Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ)"

Transkript

1 Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) A. Struktur 1. Betriebe ohne oder mit Betriebsvereinbarung 2. Überlassungshöchstdauer 3. Auf einen Blick B. Betriebe ohne Betriebsvereinbarung C. Betriebe mit Betriebsvereinbarung 1. Fortführung einer bestehenden Betriebsvereinbarung 2. Neuabschluss einer Betriebsvereinbarung D. Branchenzuschlag NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v. 1

2 A. Struktur Die Grundstruktur des TV LeiZ hat sich im Verhältnis zum bisherigen Tarifvertrag nicht wesentlich verändert: 1. Unterscheidung in Betriebe ohne und mit Betriebsvereinbarung Der Tarifvertrag unterscheidet in seinen Regelungen weiterhin zwischen Betrieben mit Betriebsvereinbarung und Betrieben, die keine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit abgeschlossen haben. Wie bisher haben Betriebe, die keine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit abgeschlossen haben, die Pflicht, nach 18 Monaten Einsatz des Zeitarbeitnehmers zu prüfen, ob ihm ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden kann. Nach 24 Monaten sind sie verpflichtet, einen solchen Vertrag dem Zeitarbeitnehmer anzubieten (vgl. hierzu 2.). Wird im Betrieb eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Zeitarbeit abgeschlossen, gilt die Prüf- und Angebotsverpflichtung auch zukünftig nicht. Vielmehr können die Betriebsparteien auch weiterhin regeln, wie und in welchem Rahmen Zeitarbeit genutzt werden kann (vgl. hierzu 3.). 2. Überlassungshöchstdauer Neu ist aber in beiden Fällen, dass eine Überlassungshöchstdauer für den Einsatz von Zeitarbeit-nehmern beachtet werden muss. Dabei gelten folgende Grundsätze: (1) Grundsatz: Überlassungshöchstdauer von bis zu 48 Monate Die Überlassungshöchstdauer beträgt nach 1 Abs. 1b AÜG grundsätzlich maximal 18 Monate. Durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann diese Überlassungshöchstdauer jedoch deutlich ausgeweitet werden. Der TV LeiZ macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der TV LeiZ regelt eine Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich maximal 48 Monaten. Ob diese Höchstdauer voll ausgeschöpft werden kann, hängt von der Situation im jeweiligen Betrieb ab, insbesondere von Regelungen in einer möglichen Betriebsvereinbarung. 2 NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v.

3 (2) Sonderfall: Unterbrechung des Einsatzes Wird ein Einsatz weniger als 3 Monate unterbrochen, werden sowohl die vor als auch nach der Unterbrechung liegenden Zeiträume bei der Berechnung der Überlassungshöchstdauer zusammengezählt. War der Einsatz hingegen mindestens 3 Monate unterbrochen, beginnt die jeweilige Überlassungshöchstdauer von neuem zu laufen. (3) Ausnahme: Überlassungshöchstdauer von mehr als 48 Monaten Es sind zwei Fälle denkbar, in denen es zu einer Überlassung von über 48 Monaten Dauer kommen kann: (a) Betriebsvereinbarungen mit Bestandsschutz Der TV LeiZ ermöglicht, dass bestehende betriebliche Regelungen, die bereits vor Inkrafttreten des TV LeiZ am 01. April 2017 bestehen, unverändert fortgeführt werden können. Dies bezieht sich auf sämtliche Inhalte der Betriebsvereinbarung. Enthält die fortgeführte Betriebsvereinbarung bereits eine Überlassungshöchstdauer, die länger als 48 Monate ist, so gilt abweichend von den tarifvertraglichen Regelungen diese betriebliche Überlassungshöchstdauer auch unter Geltung des neuen TV LeiZ weiter. (b) Einsätze mit Sachgrund Liegt ein sachlicher Grund vor, der einen mehr als 48-monatigen Einsatz rechtfertigt, und wird dieser dem Betriebsrat im Verfahren nach 99 BetrVG mitgeteilt, ist die tarifliche Überlassungshöchstdauer entsprechend der sachlichen Rechtfertigung verlängert. Sie kann also im Einzelfall mehr als 48 Monate betragen. Diese Regelung ergänzt Regelungen in einer (bestehenden oder neu abgeschlossenen) Betriebsvereinbarung. Wichtig ist, dass die Einsatzdauer von mehr als 48 Monaten aufgrund eines Sachgrundes bereits vor dem Einsatzbeginn feststeht und dies dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach 99 BetrVG auch schon mitgeteilt wird. Nachgeholt werden kann dies nicht. NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v. 3

