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1 Auf einen Blick Bitte leiten Sie die folgenden Informationen auch an Ihre Standbaufirma weiter!

2 Auf einen Blick Ihre Ansprechpartner Projektteam Vanessa Lutz Tel.: +49 (0) 6071 / Fax: +49 (0) 6071 / lutz@giveadays.com Projektteam Almut Kleist Tel.: +49 (0) 6071 / Fax: +49 (0) 6071 / kleist@giveadays.com Standbaupakete der Messe Stuttgart Isabel de la Torre Tel.: +49 (0) 711 / Fax: +49 (0) 711 / isabel.delatorre@messe-stuttgart.de Standbaugenehmigungen & technische Informationen Julian Schreiner Tel.: +49 (0) 711 / Fax: +49 (0) 711 / julian.schreiner@messe-stuttgart.de Weitere Serviceleistungen Serviceline Stuttgart Messe Services (SMS) Tel.: +49 (0) 711 / Fax: +49 (0) 711 / sms@messe-stuttgart.de Werbung Vanessa Lutz Tel.: +49 (0) 6071 / Fax: +49 (0) 6071 / lutz@giveadays.com Presse Wolfgang Plonner Tel.: +49 (0) 8178 / Fax: +49 (0) 8178 / plonner@wnp.de Rechnungs- und Adressmanagement Christian Niedermeier Tel.: +49 (0) 8178 / Tel.: +49 (0) 8178 / niedermeier@wnp.de

3 Auf einen Blick TerMine und Preise Ausstellungsdauer Donnerstag, bis Samstag, Öffnungszeiten für Aussteller Donnerstag bis Freitag: 7 19 Uhr Samstag: 7 18 Uhr Öffnungszeiten für Besucher Donnerstag bis Freitag: Uhr Kassenschluss: 17 Uhr Samstag: Uhr Kassenschluss: 16 Uhr Öffnungszeiten APCOA-Parkleitzentrale Mittwoch, 3.2. bis Samstag, Uhr Ausweise und Tickets Auf- und Abbauausweise für das Auf- und Abbaupersonal gültig nur zum Betreten des Messegeländes in der Auf- und Abbauzeit * kostenlos Dauerparkausweise Dauerparkausweise im Freigelände ** Pkw / Kleintransporter (bis 5,50 m Länge) 37,83 1) Pkw mit Anhänger / Transporter (ab 5,50 m Länge) 73,11 1) Ausstellerausweise A * kostenlos VIP-Parkausweis an der Hallenstirnseite und weitere ausgewiesene VIP-Parkplätze Ausstellerausweise B * 20,17 1) Einladungscode Ein Einladungscode pro Aussteller für eine kostenfreie Anzahl an Kundeneinladungen ist in der Medienpauschale enthalten. 1) für Pkw / Kleintransporter ohne Anhänger 120,00 1) Dauerparkausweise im Ladehof Fahrzeuge / Anhänger / Container bis 9 m Länge 300,00 Fahrzeuge / Anhänger / Container ab 9 m Länge auf Anfrage Weitere Parkmöglichkeiten / Preise für LKW auf Anfrage. * Eine Grundausstattung an kostenlosen Aussteller- und Arbeitsausweisen erhalten Sie gemäß 5 der Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB). Ausweise können Sie über das Stuttgart Messe Service-Portal abrufen ( MesseTicketService ) ** zzgl. 2,10 (+ USt) Bearbeitungsgebühr je Bestellvorgang 1) Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (nach UStG in der jeweils neuesten Fassung)

4 Auf einen Blick Auf- und Abbau Aufbaubeginn Abbaubeginn Dienstag, , 7 Uhr bis 24 Uhr Mittwoch, , 7 Uhr bis 20 Uhr Samstag, , 17:30 Uhr bis Sonntag, , 20 Uhr Aufbauzeitraum Abbauzeitraum 7 Uhr bis 24 Uhr durchgehend Aufbauende Mittwoch, , 24 Uhr Abbauende Sonntag 20 Uhr (Fixtermin) Das Arbeiten außerhalb dieser Zeitfenster ist kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung der Abteilung Technische Veranstaltungsbetreuung gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist während der Auf- und Abbauzeit in den Hallen sowie im Ausstellungsbereich im Freigelände der Aufenthalt von Personen, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen insbesondere von Minderjährigen verboten! Innerhalb der Messehallen ist das Rauchen jederzeit verboten! Die Einfahrt ins Messegelände ist täglich analog den definierten Auf- und Abbauzeiten möglich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Einfahrtregelung. Grundsätzlich ist keine Einfahrt in die Hallen möglich. Parkmöglichkeiten (kostenlos) während der täglichen Auf- und Abbauzeiten (siehe oben): Messefreigelände * außerhalb der täglichen Auf- und Abbauzeiten (siehe oben): Lkw-Pool * Den Kautionsschein erhalten Sie auf Nachfrage am Check-In. Nach den Be- und Entladetätigkeiten in den Ladehöfen erhalten Sie den Parkberechtigungsstempel für Ihren Kautionsschein am Übergang der Ladehöfe zum Freigelände (P30, P31, P32). Das Abstellen von Fahrzeugen/Anhängern auf dem Lkw-Pool ist an Messetagen nicht gestattet. Bei Fragen zu Parkmöglichkeiten während der Messelaufzeit und Interesse an Wohnmobil-Stellplätzen wenden Sie sich bitte an die Hauptwache, Telefon Bitte leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Messebaufirma weiter!

