Das Nichtverbreitungsregime und die Humanitäre Völkerrechtlicher Kontext und der Weg zur Ächtung

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1 Das Nichtverbreitungsregime und die Humanitäre Initiative Völkerrechtlicher Kontext und der Weg zur Ächtung 1. Titel *** (zum Hintergrund, nicht prüfungsrelevant) 2. Völkerrecht Bilateral RUS/USA: Regional: Multilateral: START I, II, New START (START = Strategic Arms Reduction Treaty) Atomwaffenfreie Zonen (Antarktis (45 unterzeichnet /45 ratifiziert), Lateinamerika/Karibik (33/33), Südpazifik (13/13), 2+4-Vertrag (Berlin, DDR 6/5), Mongolei (1/1), Südostasien (10/10), Afrika (53(54)/32), Zentralasien (5/5) CTBT (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty) FMCT (Fissile Material Cut-Off Treaty) NPT (Nuclear Non-Proliferation Treaty) Nuclear-Weapon-Free Zones Nuclear weapons states Nuclear sharing Neither, but NPT START I + II, New START: Strategic Arms Reduction Treaty. START I 1982 von Reagan initiiert und 1991 von G Bush und Gorbatschow unterzeichnet, 1994 in Kraft bis 2009: Reduktion der Trägersysteme für strategische Atomwaffen (Interkontinentalraketen). START II: Abbau der strategischen Atomsprengköpfe. New-START: März 2010 Abkommen unterzeichnet von Obama und Medwedjew, 2011 ratifiziert: weitere Reduzierung auf je 1550 SAW bis 2020 und Trägersysteme auf 800 pro Seite begrenzen. Umfassender Kernwaffenteststoppvertrag (CTBT): verbietet Durchführung jeder Art von Kernwaffenexplosionen für zivile oder mil. Zwecke. Auch Beihilfe ist verboten. Überwachung: Organisation über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) - Aufbau Überwachungssystem, das alle Kernwaffenexplosionen weltweit registriert weltweite Messstationen zur Überwachung von Erderschütterungen, Radionukliden, Wasserschall und Infraschalll Messungen internationales Datenzentrum in Wien, über 250 Stationen Fissile Material Cut-off Treaty (FMCT): verbietet die Produktion von spaltbarem Material für Nuklearwaffen NPT/Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag/Atomwaffensperrvertrag: verbietet AW und Technologie weiterzugeben > Verbreitung verhindern. 1

2 Doch von diesen drei Vertragswerken ist nur eines in Kraft! CTBT: 184 Staaten haben Vertrag unterzeichnet, 162 ratifiziert. Trotzdem ist der Vertrag nicht in Kraft. Annex 2 regelt, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn 44 bestimmte Staaten den Vertrag ratifiziert haben = die Staaten, die seit 1995 über Kerntechnologie verfügen. 41 haben inzwischen unterzeichnet, 36 ratifiziert. ( ). Unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben den Vertrag folgende Staaten: Ägypten, China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und USA (US-Senat hat 1999 die Ratifikation abgelehnt). FMCT: steckt noch in Kinderschuhen, wurde noch nicht verhandelt. Problem: Veto *** (ab hier: prüfungsrelevant) 3. Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT)/Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV)/Atomwaffensperrvertrag Unterzeichnet: 1. Juli In Kraft: 5. März 1970 (Bedingung: Unterzeichnung durch USA, Sowjetunion, UK und 40 anderen Unterzeichnerstaaten) Drei Säulen: I Nichtverbreitung II Abrüstung III Zivile Nutzung Der Atomwaffensperrvertrag 1) Vertragsstaaten verpflichtet, keine Atomwaffen und keine Technologie, kein Wissen zur Produktion von Atomwaffen weiter zu verbreiten. 2) Die Atomwaffenstaaten sind zur vollständigen nuklearen Abrüstung verpflichtet. 3) Unter den Vertragsstaaten soll die zivile Nutzung der Kernenergie gefördert werden. Friedliche Nutzung 4. Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT)/Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV)/Atomwaffensperrvertrag 190 Staaten haben ihn unterzeichnet und ratifiziert, damit eines der universellsten internationalen Vertragswerke: stark. Unter diesen Staaten: 5 offizielle Atommächte Russland (RUS), USA, Frankreich (F), Volksrepublik China (VRC), Großbritannien (GB) = P5 (die permanenten 5 Mitglieder des Sicherheitsrates des Vereinten Nationen mit exklusivem Vetorecht). Nicht dabei sind die vier Atomwaffenstaaten Pakistan, Indien, Nordkorea, Israel, ferner Südsudan. Knackpunkt: diskriminierender Vertrag. Er räumt bestimmten Staaten, den P5, Privileg ein, nämlich dass sie Atomwaffen besitzen dürfen (rechtens ist). Die anderen Staaten verzichten in den ersten drei Artikeln (da geht s um Nichtverbreitung) freiwillig auf dieses Privileg. Wie kriegt man das hin? Doppelter Deal: 1. Deal: Artikel VI: Atomwaffenstaaten (AWS) verpflichten sich im Gegenzug zum Kernwaffenverzicht der anderen, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen [ ] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer Kontrolle. = Verpflichtung zur vollständigen Abrüstung der AWS (einziger multilateraler Vertrag mit dieser Verpflichtung) 2