4 (4) Folgen des Überschreitens einer Überlassungshöchstdauer Wird ein Zeitarbeitnehmer länger eingesetzt, als die jeweils gültige Überlassungshöchstdauer dies erlaubt, kommt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen zustande (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses), das den Zeitarbeitnehmer ausgeliehen hat. 3. Auf einen Blick: TV LeiZ neu: Auf einen Blick Keine BV zur Zeitarbeit Übernahmeangebot nach 24 Monaten Nur bei Ablehnung durch den Zeitarbeitnehmer Einsatz bis 48 Monate Dauer möglich Bei Einigung: Einsatzdauer betrieblich geregelt Ohne Einigung: Einsatzdauer max. 36 Monate, frühestens ab schriftl. Bestätigung erforderlich bestehende BV mit BV zur Zeitarbeit ohne Überlassungshöchstdauer Verhandlungsverpflichtung über Ergänzung einer Überlassungshöchstdauer Überlassungshöchstdauer kann unverändert fortgeführt werden (auch wenn Überlassungshöchstdauer größer als 48 Monate) schriftl. Bestätigung erforderlich neue BV Überlassungshöchstdauer bis max. 48 Monate regelbar Bei fehlender Regelung 48 Monate kraft TV LeiZ Sonstige optionale Regelungsinhalte Abteilung Tarifrecht und Arbeitsorganisation Seite NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v.

5 B. Betriebe ohne Betriebsvereinbarung Besteht keine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit im Betrieb, finden allein die tariflichen Regelungen des TV LeiZ Anwendung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach 18 Monaten Einsatz des Zeitarbeitnehmers zu prüfen, ob er diesem einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten kann. Nach einer Einsatzdauer von 24 Monaten ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag anzubieten. Dabei zählen die bisherigen Einsatzzeiten mit, also auch Zeiten vor dem 01. April Die tarifliche Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten kann in diesen Fällen effektiv nur zum Tragen kommen, wenn ein Zeitarbeitnehmer das Angebot auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgelehnt hat. Tritt dieser Fall ein, werden bei der Berechnung dieser Frist erst die Einsatzzeiten ab dem 01. April 2017 berücksichtigt. C. Betriebe mit Betriebsvereinbarung Besteht im Betrieb eine Betriebsvereinbarung, entfällt die Verpflichtung aus dem Tarifvertrag, dem Zeitarbeitnehmer nach einer bestimmten Einsatzzeit die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anzubieten. Eine solche Angebotsverpflichtung könnte sich höchstens aus der Betriebsvereinbarung selbst ergeben. Zu differenzieren ist zwischen der Fortführung bereits bestehender, d.h. vor dem 01. April 2017 abgeschlossener Betriebsvereinbarungen, und dem Abschluss neuer Betriebsvereinbarungen nach dem 01. April Fortführung einer bestehenden Betriebsvereinbarung Für Betriebe, die bereits vor dem 01. April 2017 eine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit abgeschlossen haben, sieht der neue TV LeiZ die Möglichkeit der unveränderten Fortführung dieser Betriebsvereinbarung vor. NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v. 5

