Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH. Aktenzeichen: KEK 331. Beschluss

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1 Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 331 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin, Augustenstraße 124, Stuttgart, - Veranstalterin - w e g e n Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) vom in der Sitzung am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dörr (Vorsitzender), Prof. Dr. Huber, Dr. Lübbert und Prof. Dr. Mailänder entschieden: Die von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) mit Schreiben vom vorgelegten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt.

2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anzeige 1.1 Die bw family.tv GmbH ( bw family ) hat mit Schreiben vom bei der LFK, das diese der KEK mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt hat, bereits vollzogene Veränderungen ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Demnach hat sich xxx... als Neugesellschafterin die Media Projekt-Management Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh, Strande, mit 4 % der Anteile an der Veranstalterin beteiligt. Sie übernahm die Anteile von Henning Röhl, der dadurch seine Beteiligung von 5 % auf 1 % reduzierte. Ferner haben sich xxx... bei fünf weiteren der bereits bislang beteiligten Gesellschafter Anteilsverschiebungen ergeben. Im Ergebnis verminderte die Weber Management GmbH ihren Anteil von bislang 20 % auf 10 %, die L-TV GmbH erhöhte ihren Anteil von 10 % auf 12 %, die Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB ggmbh erhöhte ihre Beteiligung von 5 % auf 6 % und die com!media GmbH sowie die EKD Media GmbH erhöhten jeweils ihren Anteil von 1,5 % auf 5 %. xxx Nunmehr bestehen bei der Veranstalterin folgende Beteiligungsverhältnisse: Evangelisches Medienhaus GmbH 22 % Salo Holding AG 20 % L-TV GmbH 12 % Weber Management GmbH 10 % ERB Medien GmbH 10 % Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB ggmbh 6 % b.i.g. gruppe-management GmbH 5 % Com!media GmbH 5 % EKD Media GmbH 5 % Media Projekt-Management Unternehmensberatungs-

3 3 und Beteiligungsgesellschaft mbh 4 % Henning Röhl 1 % 2 Veranstalterin und beteiligte Unternehmen 2.1 BW family Der Unternehmensgegenstand von BW family ist unverändert xxx... Bw family veranstaltet seit dem auf Grundlage einer Zulassung der LFK vom das gleichnamige familienorientierte Fernsehvollprogramm. Es wird frei empfangbar im analogen und digitalen Kabelnetz von Baden-Württemberg verbreitet (vgl. dazu Beschluss der KEK i. S. BW family, Az.: KEK 268, I 2.1). xxx... Die Evangelisches Medienhaus GmbH hält 7,5 % der Anteile treuhänderisch für die katholische Produktionsgesellschaft ASTRATEL Radio- und Television- Beteiligungsgesellschaft mbh ( ASTRATEL ) xxx Beteiligte Unternehmen Media Projekt-Management GmbH Die Media Projekt-Management Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh ist auch im Hörfunkbereich beteiligt: Sie hält einen Anteil von 75 % an der Radio Waterkant GmbH & Co. KG Heimatwelle Schleswig-Holstein, die ihrerseits in Höhe von 14 % an der NORA NordOstseeRadio Beteiligungs GmbH und mit 3,4 % an der delta Radio GmbH beteiligt ist. An der Media Projekt-Management Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh hält Herr Ernst Johansson 96,67 % und Frau Silke Busch 3,33 % der Anteile Altgesellschafter Die Evangelisches Medienhaus GmbH und die Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB ggmbh stehen vollständig im Anteilsbesitz der Evangelischen Landeskirche Württemberg; die Evangelische Rundfunkdienst Baden ERB ggmbh hält ihrerseits 90 % der Anteile an der ERB Medien GmbH. Somit hält die Evangelische Landeskirche Württemberg direkt und indirekt nunmehr 38 % der Anteile an bw.family (davon 7,5 % treuhänderisch für ASTRATEL).

4 4 An der L-TV GmbH hält nunmehr Herr Manfred Kusterer sämtliche Anteile (vgl. Beschluss i. S. L-TV, Az.: KEK 320). Der Gesellschafter Henning Röhl ist nicht mehr Geschäftsführer der Veranstalterin. Im Übrigen wird hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse und der anderweitigen Medienaktivitäten der bereits beteiligten Gesellschafter in vollem Umfang auf die Ausführungen im Beschluss der KEK i. S. BW family, Az.: KEK 268 (I bis 3.2.9) Bezug genommen. II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Veranstalterin liegt vor. Vor der Entscheidung der Kommission wurde einem Vertreter der LFK Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt Die angezeigten Beteiligungsveränderungen wurden entgegen der Vorschrift des 29 Satz 1 und Satz 4 RStV bereits vor ihrer Anzeige und Unbedenklichkeitsbestätigung vollzogen. Dies erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß 49 Satz 2 Nr. 4 RStV. 2 Zurechnung von Programmen und Zuschaueranteile 2.1 BW family wird unverändert der Veranstalterin und der Evangelischen Landeskirche Württemberg zugerechnet ( 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RStV, 16 AktG). Weitere bundesweite Fernsehprogramme sind ihnen nicht zuzurechnen. 2.2 Das Programm wird seit dem im analogen und digitalen Kabelnetz in Baden-Württemberg verbreitet und erreicht rund 4,4 Mio. Zuschauer. Für den Referenzzeitraum von März 2005 bis Februar 2006 liegen somit mangels Ausstrahlung

5 5 noch keine Zuschaueranteile vor. 3 Vorherrschende Meinungsmacht Nach dem dargelegten Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht vor, so dass den angezeigten Beteiligungsveränderungen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegenstehen. (gez.) Dörr Huber Lübbert Mailänder

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