3 2. Deal: Artikel IV: jedem Mitgliedsstaat steht das unveräußerliche Recht auf zivile Nutzung zu und alle verpflichten sich den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Info(s...) zu erleichtern. die Abrüstungsverpflichtung wurde nie eingehalten Wir haben also immer noch kein funktionierendes Abrüstungsregime Atomwaffen sind nicht geächtet, im Gegenteil, die Atomwaffenstaaten haben mit dem NPT ihren Status gesichert 5. Einhaltung NVV durch Deutschland: a) Nukleare Teilhabe ist problematisch - im Rahmen der so genannten Nuklearen Teilhabe der NATO (außerdem Belgien (BEL), Italien (IT), Niederlande (NL), Türkei (TUR)) - technische Dimension: es lagern derzeit ca. 20 Atomwaffen in Deutschland, im Fliegerhorst Büchel - Bereitstellung von Bundeswehrpiloten des Jagdbombengeschwaders 33 der Luftwaffe und Trägersystemen zum Atomwaffeneinsatz (Tornado-Kampfflugzeuge) und regelmäßige Einsatzübungen - politische Dimension: Mitgliedschaft in der Nuclear Planning Group der NATO, wo die Nuklearpolitik des Bündnisses ausgearbeitet und umgesetzt wird; Einflussnahme auf Nuklearstrategie, Nuklearwaffenstationierung und Nuklearwaffeneinsatzplanung innerhalb der NATO. - USA haben ein Modernisierungsprogramm, betrifft vor allem die in Europa stationierten B-61-Bomben. *** (zum Hintergrund, nicht prüfungsrelevant) So genannte TAW = taktische Atomwaffe / SSAW = substrategische Atomwaffe (SAW = große Sprengkraft, für ganze Städte, TAW = taktische Atomwaffen/SSAW = substrategische Atomwaffen sind so genannte nukleare Gefechtsfeldwaffen). B-61 = die letzte verbleibende TAW im amerikanischen AW-Arsenal, weltweit heute noch ca. 1000, 480 in Europa, ca. 20 in D. (bis 2005 noch weitere 308, in Ramstein, Büchel, Nörvenich und Memmingen). Von B61 gibt es 11 Modifikationen, die aber alle äußerlich sehr ähnlich sind. Zwischen 10 Kilotonnen und 340 Kilotonnen TNT Sprengkraft (TNT = Trinitrotoluol = Sprengstoffart) je nach Modell. Vgl.: stärkste konventionelle Waffe der US Streitkräfte erreicht 11 Tonnen TNT. Die Atombombe, die über Hiroshima abgeworfen wurde, hatte Tonnen TNT. Strategische Atomwaffen (SAW) haben mehrere hundert Kilotonnen, bis 1,2 Megatonnen TNT Sprengkraft. Die B61-12 soll schrittweise die anderen Modifikationen der B61 mit Ausnahme von Mod. 11 ersetzen und von allen nuklearen Trägerflugzeugen der USAF und der NATO- Verbündeten eingesetzt werden können. Die Kosten für das B61 Mod. 12 Programm wurden im Jahr 2012 mit 6 Milliarden USD angegeben. Einsatzmöglichkeiten sollen erhöht werden durch gezieltere Eingrenzung der Sprengkraft auf 50 Kilotonnen TNT *** (ab hier: prüfungsrelevant) Nukleare Teilhabe, in deren Rahmen Atomwaffen der USA in europäischen NATO-Ländern, einschließlich Deutschland stationiert sind = Verstoß gegen das Verbot des Vertrages, diese 3