6 Soll eine bestehende Betriebsvereinbarung fortgeführt werden, sollten die Betriebsparteien aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich bestätigen, dass diese Betriebsvereinbarung auch im Geltungsbereich des TV LeiZ neu (ab 01. April 2017) weiter Anwendung findet. Sollte der Betriebsrat eine solche Bestätigung ablehnen, könnte ihm klargemacht werden, dass die Betriebsvereinbarung dann mit Wirkung zum 01.April gegenstandslos wird und damit in dieser Betriebsvereinbarung ggf. für die Beschäftigten günstige Regelung ebenfalls ab diesem Zeitpunkt entfallen. Inhaltlich muss bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, die fortgeführt werden sollen, danach differenziert werden, ob in der Betriebsvereinbarung eine Überlassungshöchstdauer geregelt ist oder nicht. Enthält die Betriebsvereinbarung eine Überlassungshöchstdauer, kann diese unverändert fortgeführt werden. Dies gilt selbst dann, wenn eine längere als 48 monatige Überlassungshöchstdauer vorgesehen sein sollte. Dabei zählen die Einsatzzeiten ab ihrem tatsächlichen Beginn, auch wenn dieser vor dem 01. April 2017 liegt. Enthält die Betriebsvereinbarung keine Überlassungshöchstdauer, sieht der Tarifvertrag vor, dass die Betriebsparteien versuchen sollen, sich bis spätestens 30. Juni 2017 auf eine Ergänzung der Betriebsvereinbarung um eine Überlassungshöchstdauer zu verständigen. Aufgrund der tariflichen Überlassungshöchstdauer für neue Betriebsvereinbarungen dürfte auch hier in der Praxis eine Überlassungsdauer von maximal 48 Monaten vereinbart werden können. Der Tarifvertrag gibt es den Betriebsparteien auf, hierüber Gespräche zu führen. Wird keine Einigung erzielt, regelt der TV LeiZ für diesen Fall als Rückfalllösung eine Überlassungshöchstdauer von 36 Monaten. Die Einsatzzeit zählt ab dem tatsächlichen Einsatzbeginn, bei Einsätzen, die bereits vor dem 01. April 2017 begonnen haben, aber erst ab dem 01. April Der TV LeiZ sieht explizit eine Verpflichtung zum Führen von Gesprächen über die Ergänzung der fortgeführten Betriebsvereinbarung um die Regelung einer Überlassungshöchstdauer vor. Um den Willen des Arbeitgebers, solche Gespräche zu führen, zu dokumentieren, empfiehlt es sich, den Betriebsrat schriftlich zu entsprechenden Gesprächen aufzufordern. Nur wenn zumindest eine Seite ernsthafte Bemühungen unternommen hat, solche Gespräche zu führen, kann die im Tarifvertrag als Rückfalllösung angelegte Überlassungshöchstdauer von 36 Monaten nach dem 30. Juni 2017 greifen. 6 NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v.

7 2. Neuabschluss einer Betriebsvereinbarung nach dem 01. April 2017 Für neu abzuschließende Betriebsvereinbarungen enthält TV LeiZ eine wesentliche Änderung im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage. Zwar kann, wie bisher, eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Einsatz von Zeitarbeit optional folgende Regelungselemente enthalten: Einsatzzwecke, Einsatzbereiche und Volumen von Zeitarbeit Höhe der Vergütung der Zeitarbeitnehmer, die in Verleihverträgen vereinbart wird Höchstdauer des Einsatzes und Übernahmeregeln Auch die Vereinbarung einer Höchstdauer des Einsatzes ist also im neuen TV LeiZ nicht verpflichtend geregelt. Neu ist aber, dass dann, wenn keine Überlassungshöchstdauer vereinbart wird, die tarifliche Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten greift. Weiter gelten die schon bisherigen Möglichkeiten, als Kompensierung für die mit einer Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit einhergehenden Einschränkung externer Flexibilität gewisse Ausweitungen der internen Flexibilität zu vereinbaren. So kann in der freiwilligen Betriebsvereinbarung beispielsweise die 13 % Quote für 40 Stunden Verträge um bis zu 12 Punkte erhöht werden oder pro dauerhaft eingestellten Zeitarbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein (ohne Mehrarbeitszuschläge zu vergütendes) zusätzliches Arbeitszeitvolumen von 750 Stunden generiert werden. Es kann sich anbieten, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat entsprechende Forderungen mit aufzunehmen. Wird eine neue Betriebsvereinbarung nach dem 01. April 2017 abgeschlossen, zählen die für die Berechnung der Überlassungshöchstdauer zu berücksichtigenden Einsatzzeiten ab dem tatsächlichen Einsatzbeginn, jedoch frühestens ab dem 01. April NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v. 7

8 D. Branchenzuschlag Die Regelungen der Zeitarbeitsbranche über Branchenzuschläge bei der Arbeitnehmerüberlassung sind nicht Regelungsgegenstand des TV LeiZ. Gleichwohl enthält der TV LeiZ eine Regelung, die hierauf Bezug nimmt. Danach dürfen nur solche Verleihunternehmen beauftragt werden, die entweder die Tarifentgelte der Zeitarbeitsbranche zuzüglich des Branchenzuschlags für die Metall- und Elektroindustrie oder eine in der Höhe vergleichbare Vergütung bezahlen. Auch dies ist nicht neu, sondern war bereits im bestehenden TV LeiZ so geregelt. Die Regelungen der Zeitarbeitsbranche zum Branchenzuschlag werden sich jedoch voraussichtlich ändern. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden die Branchenzuschläge wahrscheinlich um eine weitere Stufe ergänzt. Dann soll nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten ein Branchenzuschlag in Höhe von 65 % auf das Tarifentgelt der Zeitarbeitsbranche bezahlt werden. Ein Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche liegt noch nicht vor, entsprechende Gespräche werden momentan geführt. Dies nimmt die IG Metall Küste wie auch die Gewerkschaft in anderen Tarifgebieten - zum Anlass, den zwischen NORDMETALL und der IG Metall Bezirksleitung Hamburg abgestimmten TV LeiZ, den Sie anbei finden, noch nicht zu unterzeichnen. In einem Verhandlungsergebnis, ebenfalls anbei, ist jedoch zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart worden, dass der abgestimmte TV LeiZ unter dem Vorbehalt des Abschlusses neuer Regelungen in der Zeitarbeitsbranche zum Branchenzuschlag M+E zur Anwendung kommen soll, so dass davon auszugehen ist, dass die Regelungen des TV LeiZ in der anliegenden und hier erläuterten Form wirksam werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Tarifrecht und Arbeitsorganisation von NORDMETALL in der Hauptgeschäftsstelle in Hamburg. Hamburg, 13. März NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v.