5 Auf einen Blick Einfahrtregelung Die Einfahrt auf das Messegelände erfolgt über das Tor 2 und den Check-In des Lkw-Pools. Folgen Sie bei der Anfahrt zum Messegelände der Wegweisung Anlieferung. Die Verweildauer für Fahrzeuge auf dem Messegelände ist zeitlich begrenzt: Auf- und Abbau Messelaufzeit * Pkw: Pkw mit Anhänger / (Klein)transporter: Lkw: 1 Stunde 2 Stunden 3 Stunden 0,5 Stunden 0,5 Stunden 0,5 Stunden * Am letzten Messetag ist die Einfahrt nur von 7.00 Uhr bis Uhr möglich. Im Aufbau und während der Messelaufzeit gilt an allen Tagen eine Einfahrkaution in Höhe von 100,00. Die Kaution ist in bar vor der Einfahrt ins Messegelände am Check-In des Lkw-Pools zu hinterlegen, und wird bei zeitgerechter Ausfahrt aus dem Messegelände am Tor 1 wieder zurückerstattet. Bei Zeitüberschreitung verfällt der Kautionsbetrag. Für eine Verlängerung der Kautionszeit wenden Sie sich bitte an das Sicherheitspersonal vor Ort oder an die Hauptwache unter Telefon Wir bitten um Verständnis, dass eine Verlängerung je nach Verkehrslage nicht immer möglich ist. Am letzten Messetag ist ab Uhr bis zur Hallenfreigabe nach Messeende keine Einfahrt auf das Messegelände möglich! Einfahrt am Samstag, Pkw: ab ca Uhr mit Kaution Lkw: ab ca Uhr mit Kaution Abbaufahrzeuge werden nach Anmeldung am Check-In entsprechend den Kapazitäten im Messegelände abgerufen. Ausstellerkleinfahrzeuge, die auf dem Ausstellerparkplatz des Freigeländes parken (P30, P31, P32), werden direkt von dort zum Abbau an die jeweiligen Ladehöfe abgerufen. Bitte leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Messebaufirma weiter!

6 Auf einen Blick Autorisierte Katalogverlage Immer öfter erhalten Sie als Aussteller Angebote für Messekataloge, Messehefte oder für Einträge in Internetverzeichnisse. Diese Firmen sind nicht von der Messe autorisiert. Die Produkte sind daher niemals vollständig und somit auch nicht aussagekräftig. Autorisierte Katalogverlage sind alleinig die Firmen WNP Verlag GmbH Eichendorffweg Hohenschäftlarn Verlagshaus Gruber GmbH Max-Planck-Str Eppertshausen mail@giveadays.com katalog@verlagshaus-gruber.de Die Medienpauschale enthält: drei Grundeinträge (eine Zeile mit Firmenname, Halle, Standnummer) unter den Produktgruppen im Warenverzeichnis. Weitere Einträge unter den Produktgruppen im Warenverzeichnis sind kostenpflichtig ( 15 / je zusätzlicher Eintrag). Mitaussteller werden mit der Firmenadresse in das alphabetische Ausstellerverzeichnis übernommen. Einträge unter den Produktgruppen im Warenverzeichnis sind für Mitaussteller gebührenpflichtig ( 15 / je Eintrag) Einträge mit Firmenlogo sind kostenpflichtig ( 30,00) ein Einladungscode für eine unbegrenzte Anzahl an kostenfreien Kundeneinladungen jeweils in: der offiziellen Messepublikation (z.b. Katalog, Magazin etc.) dem Online-Katalog im Internet dem elektronischen Besucher-Informations-System auf den Plänen an den Halleneingängen in der EXPO App Die gmk & WNP Fachmessen weist ausdrücklich darauf hin, dass mit Ausnahme des von der gmk & WNP Fachmessen beauftragten Verlages keinerlei Dritte, auch keine anderen Verlage mit der Erstellung von Ausstellerverzeichnissen insbesondere von solchen nach der Durchführung der Ausstellung beauftragt sind bzw. beauftragt werden. Soweit Aussteller diesbezügliche Angebote erhalten, handelt es sich um Eigeninitiativen Dritter, die in keiner Beziehung zur gmk & WNP Fachmessen stehen.

