Schutz für technische Erfindungen
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- Maike Abel
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Handwerkskammer Chemnitz Schutz für technische Erfindungen Teil I: Verfahren: Patente, Gebrauchsmuster Teil II: Information + elektronische Dienste Evelyn Benke
2 DPMA - Allgemeines Rechtsform: Gründung: Auftrag: Bundesoberbehörde, dem Bundesministerium der Justiz unmittelbar nachgeordnet 1877 als Kaiserliches Patentamt in Berlin Erteilung und Verwaltung gewerblicher Schutzrechte, Information der Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften 2
3 DPMA - Aufgaben Annahme von Schutzrechtsanmeldungen Prüfung der Schutzrechte (formal/substantiell) Erteilung / Eintragung / Verwaltung der Schutzrechte Information + Publikation 3
4 Standorte Berlin Jena München 4
5 Standort München Zweibrückenstraße Hauptsitz Verwaltung Patente Information Cincinnatistraße Marken Gebrauchsmuster Schwere-Reiter-Straße Grillparzerstraße Patente 5
6 Standort Jena Goethestraße Markenprüfung Markenverwaltung Geschmacksmusterstelle Verwaltung Information der Öffentlichkeit Auskunftsstelle 6
7 Standort Berlin Technisches Informationszentrum Berlin Information der Öffentlichkeit Auskunftsstelle/ Recherchesaal Zusammenarbeit mit Patentinformationszentren Bereitstellung von Patentdokumenten Schulungsveranstaltungen Gitschiner Straße, Berlin (Kreuzberg) 7
8 Gewerbliche Schutzrechte unter einem Dach! DPMA Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Patente 8
9 Urheberrecht entsteht automatisch, keine Anmeldebehörde Topografien weitere Schutzrechtsarten mikroelektronisches Halbleitererzeugnis, Antrag DPMA Sortenschutz Bundessortenamt Hannover Geografische Herkunftsangaben DPMA, EU-Register Informelle Schutzmethoden 9
10 Gewerbliche Schutzrechte Bestand 2012 Patente seit Gebrauchsmuster seit Geschmacksmuster seit Marken seit
11 Gewerblicher Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte gewähren ein zeitlich begrenztes Monopol und geben dem Schutzrechtsinhaber das Recht gegen Nachahmer vorzugehen. Wirtschaftsförderung Technische Schutzrechte Belohnung des Anmelders für Innovationen Schutzfunktion des Patentwesens Bekanntmachung der Erfindung gegenüber den Wettbewerbern Anreiz und Ausgangsbasis für weitere Innovationen Informationsfunktion des Patentwesens 11
12 Patente und Gbrauchsmuster 12
13 Was ist eigentlich ein Patent? Geistiges Eigentum: Eigentum an einem nicht körperlichen Gegenstand! Patent Idee für motorbetriebenes Fahrzeug 13
14 Was ist eigentlich ein Patent? Herkunft: littera patens offen(liegend)er Brief: Durch die Patentschrift wird das einer natürlichen oder juristischen Person verliehene Recht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht 14
15 Patente Bis zu 20 Jahre Schutz für technische Erfindungen, die weltweit neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. ausgeschlossen: Entdeckungen wissenschaftliche Theorien mathematische Methoden Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele und geschäftliche Tätigkeiten, z.b. Organisationsmodelle 15
16 Patentfähige Erfindung: Entdeckung? Newton entdeckt die Schwerkraft Eine Entdeckung ist das Auffinden von etwas Vorhandenem, das bisher nicht bekannt war. Sie ist reine Erkenntnis. 16