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017. Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,

Mehr

Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.05.2017 Gültig ab: 01.04.2017 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Monatsende

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.09.2017 Gültig ab: 01.10.2017 Kündbar zum: 31.12.2020

Mehr

Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot )

Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot ) Ergänzung der Erläuterungen zum Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot ) Stand: Juni 2017 Ergänzung der Erläuterungen zum TV LeiZ für Betriebe ohne Tarifbindung ( ot

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit

Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit Auflistung der Tarifverträge zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Bezirk Tarifgebiet

Mehr

Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlung vom 18./ Bezirksleitung Frankfurt

Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlung vom 18./ Bezirksleitung Frankfurt Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlung vom 18./19.5.2012 Struktur des Verhandlungsergebnisses TV Übernahme der Auszubildenden TV Förderjahr Sozialpartnervereinbarung Einstieg zum Aufstieg TV Leiharbeit

Mehr

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Landeskongress NRW (21. November 2017, Dortmund) Dr. Martin Dreyer, igz Agenda 1 Gesetzliche Ausgangssituation: Vergütung der Zeitarbeitskräfte

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 16 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Neue Tarifverträge Chancen oder Schwierigkeiten? demag Grünstadt,

Neue Tarifverträge Chancen oder Schwierigkeiten? demag Grünstadt, Neue Tarifverträge Chancen oder Schwierigkeiten? demag Grünstadt, 14.08.2012 14.08.2012 : Tarifvertrag-Betriebsvereinbarung-Arbeitsvertrag Um Chancen und Probleme bei der Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben

Mehr

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht - Internationales beim BAP

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht - Internationales beim BAP Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht - Internationales beim BAP Themen I. Einleitung Historie II. Equal Pay III. Höchstüberlassungsdauer IV. Kennzeichnungspflicht V. Streikklausel VI. Ausblick

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des

Mehr

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Grundsatz equal pay bzw. equal treatment Zeitarbeitnehmern sind vom ersten Einsatztag an die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

T a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung

T a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Tarifvertrag Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Stand: 23.05.2012 T a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg

Mehr

Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge Tarifergebnis 2012 Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge Inhalt und Gliederung IG Metall gegen Missbrauch von Leiharbeit Zwei Tarifverträge Das IG Metall Konzept zu Equal-Pay Das Verhandlungsergebnis

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012.

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen. in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen. in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10,

Mehr

Neue Gesetzgebung zu Werkverträgen und Leiharbeit Spielräume für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Neue Gesetzgebung zu Werkverträgen und Leiharbeit Spielräume für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Fachtagung für Betriebsräte, Kassel, 14./15.03.2017 Neue Gesetzgebung zu Werkverträgen und Leiharbeit Spielräume für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Dirk Schumann IG Metall Vorstand, Funktionsbereich

Mehr

Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten

Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten Tarifgemeinschaft für Betriebe Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten Gültig ab 01.05.2012 Kündbar zum 30.04.2017 - 2 - Zwischen der Tarifgemeinschaft für Betriebe Baden-Württemberg

Mehr

Verhandlungsergebnis 2012

Verhandlungsergebnis 2012 Verhandlungsergebnis 2012 Zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - und der Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit

Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Stand: Juni 2016 Kunden - Information Informationen zu den geplanten Änderungen des AÜG für Kundenunternehmen der Zeitarbeit Am 01.06.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Zusammenfassung. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Zusammenfassung. TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Zusammenfassung TV Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Teil 1: Tarifvertrag Teil 2: Vereinbarung zur Änderung der Entgelttarifverträge Teil 3:

