Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung
MehrEinschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung. Anwendung von Tierarzneimitteln 23./
Einschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung Anwendung von Tierarzneimitteln 23./24.11.2011 Zielsetzung Der ordnungsgemäße Erwerb von Arzneimitteln und deren Anwendung ist
MehrEquiden: Arzneimittelrecht
Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen
MehrMerkblatt für Tierhalter zu Dokumentationspflichten
Merkblatt für Tierhalter zu Dokumentationspflichten von Tierarzneimitteln Stand Oktober 2017 Informationen zu Dokumentationspflichten für Tierhalter beim Erwerb und bei der Anwendung von Arzneimitteln
MehrBestandsregister für Schweinehaltungen
Bestandsregister für Schweinehaltungen Übertrag (Anzahl Tiere): Name: Registriernummer nach VVVO: Anschrift der Betriebsstätte: Gesamtzahl am Stichtag 01.01.20 : Davon Zuchtsauen: Davon sonstige Zucht-
MehrMerkblatt für Tierärzte (Stand )
Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot
MehrEquidenpass-Verordnung NEU Was muss ich als Tierarzt wissen?
Equidenpass-Verordnung NEU Was muss ich als Tierarzt wissen? Dr. Sabine Kirisits Amt der OÖ Landesregierung Equidenpass - Verordnung bereits seit 1. Juli 2009: EU (VO) 504/2008 Verpflichtender Equidenpass
MehrKennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden
Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden Versammlung der Pferdebetriebe des Kreis- Reiterverbandes Bergisch Land 05. Juli 2010, Hebborner Hof, Bergisch Gladbach Veterinäramt Rheinisch-Bergischer
MehrBayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel
Zugelassene Varroabekämpfungsmittel Varroabehandlungen nach dem Abschleudern (Bayvarol ) (einfache Anwendung, jedoch vielerorts resistente Milben, auch in Bayern!) Thymol Ameisensäure Lange Behandlungsdauer
MehrMerkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter
Der Landrat des Kreises Bergstraße Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Merkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter Überblick über die Verpflichtungen von Bienenhaltern gemäß
MehrFühren einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis
Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte
MehrTeil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung
Information zur 16. AMG Novelle 1 Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft
MehrMerkblatt für Tierhalter zu Dokumentationspflichten
Merkblatt für Tierhalter zu Dokumentationspflichten von Tierarzneimitteln Stand Dezember 2010 Informationen zu Dokumentationspflichten für Tierhalter beim Erwerb und bei der Anwendung von Arzneimitteln
MehrBedürfnisse der Überwachung
Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) Bedürfnisse der Überwachung Tierarzneimittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft nach 2010 Dr. Christine Höfer
MehrFormblatt Doku-Hilfe TÄHA - Grundliste Dokumentation - Dokumentation
Dokumentation Dokumente Der Tierarzt hat die Teilnahme am Arzneimittelverkehr vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt ( 67 Abs. 1 Satz 1 AMG). (1) In der Anzeige sind die
MehrDie 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter?
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter? Svenja Brünau Abteilung 6 - Dezernat 600 - Tierarzneimittelüberwachung
MehrFAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen
FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die
MehrDokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht
Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.
MehrZum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Überschrift: IdF d. Art. 12 Nr. 1 G v I 1160 mwv 18.8.
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: TierErzHaVerbG Ausfertigungsdatum: 08.12.2008 Gültig ab: 16.12.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 2394
MehrLeitfaden Tierarzneimittel
Leitfaden Tierarzneimittel Stabsstelle Ernährungssicherheit für Halter von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen Inhaltsverzeichnis Die Qualität muss stimmen! Umgang mit Arzneimitteln 3 Wer
MehrVerordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) In der Fassung vom 10. August 2001 BGBl. I Nr.42, S. 2132 vom 21. August 2001, geändert am 03.11.2006 durch BGBl. I Nr.51, S. 2523 vom 09. November 2006
MehrDas Buch. fürs Volk. Perizin. Bayvarol Strips. Bestandsbuch zur Dokumentation der Anwendung von Arzneimitteln bei Bienen. Für gesunde Winterbienen.