17 oder Erfindung? Eine Erfindung ist die Umsetzung einer Idee in eine technische und realisierbare Vorrichtung oder ein Verfahren. 17
18 Ein Patent muss weltweit neu sein etwas Technisches oder ein chemisches Verfahren sein Patente auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sein Ein Patent kann im Ausland angemeldet werden (Prioritätsfrist = 12 Monate nach dem 1. Anmeldetag) 18
19 Patent - Anmeldeunterlagen 1. Erteilungsantrag enthält Namen des Anmelders und kurze Bezeichnung der Erfindung 2. Patentansprüche (Merkmale der Erfindung) ein oder mehrere 3. Beschreibung ausführlich, dass eine Fachmann die Lösung nachvollziehen kann 4. Zeichnungen wenn darauf Bezug genommen wird 5. Erfinderbenennung 6. Zusammenfassung 19
20 Einreichung der Anmeldung Schriftlich per Brief oder Fax Persönlich beim DPMA in München, Jena oder Berlin sowie ausgewählten PIZ Elektronisch Online-Anmeldungen über DPMAdirekt 20
21 Patentanmeldung Lebenszyklus eines Patents 8 M: Recherche / Erstbescheid 1 Jahr 18 M: Offenlegung (Druck) I I I I I I Patenterteilung (Druck) max. Laufzeit 20 Jahre Prioritätsjahr innerh. 7 Jahre Prüfungsantrag Erteilung + 3 Monate: Einspruch bis 15 M: Zurückziehen der Anmeldung verhindert Offenlegung 21
22 Offenlegungsschrift Klassifikation Veröffentlichu ngs-nummer Titel der Erfindung 22
23 Tätigkeiten der Patentprüfer Neuheit Erfindungshöhe Gewerbliche Verwendbarkeit Neu ist, was nicht zum Stand der Technik gehört. Stand der Technik ist das gesamte Wissen der Welt. Recherche in Datenbanken, Patentdokumenten und Literatur Ist gegeben, wenn die Lösung des Problems für den Fachmann auf diesem Gebiet durch den Stand der Technik nicht nahe liegt. Keine medizinischen Verfahren Kein Perpetuum Mobile 23
24 Patent - Stand der Technik Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören! Veröffentlichungen Zeitschriften, öffentl. öffentl. Vorträge, TV-Sendungen, Dissertationen, Datenbanken, Ausstellungen, Patentliteratur, Geheimhaltung der eigenen Erfindung! weltweit bis bis vor vor dem dem Anmeldetag!! unbegrenzter Personenkreis öffentliche Benutzungen 24
25 Gebühren Anmeldung in Papier bis 10 Ansprüche Jeder weitere Anspruch ermäßigt in elektronischer Form bis 10 Ansprüche jeder weitere Anspruch Prüfungsantrag Anmeldung + Prüfung (einschl. Recherche) Aufrechterhaltung der Anmeldung / des Patents (jährlich): Jahr Gebühr Verfahrenskostenhilfe auf Antrag möglich 25
26 Nutzen Eigentumsrecht, Verbietungsrecht (nicht unbedingt Verwertungsrecht, z.b. bei Pharmazeutika) Schadenersatz bei Verletzung durch Dritte Vermögenswert (Verkauf, Lizenzierung) Marketinginstrument Voraussetzung für Kooperationen Einwerbung von Fördermitteln 26
27 Entwicklung der Patentanmeldungen DPMA-Direktanmeldungen und PCT- nationale Phase Inland Ausland Gesamt Stand: Ende Februar
28 Entwicklung der Patentanmeldungen Aufteilung nach IPC - Klassen IPC-Klasse B60 Fahrzeuge allgemein F16 Maschinenelemente oder -einheiten H01 Grundlegende elektrische Bauteile G01 Messen und Prüfen A61 Medizin oder Tiermedizin; Hygiene 28
29 Patentanmeldungen 2012 Aufteilung nach Bundesländern 29
30 Patentanmeldungen 2011/2012 Aufteilung nach Bundesländern Anmeldungen pro Einwohner 30
31 Erfolgsstory: Arthur Fischer Artur Fischer hat bisher über 1000 Patente und Gebrauchsmuster angemeldet und gilt als einer der erfolgreichsten Erfinder weltweit. Fischer-Dübel aus Polyamid Patent DE Umsatz der Unternehmensgruppe Fischer 2011: 606 Mio. Euro 31
