Mindestlohn. Allgemeines

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mindestlohn. Allgemeines"

Transkript

1 Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, das sich aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und weiteren wichtigen Gesetzesänderungen zusammensetzt, ist am 15. August 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 16. August 2014 in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der einheitliche gesetzliche Mindestlohn nun 8,84 brutto je Zeitstunde. Diese Anhebung von 34 Cent beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Dies wird sie nun alle zwei Jahre tun. Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn? Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt unabhängig davon, ob er in Volloder Teilzeit angestellt ist oder welche Position er bekleidet. Minijobber Auch Minijobber sind Arbeitnehmer und fallen daher unter den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. Sie erhalten wie andere Arbeitnehmer daher ab dem 1. Januar 2017 den neuen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 brutto pro Zeitstunde. Dies gilt unabhängig von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status. Daher muss hier der Arbeitgeber zusätzlich zu dem Mindestlohn von 8,84 noch die Arbeitgeberbeiträge an die Minijob-Zentrale abführen. Ausländische Arbeitnehmer Ausländische Arbeitnehmer erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie innerhalb Deutschlands tätig sind. Dies gilt sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Arbeitgebern. Relevant ist nur das jeweilige Einsatzgebiet des Arbeitnehmers im Bundesgebiet. Auszubildende Auszubildende befinden sich in einer Berufsausbildung und nicht in einem Arbeitsverhältnis. Für sie gilt unabhängig vom Alter der gesetzliche Mindestlohn nicht. Die Entlohnung von Auszubildenden wird weiterhin im Berufsbildungsgesetz geregelt.

2 2 Praktikanten Auch Praktikanten erhalten grundsätzlich den gesetzlichen Mindestlohn. Dies allerdings nur, wenn sie ein freiwilliges Praktikum während des Studiums oder der Ausbildung absolvieren, das über einen längeren Zeitraum als drei Monate geht. Auch Praktikanten, die ihr Praktikum im Anschluss an eine Berufsausbildung oder im Anschluss an ein Studium absolvieren, erhalten den Mindestlohn. Keinen Mindestlohn erhalten: Praktikanten im Rahmen eines Pflichtpraktikums, das sie aufgrund ihrer Schul-, Ausbildungs-, oder Studienordnung leisten. Praktikanten, die freiwillige ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika von max. drei Monaten absolvieren, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat. Praktikanten, die zur beruflichen Orientierung vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums ein Praktikum von max. drei Monaten absolvieren. Praktikanten im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach 54 a SGB III oder einer Berufsausbildungsvorbereitung nach 68 bis 70 des BBiG. Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. Achtung: Im Gesetz offen gelassen ist die Frage, ab wann der gesetzliche Mindestlohn gilt. Das BMAS beantwortet die Frage, ob der Mindestlohn bei einem Überschreiten des Dreimonatszeitraums direkt ab dem ersten Praktikumstag oder erst ab dem ersten Tag des vierten Praktikumsmonats zu zahlen ist, wie folgt: Die Einbeziehung der Praktikanten hat nach der Gesetzesbegründung zum Ziel, den Missbrauch des sinnvollen Instruments des Praktikums einzuschränken. Unbezahlte Langzeitpraktika sollen unterbunden werden. Deshalb sei ein Praktikum ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten, auch wenn ein ursprünglich auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert wird! Ehrenamtlich Tätige Bei ehrenamtlich Tätigen gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 nicht. Kinder und Jugendliche ohne Berufsabschluss Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. Hintergrund ist, dass Kinder und Jugendliche nicht aufgrund des Mindestlohns von der Aufnahme einer Berufsausbildung abgehalten werden sollen.