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge

Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge Wichtige Informationen zum Thema Branchenzuschläge Die Politik hat den Tarifpartnern vorgegeben, Angleichungen der Zeitarbeitslöhne an die Löhne der Stammbeschäftigten bis zum Sommer 2012 tariflich zu

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Südwest Abschluss: 11.12.1996 Gültig

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie TV BZ Kunststoff Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010

V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie TV BZ Druck gewerblich

für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie TV BZ Druck gewerblich Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie TV BZ Druck gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für alle gewerblich, kaufmännisch und technisch Auszubildenden Edelmetallindustrie

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

Symposium Krankenhaus und Recht Arbeitnehmerüberlassung aus Arbeitgebersicht Dr. Anette Dassau stv. Geschäftsführerin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Symposium Krankenhaus und Recht Arbeitnehmerüberlassung aus Arbeitgebersicht Dr. Anette Dassau stv. Geschäftsführerin Fachanwältin für Arbeitsrecht Symposium Krankenhaus und Recht Arbeitnehmerüberlassung aus Arbeitgebersicht Dr. Anette Dassau stv. Geschäftsführerin Fachanwältin für Arbeitsrecht 1 Arbeitnehmerüberlassung Verleiher Arbeitsvertrag (Grundverhältnis)

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Tragfähiger Kompromiss

Tragfähiger Kompromiss Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Tarifabschluss Metall- und Elektro-Industrie 31.05.2012 Lesezeit 3 Min. Tragfähiger Kompromiss Drei Wochen nach Auslaufen der Friedenspflicht

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. Textil- und Bekleidungsindustrie. Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Tarifvertrag ÜBER. Textil- und Bekleidungsindustrie. Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE Tarifvertrag über Branchenzuschläge Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der chemischen industrie (TV BZ Chemie) 1 Geltungsbereich

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der IG Metall Vorstand Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie Abschluss: 08.05.2017 Gültig ab: 01.04.2017 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate

Mehr

Änderungen im AÜG 2017

Änderungen im AÜG 2017 Änderungen im AÜG 2017 April 2017 Stefan Sudmann, Leiter Arbeits- und Tarifrecht Der igz: aktuell mehr als 3.400 Mitgliedsunternehmen (mittelständisch geprägt, regional aufgestellt und zumeist inhabergeführt)

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen. in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen. in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10,

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10,

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen

Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen Änderungen im AÜG 2017 Grundlagen und Praxisfragen Gesetzliche Änderungen im AÜG Grundlagen und Praxisfragen Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens 18 Monate Überlassungshöchstdauer 9 Monate Equal Pay

Mehr

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge

Mehr

Die Zukunft der Zeitarbeit

Die Zukunft der Zeitarbeit 4. Jahrestagung Personal Die Zukunft der Zeitarbeit IHK Frankfurt am Main, 28. August 2012 Dr. Oliver Bertram, Taylor Wessing Düsseldorf Themenpunkte: 01 > Einstieg in ein equal pay - Branchenzuschlags-Tarifverträge

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Besarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht / Tarif und Internationales

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht / Tarif und Internationales Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht / Tarif und Internationales Christiane Brose Rechtsanwältin Referentin Abteilung Recht / Tarif Internationales Themen I. Einleitung II. III. Offenlegungspflichten

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Besarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155

Mehr

Änderung des AÜG. igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht

Änderung des AÜG. igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Änderung des AÜG igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai 2016 Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom 14.12.2013

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie

Mehr

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (Tv BZ TB)

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (Tv BZ TB) TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (Tv BZ TB) Stand: April 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie TV BZ Druck gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie TV BZ Druck gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten

Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten Gesetzliche Änderungen im AÜG: Eckpunkte und Fakten Landeskongress Nord Hannover, 20. September 2016 Stefan Sudmann Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag

Mehr

Fragen und Antworten zu Branchenzuschlägen

Fragen und Antworten zu Branchenzuschlägen Fragen und Antworten zu Branchenzuschlägen 1. In welchen (Einsatz-)Unternehmen werden Branchenzuschläge angewendet? Derzeit gelten folgende Branchenzuschläge: M+E Chem Kunst Kautsch Eisenb Textil Holz+Kun

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie

Tarifvertrag ÜBER. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck - gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Änderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Schwerin, 14. Juni Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht

Änderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Schwerin, 14. Juni Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Änderung des AÜG igz-mitgliedertreffen Schwerin, 14. Juni 2016 Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag vom 14.12.2013

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Tarifvertrag ÜBER. Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ Kunststoff)

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ Kunststoff) TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe für arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ Kunststoff) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr