Wohnungsbauförderung in Hessen
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- Waldemar Carl Kuntz
- vor 6 Jahren
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1 Wohnungsbauförderung in Hessen Fachkolloquium Pakt für bezahlbaren Wohnraum Rathaus Oberursel 28. März 2017 Burkhard Kemper Wohnungs- und Städtebau
2 Agenda 1. Vorstellung WIBank 2. Sozialer Mietwohnungsbau 3. KfW-Förderung im Mietwohnungsbau 4. Wohneigentumsförderung Stand:
3 Vorstellung WIBank Rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Auftrag zur Umsetzung der monetären Förderung in Hessen 407 Mitarbeiter (Stand ) Bilanzsumme 2015: 16,8 Mrd. EUR Langjährige Erfahrung im Immobilienkreditgeschäft (insb. Sozialer Wohnungsbau, KfW-Programme) Stand:
4 Sozialer (Miet-)Wohnungsbau Allgemeine Rahmenbedingungen Ziel: Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Mietwohnraum versorgen können. Im Ballungsraum zusätzlich Programm für Bezieher mittlerer Einkommen. Mittel: Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Förderberechtigte: Alle natürlichen und juristischen Personen Rechtliche Grundlagen: Hessisches Wohnraumfördergesetz, Förderrichtlinien Stand:
5 Neubau Mietwohnungen Konditionen Baudarlehen von bis zu / m 2 Wohnfläche Festzins für 20 Jahre 0,6 % Neu: Zuschuss von 10% des Darlehensbetrages zur Verbesserung der Konditionen Weitere Vorteile: Keine Bereitstellungszinsen Nachrangfinanzierung Konditionensicherheit Stand:
6 Neubau Mietwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen 20 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung Miethöhe: ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 15 % (mittlere Einkommen: 10 %) Die Miete ist bei der Anmeldung verbindlich zu erklären. Anpassung der Miete entsprechend Verbraucherpreisindex Mittelbare Belegung möglich (Übertragung der Bindungen auf freie Wohnungen im Bestand des Unternehmens) Stand:
7 Studentisches Wohnen Regelwerk und Konditionen analog Sozialem Mietwohnungsbau Sonderregelungen wo aufgrund der Zielgruppe erforderlich Darlehen bis zu / m 2 Wohnfläche und ergänzender Zuschuss (10 % des Darlehensbetrags) Stand:
8 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) - Sonderprogramm - Alle Fördertatbestände aus Neubau und Modernisierung Sonderoptionen für kommunale Antragsteller Förderdarlehen bis zu / m 2 zu 0 % Zins für 15 Jahre (Übernahme Verzinsung durch Land) Stand:
9 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Mietpreis- und Belegungsbindungen Es bestehen Mietpreis- und Belegungsbindungen für 15 Jahre Einkommensgrenzen des HWoFG für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen D.h. im Fördergebiet für mittlere Einkommen (s.o.) für bis zu 50% der Wohnungen Belegung mit Haushalten mit mittleren Einkommen Wohnberechtigt sind auch Flüchtlinge ohne dauerhaften Aufenthaltstitel, bei denen mit einem dauerhaften Aufenthalt zu rechnen ist. Miete 15% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete Stand:
10 Neubau von Mietwohnungen Verfahren Anmeldung des Bauvorhabens bei der Wohnraumförderstelle (Termine: Frühjahr jeden Jahres + lfd. Nachmeldung) Entscheidung über die Aufnahme in ein Bauprogramm durch das Ministerium ( Mittelbereitstellung ) Einreichen eines förmlichen Förderantrags bei der Wohnraumförderstelle oder nach Abstimmung mit der Wohnraumförderstelle direkt bei der WIBank Erteilen der Förderzusage durch die WIBank Stand:
11 KfW-Förderung für Mietwohnungen Energieeffizient Bauen Förderstufen nach EnEV Primärenergie (Q P ) Wärmeverlust (H T ) (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) Zinssatz* Förderkredit Tilgungszuschuss KfW Tilgungszuschuss Land KfW-Effizienzhaus % 55 % ab 10 % 3,5 % KfW-Effizienzhaus % 70 % KfW-Effizienzhaus 70** 70 % 85 % 1,05 % (10 Jahre) 1,90 % (20 Jahre) + 5 % - 3,5 % - Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % Einbindung eines anerkannten Energieberaters / Sachverständigen erforderlich ( * Stand: ** in Verbindung mit Sozialem Wohnungsbau / für kommunale Unternehmen Stand:
12 Kombinationsmöglichkeiten Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus Ergänzende KfW-Programme und energetische Landeszuschüsse Beantragung in einem Antrag direkt bei der WIBank Nachrangige Beleihung außerhalb des erststelligen Beleihungsraums durch Bürgschaft des Landes möglich Stand:
13 Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Förderziel und Zielgruppe Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Bestandserwerb Wesentliche Zielgruppe: Haushalte mit Kindern und Haushalte mit besonderem Bedarf (z.b. Behinderung eines Haushaltsangehörigen) Deutlich erhöhte Einkommensgrenzen Stand:
14 Wer kann gefördert werden? (beispielhaft) Einkommensgrenze Jahresbruttoeinkommen 3 - Personenhaushalt (davon 1 Kind) 4 - Personenhaushalt (davon 2 Kinder) 5 - Personenhaushalt (davon 3 Kinder) ,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR ,-- EUR Stand
15 Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Förderkonditionen Darlehen begrenzt auf 50% der Gesamtkosten Darlehen bis (Neubau) und (Bestandserwerb) Verbilligter Zins für 10 Jahre (derzeit 1,00 %) Nachrangdarlehen Stand:
16 Ansprechpartner Programme: Name: Telefon: Mietwohnungsbauprogramm (Neubau) KfW-Programme Hess. Energieeffizienzprogramm Frank Müller Manja Walden Studentisches Wohnen Daniel Vater Wohneigentumsförderung Erich Wacker Burkhard Kemper Informationen, Merkblätter, Formulare unter Stand:
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17
18 Disclaimer Die Ausarbeitung wurde von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und verwendet indikative, nicht bindende Marktdaten und Preise. Sie beinhaltet keine Anlageberatung und ersetzt nicht eine eigene Analyse. Vertretene Ansichten sind solche des Publikationsdatums und können sich ohne weiteren Hinweis ändern. Jedwede Transaktion erfolgt ausschließlich auf Risiko des Anwenders! Die Ausarbeitung beruht auf Informationen und Prozessen, die wir für zutreffend und adäquat halten. Gleichwohl übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit von enthaltenen Informationen, Resultaten und Meinungen keine Haftung. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar. ( 4 Abs. 7 WpDVerOV) Keine vom Anwender auf der Basis der Ausarbeitung umgesetzte Strategie ist risikofrei; unerwartete Zins- und/oder Preisschwankungen können abhängig vom Zeitpunkt und Ausmaß zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Anwender führen. Diese Hinweise können aufgrund der persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Kunden die steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Potenziellen Käufern des Finanzinstruments wird empfohlen, wegen der steuerlichen Folgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung des Finanzinstruments ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Die steuerliche Behandlung kann zukünftigen Änderungen unterworfen sein. ( 4 Abs. 8 WpDVerOV) Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen übernimmt keinerlei Beratungstätigkeit in Bezug auf steuerliche, bilanzielle und/oder rechtliche Fragestellungen. Derartige Fragen sind vom Anwender mit unabhängigen Beratern vor Abschluss von Transaktionen zu klären. Jede Form der Verbreitung bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung. Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
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