SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS BEI DEUTSCH-RUMÄNISCHEN TRANSAKTIONEN RECHTSANWÄLTIN URSULA SCHWARZ, DEUTSCHLAND RECHTSANWALT MIHAIL MACOVEI, RUMÄNIEN
|
|
- Mareke Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS BEI DEUTSCH-RUMÄNISCHEN TRANSAKTIONEN RECHTSANWÄLTIN URSULA SCHWARZ, DEUTSCHLAND RECHTSANWALT MIHAIL MACOVEI, RUMÄNIEN
2 WAS IST GEISTIGES EIGENTUM?
3 GEISTIGES EIGENTUM Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Gewerblicher Rechtsschutz Geistige Eigentumsrechte sind Exklusivrechte Es handelt sich um Territorialrechte: jedes Land behält sich das Recht vor, geistiges Eigentum nach seinen eigenen Gesetzen zu definieren
4 WAS SIND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE? Tatsachen aus Unternehmen, die folgende Bedingungen erfüllen Nach dem erkennbaren und berechtigten Willen des Inhabers geheim zu halten Nur einem begrenzten Personenkreis bekannt Anderen Personen nicht einfach zugänglich Beispiele für Geschäftsgeheimnisse alle wirtschaftlichen Daten eines Unternehmens, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind Konstruktions-, Herstellungsverfahren Technisches Know-how Kunden- und Preislisten Bilanzen und Personalangelegenheiten
5 WAS UMFASST DAS URHEBERRECHT? Bezieht sich auf eine persönliche geistige Schöpfung von gewisser Höhe (Schöpfungshöhe) Ausschließliches Recht des Urhebers, das Werk zu nutzen oder anderen die Genehmigung zu erteilen, das Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werkes Beispiele für urheberrechtliche geschützte Werke Sprachwerke Wissenschaftlich-technische Darstellungen Musik, Filmwerke Computerprogramme, Datenbanken Bilder, Fotos, Design
6 WAS BEDEUTET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ? Die gewerblichen Schutzrechte entstehen mit Registrierung Gewerblichen Schutzrechte umfassen Patente Technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind Gebrauchsmuster In Deutschland: wie Patente, aber erfinderischer Schritt reicht aus; In Rumänien: neue Produkte mit gewerblicher Anwendbarkeit; Ausgenommen sind Verfahren Geschmacksmuster Form- und Farbgestaltung von Produktdesigns (2- oder 3-dimensonale Designs, Muster, Modelle); müssen neu sein und Eigenart besitzen Marken Zeichen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen, z.b. Wort- und Bildmarken
7 WIE KANN MAN GEISTIGES EIGENTUM SCHÜTZEN?
8 GESCHÄFTSGEHEIMNISSE Der beste Schutz ist, Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten Teilen Sie Geschäftsgeheimnisse nur, soweit dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist Soweit sie Geschäftsgeheimnisse offenlegen müssen: Geheimhaltungsvertrag (Non-Disclosure Agreement) Besser: Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse durch andere Rechte am geistigen Eigentum, die stärker sind und eine solidere Rechtsgrundlage bieten, also Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
9 URHEBERRECHTE UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Territorialitätsprinzip: Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden Schutzlandprinzip: Ansprüche richten sich nach dem Recht des Landes, für dessen Gebiet Schutz gesucht wird Bei Verletzung dieser Rechte hat der Rechteinhaber Anspruch auf: Auskunft Beseitigung / Vernichtung Unterlassung Schadensersatz
10 URHEBERRECHTE UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte können aber auch länderübergreifend geschützt werden Im Folgenden wird eingegangen auf die einzelnen Schutzrechte Links In Deutschland In Rumänien Länderübergreifend (Deutsches Patent- und Markenamt) ( des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) (Oficiul Român pentru Drepturile de Autor) (Oficiul de Stat pentru Invenţii şi Mărci)
