An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

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1 An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Änderungen zur Psychotherapie zum 1. April 2017 sowie Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Terminvergabe über die Terminservicestellen Was gibt s Neues? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Struktur der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung wird zum 1. April 2017 grundlegend reformiert. Warum gibt es Änderungen? Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen, mit einer Änderung der Psychotherapie-Richtlinie Patienten zeitnah einen niederschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu bieten und das Angebot flexibler zu gestalten. Es sind psychotherapeutische Sprechstunden einzuführen und Akutbehandlungen zu ermöglichen. Gleichzeitig ist das Antrags- und Gutachterverfahren zu vereinfachen. Zudem sollen ab 1. April 2017 psychotherapeutische Termine auch über die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Terminservicestellen vermittelt werden. Es handelt sich dabei wie bei der Einführung der Terminservicestelle für fachärztliche Termine auch um eine politisch motivierte Entscheidung, bei der es nicht um medizinischen oder psychotherapeutischen Sachverstand geht. Deshalb sehen wir auch diese Entscheidung außerordentlich kritisch, sind jedoch verpflichtet, sie mit Ihrer Unterstützung umzusetzen. Die Änderung der PT-Richtlinie hingegen ist aus unserer Sicht sinnvoll. Ihre Arbeit bekommt durch die Änderungen in der ambulanten Versorgung einen anderen Stellenwert und das ist gut so. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am ist eine entsprechende Änderung der PT-Richtlinie mit Wirkung zum in Kraft getreten. Die infolge dessen ebenfalls zu ändernde Psychotherapie- Vereinbarung ist zwischenzeitlich unterschrieben. Auch wenn wichtige Regelungen wie zum Beispiel die erforderlichen Änderungen des EBM noch nicht beschlossen sind, ist es uns wichtig, Sie bereits jetzt über die kommenden Veränderungen zu informieren. Mitgliederservice info.line Tel Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l Frankfurt Postfach l Frankfurt Seite 1 von 7

2 Die neuen Regelungen gelten für alle Ärzte und Psychotherapeuten, die Psychotherapien anbieten. Große Verwirrung Sprechstunde, Psychotherapeutische Sprechstunde, telefonische Erreichbarkeit Was ist was? Sprechstunden Laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä, 17) sind Sprechstunden entsprechend dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung festzulegen und auf einem Praxisschild bekannt zu geben; bei einem vollen Versorgungsauftrag sind mindestens 20 Stunden pro Woche anzubieten an diesen Vorgaben ändert sich nichts. Neue Leistung im EBM die Psychotherapeutische Sprechstunde Die neue Leistung Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob und wie eine Weiterbehandlung erfolgen soll; es wird hierzu eine neue Gebührenordnungsposition in den EBM aufgenommen. Sie soll mind. 25 Minuten dauern und ist im Krankheitsfall max. 6x berechnungsfähig. Hierzu ist vorgegeben, dass diese Leistung im Umfang von mind. 100 Minuten pro Woche anzubieten ist. Bitte planen Sie für die Zeit ab 1. April 2017 entsprechende Zeiten in Ihrer Praxisorganisation ein. Gegenüber der KVH ist Ihrerseits hierzu mitzuteilen, ob Sie die neue Leistung in Form einer offenen Sprechzeit oder geschlossen nur nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Es ist vorgesehen, dass Sie die Angabe selbst auf unserer Homepage eintragen und/oder ändern können (Details siehe unter dem Punkt Die telefonische Erreichbarkeit ). Die telefonische Erreichbarkeit Die PT-Richtlinie sieht zusätzlich vor, dass eine persönliche, telefonische Erreichbarkeit zur Terminkoordination zu definierten Zeiten von allen Therapeutinnen und Therapeuten zu gewährleisten ist. Die telefonische Erreichbarkeit kann auch durch das Praxispersonal sichergestellt werden. Ebenfalls ist es möglich, für die telefonische Erreichbarkeit zur Terminkoordination eine Mobil-Telefonnummer anzugeben. Damit die Kassenärztliche Vereinigung Hessen die Erreichbarkeitszeiten auf der Homepage in der Arztsuche den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen und veröffentlichen kann, benötigen wir von Ihnen die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit Ihrer Praxis. Seite 2 von 7

