Historisches Institut, Kultur- und Mediengeschichte Professor Dr. Clemens Zimmermann
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- Agnes Böhmer
- vor 6 Jahren
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1 Leitfaden zur Anfertigung der Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Kultur- und Mediengeschichte [Stand: ] Vor der Bachelorarbeit Was ist eine Bachelorarbeit? Die Bachelorarbeit gilt als erste größere wissenschaftliche Arbeit, in der Sie in einem vorgegebenen Zeitraum unter Beweis stellen, dass Sie die Methoden der Geschichtswissenschaft erlernt haben und in der Lage sind, ein Thema eigenständig nach wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten. Dabei geben Sie nicht nur die Position der Sekundärliteratur wider, sondern argumentieren Ihren eigenen Standpunkt und berücksichtigen nach Möglichkeit Primärquellen. Wie finde ich mein Thema? Das Thema wird innerhalb von vier Wochen nach der Zulassung zur Bachelorarbeit gestellt bzw. muss in diesen vier Wochen in Absprache mit Herrn Prof. Clemens Zimmermann beantragt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten ein Thema auszuwählen: 1. Themenvorschlagsliste der KMG Es werden Themenvorschläge angeboten. Diese sind so gestellt, dass Sie sie in zwei Monaten bewältigen können. Zudem werden erste Literaturhinweise geboten, so dass ein schneller Einstieg in die Arbeit möglich ist. Zu jedem Thema gibt es einen Erstgespräch (Herr Prof. Zimmermann). Wenn Sie sich für ein Thema entscheiden, können Sie es bis zu vier Wochen reservieren. Spätestens danach müssen Sie mit der Bearbeitung beginnen, ansonsten wird das Thema an andere Interessierte vergeben. Das Reservieren von Themen ersetzt NICHT die Anmeldung zur Bachelorarbeit bei der Koordinationsstelle HoK/beim Prüfungssekretariat. Die Themenvorschläge finden sie unter: 2. Eigener Themenvorschlag Jede/r Bachelor-Student/in hat die Möglichkeit, ein eigenes Thema für die Bachelorarbeit vorzuschlagen. Allerdings hat die Erfahrung in der Vergangenheit gezeigt, dass immer wieder Themen vorgeschlagen werden, die für den vorgesehenen Zeitraum zur Bearbeitung zu umfangreich sind. Deswegen wird dringend empfohlen, sich frühzeitig mit Herrn Prof. Zimmermann in Verbindung zu setzen, die Forschungslage gründlich zu sondieren und sich bereits Gedanken über Fragestellung, Methoden und mögliche Quellen zu machen. Zur Bearbeitung eignen sich zum Teil auch Themen, die von Ihnen bereits in Ansätzen in einem Seminar erarbeitet wurden und noch ausbaufähig sind. HINWEISE: 1. Die Betreuung und Korrektur aller Themen übernimmt Herr Prof. Zimmermann. 2. Zu jedem Thema MUSS ein Exposé angefertigt werden. 1
2 Warum muss ich ein Exposé schreiben? Ein Exposé bildet die Grundlage Ihrer künftigen Arbeit. Durch dessen Erarbeitung verschaffen Sie sich bereits einen Überblick über die Forschungslage und können überprüfen, ob Ihre angedachte Fragestellung anhand der vorhandenen Quellen überhaupt umsetzbar ist. Außerdem beginnen Sie bereits das Thema näher einzugrenzen und entwickeln eine Gliederung. Ziel ist es, Ihnen Ihre spätere Arbeit damit zu erleichtern! Zudem lässt sich für den Betreuer abschätzen, ob Sie auf dem richtigen Weg sind. Sobald Sie sich für ein Thema entschieden haben, sollten Sie mit der Ausarbeitung des Exposés beginnen. Was gehört in das Exposé? Das Exposé soll dem Leser verständlich machen, um welches Thema es in der Arbeit gehen soll und wie an dieses herangegangen wird. Es darf maximal zwei bis drei Seiten umfassen, längere Exposé werden nicht akzeptiert. Ein Exposé hat folgende Bestandteile: 1. Umreißen des Themas/Problemstellung Worum geht es im Detail? Warum ist es relevant? 