32 Die 7 Todsünden des Erfinders: 1. Sünde EPA Die Lösung ist komplexer als das Problem. 32
33 Die 7 Todsünden des Erfinders: 2. Sünde EPA Die Erfindung wird nicht bis zur Patentanmeldung geheim gehalten. 33
34 Die 7 Todsünden des Erfinders: 3. Sünde EPA Die Erfindung ist nicht NEU. 34
35 Die 7 Todsünden des Erfinders: 4. Sünde EPA Der Erfinder hat das Problem nicht genau untersucht. 35
36 Die 7 Todsünden des Erfinders: 5. Sünde EPA Keiner will die Erfindung haben. 36
37 Die 7 Todsünden des Erfinders: 6. Sünde EPA Eine Idee geheim zu halten, ist sicherer als eine Schutzrechtsanmeldung. 37
38 Die 7 Todsünden des Erfinders: 7. Sünde EPA Der Erfinder hat eine unrealistische Vorstellung vom Wert der Erfindung. 38
39 Gebrauchsmuster Das schnelle Schutzrecht, sog. kleines Patent Ein Gebrauchsmuster muss neu sein etwas Technisches sein auf einem erfinderischen Schritt beruhen gewerblich anwendbar sein Darf kein Verfahren zur Herstellung / Verwendung sein. 39
40 Gebrauchsmuster 2 in 1 aus einem Fächer wird ein Hut DE U1 40
41 Gebrauchsmuster - Stand der Technik Veröffentlichungen (schriftl. Beschreibungen) Patentliteratur, Dissertationen, Literatur-Datenbanken, Werbeflyer, Zeitschriften, weltweit bis bis vor vor dem dem Anmeldetag!! unbegrenzter Personenkreis national öffentliche Benutzungen 6 Monate Neuheitsschonfrist für für Anmelder 41
42 GebrM-Besonderheiten und Gebühren Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einem Patent gleichen Inhalts möglich bis zu 2 Monate nach Erledigung d. Patents/Patentanmeldung jedoch max. innerhalb von 10 Jahren (max. Laufzeit) Wert eines Gebrauchsmusters erweist sich erst im Löschungsverfahren; Löschungsantrag : 300 Achtung: unterlegene Partei hat auch die Kosten der Gegenseite zu übernehmen Anmeldegebühr 40 Aufrechterhaltungsgebühr Jahr Jahr Jahr
43 Gebrauchsmuster - Anmeldeunterlagen 1. Erteilungsantrag enthält Namen des Anmelders und kurze Bezeichnung der Erfindung 2. Schutzansprüche (Merkmale der Erfindung) ein oder mehrere 3. Beschreibung ausführlich, dass ein Fachmann die Lösung nachvollziehen kann 4. Zeichnungen wenn darauf Bezug genommen wird 43
44 Vergleich: Patent - Gebrauchsmuster Patent Anmeldegebühr = 60 Patentansprüche Offenlegung nach 18 Monaten Gebrauchsmuster Anmeldegebühr = 40 Schutzansprüche Eintragung nach ca. 3 Monaten geprüftes Schutzrecht Prüfungsantrag! = 350 (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbl. Anwendbarkeit) ungeprüftes Schutzrecht jedoch Rechercheantrag möglich = 250 (Ermittlung der öffentlichen Druckschriften ohne Prüfung) Neuheitsschonfrist : nein Neuheitsschonfrist: ja Rechtsbeständigkeit nach Patenterteilung Einspruchsverfahren Rechtsbeständigkeit nach Eintragung Löschungsverfahren höchstens 20 Jahre höchstens 10 Jahre 44
45 GebrM - schneller Schutz - Beispiel Tamagotchi Stammanmeldung US, Patent, Familie EP, Patent, Familie DE, GebrM, Info zu kleines niedliches Ei : 05/1997: Markteinführung in EU und US Verkäufe 1997: 40 Mio. Stück weltweit; 2 Mio in DE Im Jahr 1997 wurde auf der Erde pro Sekunde ein Tamagotchi verkauft GebrM-Anmeldung in DE: 06/
46 Informationsaufgaben Veröffentlichung von Patentblatt DPMAregister Markenblatt DPMAregister Geschmacksmusterblatt DPMAregister Offenlegungs-, Patentschriften und Gebrauchsmusterschriften DEPATISnet Führen von Registern DPMAregister Patent- und Gebrauchsmusterregister Markenregister Geschmacksmusterregister 46