3 3 Bei Langzeitarbeitslosen nach 18 SGB III kann in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Als Langzeitarbeitslose gelten nach 18 SGB III Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Durch diese Ausnahme soll Langzeitarbeitslosen der Berufseinstieg erleichtert werden. Langzeitarbeitslose Sonderregelungen für bestimmte Branchen Grundsätzlich wurde zum 1. Januar 2015 ein branchenübergreifender Mindestlohn in ganz Deutschland eingeführt. Zeitungszusteller: Eine Ausnahme vom Mindestlohn hat es bei Zeitungszustellern gegeben. Sie hatten im Jahr 2015 einen Anspruch auf 75 % und ab 2016 auf 85 % des Mindestlohns von 8,50. Ab dem 1. Januar 2017 steht dann auch Zeitungszustellern der volle gesetzliche Mindestlohn von 8,84 brutto zu. Saisonarbeiter: Auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. Allerdings wurde im Zuge der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns auch die geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung neu geregelt. Demnach liegt eine solche vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450,00 im Monat übersteigt. Die zuvor geltende Regelung sah nur zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage vor. Kost und Logis sollen auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Übergangslösungen per Tarifvertrag: Vor Einführung des flächendeckenden Mindestlohns konnten schon auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbindliche tarifliche Mindestlöhne für eine gesamte Branche ausgehandelt werden. Die Branchen, in denen bereits ein ausgehandelter Mindestlohn galt, durften bis zum diesen Mindestlohn weiterzahlen, auch wenn er unter dem flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 lag. Nach der Übergangsphase im Jahr 2017 gilt dann allerdings auch hier der deutschlandweit geltende Mindestlohn. Wurde ein höherer als der neue gesetzliche Mindestlohn verhandelt, so kann dieser auch nach der Übergangsphase noch gelten. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Achtung: Diese Übergangslösung betrifft nur die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Alle anderen Tarifverträge, die einen Mindestlohn von unter 8,84 vorsehen, werden in dieser Hinsicht unwirksam und die Bruttostundenlöhne werden durch den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 ersetzt.

4 4 Welche Vergütungsbestandteile gehören zum gesetzlichen Mindestlohn? Im Mindestlohngesetz selbst sind keine Regelungen enthalten, welche Zahlungen zum Mindestlohn zählen und welche nicht. Konkrete Hinweise ergeben sich hier lediglich aus der Rechtsprechung: Danach gehören nicht zum Mindestlohn: Zahlungen, die ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhält, wenn er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet (beispielsweise Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeits-, Schichtarbeits-, Überstundenzuschläge) Weihnachts- und Urlaubsgeld, es sei denn der Arbeitnehmer erhält die Zahlung jeweils zu dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt. Jährliche Einmalzahlungen von Weihnachts- oder Urlaubsgeld auch Sonderzahlungen genannt werden hingegen nicht beim Mindestlohn berücksichtigt. Wegegeld, wenn es als Aufwandsentschädigung für den besonderen Fahrtaufwand des Arbeitnehmers gezahlt wird. Berücksichtigt würde dagegen ein Wegegeld, das als echter Entgeltbestandteil gezahlt wird. Trinkgeld ist kein allgemeiner Lohnbestandteil, ein Anspruch auf Trinkgeld besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung, die nicht auf den Mindestlohn anrechenbar ist. Ist der Mindestlohn abdingbar? Durch individuelle vertragliche Vereinbarungen kann der gesetzliche Mindestlohn nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Lediglich in einem gerichtlichen Vergleich kann der Arbeitnehmer wirksam auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns verzichten. Weitergehende Pflichten für Arbeitgeber? Der Arbeitgeber muss künftig bei Minijobbern, Zeitarbeitnehmern oder Arbeitnehmern aus den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen von 2 a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (bei denen Sofortmeldepflicht besteht) gesonderte Aufzeichnungen über die Arbeitszeit führen. Von 2 a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst sind: das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, das Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, das Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, das Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, die Fleischwirtschaft. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit festzuhalten und diese Aufzeichnungen zwei