7 Wichtige informationen Wichtige Informationen für Ihren Messebau (Auszug aus den Besonderen Teilnahmebedingungen) Auf die Technischen Richtlinien wird ausdrücklich hingewiesen ( im Bereich Für Austeller ) Verdunkelung der Hallen Die Hallen 1, 3 bis 9 verfügen über eine Verdunklungsanlage. Die Verdunklung wird zentral von der LMS je nach Licht-/Sonneneinstrahlung aktiviert. Eine generelle Verdunklung einer Halle ist nur möglich, wenn dieser mehr als 75 % der Aussteller in dieser Halle zustimmen. Standbaugenehmigung Anträge für Standbaugenehmigungen müssen bis spätestens bei der Messe Stuttgart, Abteilung Veranstaltungsbetrieb eingereicht werden. Ansprechpartner: Julian Schreiner ( julian.schreiner@messe-stuttgart.de) Für nachträglich eingereichte Standbaugenehmigungen fallen folgende Nachbearbeitungsgebühren an: Standbaugenehmigungen 50,- pro Stand bis 6 Wochen vor Messebeginn. Danach Zuschlag in Höhe von 100 %. Ab Aufbaubeginn sind keine Standbaugenehmigungen mehr möglich. Betreibung akustischer Anlagen auf dem Messestand Die Beschallung des Standes mit einer technischen Anlage ist genehmigungspflichtig durch die Projektleitung. Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Anbringung der Lautsprecher sowie die Lautstärke der Beschallung so zu wählen ist, dass die Beratungssituation umliegender Stände hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Stände mit Dauerbeschallung (Musik) bedürfen dem Einverständnis der angrenzenden und gegenüberliegenden Nachbarn. Wiederholte Beschwerden anderer Aussteller können dazu führen, dass die Weiterbetreibung der Beschallungsanlage von der Projektleitung untersagt wird. Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, 2,5 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS mit dem Formular Standbegrenzungswände der Serviceunterlagen oder im Stuttgart Messe Service- Portal ( bestellen. Bestellt ein Aussteller keine Wandelemente, ist jedoch seine Standfläche von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden dem Aussteller diese Wandelemente zu den in dem Formular Standbegrenzungswände der Serviceunterlagen und im Stuttgart Messe Service-Portal ( genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem, alle vier bzw. fünf Laufmeter Trennwand eine Stützwand gestellt werden muss. Deckenkonstruktionen, Blenden oder Abhängungen mit Bannern dürfen sich ausschließlich oberhalb des eigenen Standes befinden und nicht in öffentliche Bereiche, z.b. Gänge oder über den Stand des Nachbarn ragen. Abhängungen aller Art gehören zum Standbau und haben zur Folge, dass die maximale Standhöhe von 3,50 m überschritten wird. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Abteilung Technische Veranstaltungsbetreuung. Maximal 30 % einer offenen Seite dürfen mit geschlossenen Wänden bebaut werden. Es ist sicherzustellen, dass die Attraktivität der gegenüberliegenden und benachbarten Stände nicht beeinträchtigt wird. Säulen und Stützen können in das Standkonzept integriert werden, dürfen jedoch nicht beklebt oder beschädigt werden. Eine Umbauung der Säulen ist zulässig (5 cm Mindestabstand). Exponate können bis zur Ganggrenze aufgestellt werden. Bedienpulte und Bediener o.ä. müssen sich jederzeit innerhalb der Standgrenzen befinden. Die LMS ist berechtigt, nicht genehmigte/zugelassene Standbauelemente auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernen oder abändern zu lassen. Fußbodenbeläge Die gemietete Fläche muss gem 4.7 der Technischen Richtlinien mit einem Fußbodenbelag ausgestattet sein. Stattet der Aussteller die gemietete Fläche nicht mit einem entsprechenden Fußbodenbelag aus, so wird dem Aussteller der Fußbodenbelag zu den in dem Formular Bodenbeläge der Serviceunterlagen und im Stuttgart Messe Service-Portal ( genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Druckluft Wenn Sie einen Kompressor, welcher Bestandteil des Exponats ist, selbst mitbringen würden, möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten: Die Versorgung der Stände mit Druckluft wird ausschließlich von der Vertragsfirma der LMS durchgeführt. Eigene Kompressoren sind aus Betriebssicherheitsgründen nicht gestattet (auch der Einsatz von Klein- und Beistellkompressoren). Ausnahmen hiervon sind nur für folgende Fälle zulässig: Ein Anschluss eines Kompressors der zugelassenen Vertragsfirma der LMS kann nur durch erhöhten finanziellen und konstruktiven Aufwand erfolgen, der diesen Anschluss wirtschaftlich unvertretbar macht. Der Bedarf des Ausstellers an speziellen Gasen, die über den Vertragspartner der LMS nicht zu beziehen sind. Benötigt werden spezielle Drücke, die durch die Kompressoren der Vertragsfirma der LMS nicht geliefert werden können. Hersteller von Kompressoren. Der Kompressor ist Bestandteil des Exponats und wird zusammen mit diesem vertrieben; die max. Leistungsstärke dieses Kompressors darf 50 l/min. nicht überschreiten. Die obenstehenden Ausnahmen können nur für Kompressoren gewährt werden, die zwingend nach der der jeweils gültigen BetrSichV und TRBS 1203 Teil 2 für Druckluftbehälter auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit geprüft und freigegeben sind. Siehe auch Punkt der technischen Richtlinien. Die Geräuschentwicklung der Kompressoren darf Aussteller und Besucher nicht belästigen. Im Einzelfall ist der Betrieb entsprechend anzupassen.

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