Das Buch fürs Volk Bestandsbuch zur Dokumentation der Anwendung von Arzneimitteln bei Bienen. Bayvarol Strips Für gesunde Winterbienen. Perizin Schützt ganze Völker. Das Buch für Sie. Als fleißige Honigproduzenten
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14121 17. Wahlperiode 26.06.2013 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Drucksachen 17/11293, 17/11873,
MehrPraktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank
Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank Kristina Herold Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Erforderliche Meldungen: 1. Nutzungsart 2. Tierbestand
Mehrfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Futtermittel- und Rückstandskontrolldienst bei der Bezirksregierung Weser-Ems
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 2 43 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bezirksregierungen Braunschweig,
MehrAufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz
Aufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz Gertrud Klumpp 10. Mai 2012 5. Fortbildungsveranstaltung der GV-SOLAS für Tierschutzbeauftragte und Behördenmitglieder Tierschutzgesetz 9 a Aufzeichnungen Über die
MehrMerkblatt Registrierung und Kennzeichnung von Equiden
Merkblatt Registrierung und Kennzeichnung von Equiden Allgemeines und Rechtsgrundlagen: Mit der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 wurde ein System zur Identifizierung von Equiden geschaffen,
MehrMeldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)
Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 250 Ferkel bzw. Schweine, 20 Kälber bzw. Rinder, 10.000 Hähnchen oder 1.000 Puten
MehrTextilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) TextilKennzG Ausfertigungsdatum: 15.02.2016 Vollzitat: "Textilkennzeichnungsgesetz vom 15. Februar 2016 (BGBl. I S. 198)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 24.2.2016
MehrMerkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln
MehrÜberwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Oberste Landesbehörde Inspektorat Zuständige Überwachungsbehörde
Seite 1 von 6 Geltungsbereich Oberste Landesbehörde Inspektorat Zuständige Überwachungsbehörde Schlüsselwörter Besichtigung; Einzelhandel; freiverkäufliche Arzneimittel Querverweise 071111; 071121; 071123;
MehrFrage-Antwort-Katalog
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage-Antwort-Katalog Informationen für Tierhalter und Eigentümer bzw. Besitzer von Equiden zu Vorschriften im Zusammenhang mit der Identifizierung
MehrPrüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrStand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes
Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit Berlin, 11. November 2013 Ziele
MehrErläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz
Erläuterungen zur: Tiergesundheit tierärztlichen Betreuung/Arzneimitteleinsatz Jeder Tierbesitzer hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen zu lassen. QS
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Praziquantel-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht AMVV Antrag der Firma: Erweiterung des Eintrags um Punkt c Praziquantel ausgenommen zur Anwendung a) bei Hunden und Katzen b) bei Zierfischen der Ordnungen
MehrErfahrungsbericht: Die Apothekenkontrolle - Erfahrungen mit dem LAVES in Niedersachsen. Kathrin Siemer Klinik-Management Tierklinik Lüsche GmbH
Erfahrungsbericht: Die Apothekenkontrolle - Erfahrungen mit dem LAVES in Niedersachsen Kathrin Siemer Klinik-Management Tierklinik Lüsche GmbH First Facts Tierklinik Lüsche in Zahlen LAVES Niedersachsen
MehrSpalte 3 angegeben Anwendungsgebieten und unter den in Spalte 4 genannten Bedingungen angewendet werden. Ausnahmen für Anwendung zu tierzüchterische
E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Anwendung von bestimmten Stoffen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (Hormonverordnung
Mehrzu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
Bundesrat Drucksache 97/1/15 27.04.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - G - In zu Punkt der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher
MehrVerordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl. I S. 2150) in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung vom 26. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2103) Erster Abschnitt Freigabe aus der Apothekenpflicht
MehrEuropäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln
Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln Karlsruher Futtermitteltag LTZ Augustenberg, 18. Juni 2015, MLR, Referat 32 - Tierarzneimittel Gliederung Vorschlag für eine Verordnung
MehrGesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)
Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG) vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom
MehrFragen und Antworten zu Kennzeichnung, Registrierung, Meldepflichten und Arzneimittelanwendung von / bei Equiden
Fragen und Antworten zu Kennzeichnung, Registrierung, Meldepflichten und Arzneimittelanwendung von / bei Equiden 1. Equidenpass und Kennzeichnung 1.1. Welche rechtlichen Vorgaben bezüglich Kennzeichnung,
MehrKennzeichnung und Identifizierung von Einhufern. Zu Haltern von Pferden zählen auch Betreiber von Pferdepensionsställen.
Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern Folgende Regelungen bitte beachten: Registrierung des Tierhalters und Anzeige der Haltung Zu Haltern von Pferden zählen auch Betreiber von Pferdepensionsställen.
MehrStandardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG
Standardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG Die folgende SOP basiert auf dem EU-Guidance Dokument vom März 2010 mit seinem Decision Tree (siehe
Mehr1 Begriffsbestimmungen
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) HundVerbrEinfG Ausfertigungsdatum: 104.2001
MehrAufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen
Die Sicht Nordrhein- Westfalen Ministerium für Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken 26 MPG Durchführung der Überwachung (1) 1 Betriebe und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, in denen
MehrRechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG
Rechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: 6.5.2014 (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG Rudolf Moosbeckhofer AGES, Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen
MehrNeues aus der Rechtssetzung
Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung
Mehr. BauernInfo Schwein von DBV und Landesverband Exklusiv für Mitglieder
Antibiotikadatenbank QS liefert an HIT Die Bund-Länderarbeitsgruppe Tierarzneimittel hat die Anforderungen an die Schnittstelle zur Meldung von Antibiotikaabgaben in die HIT-Datenbank angepasst. Damit
MehrInfoblatt Antibiotikadatenbank
Infoblatt Antibiotikadatenbank 1. Ziel der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika haben in ihrer Häufigkeit und Ausprägung so zugenommen, dass Maßnahmen zur Bekämpfung
MehrVerordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren
Entwurf Stand: 25.08.2006 Vorblatt Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei
MehrCh.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum:
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Für einige Arzneimittel gilt in der Apotheke eine Dokumentations- bzw. Anzeigepflicht. Bearbeiten Sie den Arbeitsbogen für dokumentations- bzw. anzeigepflichtige
MehrBremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V)
Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Zum 29.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 38 Absatz 9 in
MehrZu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer)
Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) In 4 Absatz 18 werden in Satz 2 nach dem Wort Arzneimittel die Wörter im Parallelvertrieb oder
MehrThemenbox Arzneimittel
Themenbox Arzneimittel Arzneimittel und Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung Landwirte stehen als Lebensmittelunternehmer in besonderer Verantwortung. Als Halter von Tieren, die der Erzeugung
MehrDie einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.
Handbuch für Tierhalter von Mastschweinen und Mastferkeln zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HI-Tierdatenbank Inhalt 1 Übersicht... 2 2 Mitteilungspflicht...
MehrCheckliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheitsschutz - Checkliste zur Überprüfung des QMS in der öffentlichen Apotheke (ohne Versandhandel, Stellen/Verblistern, Krankenhaus-und Heimbelieferung,
MehrMerkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/ kreisfreien Stadt Angaben: Name,
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte Stand der Revision:16.06.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrVerordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)
Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung
Mehr1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes
- Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005
MehrGesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen LegRegG (Legehennenbetriebsregistergesetz)
Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen LegRegG (Legehennenbetriebsregistergesetz) Vom 12. September 2003, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 48, S. 1894 vom 18.
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag auf Entlassung von Doramectin aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung bei Königspython, Abgottschlange und Bartagame bei einem
MehrBehandlung von Fohlen ohne Equidenpass
Behandlung von Fohlen ohne Equidenpass Ein Meilenstein für die Pferde-Tierärzte Raus aus der Illegalität Eine Regelungslücke wird geschlossen Tierärzte können Fohlen ab 19.12./2017 legal behandeln. Dr.
MehrTierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren. - Arzneimittelrecht -
Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Der Tierhalter besitzt zur Anwendung bei Tieren keine Arzneimittel, die nur vom Tierarzt angewendet werden dürfen
MehrVerordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) - Auszug - 1 Grundsätze (1) Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes
MehrGesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz LegRegG) 1 2
Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz LegRegG) 1 2 Vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894 ) geändert durch Artikel 3 3 des Gesetzes vom
MehrArzneimittelkreislauf, vom Tier zum Futter?! Forum LEJ,
Arzneimittelkreislauf, vom Tier zum Futter?! Forum LEJ, Fortbildungsveranstaltung der Futtermittelüberwachung am 18.10.2006 auf Gut Havichhorst Dr. Frank Matthies (Dez. 50) Inhalt Ergebnisse des NRKP 2005
MehrDer Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines
MehrZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER
LEITFADEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER Dr. Helga Vergara Orale Medikation Bedeutung
MehrDie einzelnen Schritte der Übersicht werden auf den folgenden Seiten erklärt.
