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1 Evakuierungskonzept Objekt... Bei diesem Evakuierungskonzept handelt es sich um einen Ausschnitt eines umgesetzen Evakuierungskonzeptes und dient als Muster bzw. dient der Anschauung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Verfasser. Verfasser:, Brandschutzbeauftragter Immobilien Service Borkum (ISB) Hindenburgstr Borkum Mail: I Web: Kundennummer: KN-2016Ort, Datum: (Ostenkötter)

2 Evakuierungskonzept für das Objekt: INHALTSVERZEICHNIS SEITE Einführung und Grundlagen EINLEITUNG GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND NORMEN BEHÖRDEN: GESETZE: ArbSchG ArbStättV 55 Flucht- und Rettungsplan ASR A VDI 4062 Evakuierung ANWENDUNGSBEREICH BEHERBERGUNGSSTÄTTEN - RISIKOPOTENTIAL BESTANDSAUFNAHME: BESTANDSAUFNAHME BAULICH: Objektsteckbrief (Liste): Nutzungseigenschaften: Fluchtwege: Checkliste Fluchtwege: BESTANDSAUFNAHME TECHNIK: Liste der vorhandenen brandschutztechnischen Anlagen (einschl. Wartung, Prüfung): BESTANDSAUFNAHME ORGANISATORISCH: Liste der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter Liste der Betriebsbeauftragten: Gefahrenabwehrpläne: Checkliste Gefahrenabwehrpläne: SAMMELPLATZ: Lage und Größe des Sammelplatzes: Sammelplatz Kennzeichnung: Liste der vorhandenen Sammelplätze: UNTERWEISUNGEN: Flucht- und Rettungspläne: PLANUNG DER EVAKUIERUNG: EVAKUIERUNGSKRÄFTE Liste der Evakuierungskräfte: ÜBERSICHT BELEGUNG DER REZEPTION ARTHOTEL BAKKER (ANWESENHEIT DER MITARBEITER) AUSRÜSTUNG: Liste der Ausrüstungsgegenstände: ALARMIERUNG: Gesetzliche Vorschriften: Art der Alarmierung Liste Alarmierungseinrichtung: Auslösungskriterien zur Alarmierung: GÄSTEINFORMATION ZUR EVAKUIERUNG: Seite 2 von 34

3 Evakuierungskonzept für das Objekt: 6 DURCHFÜHRUNG DER EVAKUIERUNG: AUFGABENLISTE DER EVAKUIERUNGSKRÄFTE: Evakuierungsleiter, Sammelplatzleiter: Stockwerksbeauftragter: Beauftragter für Ausgänge: VERANTWORTUNGSBEREICH DER EVAKUIERUNGSKRÄFTE: ABLAUFPLAN DER EVAKUIERUNG (-SÜBUNG): ANLAGEN: ALARMIERUNGSPLAN CHECKLISTE EVAKUIERUNGSKRÄFTE Seite 3 von 34

4 Evakuierungskonzept für das Objekt: Einführung und Grundlagen 1 Einleitung Wenn Maßnahmen bzw. Strategien zur Gefahrenabwehr für Personen im Ereignisfall (z.b. Brand, Explosion, Gefährliche Stoffe, Naturereignisse und sonstige Bedrohungen) nicht ausreichend wirksam sind oder versagen, müssen Personen gemäß den gesetzlichen Regelungen als Alternative die gefährdeten Bereiche verlassen und sichere Orte aufsuchen. Dies findet in Form einer Evakuierung statt. Die Evakuierung muss planvoll, gut vorbereitet und geübt sein. Alle notwendigen Informationen zu der Evakuierung aus ihrem Objekt finden die Evakuierungskräfte in diesem Evakuierungskonzept. Es ist der Leitfaden, das Drehbuch und somit die Grundlage für eine erfolgreiche Evakuierung. Weitere sowie detailliertere Informationen zu einer Evakuierung bzw. Evakuierungsübung finden sich im Muster-Evakuierungskonzept das bei der Unterweisung der Evakuierungskräfte vorgestellt wird. 2 Gesetzliche Grundlagen und Normen 2.1 Behörden: Behördlich angeordnete Evakuierungen (=> Räumungen) sind für die betroffenen Bürger verpflichtend. 2.2 Gesetze: ArbSchG Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. 2 Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind. Seite 4 von 34

