HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
|
|
- Lennart Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 3 Bewertung, Wertberichtigungen Finanz- und Verwaltungsvermögen Fassung 1. Januar 2015
2 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen Finanzvermögen Grundsätzliches Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Forderungen Kurzfristige Finanzanlagen Aktive Rechnungsabgrenzungen Vorräte und angefangene Arbeiten Langfristige Finanzanlagen Grundstücke und Gebäude Grundeigentum mit Baurecht Mobilien und übrige Sachanlagen Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Verwaltungsvermögen Grundsätzliches Ordentliche Abschreibungen Wertberichtigungen Grundsätzliches Sachanlagen Verwaltungsvermögen Immaterielle Anlagen Darlehen, Beteiligungen Investitionsbeiträge Delkredere... 9 Herausgeber Amt für Gemeinden Graubünden Grabenstrasse Chur 2
3 1. Gesetzliche Grundlagen Der Kanton führte auf das Rechnungsjahr 2013 HRM2 ein. Bei den Gemeinden startete die Umsetzung auf 2013 mit Pilotgemeinden. Die flächendeckende Einführung vom HRM2 bei den Bündner Gemeinden erfolgt bis Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) für die Bündner Gemeinden stützt sich auf folgende Erlasse: Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG; BR ) Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR ) Die Bestimmungen des FHG gelten für die politischen Gemeinden, soweit nicht abweichende kantonale Bestimmungen gelten oder das Gesetz ausdrücklich kantonale Tatbestände regelt. Für die Regional- und Gemeindeverbände sowie die Bürgergemeinden gilt das Gesetz sinngemäss, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. 3
4 2. Finanzvermögen 2.1 Grundsätzliches Das Finanzvermögen wird per Bilanzstichtag nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet (Art. 26 FHG, Art. 20 FHVG). Anlagen im Finanzvermögen werden zum Marktwert bilanziert. Grundstücke und Gebäude werden mindestens alle 10 Jahre zum Marktwert am Bilanzierungsstichtag bewertet. Die periodischen Neubewertungen des Finanzvermögens erfolgen jeweils erfolgswirksam über die Erfolgsrechnung. 2.2 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Die Flüssigen Mittel und kurzfristigen Geldanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet. Die Fremdwährungen werden zum Kurswert bewertet. 2.3 Forderungen Die Forderungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet. Sämtliche Guthaben sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG). 2.4 Kurzfristige Finanzanlagen Kurzfristige Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet. Als kurzfristig gelten Finanzanlagen mit Laufzeiten bis 1 Jahr. 4
5 2.5 Aktive Rechnungsabgrenzungen Die aktiven Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet. 2.6 Vorräte und angefangene Arbeiten Vorräte und angefangene Arbeiten werden zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder zum Marktwert, wenn dieser darunter liegt, bewertet. 2.7 Langfristige Finanzanlagen Langfristige Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet. Die Wertschriften mit Kurswert werden zum Kurswert bewertet. Die Wertschriften ohne Kurswert werden zum Anschaffungswert bewertet. Als langfristig gelten Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. 2.8 Grundstücke und Gebäude Die Grundstücke und Gebäude im Finanzvermögen sind mindestens alle 10 Jahre zum Marktwert am Bilanzierungsstichtag zu bewerten. Es ist grundsätzlich auf den Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung abzustellen. Abweichungen vom Verkehrswert sind im Anhang zur Jahresrechnung zu begründen. Für die Durchführung der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden des Finanzvermögens sind vorgängig Grundbuchauszüge, Verkehrswertschätzungen, Baurechtsverträge, Mietverträge, etc. zu beschaffen. 2.9 Grundeigentum mit Baurecht Der Marktwert von Grundeigentum mit Baurechten errechnet sich aus dem (indexierten) Bodenwert, der i.d.r. im entsprechenden Baurechtsvertrag festgelegt ist. Bauwerke und der Heimfall sind dabei nicht zu berücksichtigen. 5
