Städtebauliches Planungskonzept

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1 Der Oberbürgermeister Städtebauliches Planungskonzept Luftbild Städtebauliches Planungskonzept Gustav-Heinemann-Ufer in Köln-Bayenthal Einladung zur Vorstellung des Entwurfs am 19. Juni 2012 um 19:00 Uhr

2 Städtebauliches Planungskonzept, Gustav-Heinemann-Ufer in Köln-Bayenthal Einladung zur Vorstellung des Entwurfs am 19. Juni 2012 um 19:00 Uhr Es lädt ein: Herr Mike Homann, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen Die Veranstaltung findet statt: am Dienstag, 19. Juni 2012 um 19:00 Uhr im Forum für Fotografie, Schönhauser Straße 8, Köln Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen und kann während der Veranstaltung ihre Meinung zur Planung äußern.

3 Auskünfte zur Planung erteilen beim Stadtplanungsamt: Herr Makrutzki, Telefon 0221/ , oder Herr Fedde, Telefon 0221/ Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 3. Juli 2012 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Hauptstraße 85, Köln gerichtet werden. Anlass und Ziel der Planung Das ehemals vom Bundesverband der deutschen Indus trie (BDI) genutzte Grundstück am Gustav-Heinemann- Ufer soll überplant und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Während das stadtbildprägende Hochhaus erhalten und als Wohnhochhaus umgenutzt werden soll, ist ein Abbruch des Bürogebäudes (ehemals Zürich-Versicherung) sowie der Nebengebäude vorgese- Städtebauliches Planungskonzept Plan nicht genordet und ohne Maßstab

4 hen. Es soll ein neues Quartier entstehen, das westlich und östlich des Hochhauses durch Wohnnutzung geprägt ist und entlang des Gustav-Heinemann-Ufers eine gewerbliche Nutzung vorsieht. Für die das Hochhaus ergänzende Bebauung ist mit sechs Planungsbüros ein Wettbewerb durchgeführt worden. Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll im weiteren Verfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden. Insgesamt sind rund 300 neue Wohnungen und etwa m 2 Büroflächen geplant, ebenso eine gemeinsame Tiefgarage. Planungsverfahren Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. März 2012 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Städtebauliches Konzept Zum Gustav-Heinemann-Ufer hin prägt ein markantes fünfgeschossiges Bürogebäude mit Durchgang die Rheinfront. Im übrigen Bereich sind fünf- und sechsgeschossige Wohngebäude als abgewinkelte Baukörper in gestaffelter Anordnung geplant, die westlich und östlich des Hochhauses jeweils einen großzügigen Hof bilden. Das Plangebiet soll durchgrünt werden. Es ist eine Abfolge verschiedenartiger privater, halböffentlicher und öffentlicher Freiräume mit eingebetteten Kinderspielplätzen geplant, die in einem durchgängigen Charakter realisiert werden sollen. Auf den Freiflächen sind zahlreiche Fußwege vorgesehen, die an das angrenzende Wegenetz anbinden.

5 Erschließung Die oberirdische Erschließung des Plangebietes ist weitgehend autofrei geplant. Der ruhende Verkehr soll größtenteils in Tiefgaragen untergebracht werden. Die Zufahrten zu den geplanten Tiefgaragen sind von der Schönhauser Straße, der Oktavianstraße und von der Straße Gustav-Heinemann-Ufer aus vorgesehen. Über die bestehenden Haltepunkte der Buslinie 106 und der Stadtbahnlinie 16 besteht eine optimale Anbindung an das Netz des ÖPNV. Alle Fragen der verkehrlichen Erschließung werden gutachterlich begleitet und untersucht. Umweltbelange Das Plangebiet ist hauptsächlich durch die Lärmimmissionen von der Straße Gustav-Heinemann-Ufer, der Südbrücke sowie durch Fluglärm vorbelastet. Durch die abschirmende Wirkung der geplanten Gebäude und die vorgesehene Hofstruktur ergeben sich ruhigere Innenbereiche. Im weiteren Planverfahren wird ein Lärmgutachten auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes erarbeitet. Eine gutachterliche Bewertung der vorhandenen Bäume wird im weiteren Verfahren durchgeführt und die Anzahl der gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Köln auszugleichenden Bäume ermittelt. Es ist geplant, die Bäume weitestgehend im Plangebiet zu ersetzen. Im Rahmen des Planverfahrens wird noch eine Artenschutzprüfung durchgeführt.

6 Hinweis zum Verfahren Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Nach der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Absatz 1 BauGB und der Abstimmung der Planung mit den öffentlichen Belangen wird der konkret ausgearbeitete Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt ( 3 Absatz 2 BauGB). Während der Offenlagefrist können Stellungnahmen abgeben werden, über die der Rat der Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss entscheidet. Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung rheinsatz, Köln Druck Pieper GbR, Köln 13-CS/61/250/

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