5 Evakuierungskonzept für das Objekt: (2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt ArbStättV 55 Flucht- und Rettungsplan () Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Pkt. 3.7 Im Rahmen einer Räumungsübung wird überprüft, ob eine Evakuierung der im Anwendungsbereich dieser Regel genannten Bereiche im Gefahrenfall schnell und sicher möglich ist VDI 4062 Evakuierung 3 Anwendungsbereich Ein Evakuierungskonzept sollte von allen Arbeitgebern / Betreibern in Betracht gezogen werden die für den Schutz von Leib und Leben von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie für betriebsfremde Personen, z.b. Gäste, Besucher, Teilnehmer, Kunden sowie Fremdfirmen, verantwortlich sind. Ein Evakuierungskonzept findet immer dort Anwendung wo auf Grund eines besonderen Gefahrenstandes (z.b. Gebäude mit großen Grundflächen, besonders schutzbedürftige Personen, orts- bzw. betriebsfremde Personen, hohes Gefahrenpotential) Menschen in einer Gefahrensituation in einen sicheren Bereich geführt werden müssen. 3.1 Beherbergungsstätten - Risikopotential Hotels haben ein erhöhtes Risikopotential. Dies begründet sich darin, dass sich zumeist wechselnde Gäste als ortsunkundige Personen, sowohl tagsüber also auch nachts in den Zimmern bzw. im Ge- Seite 5 von 34

6 Evakuierungskonzept für das Objekt: bäude aufhalten. Zudem handelt es sich bei den Gästen um Menschen aller Altersklassen deren Gesundheitszustand bzw. Mobilität dem Hotelbetreiber nicht genau bekannt ist. Des Weiteren verfügt eine Beherbergungsstätte zumeist über einen großen Aufwand an Technik von dem von sich aus und / oder bei unsachgemäßer Bedienung Gefahren ausgehen können. Die Risiken die z.b. zu einem Brand führen sind sehr vielfältig. Unachtsames Rauchen in Hotelzimmern gehört zu den häufigsten Brandursachen. Ein Hotel ist immer auch eine Ansammlung von Menschen. In der Vergangenheit wurden Hotels vermehrt Ziel von Anschlägen. Diesem erhöhten Risiko muss ein Aufwand an mehr Sicherheit gegenüber gestellt werden. 4 Bestandsaufnahme: Die Bestandsaufnahme ist der erste wichtige Schritt zu einem Evakuierungskonzept. In nahezu allen Objekten für die ein Evakuierungskonzept erwogen wird sind bauliche Maßnahmen (z.b. Fluchtwege), technische Anlagen (z.b. Brandmeldeanlage) oder organisatorische Strukturen (z.b. Benennung eines Brandschutzbeauftragten) vorzufinden. Diese müssen aufgeführt und in das Evakuierungskonzept dem Thema nach eingefügt werden. 4.1 Bestandsaufnahme Baulich: Objektsteckbrief (Liste): Adresse: Straße: PLZ / Ort Eigentümer: Betreiber: Anzahl der Mitarbei- Seite 6 von 34

7 Evakuierungskonzept für das Objekt: ter: Geschosse: X 4 X Gesamtfläche (m2) Nutzungseigenschaften: Nutzungsart: Hotel Anzahl der Gasträume: Anzahl der Gastbetten Lage: ländlich) (Städtisch, Umfeld: (frei, bebaut) Fluchtwege: Eine Grundvoraussetzung für eine schnelle Evakuierung sind ausreichend dimensionierte Fluchtwege und passierbare Notausgänge. Die Fluchtwege sind gemäß ihres ordnungsgemäßen Zustandes fortwährend zu kontrollieren (frei von Hindernissen, keine Brandlast, geeigneter Belag) Seite 7 von 34

8 Evakuierungskonzept für das Objekt: Des Weiteren müssen diese Wege und Ausgänge so gekennzeichnet sein, dass sie als solche erkannt und auch unter widrigen Bedingungen (z. B. Ausfall der allgemeinen Beleuchtung) benutzt werden können. Türe von bzw. zu einem Fluchtweg (Brand- und / oder Rauschschutztüre) sind gemäß ihrer Bestimmung zu bedienen (z.b. nicht abschließen, nicht verkeilen) Es sind ausreichend aktuelle Flucht- und Rettungspläne anzubringen Checkliste Fluchtwege: Gestaltung der Fluchtwege 1 Entspricht der aktuelle Zustand der Fluchtwege immer noch dem genehmigten Konzept? 2 Sind im Falle einer Neueinteilung und eines Umbaus Ihrer Räume die zuständigen Behörden konsultiert worden? Zustand der Fluchtwege 3 Sind die Flucht- und Rettungspläne an strategisch günstigen Stellen aufgehängt? 4 Sind die Fußböden der Fluchtwege rutschfest und frei von Stolperstellen? 5 Sind die Fluchtwege klar erkennbar und mit den dafür vorgesehenen Kennzeichnungen versehen? 6 Sind die Fluchtwege (Gänge und Türen) frei begehbar Seite 8 von 34

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