6 2.10 Mobilien und übrige Sachanlagen Mobilien und übrige Sachanlagen des Finanzvermögens werden zum Marktwert bewertet Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital werden zu Nominalwerten bewertet. 6
7 3. Verwaltungsvermögen 3.1 Grundsätzliches Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es ist eine Anlagenbuchhaltung zu führen. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung absehbar, wird deren Buchwert berichtigt. Übertragungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen erfolgen zum Buchwert (Art. 27 FHG). 3.2 Ordentliche Abschreibungen Das Verwaltungsvermögen ist gemäss den Anlagekategorien ordentlich abzuschreiben. Die Abschreibungen der Anlagen im Verwaltungsvermögen beginnen mit der Nutzung der Anlage. Im ersten Jahr der Nutzung wird eine Jahresabschreibung vorgenommen. Anlagen im Bau sind nicht abzuschreiben. Bei Anlagen mit grösseren Anlageteilen von unterschiedlicher Nutzungsdauer sind diese differenziert nach Anlagekategorie abzuschreiben. Für die gebührenfinanzierten Ver- und Entsorgungsbereiche können die linearen Abschreibungssätze der entsprechenden Branchenregelung angewendet werden. Die angewendeten Branchenregelungen sind im Anhang offen zu legen. Bei Investitionsbeiträgen richtet sich die Nutzungsdauer nach der Art der Investition. Die Nutzungsdauer beziehungsweise der Abschreibungssatz ist so zu wählen, wie wenn es sich um eine eigene Investition handelt. Darlehen, Beteiligungen und Grundstücke werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt. Die Beteiligungen sind auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und im Beteiligungsspiegel aufzuführen. Bei gebrauchtem Verwaltungsvermögen ist die Nutzungsdauer auf die Restnutzungsdauer zu reduzieren. Wird die Anlage vor oder nach dem Erwerb saniert, kann sich eine unterschiedliche Nutzungsdauer ergeben (Art. 22 FHVG). 7
8 4. Wertberichtigungen 4.1 Grundsätzliches Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung absehbar, wird deren Buchwert berichtigt (Art. 21 Abs. 1 FHVG). Dauerhaft ist die Wertminderung dann, wenn aller Voraussicht nach angenommen werden kann, dass der bilanzierte Wert auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht werden kann, oder dann, wenn die Position durch Zerstörung, Alterung oder ähnliche Umstände den Wert teilweise oder ganz verloren hat beziehungsweise er nicht mehr im bisherigen Ausmass genutzt werden kann (Art. 21 Abs. 2 FHVG). 4.2 Sachanlagen Verwaltungsvermögen Eine Wertminderung (Wertberichtigung) auf den Sachanlagen des Verwaltungsvermögens wird als ausserordentliche Abschreibung verbucht. Sie werden in jenen Fällen vorgenommen, wo das Anlagegut vor Ablauf der Nutzungsdauer nicht mehr zur Verfügung steht. (Untergang der Anlage). Der Wert der Anlage ist auf CHF 0 abzuschreiben. Beispiel Ein Feuerwehrauto (Anschaffungswert CHF 150'000) muss nach zehn Jahren infolge eines Schadenfalles ersetzt werden. Der Restwert in der Finanzbuchhaltung wird mit CHF 20'000 ausgewiesen. Da das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Restbuchwert mit einer ausserordentlichen (nicht zusätzlichen) Abschreibung auf CHF 0 zu reduzieren. 4.3 Immaterielle Anlagen Eine Wertminderung (Wertberichtigung) auf den immateriellen Anlagen wird als ausserordentliche Abschreibung verbucht. Sie werden in jenen Fällen vorgenommen, wo das Anlagegut vor Ablauf der Nutzungsdauer nicht mehr zur Verfügung steht. (Untergang der Anlage). Der Wert der Anlage ist auf CHF 0 abzuschreiben. 8