11 SCHUTZ DES URHEBERRECHTS In Deutschland Geregelt im Urheberrechtsgesetz und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Ausschließliches Recht für einen begrenzten Zeitraum; endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und wird dann Allgemeingut Keine Eintragung in ein amtliches Register zum Erlangen von Urheberrechtsschutz (nicht notwendig, aber auch nicht möglich) Daher: Weisen Sie die eigene Urheberschaft in geeigneter Weise nach, um für den Fall eines Rechtsstreites wirkungsvolle Beweise zu haben (z.b. Hinterlegung beim Notar)
12 SCHUTZ DES URHEBERRECHTS In Rumänien Rechtsgrundlage Urheberrechtsgesetz Nr. 8/ 1996 aufgeteilt in drepturi patrimoniale (wortwörtlich: Vermögensrechte; Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht) drepturi nepatrimoniale Urheberpersönlichkeitsrechte Dauer: grundsätzlich 70 Jahre ab dem Tod des Urhebers (VermögensR), bzw. unbeschränkt (UrheberpersönlichkeitsR)
13 SCHUTZ DES URHEBERRECHTS In Rumänien Eintragung des Werkes beim Rumänischen Amt für Urheberrechte (Oficiul Roman pentru Drepturile de Autor, ORDA) nicht erforderlich gesetzlich seit 2004 möglich ausschließlich ad probationem (zum Beweis) alternativ: Eintragung bei einem Verwertungsverein (organism de gestiune colectiva, ~ GEMA)
14 SCHUTZ DES URHEBERRECHTS Länderübergreifend Kein internationales Urheberrecht Gewährleistung des Urheberrechtsschutzes auf internationaler Ebene durch mehrseitige Staatsverträge: Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) Welturheberabkommen (WUA) TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT, WIPO Copyright Treaty)
15 SCHUTZ DES URHEBERRECHTS Länderübergreifend Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) Völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Verband von Mitgliedsstaaten; Verwaltung durch die WIPO in Genf) Grundsatz der Inländerbehandlung (Ausländer werden Inländern gleichgestellt) mit Ausnahme des Ursprungslands Schutz im Ursprungsland richtet sich nach dem dort geltenden Recht Gewährung von Mindestrechten Schutzdauer: 50 Jahre
16 SCHUTZ DES URHEBERRECHTS Länderübergreifend TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) Annex des WTO-Regelwerkes; jeder Staat, der Mitglied der WTO werden will, muss auch TRIPS ratifizieren Gilt umfassend sowohl für die gewerblichen Schutzrechte (Patente, Muster, Marken) als auch die urheberrechtlichen Werke und diesen verwandte Schutzrechte Grundsatz der Inländerbehandlung und Gewährung von Mindestrechten Prinzip der Meistbegünstigung (Angehörige eines TRIPS Staates dürfen nicht schlechter gestellt werden als Angehörige eines anderen TRIPS-Staates) Schutzdauer: Mindestens 50 Jahre nach Tod des Urhebers
17 PATENTSCHUTZ In Deutschland Geregelt im Patentgesetz und in der Patentverordnung Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit kurzer und genauer Bezeichnung sowie Beschreibung der Erfindung und Angabe, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (einschl. Zeichnungen) Veröffentlichung der Patentanmeldung nach 18 Monaten (bis dahin geheim) Schutz entsteht erst mit Erteilung des Patents durch das DPMA nach Prüfung DPMA prüft Patentanmeldungen auf Neuheit und Erfindungshöhe, aber nur dann, wenn vom Anmelder oder einer anderen Person innerhalb von sieben Jahren ab dem Anmeldetag ein Antrag auf Prüfung gestellt wird; nach der Prüfung wird Patent entweder erteilt oder abgelehnt Maximale Schutzdauer: 20 Jahre ab Anmeldetag
18 PATENTSCHUTZ In Rumänien Gesetzesgrundlage Patentgesetz Nr. 64/ 1991 Anmeldung beim Rumänischen Patent- und Markenamt (Oficiul de Stat pentru Invenţii şi Mărci - OSIM); Priorität ab Antragstellung Bedingungen für die Eintragung Neuheit (nach Stand der Technik ) auf einer erfinderischen Leistung (activitate inventiva) beruhen Gewerbliche Anwendbarkeit Schutz entsteht (rückwirkend) ab Antragstellung und beträgt 20 Jahre