Handbuch für Tierhalter von Masthähnchen und Mastputen zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT-Datenbank Inhalt 1 Übersicht... 2 2 Mitteilungspflicht...
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -
Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten
MehrWas ist bei Einrichtung und Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke (TÄHA) zu beachten?
Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Was ist bei Einrichtung und Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke (TÄHA) zu beachten? Niedersächsischer Tierärztetag Gemeinsame
MehrAktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung
Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion ein Risiko? Aktuelle Datenlage in Niedersachsen aus Sicht der Tiermedizin und Überwachung Prof. Dr. Eberhard Haunhorst Präsident des Niedersächsischen Landesamtes
MehrLebensmittelüberwachung
Fragen & Antworten Lebensmittelüberwachung Was darf die Lebensmittelüberwachung? K. Meyer Was darf sie nicht? 2. Auflage BEHR'S...VERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort V Die Kontrolle vor Ort 1 1 Wer ist für
MehrPrüfung der Fertigarzneimittel
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrErfahrungen mit GCP Inspektionen von MPG Studien
Erfahrungen mit GCP Inspektionen von MPG Studien Yvonne Borck, Universitätsklinik Bonn Arbeitsgemeinschaft für angewandte Humanpharmakologie (AGAH) e.v Hintergrund Nach 26 MPG unterliegen Betriebe und
MehrSera, Impfstoffe und Antigene (Mittel)
Sera, Impfstoffe und Antigene (Mittel) Allgemeines zur Aufbewahrung, Anwendung und Abgabe Sera, Impfstoffe oder Antigene (Mittel) werden nur in Betriebsräumen der tierärztlichen Hausapotheke vorrätig gehalten
Mehr20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol. Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext
20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext I. Übersicht I. Meilensteine in der Entwicklung des EU-Verbraucherschutzes II. III. IV.
MehrWie werde ich Versandapotheker?
Wie werde ich Versandapotheker? Zunächst einmal muss ein Versandapotheker überhaupt approbierter Apotheker sein: Das vom Europäischen Gerichtshof für zulässig gehaltene deutsche Fremdbesitzverbot gilt
MehrFreiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel. Merkblatt über die Prüfung zum Erwerb der Sachkenntnis
Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel Merkblatt über die Prüfung zum Erwerb der Sachkenntnis Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Nachweis der Sachkenntnis ohne Prüfung 2 Nachweis der Sachkenntnis
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt MERKBLATT zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln gemäß 52a Arzneimittelgesetz (AMG) Dem formlosen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
MehrEU Reifenlabeling Verordnung 1222/2009
EU Reifenlabeling Verordnung 1222/2009 Helmut Kraft Poing, 21. März 2013 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de AUFBAU Reifenlabelings-Verordnung (VO) 1222/2009 Reifenlabelings-VO
MehrBekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
3455 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken Vom 20. Dezember 2006 Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
MehrArzneimittelrechtliche Überwachung bei Haltern von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Inspektorat bzw. zuständige Überwachungsbehörde
Seite 1 von 7 Geltungsbereich Schlüsselwörter Inspektorat bzw. zuständige Überwachungsbehörde Landwirtschaftlicher Betrieb, Besichtigung, Inspektion Querverweise 071111; 071143 erstellt EFG 13/14 CoCP-Relevanz
MehrVerordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) TÄHAV Ausfertigungsdatum: 31.07.1975 Vollzitat: "Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl.
MehrEntwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
1 Referentenentwurf Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken A. Problem und Ziel Die Minimierung
MehrTierseuchenverordnung (TSV)
Entwurf vom 17. November 2009 Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 6 Bst. y
MehrARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens
Mehrzu Punkt der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Bundesrat Drucksache 759/1/17 22.01.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - G zu Punkt der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten
MehrARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION. Tiergesundheitsdienst
ARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION Tiergesundheitsdienst Arzneimittel - Anwendung und Dokumentation Der Einsatz von Arzneimitteln hat streng unter den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen zu
MehrGesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG)
Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG) HolzSiG Ausfertigungsdatum: 11.07.2011 Vollzitat: "Holzhandels-Sicherungs-Gesetz vom 11. Juli 2011 (BGBl.
MehrBlauzungenkrankheit. Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren
Blauzungenkrankheit Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren 20km Zone Gefährdungsgebiet Verbringen von Schlacht-, Zuchtund
MehrMerkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften
Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um
Mehr