Der Haftungsausgleich zwischen Grundschuldner und Bürgen
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- Roland Schäfer
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1 Michael Weintraut Der Haftungsausgleich zwischen Grundschuldner und Bürgen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Seite IX I. Teil: Einleitung 1 Problemstellung und gesetzliche Ausgangslage 1 I. bei Beteiligung akzessorischer Sicherungsrechte 1 II. bei Beteiligung nicht akzessorischer Sicherungsrechte 2 2 Übersicht über den Meinungsstand in Rechtsprechung und Lehre 5 I. Die bisherige Rechtsprechung 5 1. des Reichsgerichts 5 2. des Bundesgerichtshofs 6 a. BGH WM 1967, S b. BGH NJW 1982, S c. BGHZ108, Zusammenfassung 10 II. Der Stand der Lehre Teil: Grundlage eines Rückgriffs des Bürgen gegenüber dem Grundscnuldner 3-5 Ausgleich im Wege der Legalzession der Grundschuld auf den Bürgen 3 Übergang der Grundschuld analog 412, 401 Abs.l BGB 15 I. Keine direkte Anwendbarkeit von 401 Abs.l BGB auf die Grundschuld 17
3 II. Planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes Gesetzeshistorische Betrachtung (nach der Absicht des Gesetzgebers) 20 a. Die Motive 20 b. Die Protokolle 21 c. Folgerungen 24 d. Motive zur Grundschuld und deren historische Entwicklung Objektiv - teleologische Betrachtung 26 a. Sinn und Zweck der Regelung des 401 Abs.l BGB 27 b. 401 Abs.l BGB keine Grundlage eines anteiligen Ausgleichs 31 4 Übergang der Grundschuld auf den Bürgen nach 42<f Abs.2 BGB 34 I. Die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses auf der Grundlage der Theorie der Realobligation 34 II. Die Argumentation Ehmanns 36 III. Stellungnahme 38 5 Übergang der Grundschuld nach 426 Abs.2 BGB analog 40 I. Kritik an den Lösungsansätzen der "Ausgleichslehre" im Falle der Mehrfachsicherung durch akzessorische Sicherheiten 40 II. Rechtsähnlichkeit des ungeregelten Tatbestandes Bürge - Grundschuldner mit dem desl 426 Abs.2 BGB und Regelungslücke Die Regelungslücke nach der Argumentation des BGH Analoge Anwendung der 769, 774 Abs.2 BGB als "Spezialverweisung* auf 426 BGB 47 a. Historische Betrachtung zu 769, 774 Abs.2 BGB 47 b. Objektiv - teleologische Betrachtung 48 c. Folgerungen 49 II
4 3. Analogie zum "Grundtatbestand" des 426 Abs.2 BGB 50 a. Gesetzesmaterialien 51 b. Objektiv - teleologische Betrachtung Schuldrechtliche Ausgleichsansprüche des Bürgen 6 Ausgleich durch Anerkennung eines schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den anderen Sicherungsgeber nach 426 Abs. 1TBGB (analog) 54 I. BGHZ 108, 179 und "allgemeiner Rechtsgedanke, daß mehrere auf gleicher Stufe stehende Sicherer auch ohne besondere Vereinbarung entsprechend 426 Abs.l BGB anteilig zum Ausgleich verpflichtet sind" 55 II. Die der Regelung des 426 Abs.l BGB zugrunde liegenden Wertungen 56 III. Die Lösungsansätze Schlechtriems Zahlungsverpflichtung des Grundschuldners unter Beschränkung bzw. Beschränkbarkeit auf die Sache Anspruch auf Abtretung oder allgemein auf Einräumung der Grundschuld Anspruch auf Einräumung der Grundschuld nach Rückübertragung auf den Eigentümer oder Löschung derselben 60 7 Abtretungsanspruch des Bürgen gegenüber dem Gläubiger aus 401 Abs. 1, 412 BGB analog 61 8 Der jeweilige Bürgschaftsvertrag als Grundlage eines Anspruchs des Bürgen auf Abtretung der Grundschuld gegenüber dem Gläubiger 63 A. Die bisher vertretenen Auffassungen 63 B. Stellungnahme 64 C. Voraussetzungen eines Abtretungsanspruchs aus dem Bürgschaftsvertrag - Auslegungskriterien 66 I. Dreipersonenverhältnis Normative Auslegung des Bürgschaftsvertrags 68 III