19 PATENTSCHUTZ Länderübergreifend Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) Grundlegender internationaler Vertrag zum gewerblichen Rechtsschutz Grundsatz der Inländerbehandlung Priorität der ersten Anmeldung: Innerhalb von 12 Monaten können die Anmeldungen in anderen Staaten erfolgen, ohne dass die erste Anmeldung neuheitsschädlich ist Darüber hinaus Internationales Patent Europäisches Patent
20 PATENTSCHUTZ Länderübergreifend Internationales Patent Patent Cooperation Treaty (PCT) Bündelung der Anmeldung, d.h. internationale PCT-Anmeldungen zerfallen nach einer internationalen Recherche und der Veröffentlichung der Anmeldung sowie einer auf Antrag erfolgten internationalen, vorläufigen Prüfung in die nationalen Erteilungsverfahren (Bestimmungsstaaten) Zuständig ist die WIPO Anmeldebehörde ist in der Regel das nationale Patentamt, für die EU- Staaten ist es das Europäische Patentamt (EPA) in München
21 PATENTSCHUTZ Länderübergreifend Europäisches Patent Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) Zuständig ist das Europäische Patentamt (EPA) Das nach EPÜ erteilte Europäische Patent ist lediglich ein gemeinsames Verfahren zur Patenterteilung in allen EU-Staaten Nach der Erteilung zerfällt das Europäische Patent in einzelne nationale Schutzrechte; diese entstehen mit der Bekanntmachung des Europäischen Patents in den jeweiligen Vertragsstaaten des EPÜ Möglichkeit der Auswahl, in welchen Staaten des EPÜ das Europäische Patent gelten soll
22 GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ In Deutschland Geregelt im Gebrauchsmustergesetz und der Gebrauchsmusterverordnung Anmeldung beim DPMA mit kurzer und genauer Bezeichnung sowie Beschreibung des Gebrauchsmusters und Angabe, was als schutzfähig unter Schutz gestellt werden soll (einschl. Zeichnungen) Schutz entsteht mit Eintragung in das DPMA-Register DPMA prüft nur, ob die Anmeldung die formellen Anforderungen erfüllt und ob es sich um eine technische Erfindung handelt; keine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Leistung, gewerbliche Anwendbarkeit) Maximale Schutzdauer: 10 Jahre
23 GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ In Rumänien Gesetzesgrundlage: Gebrauchsmustergesetz Nr. 350/ 2007 ( modele de utilitate ) Bedingungen: Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit Anmeldung bei OSIM; der Antrag muss eine Zusammenfassung des Gebrauchsmuster enthalten; OSIM prüft lediglich die formellen Voraussetzungen und stellt das Eintragungszertifikat aus Die Ausübung der Rechte erfolgt auf eigene Verantwortung des Inhabers Schutzdauer: 6 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption auf je 2 Jahre
24 GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ Länderübergreifend Gebrauchsmuster gibt es nicht in allen Staaten und sie haben dort, wo es sie gibt, eine unterschiedliche Bedeutung Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) Innerhalb von 12 Monaten können die Anmeldungen in anderen Staaten erfolgen, ohne dass die erste Anmeldung neuheitsschädlich ist Weder europäische Gebrauchsmusteranmeldung noch internationale Gebrauchsmusteranmeldung möglich
25 GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ In Deutschland Geregelt im Geschmacksmustergesetz und Geschmacksmusterverordnung Anmeldung beim DPMA mit zur Bekanntmachung geeigneter Wiedergabe des Musters und Angabe der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll Schutz entsteht mit Eintragung in das DPMA-Register Mit Einreichung der Anmeldung kann Aufschiebung der Bekanntmachung um 30 Monate beantragt werden (wenn Anmelder abwarten möchte, ob das Produkt auf dem Markt angenommen wird oder wenn das Muster zunächst geheim bleiben soll) DPMA prüft nur, ob die Anmeldung die formellen Anforderungen erfüllt; keine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, Eigenart usw.) Maximale Schutzdauer: 25 Jahre