2. Forschungsstand 3. Fragestellung und Thesen 4. Methode, Methodenkritik und Forschungssample 5. Arbeitsprogramm Gliederung: Was soll in welchem Kapitel behandelt werden? Zeitplan 6. Relevante Literatur und Quellen Wie läuft die Anmeldung? Jede Bachelor-Arbeit muss ordnungsgemäß in der Koordinationsstelle HoK (HoK-Studiengang) bzw. im Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultäten I & II (Geschichtsstudiengänge) angemeldet werden. Die Formulare zur Anmeldung finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Prüfungsämter. Bitte beachten Sie, dass in den Kernbereichsstudiengängen mindestens 120 CP bzw. im Hauptfach Geschichte 60 CP erfolgreich erbracht wurden sein müssen. Zudem ist es erforderlich, dass Sie nach Absprache des Themas mit dem Erstgutachter Herr Prof. Zimmermann Ihren angedachten Zweitgutachter aufsuchen, um sich auch von ihm die Zustimmung einzuholen und die Anmeldeformulare unterschreiben zu lassen. HINWEISE: 1. Im Neben- oder Ergänzungsfach darf keine Bachelor-Arbeit geschrieben werden. 2. HoK-Studierende: Beachten Sie bitte auch das Infoblatt Bachelor-Arbeit der Koordinationsstelle. Ab wann beginnt genau die Bearbeitungszeit? Historisch orientierte Kulturwissenschaften Die Bearbeitungszeit beginnt am Folgetag des Tages, der als letztes Datum auf dem Formular Anmeldung zur Bachelorarbeit von einem der zwei Gutachter angegeben ist. Auch wenn das Formular nicht direkt nach Einholen der Unterschriften in der Koordinationsstelle abgegeben wird, gilt dieses Datum als Beginn. Sie erhalten Ihre Bearbeitungsfrist auch nochmals per Post. 2
3 Kernbereich Geschichtswissenschaften/Hauptfach Geschichte Sobald Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit im Prüfungssekretariat abgegeben haben, fordern die dortigen Mitarbeiter bei Herrn Prof. Zimmermann das abgesprochene Thema an. Wenn der Themenvorschlag dem Prüfungssekretariat vorliegt, beginnt Ihre Bearbeitungszeit. Über den genauen Beginn werden Sie postalisch in Kenntnis gesetzt. Während der Bachelorarbeit Wie sollte mein Zeitplan aussehen? Anmerkung: Dies ist ein idealtypischer Zeitplan. Einzelne Arbeitsschritte können sich überlagern. Arbeiten Sie nach Ihren eigenen Bedürfnissen, nur bitte planen Sie ausreichend Korrekturzeit ein und lassen Sie die Arbeit unbedingt von anderen lesen! Gehäufte Rechtschreib- und Grammatikfehler beeinflussen Ihr Ergebnis negativ. Arbeitsschritt Woche vor der Anmeldung Erste Literaturrecherche Erste Sichtung des Materials Entwicklung der Fragestellung & Grobgliederung Exposé verfassen Vertiefte Literaturrecherche Auswertung des Materials Erste Version verfassen Erstfassung überarbeiten Korrekturlesen lassen Drucken/Binden = 4 Wochen (Zeitraum zwischen Zulassung und Anmeldung) Idealtypischer Zeitplan (vereinfachtes Schema) 3
4 Wie muss ich zitieren? Beim Zitieren sind unbedingt die Zitierrichtlinien des Lehrstuhls für Kultur- und Mediengeschichte einzuhalten. Diese finden Sie unter: Ihre Nichteinhaltung beeinflusst Ihr Ergebnis negativ. Wie viele Seiten soll meine Bachelorarbeit umfassen? Im Rahmen der Arbeit sollen Seiten geschrieben werden. Welche Verpflichtungen habe ich während der Bachelorarbeit? Um sich auch über die eigene Arbeit auszutauschen, ist es üblich, dass Sie das Kolloquium der Kulturund Mediengeschichte besuchen, um dort Ihre Arbeit vorzustellen und mit allen Teilnehmern Ihre Erfahrungen und Probleme diskutieren. Das Kolloquium findet einmal pro Semester statt, immer an einem Freitag- und Samstagnachmittag. Neben der Vorstellung von Abschlussarbeiten gibt es noch ein Thema, welches anhand eines Readers von allen Teilnehmern vorbereitet und dann in Kleingruppen diskutiert wird. Welche Fristen muss ich im Rahmen der Bachelorarbeit beachten? Anmeldung für Hok-Studierende: Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach der Zulassung zur Bachelorarbeit bei der Koordinationsstelle erfolgen. Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer beginnt mit Ausgabe des Themas (Termin wird aktenkundig beim Prüfungssekretariat/Koordinationsstelle = Datum und Unterschrift des letzten Gutachters (HoK) bzw. Eingang des Themas vom Erstgutachter (Geschichtsstudiengänge)) und beträgt ab diesem Zeitpunkt zwei Monate. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist gilt die Bachelorarbeit als nicht bestanden. 4