9 4.4 Darlehen, Beteiligungen Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt (Art. 22 Abs. 6 FHVG). Eine allfällige Wertminderung auf den Darlehen oder Beteiligungen ist als Wertberichtigung zu verbuchen. 4.5 Investitionsbeiträge Eine Wertminderung (Wertberichtigung) auf den Investitionsbeiträgen wird als ausserordentliche Abschreibung verbucht. Sie werden in jenen Fällen vorgenommen, wo das Anlagegut vor Ablauf der Nutzungsdauer nicht mehr zur Verfügung steht. (Untergang der Anlage). Der Wert der Anlage ist auf CHF 0 abzuschreiben. 4.6 Delkredere Liegt bei den Forderungen ein Verlustrisiko vor, ist ein Delkredere zu bilden. Wesentliche Positionen bei Forderungen werden einzeln bewertet. Bei den übrigen Positionen kann der Wert pauschal berichtigt werden. Der pauschale Wertberichtigungssatz beträgt maximal 5 Prozent (Art. 21 Abs. 3 FHVG). Beispiel Berechnung Delkredere auf Steuerforderungen Total Ausstand Konto " Steuerforderungen" per xx CHF 2'050'000 Einzelwertberichtigung CHF Massgebender Betrag für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung CHF 2'000'000 Pauschale Wertberichtigung (5 %) CHF - 100'000 Total Steuerausstand nach Wertberichtigungen per xx CHF 1'900'000 Total Wertberichtigungen per xx CHF 150'000 Bestand Delkredere per xx (Konto ) CHF - 110'000 Erhöhung Delkredere CHF 40'000 Die Bildung und Auflösung des Delkredere erfolgt erfolgswirksam über die entsprechende Funktion. Muss zum Beispiel für eine Steuerforderung ein Delkredere gebildet werden, ist es der Funktion "910 Steuern" zu belasten. 9
HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 3 Bewertung
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 7 Anlagenbuchhaltung,
MehrHRM2 im Kanton Graubünden Mittwoch, 13. Juni 2012 Einführung bei den Bündner Gemeinden
im Kanton Graubünden Mittwoch, 13. Juni 2012 Einführung bei den Bündner Gemeinden Graubünden Daniel Wüst Gesetzliche Grundlagen Finanzhaushaltsgesetz (FHG, BR 710.100) gilt für den Kanton und die Gemeinden
MehrRestatement. Version: V 0.5. Letzte Änderung: 08.05.2013. Verabschiedet: - Projektteam am: 18.08.2011 - Projektaufsicht am: - Regierungsrat am:
Restatement Version: V 0.5 Dateiname: A1restatement11 Letzte Änderung: 08.05.2013 Durch: Bruno Mayer Verabschiedet: - Projektteam am: 18.08.2011 - Projektaufsicht am: - Regierungsrat am: Änderungskontrolle
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 4 Grundsätze
MehrEvangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 52-11. für die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St.
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 52-11 Ersetzt: GE 52-11 Kontenplan für die evang.-ref. Kirchgemeinden vom 6. Dezember 1990 Kontenplan Bestandesrechnung für die Evangelisch-reformierten
MehrAnhang 1: Aufbau des Rechnungswesens (Art. 17)
Anhang : Aufbau des Rechnungswesens (Art. 7) (Stand. Dezember 0). Finanzvermögen Das Finanzvermögen wird wie folgt unterteilt: a) flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen; b) Forderungen; c) kurzfristige
Mehr1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2. 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2. 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4
Inhaltsverzeichnis 1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4 1.3 Bewertungsansätze des Verwaltungsvermögens... 6 Anhang 1 Buchungsbeleg
MehrTotal Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1
01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 1 402 440.96 6 298 918.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 3 040 942.75 2 629 181.00 Gegenüber Aktionären 11 599 495.40 8 515
MehrNutzungsdauer in Jahren Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten - - Grundstücke Finanzvermögen mit Baurechten
Anlagekategorien Anlagenbuchhaltung HRM2 für Bündner Gemeinden Stand März 2016 Konto Bilanz 10 Finanzvermögen Finanzvermögen 108 Sachanlagen Finanzvermögen Sachanlagen Finanzvermögen 1080 Grundstücke Finanzvermögen
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 16 Darlehen,
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 14 Geldflussrechnung
MehrVerteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010
Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 3 Bewertung
MehrInvestitionen und Abschreibungen ab 2012
Investitionen und Abschreibungen ab 2012 1 Einleitung Per 1. Januar 2011 sind die neue Finanzverordnung und die neue Vollzugsverordnung in Kraft getreten. Für die Kirchgemeinden bedeutete dies, dass bereits