26 GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ In Rumänien Gesetzesgrundlage: Gesetz Nr. 129/ 1992 über Geschmacksmuster ( desene şi modele industriale ) Anmeldung bei OSIM: Neuheit und individueller Charakter (Eigenart) Schutz entsteht mit Eintragung bei OSIM (rückwirkend) ab Antragstellung Bei Antragstellung kann (wie in DE) eine Aufschiebung der Bekanntmachung um 30 Monate beantragt werden (wegen Marktbedingungen) Nach Antragstellung erfolgt eine formelle und materielle Prüfung durch OSIM Schutzdauer: 10 Jahre mit dreimaliger Verlängerungsoption auf je 5 Jahre
27 GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ Länderübergreifend Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) Innerhalb von 6 Monaten können die Anmeldungen in anderen Staaten erfolgen, ohne dass die erste Anmeldung neuheitsschädlich ist Darüber hinaus Internationales Geschmacksmuster Gemeinschaftsgeschmacksmuster
28 GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ Länderübergreifend Internationales Geschmacksmuster Haager Musterabkommen (HMA) Eintragung des Geschmacksmusters in ein internationales Register Schutz gilt in den Mitgliedstaaten, die bei der Anmeldung benannt werden Zuständig ist die WIPO Vorherige nationale Anmeldung nicht erforderlich Schutz des Musters nach nationalem Recht Maximale Schutzdauer: je nach Land, mind. 10 Jahre
29 GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ Länderübergreifend Gemeinschaftsgeschmacksmuster Geschmacksmusterrichtlinie RL 71/98 (EG) Harmonisierung der einzelnen nationalen Geschmacksmustergesetze; umgesetzt in nationales Recht Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Zuständig ist das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante (Spanien) Maximale Schutzdauer: 25 Jahre Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Keine Anmeldung notwendig Schutz entsteht durch bloße Offenbarung gegenüber der Öffentlichkeit Eingeschränkter Schutz Maximale Schutzdauer: 3 Jahre
30 MARKENSCHUTZ In Deutschland Geregelt im Markengesetz und in der Markenverordnung Anmeldung beim DPMA mit Wiedergabe der Marke und Angabe des Verzeichnisses der Waren bzw. Dienstleistungen gemäß der Klassifikation von Nizza, für die die Eintragung beantragt wird Schutz entsteht mit Eintragung in das DPMA-Register DPMA prüft neben den formellen Voraussetzungen nur, ob absolute Schutzhindernisse gegeben sind (z.b. fehlende Unterscheidungskraft, ersichtliche Irreführungsgefahr); keine Prüfung, ob schon ähnliche oder identische Marken eingetragen wurden Schutzdauer: 10 Jahre; Schutz kann jeweils für weitere zehn Jahre beliebig oft verlängert werden
31 MARKENSCHUTZ In Rumänien Gesetzesgrundlage: Markengesetz Nr. 84/ 1998 Anmeldung bei OSIM unter Widergabe der Marke und Angabe der Waren und Dienstleistungen aufgrund der internationale Markenklassifikation (Nizza Abkommen) Schutz entsteht mit Eintragung (rückwirkend) ab Antragstellung; OSIM prüft: absolute Schutzhindernisse (14 gesetzlich geregelt) relative Schutzhindernisse (früher eingetragene ähnliche oder identische Marken)
32 MARKENSCHUTZ In Rumänien Verfahren (I) innerhalb eines Monats werden die formellen Voraussetzungen von OSIM geprüft innerhalb 7 Tage ab Prüfung wird die Marke veröffentlicht innerhalb 2 Monate ab Veröffentlichung können Dritte Einspruch gegen der Anmeldung formulieren (wird dem Antragsteller zugestellt) innerhalb 30 Tage kann der Antragsteller beantworten spätestens 6 Monate ab Veröffentlichung prüft OSIM die materiellen Voraussetzungen für die Eintragung