5 5 Jahre lang ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) beschränkt die Dokumentations- und Meldepflichten in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (MiLoDokV). Die Änderung, die ab dem 1. August 2015 gilt, ergänzt die Einkommensschwelle von Euro dahingehend, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem MiLoG bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Weitere Änderung ist, dass bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitsgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden sind. Arbeitgeber haben ebenso alle Unterlagen, mit denen die Zahlung des Mindestlohns kontrolliert werden kann, aufzubewahren. Diese Aufbewahrungspflicht umfasst den gesamten Zeitraum der Beschäftigung des jeweiligen Arbeitnehmers, insgesamt jedoch nicht mehr als zwei Jahre. Was ist bei der Verwendung von Arbeitszeitkonten zu beachten? Nach 2 Abs. 2 MiLoG sind Arbeitszeitkonten spätestens nach zwölf Monaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Somit dürfen Arbeitszeitkonten nicht mehr über Zeiträume, die über ein Jahr hinausgehen, geführt werden. Außerdem dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf Arbeitszeitkonten eingestellt werden. Haftet ein Unternehmer auch für Verstöße anderer Unternehmer? Im MiLoG ist eine Durchgriffshaftung für Mindestlohnverstöße bei vom Unternehmer beauftragten (Sub-)Unternehmen und deren Nachunternehmen geregelt. Diese Durchgriffshaftung betrifft also nicht nur das unmittelbar vertraglich verpflichtete Unternehmen, sondern auch diejenigen Unternehmen, die der eigene Vertragspartner wiederum vertraglich verpflichtet. Bei einer Beauftragung von Drittfirmen haftet der Auftraggeber bei deren Mindestlohnverstößen wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das bedeutet, dass auch der Auftraggeber einstehen muss, wenn ein vom ihm beauftragtes Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, unabhängig davon, ob er davon Kenntnis hat oder nicht. Ein Arbeitnehmer eines Nachunternehmens, der den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhält, muss sich also im Wege der Zwangsvollstreckung nicht auf seinen Arbeitgeber verweisen lassen, sondern kann direkt beim Auftraggeber vollstrecken. Tipp: Es empfiehlt sich bei der vertraglichen Gestaltung der Dienstund Werkverträge mit Drittfirmen die Aufnahme einer Klausel, mit der der Auftragnehmer bestätigt, selber den Mindestlohn zu zahlen und auch bei der Auswahl seiner Unternehmer seinerseits eine solche Bestätigung einzuholen. Zudem sollte eine Bestätigung eingeholt werden, dass das Unternehmen nicht nach 19 MiLoG von der

6 6 Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist. Ein Ausschluss von Ansprüchen Dritter kann dadurch allerdings nicht gesichert werden! Problematisch an einer vertraglichen Gestaltung sind in diesem Zusammenhang auch die erschwerte Überprüfbarkeit und die fehlende Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns? Für die Überprüfung, ob Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, sind die Behörden der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung zuständig. Diese haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Berechtigung, Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers zu betreten und Einsicht in Arbeitsverträge und Geschäftsunterlagen zu nehmen sowie Auskünfte zu verlangen. Es können Geldbußen bis zu drohen, wenn ein Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Daneben werden Unternehmen, gegen die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Mindestlohngesetz eine Geldbuße von wenigstens verhängt wurde von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Dieser Ausschluss soll für einen angemessenen Zeitraum erfolgen, bis die betroffenen Unternehmen die Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Weitere Informationen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert unter über den Mindestlohn. Das BMAS hat daneben auch eine Hotline für Fragen zum Mindestlohn eingerichtet. Die Hotline für Bürger lautet Der Zoll als Aufsichtsbehörde hat für die zunehmenden Anfragen zum Thema Mindestlohn von Unternehmen zu den verschiedensten Bereichen des Zollrechts sowie insbesondere Fragen zu Mitwirkungs,- Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten nach dem Mindestlohngesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung / Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft werden, auch eine Hotline eingerichtet. Fragen können an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung gerichtet werden: Telefon: , info.gewerblich@zoll.de. Stand: Januar 2017 Hinweis: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Trier für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Herausgegeben von der Industrie- und Handelskammer Trier. Geschäftsfeld Recht und Beitrag/Firmendaten Geschäftsbereich Zentrale Dienste und Recht Dr. Michael Kant 06 51/ mailto: kant@trier.ihk.de

Mindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.

Mindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen. Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.