Mehr12 170.511. 1022 Verzinsliche Anlagen 10227 Kurzfristige verzinsliche Anlagen FV in Fremdwährungen
11 170.511 Anhang 1: Kontenrahmen der Bilanz 1- bis 4-stellige Sachgruppen sind generell verbindlich. Die 5-stellige Sachgruppe ist verbindlich, wenn hier genannt. 5. Ziffer allgemein: 7 = Fremdwährungen,
MehrLösungen. SGF-4 Geldflussrechnung. Fragen. 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge. 2. Nein, FER 4 und 12
Fragen 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge 2. Nein, FER 4 und 12 3. Nein, FER 4, 4 4. Nein, FER 4, 13 5. Nein, FER 4, 6 SGF-4 1 Praktische Beispiele Aufgabe 1 Variante
MehrBILANZ per 31.12. 2014 2013 (1)
BILANZ per 31.12. 2014 2013 (1) AKTIVEN flüssige Mittel 174'237.33 653'847.19 kurzfristiges Festgeld 100'233.55 0.00 ausstehende Mieten 0.00 1'382.00 Nebenkostenabrechnung Jahresende 26'681.85 24'176.60
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 12 Jahresrechnung
MehrDie richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
Mehr4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?
Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
MehrDer Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,
FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
Mehr2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:
Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 15 Grundstücke
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00
MehrHRM2. HRM2 Praxishinweise 1 / Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden. Herausgeber
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden HRM2 Praxishinweise 1 / 2017 Herausgeber
MehrFallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer
Thema Dokumentart Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 4 Unternehmensbewertung
MehrPANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A
PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00
MehrBILANZ per 31.12. 2015 2014
BILANZ per 31.12. 2015 2014 AKTIVEN flüssige Mittel 152'914.12 174'237.33 kurzfristiges Festgeld 3'188.75 100'233.55 ausstehende Mieten 0.00 0.00 Nebenkostenabrechnung Jahresende 11'974.85 26'681.85 Forderungen
MehrKorrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert»
Korrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert» 4. Auflage 2014 Theorie & Aufgaben ISBN: 978-3-85612-233-1 Seite Aufgabe 83 Theorie Zinserträge auf Obligationen und Dividendenerträge auf Aktien werden
MehrHarmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Malans per 1. Januar 2016
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Malans per 1. Januar 2016 Malans, 18. April 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage...4 2. Bilanzierung...5
MehrVerordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung
Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 8 Spezialfinanzierungen,
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 10 Ausserordentliche
MehrAktionäre Hypotheken Zinsaufwand Zinsertrag Vorauszahlungen an Lief eranten Wiederbeschaffungsrückstellungen
Nachtragsbuchungen Die Prod-AG ist eine ältere Unternehmung, die diverse Konsumgüter herstellt und verkauft. Zusätzlich werden in geringerem Umfang auch Waren eingekauft, die an die gleiche Kundschaft
MehrVerordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft
54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.
MehrAufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012
Name: Steuer-Nr.: Anlage-Nr.: Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer 2012 in der Mietwohnung im gemieteten Haus Gilt für alte und neue Bundesländer I. Voll abzugsfähige Kosten des Arbeitszimmers
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 12 Inhalt
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrInhaltsverzeichnis Kapitel 5
Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 5 Verwaltungsvermögen 5.1 Allgemein...1 5.2 Aktivierung...2 5.2.1 Aktivierungskriterien... 2 5.2.2 Aktivierungsgrenzen... 3 5.3 Bewertungsgrundsätze...4 5.3.1 Erstmalige Bewertung...