33 MARKENSCHUTZ In Rumänien Verfahren (II) innerhalb 2 Monate wird die Marke in Markenblatt ( Buletinul Oficial de Proprietate Industriala ) veröffentlicht und das Eintragungszertifikat ausgestellt Schutzdauer beträgt 10 Jahre mit weiteren Verlängerungsoption
34 MARKENSCHUTZ Länderübergreifend Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) Innerhalb von 6 Monaten können die Anmeldungen in anderen Staaten erfolgen, ohne dass die erste Anmeldung neuheitsschädlich ist Darüber hinaus IR-Marke (Internationales Marke) Gemeinschaftsmarke Schutz geographischer Herkunftsangaben
35 MARKENSCHUTZ Länderübergreifend IR-Marke Madrider Markenabkommen (MMA) und Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) Eintragung der Marke in ein internationales Register Schutz gilt in den Mitgliedstaaten, die bei der Anmeldung benannt werden Zuständig ist die WIPO Anmeldung über das nationale Markenamt Schutz der Marke nach nationalem Recht Schutzdauer: nach dem MMA 20 Jahre, nach dem PMMA 10 Jahre; kann beliebig oft verlängert werden
36 MARKENSCHUTZ Länderübergreifend Gemeinschaftsmarke Gemeinschaftsmarkenverordnung Verordnung (EG) Nr. 40/94 über Gemeinschaftsmarke (CTM Community Trade Mark) Gemeinschaftsmarke gilt in der gesamten Europäischen Union; räumlicher Anwendungsbereich lässt sich nicht auf den Schutz in einzelnen Mitgliedstaaten beschränken Zuständig ist das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante (Spanien) Schutzdauer: 10 Jahre; kann beliebig oft verlängert werden
37 MARKENSCHUTZ Länderübergreifend Schutz geogr. Herkunftsangaben EG-Verordnung Nr. 510/2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Registriert werden können: geschützte Ursprungsbezeichnungen, z.b. Odenwälder Frühstückskäse oder geschützte geographische Angaben, z.b. Thüringer Rostbratwurst Antrag auf Eintragung ist beim nationalen Markenamt einzureichen Zweistufige Prüfung: zunächst durch das nationale Markenamt und anschließend durch die EU-Kommission (nationale Prüfungsverfahren in nationalen Markengesetzen geregelt) Registereintragung durch die EU-Kommission
38 PRODUKT- UND MARKENPIRATERIE
39 PRODUKT- UND MARKENPIRATERIE Absichtliche Verletzung von Markenrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch das Geschäft mit Ware, die der Originalware zum Verwechseln ähnlich ist Rechtliche Gegenmaßnahmen Anmeldung von Schutzrechten (Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) Entschlossene Verfolgung von Verstößen gegen diese Schutzrechte, insbes. Beantragung der zollbehördlichen Beschlagnahme von Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen Berücksichtigung der Schutzrechte in Vertragsbeziehungen
40 PRODUKT- UND MARKENPIRATERIE Strafrechtliche Sanktionen und Zuständigkeiten sind in den bereits genannten deutschen und rumänischen Gesetzen/Verordnungen zum Urheberrecht, zu den gewerblichen Schutzrechten sowie in den Gesetzen gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt
41 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrIdee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn
Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrPatentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer
Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche
MehrHerzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft
Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen
MehrCharakteristika Designrecht Österreich
Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl
MehrRECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ
RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese
MehrTeil 1 Das Patentsekretariat 1
Inhaltsübersicht Teil 1 Das Patentsekretariat 1 Kapitel 1 Der Aufbau des Patentsekretariats 1 Kapitel 2 Die Arbeit des Patentsekretariats 18 Teil 2 Gewerbliche Schutzrechte 65 Kapitel 3 Technische Erfindungen
MehrHaben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.
MehrKurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes
Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten
MehrPatente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für
MehrPatente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick
Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf
MehrFRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters
FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrStoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011)
Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) 80 50 10 1. Ausbildungsjahr Aufgabe und Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege, Voraussetzungen, Abgrenzung zum Rechtsanwalt Übersicht
MehrEuropäisches Patentamt Das Europäische Patentamt
Europäisches Patentamt Das Europäische Patentamt Dienstleister für Industrie und Öffentlichkeit Europäisches Patentamt Patent Europäisches / PCT- Ein Patent? Europäisches PCT- Dr.-Ing. Vincent Bouyssy
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung 1
Vorwort V Abkürzungsverzeichnis XIII Einführung 1 Abschnitt 1 Schutzvoraussetzungen 1 Begriffsbestimmungen 13 2 Geschmacksmusterschutz 31 3 Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz 49 4 Bauelemente komplexer
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9
Vorwort.............................................................. V Bearbeiterverzeichnis.................................................. VII Inhaltsverzeichnis.....................................................
MehrNormierung von Patentliteratur. Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)*
Deutsches Patent- und Markenamt DPMAinformativ Normierung von Patentliteratur Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)* Im Wege der internationalen Zusammenarbeit
MehrPatente, Marken und Knowhowschutz im Unternehmen
Patente, Marken und Knowhowschutz im Unternehmen Erste IHK Unternehmerwoche 17. September 2012 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
MehrVorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
MehrRecherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte
Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung
MehrSchutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis
Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz
MehrSchutz von adaptierter Mode
1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums
MehrRechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrRechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen
Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen VPE Swiss Seminar für Führungskräfte: Mehrwert von Innovationen in der Produktentwicklung Dr. Gregor Bühler Ausgangslage Grundsatz: Nachahmungsfreiheit
MehrUrheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
MehrPatent, Marke, Firma und Design
Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung
MehrMarken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion
Marken - Begriff Zeichen, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen graphische Darstellbarkeit Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Geruchsmarken? Nationale/internationale/Gemeinschaftsmarke
MehrInnovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann
Patentanwälte Rechtsanwälte Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München Schütze sich wer kann Patentanwalt Dipl. Ing. Elard Freiherr Schenck zu Schweinsberg,
MehrErfolgsfaktoren Marke, Patent, Design
Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrErgänzender Schutz vor Produktnachahmung
Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1
MehrMarken & Innovationen richtig schützen
Marken & Innovationen richtig schützen Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 09.05.2014 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrWettbewerbsvorsprung durch Patente und andere Schutzrechte
Wettbewerbsvorsprung durch Patente und andere Schutzrechte 1 Inhalt Intro: Wettbewerbsvorteile durch gewerbliche Schutzrechte Teil 1: Das Patent und andere Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster Marken
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
MehrWissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 1: Technische Schutzrechte
Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz Von Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Düsseldorf Patentanwalt und Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft
MehrMarkenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird
Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,
MehrDr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt
Dr.-Ing. J. Wasner Patentanwalt Gewerblicher Rechtsschutz Gesetzesnormen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Urheberrecht UrhG Herkunftsbezeichnungen Kartellrecht Arzneimittelgesetz Gesellschaftsrecht.
MehrDie Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie. Claudia Naimi Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Die Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie Das Tätigwerden der Zollbehörden nach VO (EG) Nr. 1383/2003 Tätigwerden der Zollbehörden Anhalten von Waren die im Verdacht stehen
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN
MehrRecht des geistigen Eigentums in Vietnam
Recht des geistigen Eigentums in Vietnam RA Stefan Ewers LL.M. (Melbourne) Rödl & Partner Vietnam 18.03.2014 1 Was sind Markenrechte Es gibt im Grundsatz vier Arten von Markenrechten Copyright Rechte an
MehrPATENT- und MARKENZENTRUM SAAR
PATENT- und MARKENZENTRUM SAAR Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. Saarbrücken Dr. Robert Reichhart 1 Gewerbliche Schutzrechte in der Vergangenheit Deutsche Staaten nach 1806 / 1815 1806
MehrSie wollen wissen wer ich bin?
Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht
MehrZentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis
Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg
MehrVon der Erfindung zum Patent. Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU
Von der Erfindung zum Patent Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU Ein paar Zahlen Anmeldungen beim EPO 2014 Total: 274 174 Patente - Anstieg zu 2013: 3,1 % Stärkste Gebiete: - Medizin 11 124 Anstieg:
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrSchutz von Innovationen. Dr. Matthias Nobbe
Schutz von Innovationen Dr. Matthias Nobbe Schutz von Innovationen Schutz für Innovationen auf dem Gebiet der Technik Patent (+ ergänz. Schutzzertifikat) Gebrauchsmuster sthetik Geschmacksmuster - Urheberrecht
MehrPatente, Marken und andere internationale
Patente, Marken und andere internationale Schutzrechte ein Überblick Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Schutz des Geistigen Eigentums im europäischen und internationalen Kontext 11. Oktober 2011, Haus
MehrSchutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China
Schutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China Thomas Harringer Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh Leiter Schutzrechte Marktrecherche 1.6.2015 IPR Situation VR China damals und heute
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen
MehrVon der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8783 16. Wahlperiode 09. 04. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5048 eines
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Gewerblicher Rechtsschutz. Rechtsanwältin Dr.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Gewerblicher Rechtsschutz Rechtsanwältin Dr. Bettina Linder Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz von Patenten, Marken, Gebrauchsmustern,
MehrMarken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten. Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Marken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf Übersicht Marke und Geschmacksmuster: ein kurzer Überblick Beispiele Anmeldestrategie
MehrPrüfungsarbeit eines Bewerbers
Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen Art.: Artikel R: Regel i. V. m.: in Verbindung mit GebO: Gebührenordnung RiLi: Prüfungsrichtlinien des EPA Soweit nicht anders angegeben, beziehen
Mehrschaich. patente. marken. design.
Stand 01.2013 Vor Bearbeitung/Einreichung einer Anmeldung/Registrierung benötigen wir vom Auftraggeber: I. Für ein nationales deutsches Patent (DE/DPMA) Name und Adresse des Anmelders Angaben zur Erfindung,
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrGrundlagen des Markenmanagements
Grundlagen des Markenmanagements 2. Kapitel: Markenschutz 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Markenrechtsverletzung / Markenpiraterie Prof. Dr. Bettina Nyffenegger 2.1 Markenrecht in der Schweiz Markenschutz
MehrDPMAinformativ Normierung von Patentliteratur Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.
DPMAinformativ Normierung von Patentliteratur Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID -Codes) Der WIPO-Standard ST.9 2 hat die Kennzeichnung der bibliographischen
MehrDas Erteilungsverfahren
Das Erteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 59 Priorität 40,41 PatG Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent-
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
Mehr3. Jahresgebühr 70 65. 4. Jahresgebühr 70 65. 5. Jahresgebühr 90 70. 8. Jahresgebühr 240 100. 13. Jahresgebühr 760 150. 20. Jahresgebühr 1.
Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert 01.04.2012) Gebühren Deutsche Patentanmeldung Grundgebühr für die Vertretung und Einreichung einer Patentanmeldung die bis zu zehn Patentansprüche enthält
MehrPATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt
PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt Patenterteilungsverfahren Systeme Fallbeispiele Kosten Dauer 2 Patentsysteme Anmelder natürliche Person juristische Person Patentanmeldung
MehrEin kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
MehrMach s mit! Patente und Gebrauchsmuster. München, 09. Oktober 2014. Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt. www.dpma.
