Deutschland-Stipendium Ausschreibung für das Programmjahr 2017/18
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- Otto Schmidt
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1 Deutschland-Stipendium Ausschreibung für das Programmjahr 2017/18 Im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms werden an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft (HsKA) zum Wintersemester 2017/ Stipendien ausgeschrieben (vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Stipendienvergabe zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel). Damit sollen begabte Studierende gefördert werden, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus Mitteln privater Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen etc.) finanziert. Bewerbungsberechtigt sind alle Studierenden, die an der HsKA immatrikuliert sind und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen sind der Satzung zu entnehmen), sowie StudienbewerberInnen, die zum Wintersemester 2017/18 oder Sommersemester 2018 ein Studium an der Hochschule Karlsruhe aufnehmen möchten. Bewerbungen von Studierenden, die durch ein Unternehmen bereits finanziell gefördert werden (z.b. im Rahmen von Studium Plus, Verbundstudium etc.), können leider nicht berücksichtigt werden. Die Stipendien werden auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (StipG) sowie der Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien an der HsKA vergeben. Zentrales Vergabekriterium ist die hervorragende Leistung und Begabung. Diese kann wie folgt nachgewiesen werden: für StudienbewerberInnen durch o die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder o die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt; für bereits immatrikulierte Studierende durch o die bisher erbrachten Studienleistungen, für Studierende eines Master-Studiengangs auch durch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums. Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers werden als Hilfskriterien berücksichtigt: 1. ein unvergütetes und zum Zeitpunkt der Bewerbung laufendes gesellschaftliches und/oder Hochschul-Engagement (Erfolge sowie Auszeichnungen und Preise im laufenden Studienjahr; Fachschaft; Gremien; Projekte, Tutorentätigkeit solange nicht als Studien-/Prüfungsleistungen angerechnet; Parteien; Vereine und Verbände u.a.) 2. persönliche Umstände (soziale, familiäre Umstände; Erziehung als alleinerziehender Elternteil; Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger; Migrationshintergrund)
2 Pro gesellschaftlichem und/oder Hochschul-Engagement erhalten die Bewerber 1 Punkt. Pro persönlichem Umstand erhalten die Bewerber 2 Punkte. Jeder erhaltene Punkt entspricht 0,1 Notenpunkten. Maximal können 5 Punkte vergeben werden. Die Hilfskriterien können so die Durchschnittsnote der Bewerber um maximal 0,5 Notenpunkte anheben. Bewerbungen sind voraussichtlich am dem 01. Mai 2017 möglich. Das Online-Bewerbungsportal finden Sie hier. Falls Sie nicht automatisch weitergeleitet werden, kopieren Sie bitte folgenden Link in Ihren Browser: Erforderliche einzugebende Daten und Anlagen sind: 1. persönliche Daten zur Registrierung (Online-Bewerbungsformular), 2. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten (darin sollten Sie darlegen, warum Sie mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden sollten, wo Ihre Studienschwerpunkte und beruflichen Interessen liegen ggf. mit Angaben zu Ihrem geplanten oder bereits absolvierten praktischen Studiensemester, welche Zukunftspläne Sie haben sowie falls zutreffend auf die oben genannten Hilfskriterien eingehen), 3. ein tabellarischer Lebenslauf, 4. das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem, 5. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei bereits immatrikulierten Studierenden, 6. aktuelles Notenblatt bei bereits immatrikulierten Studierenden, 7. ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium an der HsKA berechtigt, 8. von Bewerbern um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang, 9. sofern in der Bewerbung angegeben: Nachweise über gesellschaftliches und/oder Hochschul-Engagement 10. sofern in der Bewerbung angegeben: Nachweise über persönliche Umstände Die Anlagen 2 bis 10 sind in der Regel online als PDF hochzuladen. Die unter 1. (Bewerbungsformular) eingegebenen Daten sind auszudrucken und unterschrieben einzureichen bei Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Center of Competence Herrn Clint Bollmann Moltkestraße Karlsruhe Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich.
3 Ist die elektronische Antragstellung bzw. das Einscannen und Hochladen der Anlagen nicht möglich, kann die Bewerbung ausnahmsweise schriftlich erfolgen bzw. können die Anlagen in Papierform eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2017 (es gilt der Zeitpunkt der Abgabe des ausgedruckten Bewerbungsformulars, der Poststempel oder der Einwurf in den CC-Postkasten, Büro F 312). Die Stipendien werden in der Regel für 12 Kalendermonate, beginnend zum Wintersemester vergeben. Eine erneute Bewerbung ist möglich solange die Bewerbungsvoraussetzungen gegeben sind. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden. Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass der Stipendiat oder die Stipendiatin an der HsKA immatrikuliert ist. Wechselt der Studierende während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt. Die Auszahlung des Stipendiums wird auch während eines Auslandsemesters (Studiensemester, Praxissemester oder Abschlussarbeit) gezahlt. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Eine Förderung durch das Deutschlandstipendium ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß 1 Abs. 3 o- der 4 Abs. 1 S. 1 des StipG vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.
4 Die 128 Stipendien für das Programmjahr 2017/18 verteilen sich entsprechend der Studierendenzahlen wie folgt auf die Studienrichtungen an der HsKA: AB Fakultät für Architektur und Bauwesen 21 Stipendien ART Architektur 4 Stipendien BIW Bauingenieurwesen 7 Stipendien BIT Bauingenieurwesen trinational 1 Stipendium BMB/BMB Baumanagement und Baubetrieb 7 Stipendien ISE Infrastructure Engineering 2 Stipendien EIT Fakultät für Elektro- und Informationstechnik 20 Stipendien EAT Elektrotechnik Automatisierungstechnik 5 Stipendien EEE Elektrotechnik Erneuerbare Energien 4,5 Stipendien EIF Elektrotechnik Informationstechnik 4 Stipendien EST Elektrotechnik Sensorsystemtechnik 4,5 Stipendien SST Sensor Systems Technology (nur Master) 2 Stipendien Die Studierenden des Master Elektro- und Informationstechnik sind entsprechend Ihres Schwerpunktes aufgeteilt. IWI Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik 21 Stipendien IBN International Business Networks 1 Stipendium INF Informatik 8 Stipendien MKI Medien- und Kommunikationsinformatik 2 Stipendien WII Wirtschaftsinformatik 10 Stipendien IMM Fakultät für Informationsmanagement und Medien 13 Stipendien GUN Geodäsie und Navigation 1 Stipendium GIM/GMC Geoinformationsmanagement/Geomatics 4 Stipendien KMM Kommunikation und Medienmanagement 5 Stipendien KMT KulturMediaTechnologie 1 Stipendium
5 VSM Verkehrssystemmanagement 2 Stipendien MMT Fakultät für Maschinenbau und Mechatronik 25 Stipendien FZT/EMF Fahrzeugtechnologie/ Effiziente Mobilität 6 Stipendien MAB Maschinenbau 12 Stipendien MEC/MMSM Mechatronik 7 Stipendien W Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 28 Stipendien IMT International Management 11 Stipendien TRI Global Studies (Tricontinental Master) 1 Stipendium TEEM Technologie-Entrepreneurship Master 1 Stipendium WIN Wirtschaftsingenieurwesen 15 Stipendien
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