4 Waffen an Nichtatomwaffenstaaten weiterzugeben. Lässt sich streiten, ob Stationierung weitergeben ist, auf jeden Fall diffiziler Fall. Es gibt aber kein Gerichtsurteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) hierüber. Wo kein Kläger, da kein Verstoß. Nur Staaten können klagen und IGH wird nur aktiv, wenn beide Staaten sich seiner Rechtsprechung unterwerfen. 6. Überprüfungskonferenzen (ÜK) Immer wieder Trouble bei den sogenannten Überprüfungskonferenzen (4 Wochen), die alle 5 Jahre in New York stattfinden. Für Überprüfung von Verträgen gibt es traditionell zwei Mechanismen: - Organisation (IAEA, Inspektionen) - regelmäßige Überprüfungstreffen der Staaten, wo sie rapportieren, nach festgelegten Verfahren und Berichtspflichten (Überprüfungskonferenzen) Zwischen den Überprüfungskonferenzen finden 3 Vorbereitungskonferenzen statt ***(Hintergrund: nicht prüfungsrelevant) Vielzahl regionaler und interessengeleiteter Zusammenschlüsse, z.b.: Non-Aligned Movement (NAM), 120 Mitglieder; blockfreie Staaten New Agenda Coalition (NAC), 6 Mitglieder, u.a. Südafrika, Neuseeland, Ägypten; setzen sich für eine Nuklearwaffenkonvention ein Non-Proliferation and Disarmament Initiative (NPDI), 11 Unterzeichner (u.a. Deutschland, Australien); Stärkung des NPT, mehr Transparenz Humanitarian Initiative, ab 2010, 159 Mitglieder ***(ab hier: prüfungsrelevant) ÜK 2010: Beispiel für eine erfolgreiche Konferenz Schock nach der gescheiterten Konferenz in 2005 Gemeinsam beschlossener Aktionsplan (64 konkrete Punkte), insbesondere Ziel Massenvernichtungswaffenfreier Naher und Mittlerer Osten (MVWF N + M Osten) und Konferenz als großer Erfolg (vor allem von Ägypten) gefeiert Aufnahme einer humanitäre Konsequenzen -Klausel ins Abschlussdokument Umgesetzt wurde jedoch kaum etwas von den Punkten des Aktionsplans, vor allem Scheitern der Konferenz zu MVWF Zone N + M Osten sorgte für Frustration ÜK 2015: 191 Staaten nehmen teil (erstmals auch Israel als Beobachter!), außerdem zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen akkreditiert (v.a. aus Japan) Themen: MVWF Zone N+M Osten, Nordkorea (bei Opening Statements), kaum thematisiert wurde der Bruch mit dem Budapester Memorandum (Ukraine) oder die Klage der Marshall Islands (Opfer der Wasserstoffbombentests der USA in der 1950er Jahren; die Klage richtet sich gegen alle 9 Atomwaffenstaaten) Scheitern: trotz des Iran-Deals scheiterte die Konferenz. MVWF Zone N+M Osten und Humanitarian Pledge waren die Gründe. 4