5 Kurz vor der Abgabe der Bachelorarbeit Was muss auf dem Deckblatt stehen? Das Deckblatt enthält das Thema der Arbeit. Dieses muss mit dem abgesprochenen und angemeldeten Thema übereinstimmen. Zudem wird die Universität, die Fachrichtung 3.4 Geschichte, der Lehrstuhl für Kultur- und Mediengeschichte, der eigene Name, Adresse, -Adresse, Matrikelnummer, Name des Erst- und Zweitgutachters sowie der Abgabetermin angegeben. Checkliste Bachelorarbeit o Rechtschreibung und Grammatikkorrektur von mind. drei kritischen Lesern o Sind die Angaben auf dem Deckblatt vollständig? o Sind alle Seiten nummeriert (außer der Anhang)? o Stimmt Inhaltsverzeichnis mit den Überschriften und Seitenangaben überein? o Befindet sich keine Überschrift am Ende eines Blattes? o Sind alle Abbildungen durchgehend nummeriert und beschriftet? o Stimmen die Abbildungsbezeichnungen mit dem Abbildungsverzeichnis überein? o Sind im Abbildungsverzeichnis alle Quellen angegeben? o Sind alle Aussagen belegt? o Sind alle Zitatnachweise vollständig und entsprechen den Zitierrichtlinien? o Wird bei der Wiederholung von Zitatnachweisen ab der zweiten Stelle mit Kurztitel gearbeitet? o Sind alle verwendeten Primär- und Sekundärquellen im Literatur-/Quellenverzeichnis aufgeführt? o Ist das Literaturverzeichnis einheitlich, fehlen keine Interpunktionszeichen? o Ist die Selbstständigkeitserklärung beigefügt? Wo und wie gebe ich meine fertige Bachelorarbeit ab? Die Bachelorarbeit wird in Form von drei gebundenen Exemplaren, bevorzugt als Klebebindung, (eines für das Prüfungsamt, eines für den Erstkorrektor und eines für den Zweitkorrektor) bis spätestens zum Abgabetermin PERSÖNLICH bei Prüfungssekretariat/Koordinationsstelle eingereicht. Am Besten sollte bei HoK, insbesondere in den Ferien, ein Abgabezeitpunkt abgesprochen werden. Das Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät hat nahezu das ganze Jahr geöffnet und die Arbeit darf auch außerhalb der Öffnungszeit abgegeben werden. Fällt der Abgabetermin auf einen Schließtag (Samstage, Sonn- und Feiertagen oder an Tagen, wenn die Ämter aus anderen Gründen offiziell geschlossen haben), verschiebt sich die Abgabe auf den nächsten Werktag. Jede Bachelorarbeit muss am Ende eine Selbstständigkeitserklärung enthalten, die darauf verweist, dass keine als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. 5
6 Nach der Abgabe der Bachelorarbeit Wie lange dauert es, bis meine Bachelorarbeit korrigiert ist? Erst- und Zeitgutachter korrigieren die Arbeit parallel und erarbeiten jeweils ein schriftliches Gutachten, wobei sie insgesamt sechs Wochen ab Abgabetermin dafür Zeit haben. Zu Verzögerungen kann es kommen, wenn ein Drittgutachter bestellt werden muss. Dies ist der Fall, wenn die vorgeschlagenen Noten um mehr als 2,0 abweichen oder einer der Gutachter die Arbeit mit nicht ausreichend bewertet. Wie berechnet sich die Note der Bachelorarbeit? Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus den beiden (drei) Teilnoten der Gutachter. Rechtliche Grundlagen für Bachelor-Arbeiten an der Universität des Saarlandes: Prüfungsordnung der Fakultät 3 (Philosophische Fakultät I Geschichts- und Kulturwissenschaften) und der Fakultät 4 (Philosophische Fakultät II Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften) der Universität des Saarlandes für Bachelor- und Master-Studiengänge. Vom 17. März 2011 (insbes. 19, 20) Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge (BMRPO) Vom 12. Mai 2010 (insbes. Artikel 21,22) 6
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