47 elektronische Dienste Zugang zu allen E-Diensten über: 47
48 Recherchegrundsätze Stand-der-Technik-Recherchen Vermeidung von Doppelentwicklungen Verhinderung der Verletzung bestehender Rechte Einschätzung der Schutzfähigkeit der eigenen Entwicklungen Formulierungsbeispiele für die Abfassung der eigenen Anmeldung Überwachungsrecherchen Information über Entwicklungsaktivitäten der Wettbewerber Überwachung neuer Anmeldungen auf Kollisionen mit eigenen Rechten 48
49 DEPATISnet 49
50 Recherchemodi 50
51 Einsteigermodus Individuelle Auswahlmöglichkeit für die Spaltenanzeige 51
52 Aufruf der bibliografischen Daten Dokumentenaufruf ACHTUNG: Trefferanzeige beschränkt auf 1000 Zufallstreffer. 52
53 53
54 Verlinkung DEPATISnet+DPMAregister Seit Ende März können Sie in DEPATISnet über die bibliografischen Daten der DE-Patent- und Gebrauchsmusterdokumente; "Registeranzeige" gleich den passenden Datensatz mit dem aktuellen Rechts- und Verfahrensstand im DPMAregister/Modul Patente, Gebrauchsmuster ansehen. Diese Funktion aus DEPATISnet heraus ist für alle DE-Patent- und Gebrauchsmusterdokumente ab Anmeldetag 1981 möglich. 54
55 Recherchetipps Einsteigermodus Automatische Und - Verknüpfung der Felder: bedeutet: deutsche Veröffentlichungen mit dem Wort "Kupplung" im Titel werden gesucht. ca Treffer Achtung: Wörter aus dem Titelfeld sind vor 1978 nur in weniger als 70% der Dokumente suchbar (s. Tabelle "Datenbestand") 55
56 Recherchetipps Einsteigermodus Automatische Und - Verknüpfung der Felder und automatische Und - Verknüpfung der Suchbegriffe in einem Feld: bedeutet: deutsche Veröffentlichungen mit dem Wort "Motor" und zusätzlich mit dem Wort "Kupplung" im Titel werden gesucht. 320 Treffer (am ) 56
57 Recherchetipps Einsteigermodus ODER - Verknüpfung im Einsteigermodus nicht möglich, nur im Experten-Modus bzw. im IKOFAX-Modus 57
58 Recherchetipps Einsteigermodus? Kein oder beliebig viele Zeichen # ein oder kein Zeichen! genau ein Zeichen bedeutet: deutsche Veröffentlichungen mit dem Wortanfang "Motor..." und zusätzlich mit dem Wortanfang "Kupplung..." im Titel werden gesucht. 939 Treffer (am ) 58
59 DEPATISnet 59
60 Internationale Patentklassifikation (IPC) Generieren der Anzeige 60
61 IPC-Recherchetipps 61
62 Recherchebeispiel (Klassifikationssuche) 62
63 DPMAregister 63
64 DPMAregister: Patente u. GebrM Patentblatt ab
65 DPMAregister: Patente u. GebrM 65
66 DPMAkurier- Überwachungsdienst 66
67 Schulungsangebote 67
68 weitere Informationsmöglichkeiten beim DPMA Auskunftsstellen in München, Berlin und Jena Allgemeine Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz Anmeldeunterlagen + formale Beratung Telefon: 030/ info@dpma.de persönlich vor Ort Rechts- und Verfahrensstandsauskünfte Recherchesäle in München und in Berlin Recherche-Unterstützung (Datenbankauswahl, Suchtechnik, Workshops) Telefon: 030/ / datenbanken@dpma.de persönlich vor Ort Akteneinsicht Ausleihe aus dem Bibliotheksbestand des DPMA Vermittlung einer kostenlosen Erfindererstberatung Keine Rechtsberatung! 68
69 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Auf Wiedersehen als Erfinder und Patentanmelder! 69
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