3 Bei einem vollen Versorgungsauftrag muss eine persönliche, telefonische Erreichbarkeit durch die Therapeutin oder den Therapeuten oder das Praxispersonal von insgesamt 200 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten sichergestellt sein. Entsprechend gelten 100 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten bei einem hälftigen Versorgungsauftrag. Um die Aktualität der Zeitangaben sicherzustellen, haben Sie schnell und einfach die Möglichkeit, uns Ihre telefonischen Erreichbarkeitszeiten zur Terminkoordination sowie die Angabe der Durchführungsart für die Psychotherapeutischen Sprechstunden ( offen oder geschlossen nach Terminvereinbarung) direkt online mit folgenden Schritten mitzuteilen oder abzuändern: Suchen Sie die Homepage der KV Hessen für die Arztsuche auf: Suchen Sie mit Hilfe der Arztsuche Ihre eigenen Daten. Lassen Sie sich danach die Karteikarte anzeigen und klicken Sie auf "Service für Mitglieder der KV Hessen: Korrektur der eigenen Angaben". Geben Sie auf der darauffolgenden Seite Ihre Anmeldedaten aus dem Mitglieder-Bereich/SafeNet-Portal ein. Anschließend erhalten Sie ein Online-Formular, in dem Sie eine Neuerfassung / Änderung Ihrer Daten veranlassen können. Bitte beachten Sie: Die Möglichkeit zur Meldung Ihrer telefonischen Erreichbarkeit ist auf diesem Weg ab dem 1. April für Sie möglich! Und da war doch noch Die Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Terminservicestellen Infolge des Inkrafttretens der Psychotherapie-Richtlinie ist nun auch die Terminvermittlung zum Psychotherapeuten über die Terminservicestellen (TSS) von den Kassenärztlichen Vereinigungen vorzunehmen. Ähnlich wie bei der Vermittlung von Facharztterminen, können Patienten bei der KVH anrufen und nach der Vermittlung eines Termins beim Psychotherapeuten fragen. Für die Vermittlung eines psychotherapeutischen Termins über die TSS ist keine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode notwendig. Welche Termine müssen durch die gesetzliche Verpflichtung vermittelt werden? Durch die Terminservicestelle der KV Hessen werden Termine für ein Erstgespräch der Psychotherapeutischen Sprechstunde vermittelt. Seite 3 von 7

4 Um diesen Nachfragen als gesetzliche Aufgabe nachkommen zu können, benötigt die KVH von Ihnen die aktive Meldung freier Termine, die von der TSS an anrufende Patienten vermittelt werden können. Sobald ein Termin vermittelt wurde, erhalten Sie hierzu eine Mitteilung durch die TSS. Freie Termine an die TSS melden so geht s! Sie können Ihre freien Termine für die Terminservicestelle (TSS) online an die KVH übermitteln. Nutzen Sie einfach unser neues Onlineportal eterminservice! Wie genau dies funktioniert und was Ihnen dieses Portal alles an praktischen und individuellen Eingabemöglichkeiten bietet, erfahren Sie in unserem Handout, welches Sie zum Download auf der Homepage der KV Hessen erhalten. Ab sofort ist das Onlineportal zur Eintragung freigeschaltet. Bitte tragen Sie vor dem Ihre Termine ein, die über die TSS vermittelt werden können. Die Terminservicestelle muss ab nach dem gesetzlichen Auftrag psychotherapeutische Termine vermitteln. Bitte melden Sie uns 2 Termine à 50 Minuten pro Woche. Wird ein Termin für einen Patienten durch die Terminservicestelle vermittelt, werden wir Sie rechtzeitig per Fax informieren. Vermittlung von Terminen für eine Akutbehandlung? Die gesetzliche Verpflichtung umfasst grundsätzlich auch die Vermittlung von Terminen für eine Akutbehandlung. Voraussetzung hierfür ist eine bereits stattgefundene Psychotherapeutische Sprechstunde und eine durch den Therapeuten ausgestellte Behandlungsempfehlung zur Akutbehandlung. Meldung freier Termine für Akutbehandlung nicht erforderlich! Für eine Akutbehandlung erachten wir es derzeit als nicht notwendig, dass Sie uns hierfür freie Termine an die TSS melden. Ergibt sich in der PT- Sprechstunde die Notwendigkeit einer anschließenden Akutbehandlung, ist es aus unserer Sicht zielführend, wenn der Therapeut selbst die weitere Behandlung steuert. Werden dennoch Patienten wegen einer Akutbehandlung an die TSS verwiesen, so wird die TSS aktiv Kontakt mit einzelnen Therapeuten zwecks Terminabstimmung aufnehmen. Wann werden Termine wieder frei gegeben? Sofern wir die von Ihnen gemeldeten Termine fünf Werktage vor Ablauf des Termins nicht vermittelt haben, stehen Ihnen diese wieder automatisch zur freien Planung zur Verfügung. Seite 4 von 7