Mehr

Merkblatt. Mindestlohn

Merkblatt. Mindestlohn Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Der neue gesetzliche Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der neue gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der neue gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2

Mehr

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn

Mehr

Mindestlohn und Mindestlohngesetz

Mindestlohn und Mindestlohngesetz Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.

Mehr

Der neue gesetzliche Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn Der neue gesetzliche Mindestlohn Stand: Dezember 2014 Allgemeines Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist

Mehr

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4 Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt

Mehr

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle

Mehr

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,

Mehr

MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn

MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Ausgewählte Rechtsprobleme

Ausgewählte Rechtsprobleme Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern

MERKBLATT Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER

Mehr

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn Vortrag vor dem Handelsausschusses der IHK Lippe zu Detmold am 24.03.2015 Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze

Mehr

Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen

Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle

Mehr

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014) Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,

Mehr

Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015

Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes

Mehr

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens

Mehr

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze

Mehr

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5. Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile

Mehr

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem 01.01.2015 tarifliche

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 !!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen

Mehr

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis

Mehr

Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014

Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr

Mehr

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Handwerkspolitisches Forum zum Mindestlohn am 9. März 2015, Handwerkskammer Chemnitz Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz ist seit

Mehr

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht

Mehr

Der neue gesetzliche Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn Der neue gesetzliche Mindestlohn Autoren: STEINMEIER LLP Rechtsanwälte Daniel Sturm MBA Dr. Ralph Wagner LL.M. kanzleiansässig: Palaisplatz 3, 01097 Dresden Tel.: (0351) 448 333 0 Fax: (0351) 448 333 33

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer-

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer- Bearbeitungsstand: 15.07.2015 15:38 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung

Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe

Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette

Mehr

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll

Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) II. III. Rechtlicher Rahmen der Prüfungen gesetzlicher Prüfauftrag der

Mehr

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto

Mehr

Rundschreiben zum Mindestlohn

Rundschreiben zum Mindestlohn Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Merkblatt zum Mindestlohn

Merkblatt zum Mindestlohn Merkblatt zum Mindestlohn Deutschland wird ab dem 01.01.2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn erhalten. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Grundlagen, Folgen

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3 Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung

Mehr

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Bundesrat Drucksache 288/14 BRFuss 04.07.14 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - Wi Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Der Deutsche Bundestag hat in seiner

Mehr

Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15.

Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. September 2015 Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit II. Prüfaufgaben

Mehr

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images

Mehr

Mindestlohngesetz und Rente mit 63

Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Wer gesetzliche Mindestlöhne einführen will, dem empfehle ich, gleichzeitig gesetzliche Mindestgewinne für Betriebe festzuschreiben. (Hans Michelbach) Mindestlohngesetz

Mehr

K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T

K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T Jürgen Krauß Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Steffen Krockenberger Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Krauß & Krockenberger

Mehr

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in

Mehr

03/15 Infoblatt. Mindestlohn

03/15 Infoblatt. Mindestlohn 03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz

Mehr

70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen

70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das

Mehr

Mindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen.

Mindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen. Mindestlohn RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Mindestlohn in der Normenhierarchie B. Regelfall I. Flächendeckender

Mehr

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Familienstand Staatsangehörigkeit Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit:

Mehr

Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen. Andreas Islinger Reisbach,

Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen. Andreas Islinger Reisbach, Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen Andreas Islinger Reisbach, 08.03.2016 Ihr Referent Andreas Islinger Informations- und Steuerfachabteilung der ECOVIS BayLa-Gruppe Tätigkeitsschwerpunkte:!