Mach s mit! Patente und München, 09. Oktober 2014 Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Inhaltsübersicht Was ist ein Patent? Wie entsteht ein Patent? Anmelde- und Prüfungsverfahren
MehrWas sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich
MehrKMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen
MehrLeitfaden zum Thema Schutzrechte
Leitfaden zum Thema Schutzrechte Der folgende Leitfaden zum Thema Schutzrechte dient der einfachen Anwendung der Patent- und Verwertungsstrategie der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Schutzrechte im Überblick
MehrMarkenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
MehrGESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz. Grundbestimmungen
GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz Grundbestimmungen 1 Technische Lösungen, die neu sind, die den Rahmen einer bloßen Fachkenntnis übersteigen und die gewerblich anwendbar sind, werden
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten
MehrLUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 III. Formelle Schutzvoraussetzungen (Überblick) 1. Urheberrecht Das Urheberrecht entsteht formlos. Entstehung also, sobald das
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
Mehr2. Innsbrucker IP-Forum: Designrecht Internationaler Designschutz
TITEL 2. Innsbrucker IP-Forum: Designrecht Internationaler Designschutz Dr. iur. Christoph Gasser, LL.M. 15. März 2013 I. Einleitung DM/070850 2 I. Einleitung Musterschutzgesetz 1 MuSchG (1) Für Muster,
MehrQ 239: Das Erfordernis der Basismarke im Madrider Markensystem
Q 239: Das Erfordernis der Basismarke im Madrider Markensystem Alexandra Heise, Rechtsanwältin, Hamburg Das Madrider System entnommen aus: Madrid Yearly Review, International Registrations of Marks, März
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte, Frau Dipl.-Biologin, Projektmanagerin Transfer Folie: 1 Gewerblicher Rechtsschutz Unter Geistigem Eigentum intellectual property IP werden Rechte an immateriellen Gütern verstanden.
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrUrheberrecht im Internet
Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem
MehrPatent- und Designrecht: PatR
Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht von Andreas Heinemann 12. Auflage Patent- und
MehrGEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.
MehrMarkenrecht in der Verfahrenspraxis
Markenrecht in der Verfahrenspraxis Universität Wien VO 030350, SS 2015 RA Dr. Egon Engin-Deniz Partner Head of IP CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH www.cms-rrh.com Widerspruch gegen CTM Markenanmeldungen
MehrH2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.
MehrVorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,
MehrPatente, Schutzrechte, Kennzeichen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte
MehrSchutz des Ausstellers vor, während und nach der Messe. Dr. Tim Meyer-Dulheuer, LL.M. Patentanwalt Frankfurt 13.02.2010
Schutz des Ausstellers vor, während und nach der Messe Dr. Tim Meyer-Dulheuer, LL.M. Patentanwalt Frankfurt 13.02.2010 Arten von gewerblichen Schutzrechten Patent (Schutz einer technischen Lehre) Gebrauchsmuster
MehrDie neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen?
Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen? Media.net:LAW Berlin, 02. Dezember 2013 Dr. Andreas Dustmann Rechtsanwalt 1 Neue TLDs und Markenschutz Skepsis / Ablehnung 2 Neue TLDs und Markenschutz
MehrFRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie
Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses
MehrZur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen
Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung Schutzmöglichkeiten: 1. Vertraulichkeitsvereinbarung 2.
MehrPatentierung/Lizensierung in Drittmittelprojekten
Patentierung/Lizensierung in Drittmittelprojekten Düsseldorf, 22. Juni 2015 PROvendis GmbH Dr. Wolfram Schleich Patentverwertung für NRW-Hochschulen PROvendis GmbH Seit 2001 ist PROvendis die zentrale
MehrPatentrecht. Lexikon. Datenbanken
Patentrecht Lexikon Datenbanken Erfindung Europapatent Gebrauchsmuster Geistiges Eigentum Lizenz Marke Muster Neuheitsschonfrist Nicht patentierbar Offenlegung & Bekanntmachung Patent Patentamt Patentanwalt
MehrPatent-, Marken- und Urheberrecht
Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. olker Ilzhöfer 6. Auflage Patent-, Marken- und Urheberrecht Ilzhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Dr. Andreas Theobald Diplom-Physiker
MehrSichere Rechte und Strukturen
Sichere Rechte und Strukturen Workshop Krisensicheres Handeln und Gestalten 23. Januar 2003 Berlin Inhalt 1. Rechte 2. Strukturen Folie: 2 Rechte an Software - Übersicht Urheberrecht Patentrecht Eigentum
MehrGoldenstein & Partner
Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche
Mehr... Revision, 26.01.2007
Revision Abkürzungen... XII Literatur... XIV Teil 1. Einleitung... 1 1 Teil 2. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Überblick... 3 A. Allgemeines.. 3 2 B. Erläuterung von häufig verwendeten Begriffen...
Mehr