5 Bitte planen Sie die notwendigen Freiräume für die zu vermittelnden Termine der Terminservicestelle in Ihrer Praxisorganisation ein. Welche neuen Leistungen und Änderungen gibt es sonst noch? Neu: Die psychotherapeutische Akutbehandlung Die psychotherapeutische Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen und zudem Patientinnen und Patienten so stabilisieren, dass sie auf weitere Maßnahmen vorbereitet sind. Die psychotherapeutische Akutbehandlung dauert mindestens 25 Minuten und ist als Einzeltherapie durchzuführen (max. 24x im Krankheitsfall). Die Akutbehandlung ist gegenüber der Krankenkasse nur anzeigepflichtig. Weitere Änderungen Eine Vielzahl weiterer Änderungen ist vorgesehen. So wird beispielsweise die Probatorik verpflichtend, bei den Kurz- und Langzeittherapien ändern sich die Kontingente und das Anzeige- und Gutachterverfahren, es gibt eine Rezidivprophylaxe, Kombinationen aus Einzel- und Gruppentherapien werden möglich. Und wie sieht die Vergütung und Leistungsbeschreibung aus? Die Änderungen im EBM sind derzeit noch nicht vom Bewertungsausschuss beschlossen. Somit ist es heute noch völlig unklar, wie hoch insbesondere die Vergütung der neuen Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung ist. Es wird damit gerechnet, dass eine Beschlussfassung erst Ende März 2017 erfolgt. Folgendes lässt sich bereits aus der PT-Richtlinie und der PT-Vereinbarung für den Bereich des EBM schließen: Mit der Psychotherapeutischen Sprechstunde zur frühzeitigen, diagnostischen Abklärung, der Akutbehandlung und der Rezidivprophylaxe gibt es neue Behandlungsoptionen. Das Antrags- und Gutachterverfahren wird vereinfacht. Für Langzeit- und Kurzzeittherapien gibt es jeweils nur noch zwei Sitzungskontingente. Vor jeder Langzeit- oder Kurzzeittherapie finden mindestens zwei probatorische Sitzungen statt. Die Zahl der Teilnehmer von Gruppentherapien wurde einheitlich auf drei bis neun festgelegt; Einzel- und Gruppensitzungen können ohne Mitteilung an die Krankenkasse getauscht werden, sofern sich das überwiegend durchgeführte Setting nicht ändert. Seite 5 von 7

6 Änderung Formulare / Formblätter Es gibt umfangreiche Änderungen der PT-Formulare ab Ausfüllhilfen stehen bei uns auf der Homepage zur Verfügung. PTV 1: Antrag des Patienten auf Psychotherapie PTV 2: Angaben des Therapeuten zum Antrag des Patienten Künftig kann neben einer Einzel- und Gruppentherapie auch eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie beantragt werden. PTV 3: Leitfaden zur Erstellung des Berichts an den Gutachter Künftig entfällt das Formblatt PT 3 für psychodynamische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen. Die spezifischen Inhalte wurden in einem überarbeiteten Leitfaden zur Erstellung des Berichts an den Gutachter aufgenommen (PTV 3). PTV 6, PTV 7 und PTV 9: Mitteilungen zur Leistungspflicht der Krankenkassen Diese Formulare entfallen und werden durch formlose Mitteilungen der Krankenkassen ersetzt. PTV 8: Briefumschlag zur Versendung der Unterlagen an den Gutachter Künftig gibt es nur noch einen Umschlag für den Bericht an den Gutachter, die farbigen Umschläge (gelb für VT und rot für TP/AP) entfallen. PTV 10: Allgemeine Patienteninformation Der Therapeut händigt dem Patienten während der Psychotherapeutischen Sprechstunde das Infoblatt aus. PTV 11: Individuelle Patienteninformation Am Ende der Psychotherapeutischen Sprechstunde erhält der Patient eine individuelle Patienteninformation, die über das Ergebnis des Erstgesprächs informiert und weitere Handlungsempfehlungen enthält. PTV 12: Anzeigen einer Akutbehandlung Eine Akutbehandlung kann ohne Antrag, nur mit einer Anzeige gegenüber der Krankenkasse, zeitnah begonnen werden. Als besonderen Service werden Ihnen alle geänderten Formulare automatisch als Starterpaket zugeschickt. Die voraussichtliche Auslieferung der Formulare wird ab der 12. KW stattfinden. Sollten Ihnen die ausgelieferten Formulare nicht ausreichen, können Sie diese gerne nachbestellen. Selbstverständlich informieren wir Sie in bekannter Weise über unsere Homepage ( sobald die Formulare über die Firma Rieco (nach)bestellt werden können. Seite 6 von 7

7 Bitte beachten Sie: Bei einer Bestellung der alten Formulare, welche bis gültig sind, bitten wir Sie diese in begrenzter Anzahl zu beziehen. Viel Neues Homepage der KV Hessen bietet alle Informationen! Wir unterstützen Sie über dieses Rundschreiben hinaus gerne mit weiteren Informationen zur Psychotherapeutischen-Reform: rechtliche Grundlagen, Praxisinformationen, Anleitungen zum Umgang mit Terminmeldungen und vielen weiteren wertvollen Hilfestellungen. Diese finden Sie auf unserer Homepage ( in der Rubrik Für unsere Mitglieder unter den Punkten Unternehmen Praxis und dort Psychotherapie-Reform. Sie haben Fragen? Unsere BeratungsCenter und die info.line der KV Hessen helfen gerne weiter! Mit freundlichen kollegialen Grüßen Frank Dastych Dr. Eckhard Starke Michael Ruh Vorstandsvorsitzender Stellv. Vorstandsvorsitzender Vorstandsreferent Sprechende Medizin/Psychotherapie Seite 7 von 7

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