Mehr

Mindestlohn. und Rückstellungen im Bereich der Filmproduktion. Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin

Mindestlohn. und Rückstellungen im Bereich der Filmproduktion. Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin info@copyright-by-hoelzer.de 1 bbfc / 24.04.2017 / Mindestlohn im Filmbereich / Kanzlei Hölzer, Berlin Mindestlohn einheitlicher Mindestlohn

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn 09/2014

Der gesetzliche Mindestlohn 09/2014 Der gesetzliche Mindestlohn 09/2014 was ist ab 2015 zu beachten? Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zur Einführung des Mindestlohnes am 11.07.2014 zugestimmt. Sofern sich bis Ende des Jahres keine Änderungen

Mehr

Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf

Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik

Mehr

Praxishinweise zum Mindestlohn

Praxishinweise zum Mindestlohn Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -

Mehr

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen So sieht es aus ohne Mindestlohn. 06.06.2014 2 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? 06.06.2014 3 Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz

Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz Stand: Januar 2015 Gesetzliche Grundlage Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz

Mehr

Mindestlohn zum 01. Januar 2015

Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Herzlich Willkommen zum Winterseminar 2014/2015 Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 / Stunde. Wer ist davon betroffen? Unternehmer die Voll- und

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand )

Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand ) Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand 09.2015) Ein nützlicher Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de 1 1. Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn?»

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut

Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2015 Rechtsanwalt Michael Sack BGV Sachsen-Anhalt Landesinnungstagung der Steinmetze 27. und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Koalitionsvertrag vom 27. November

Mehr

Mindestlohn Was muss ich beachten?

Mindestlohn Was muss ich beachten? Mindestlohn Was muss ich beachten? Dr. Marcus Bauckmann Diplom-Jurist (Univ. Kiel) Rechtsanwalt und Mediator (Harvard Law School) Wirtschaftsmediator (CVM/MuCDR) + (IHK) staatlich anerkannte Gütestelle

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe Rheinland- Pfalz Saarland

Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe Rheinland- Pfalz Saarland www.dstv.de Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Rheinland- Pfalz Saarland Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe DER GESETZLICHE MINDESTLOHN INHALTSVERZEICHNIS A) Die Regelungen

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde. Die gesetzliche Regelung

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Zum 01.01.2015 führt der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde ein. Die gesetzliche Regelung

Mehr

Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer

Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar

Mehr

Mindestlohn. Michael Dauer

Mindestlohn. Michael Dauer Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem 01.01.2015 Michael Dauer Geschäftsführer 29.01.2015 1 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn?

Mehr

Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) 16.04.2015 WirtschaftsTalk Wallenhorst, Stavermann GmbH Ruller Straße 2 49134 Wallenhorst Dr. Thomas Möller, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Mindestlohn. Das müssen Sie ab berücksichtigen

Mindestlohn. Das müssen Sie ab berücksichtigen Das müssen Sie ab 01.01.2015 berücksichtigen Mandanten-Info Mindestlohn Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Was ist Mindestlohn?... 2 3. Für wen gilt bereits ein Mindestlohn?... 3 3.1 Branchen-Mindestlöhne...

Mehr

Newsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner

Newsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner Newsletter Mindestlohn für die HLGD-Vertragspartner 1. Einführung Seit dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Arbeitgeber haben nicht nur die Pflicht, diesen Mindestlohn

Mehr

ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015!

ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015! ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015! 1. Höhe des Mindestlohns und abweichende Vereinbarungen Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2015 genau 8,50 EUR brutto pro Stunde. Nach 3 Satz 1 MiLoG sind Vereinbarungen,

Mehr

Mindestlohn für Praktikanten

Mindestlohn für Praktikanten Mindestlohn für Praktikanten Ab 1. Januar 2015 wird es für fast alle Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 pro Arbeitsstunde geben. Das haben der Bundestag und Bundesrat mit dem "Gesetz zur Stärkung

Mehr

Informationen aus dem Hause sb+p. Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten

Informationen aus dem Hause sb+p. Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten Informationen aus dem Hause sb+p Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01. Januar 2015 gilt für alle Branchen und für alle tätigen Beschäftigten ein

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn? Das Mindestlohngesetz (abgekürzt: MiLoG). Folie 2 Wie lautet die Anspruchsgrundlage für den gesetzl. Mindestlohn?

Mehr

Mit Unternehmenspräsentation. uns bestens informiert. Seite 1

Mit Unternehmenspräsentation. uns bestens informiert. Seite 1 Mit Unternehmenspräsentation uns bestens informiert. Informationstag Max Mustermann der GründungsOffensive 30.06.2012 Paderborn Seite 1 Agenda Themen Arten der Beschäftigung Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro

Mehr