5 Zunehmende Polarisierung, Lack of Progress (mangelhafte Erfüllung der Artikel VI- Verpflichtungen kein Abschlussdokument 7. Verbotsvertrag /Atomwaffenkonvention - Inhalt: ein solcher Vertrag würde Atomwaffen (AW) verbieten (Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Handel, Einsatz) nicht nur die Verbreitung - Andere Beispiele: es gibt bereits Konventionen, die bestimmte Waffengruppen verbieten: Biowaffenkonvention, Chemiewaffenkonvention, Landminenkonvention und Streubombenkonvention. - Grund: weil die Auswirkungen dieser Waffen so verheerend wären (Massenvernichtungswaffen) oder mit dem Internationalen Humanitären Völkerrecht nicht vereinbar wären (regelt u.a. den Einsatz von Waffen/Gewalt im Krieg. Es gilt Nicht-Kombattanten/Zivilisten zu schonen und Verhältnismäßigkeit zu wahren > deshalb sind Landminen und Streumunition verboten) - Ein Atomwaffenverbot würde eine Lücke im Völkerrecht füllen, denn AW sind die einzigen Massenvernichtungswaffe (MVW), die noch nicht verboten sind und das obwohl es sich um die MVW mit der größten Zerstörungskraft handelt und die auch die größte Bedrohung für den Planeten darstellen. - Bisher wurde noch kein solcher Vertrag für Atomwaffen verhandelt. Aber: seit 1995 fordern NGOs eine Atomwaffenkonvention, seit 2008 UN Generalsekretär, Ban Ki Moon - Damit ist aber bisher nichts passiert und es ist auch nicht zu erwarten, dass innerhalb des zuständigen UN-Gremiums etwas passiert. Abrüstungsorgan Conference on Disarmament: gibt es Vetorecht. Wie CTBT und FMCT zeigen, herrscht seit langem selbst bei politisch weniger sensiblen Verträgen eine Blockade und man kann nicht davon ausgehen, dass die Erfolge, die dort in Bezug auf Bio- und Chemiewaffen erreicht wurden, für Atomwaffen wiederholt werden können. Fortschritt versus Universalität 8. Beispiel Landminen und Streumunition - Problem nicht neu: Dieses Problem ist nicht neu: auch bei Landminen und Streumunition ging es innerhalb der UN und der Conference on Disarmament nicht voran Zivilgesellschaft hat sich mit wohlgesonnenen Staaten und außerhalb der Vereinten Nationen und der Conference on Disarmament einen Vertrag ausgehandelt) - Nachteile: keine Universalität und Besitzerstaaten nicht beteiligt versus Vorteile: geographisch weitreichend, naming and shaming, Völkergewohnheitsrecht 9. Humanitäre Initiative und ICAN International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN) 424 Partner in 95 Ländern ICAN Deutschland Derzeit keine Angestellten, Projektkooperationen, Campus-Projekt Entwicklung humanitäre Initiative Oslo Staaten 5

6 Mexiko Staaten Wien Staaten 10. Humanitarian Pledge Humanitarian Pledge Ehemals Austrian Pledge, da initiiert von der österreichischen Regierung Wurde auf der Humanitarian Conference in Wien (Dez 2014) präsentiert (zur Zeit Zeitpunkt 127 Unterzeichnerstaaten) = Erklärung, Verhandlungen zum Verbot von Atomwaffen anzustreben Verschiedene Modelle: - Genfer Abrüstungskonferenz (Bio-, Chemiewaffenabkommen) - Landminen und Streumunitionskampagne (Coalition of the Willing, ohne Besitzerstaaten) - United Nations (UN) Generalversammlung 11. Ausblick Man hat sich dafür entschieden, eine Resolution in die UN Generalversammlung einzureichen, wo per Mehrheit über den Beginn von Verhandlungen entschieden werden sollte Hierzu wurde 2016 eine Arbeitsgruppe in den Vereinten Nationen eingerichtet, die im Februar, Mai und August tagte. Die Atomwaffenstaaten haben die Arbeitsgruppe geschlossen boykottiert, ihre Alliierten (hauptsächlich NATO-Staaten) haben innerhalb der Arbeitsgruppe versucht, das Verbot zu verhindern. Nachdem Australien (als US- Verbündeter) einen Kompromiss kurz vor Abschluss der Verhandlungen aufgekündigt hatte, überstimmte die Mehrheit der atomwaffenfreien Staaten (überwiegend aus dem globalen Süden) erstmals in einer solch zentralen sicherheitspolitischen Frage die Minderheit der mit den Atomwaffenstaaten alliierten Staaten (überwiegend Industriestaaten des globalen Nordens). Österreich, Irland, Mexiko, Brasilien, Südafrika und Nigeria brachten daraufhin in die Generalversammlung der United Nations (UN-GV) eine entsprechende Resolution ein, die einen Verhandlungsbeginn im Frühjahr 2017 vorsieht. Am 28. Oktober 2016 wurde diese Resolution vom maßgeblichen Ersten Ausschuss der UN-GV mit überwältigender Mehrheit angenommen. Am Abend des 23. Dezember 2016 beschloss die UN-GV mit einer Mehrheit von 113 Stimmen (zahlreiche Staaten waren wegen der Feiertage nicht mehr anwesend) die Resolution zu Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot in Staaten stimmten gegen die Resolution (einschließlich Deutschland), 13 Staaten enthielten sich der Stimme. Ausblick: Verhandlungsbeginn am 27. März Bis zum 7. Juli 2017 soll nach derzeitigem Stand (Januar 2017) ein Vertrag zur internationalen Ächtung verhandelt sein. 6

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