MehrRotes Kreuz Graubünden
BILANZ PER 31. DEZEMBER 2010 Ziffer 2010 Vorjahr AKTIVEN Flüssige Mittel 2'195'822.95 2'193'980.66 Wertschriften 1) 1'882'731.00 1'447'891.00 Termingeldanlagen 0.00 50'000.00 Forderungen - gegenüber Gemeinwesen
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrInformation Einwohnerrat Brugg Dienstag, 25. August 2009
Information Einwohnerrat Brugg Dienstag, 25. August 2009 Doppik HRM 1 HRM 2 Wichtigste Änderungen gegenüber HRM1 BILANZ (Momentaufnahme, statische Rechnung) ERFOLGSRECHNUNG (dynamische, zeitraumbezogene
MehrInhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
Mehrd) Zahlung der Handänderungssteuer beziehungsweise Gebühren ab dem Postkonto (Käuferanteil)
Arbeiten zum Kapitel 42 Liegenschaften 1. Nennen Sie den Buchungssatz aus der Sicht der Käuferin für die folgenden Geschäftsfälle. Es handelt sich um eine dreifach genutzte Liegenschaft: Die Käuferin,
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrBuchhaltung 3. Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen
Buchhaltung 3 Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen Zugänge zum Anlagevermögen Anlagevermögen unterliegen der Umsatzsteuer, die auf dem Konto 1410 Vorsteuer zu buchen ist. Bewertung des Anlagevermögens
MehrBilanz zum 30. September 2012
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrArbeitsblätter. Sollten Sie irgendwo zu wenig Platz für Ihre Lösungen haben, so benützen Sie die Rückseite! Total 100 Note:
Wirtschaftsschule KV Chur Schwerpunktfach Rechnungswesen Berufsmaturaprüfungen 2009 Kandidatennummer Name Vorname Datum der Prüfung Arbeitsblätter Hinweis: Sollten Sie irgendwo zu wenig Platz für Ihre
MehrLernender.ch Das Infoportal für Lernende
Lernender.ch Das Infoportal für Lernende Abschreibungen 41.1 Theorie Fachausdrücke im Rechnungswesen Allgemeine Umschreibung Wert zu dem die Verbuchung des Aktivzugangs erfolgt (inkl. Bezugskosten, und
MehrKalkulatorische Abschreibungen
Kalkulatorische Abschreibung Die aggressive Abschreibung Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 9 Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorischer Unternehmerlohn
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrUNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrBedienungsanleitung zum Anlageinventar in der Buchhaltung Gültig ab Version 3.9, November 2009
Bedienungsanleitung zum Anlageinventar in der Buchhaltung Gültig ab Version 3.9, November 2009 2009 Pinus AG, www.pinus.ch Inhaltsverzeichnis Anlageinventar 3 1. Einstellen/Aktivieren 3 2. Eröffnungssaldo
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
MehrHarmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Stadt Maienfeld per 1. Januar 2017 (Version 7, vom Stadtrat an seiner Sitzung vom 07.12.2017 verabschiedet und angepasst
MehrFRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen
FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d (Abs. 4) BVV 2 Art. 27h, 48, 48e Swiss GAAP FER 26 in der gemäss Art. 47 BVV 2 anwendbaren Fassung
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrEmpfehlungen zur Erstellung einer Abschreibungstabelle für Gemeinden. - Stand 01. Oktober 2007 -
Empfehlungen zur Erstellung einer Abschreibungstabelle für Gemeinden - Stand 01. Oktober 2007 - Gliederung: 1. Allgemeines...1 2. Rechtsgrundlagen...1 3. Einzelheiten...2 3.1 Wesen und Aufgaben der Anlagenabschreibung...2
Mehr26.01 (1) 1. Jahr Debitoren Delkredere Debitorenverluste. ein Delkredere von 5 % gebildet. Am Jahresende wird auf dem Debitorenbestand
26.01 (1) Vorgänge Bilanz Erfolgsrechnung 1. Jahr Debitoren Delkredere Debitorenverluste Bisheriger Geschäftsverkehr 910 600 Debitor Carlen macht Konkurs. Der definitive Verlust beträgt 10. Bildung bzw.
MehrRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK)
Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) RBK Ausfertigungsdatum: 25.11.1949 Vollzitat: "Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses
MehrAnlagereglement vom 19. September 2012
Anlagereglement vom 19. September 2012 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen B. Ziele C. Mittel D. Verfahren E. Wertschwankungsreserve F. Schlussbestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
Mehr- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg
PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrDas Modul Anlagenbuchhaltung ist ein Zusatzmodul zur POWERFIBU kann aber auch als eigenständige Applikation lizenziert werden.
Anlagenbuchhaltung 1. Allgemeines Das Modul Anlagenbuchhaltung beinhaltet alle Funktionen zur ordnungsgemäßen Führung der Anlagen und Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, sowie zur Berechnung der Abschreibungen.
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrE I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung
E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
MehrJAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 ECKODOMO eg Bürgermeister-Jahn-Weg 18 24340 Eckernförde 1 BILANZ ZUM 31.12.2013 Aktivseite Vorjahr ANLAGEVERMÖGEN Wohnbauten 1.429.683,72 1.460.374,60 Betriebs-
MehrAn die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500
Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement
Mehr11.2 Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften Verwaltungsvermögen. 11.4 Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Spezialfinanzierungen
11 BEWERTUNG UND BILANZIERUNG 11.1 Finanzvermögen 11.2 Verwaltungsvermögen 11.3 Bewertung der Passiven 11.4 Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Spezialfinanzierungen 11.5 Bilanzierungs- und Verwendungsbestimmungen
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrMuster AG. Zeigestrasse 55 9999 Ansicht
Seite 1 Muster AG Zeigestrasse 55 9999 Ansicht Jahresrechnung 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite: Bilanz auf den 31. Dezember 2014 mit Vorjahreszahlen 2 Erfolgsrechnung vom 1.01.2014 bis 31.12.2014 mit Vorjahresvergleich
Mehr7. Anlagenbuchführung
Anlagenbuchführung 7. Anlagenbuchführung Zugänge und Abgänge beim Anlagevermögen zählen zu den gewöhnlichen Geschäftsfällen jedes Unternehmens, so auch der wellness company. In diesem Kapitel lernen Sie
MehrJahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang
Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite
MehrKanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt
Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Claudio Bertini Steuerverwaltung Basel-Stadt Abteilung Juristische Personen Leiter Veranlagungsgruppe 1 Befreiung von der Handänderungssteuer
MehrDEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1. Rundschreiben Nr. 44/2003
DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1 Rundschreiben Nr. 44/2003 An alle Kreditinstitute Bankenstatistik Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten,
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrVerordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen
SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4
MehrUnternehmensplanung Kredit, Erhöhung, Zinsen
Unternehmensplanung Kredit, Erhöhung, Zinsen CP-0215-A10-SMR Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Aufgabenstellung Seite 3 Basisdaten Seite 5 Lösungsformular Seite 6 Lösung Schritt 1-4/4 Seite
MehrGemeinde Fislisbach. Abschluss der Investitionsrechnung und der Anlagebuchhaltung
Gemeinde Fislisbach Abschluss der Investitionsrechnung und der Anlagebuchhaltung Pilotgemeinden und Software Seit Budget 2010 Brugg GESOFT Fislisbach GESOFT Ab Budget 2013 Zufikon W+W Holziken GESOFT HRM2
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
Mehra) Berechnen Sie aus Sicht des Leasinggebers die jährliche Leasingrate bei einem Zinsfuss von 7%.
Finanzierungsleasing Seite 1a Eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren und einem Restwert am Ende der Nutzungsdauer von 0 kann entweder Bar für 8'200 gekauft werden oder gegen Barzahlung von
MehrDie Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum
1 Probeklausuraufgabe (30 Punkte) Berechnen Sie den Unternehmenswert der Hamburger Test-AG nach dem WACC- Verfahren anhand der nachfolgenden Informationen. Gehen Sie von einer Detailplanungsphase von 3
Mehr