5 2. Ergänzende Auslegung des Bürgschaftsvertrags 70 a. Vertragslücke 71 b. Vertragszweck - Regelungsplan 73 c. Interessen der Vertragsparteien ("Hypothetischer Parteiwille") 74 aa. Primärinteressen der Parteien des Bürgschaftsvertrags 75 bb. Allumfassende Interessenabwägung 76 (1) Vorrang des Sicherungsinteresses des Gläubigers gegenüber dem Rückgriffsinteresse des Bürgen? 77 (a) Das Konkurrenzverhältnis Bürge - Hypothekenschuldner 78 (b) BGHZ 110,41 79 (c) Das Verhältnis von 774 Abs.l S.2 BGB zum Rechtsgrundsatz "nemo subrogat contra se" und zum "beneficium cedendarum actionum" im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung 82 (2) Vorrang des Gläubigerinteresses an der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Grundschuldsicherungsvertrag 86 (3) Stellungnahme - Die Bedeutung des Grundschuldsicherungsvertrags und der Interessen des Eigentümers 87 (a) (b) (c) Ausdrückliches Abtretungsverbot im Grundschuldsicherungsvertrag 89 Konkludente Einwilligung des Eigentümers bei fehlendem Abtretungsverbot im Grundschuldsicherungsvertrag 90 Die "Pfandreife" als frühester Zeitpunkt der Berechtigung des Gläubigers zur Abtretung der Grundschuld an den Burgen 95 (d) Zwischenergebnis 99 (4) Sonderfall: Pfändung des Rückübertragungsanspruchs durch einen Drittgläubiger des Eigentümers 100 II. Vierpersonenverhältnis (Personenverschiedenheit zwischen Hauptschuldner und Eigentümer) Normative Auslegung der dem Bürgschaftsvertrag zugrunde liegenden Willenserklärungen 101 IV
6 2. Ergänzende Vertragsauslegung 103 a. Vertragslücke und Regelungsplan 103 b. Interessen der Parteien des Bürgschaftsvertrags (hypothetischer Parteiwille) 106 c. Interessenabwägung 107 d. "Konkludenter Ausschluß" der Abtretungspflicht des Gläubigers - BGH WM 1967, S e. Zwischenergebnis Umfang des Anspruchs auf Abtretung der Grundschuld 115 I. Identität von Grund- und Hauptschuldner (Dreipersonenverhältnis) 115 II. Personenverschiedenheit von Grund- und Hauptschuldner (Vierpersonenverhältnis) 115 III. Berechnung des jeweiligen Haftungsanteils Kopfteiliger Ausgleich, bezogen auf die gesicherte Forderung Ausgleich, soweit sich die Sicherungsrechte decken Verteilungsschlüssel nach dem Wertverhältnis der Sicherungsrechte als anderweitige Bestimmung i.s.v. 426 Abs.l BGB Stellungnahme Teil: Grundlage eines Rückgriffs des Grundschuldners gegenüber dem Bürgen 10 u. 11 Übergang von Forderung und Bürgschaft im Wege der LegaTzession ( 401 Abs.l, 412 BGB bzw. 774 Abs.2,426 Abs.2 BGB analog) 10 Unmittelbare Anwendung von 1143 Abs.l BGB auf die durch die Grundschuld gesicherte Forderung Analoge Anwendung von 1143 Abs.l BGB auf die durch die Grundschuld gesicherte Forderung 129
7 VI Anspruch des Grundschuldners auf Abtretung der gesicherten Forderung 12 Abtretungsanspruch des Grundschuldners aus 1143 AT)s. 1 BGB analog Abtretungsanspruch des Grundschuldners auf der Grundlage des GrundschuldsicherungsVertrags 135 A. Normative Auslegung der dem Grundschuldsicherungsvertrag zugrunde liegenden Willenserklärungen 135 B. Ergänzende Auslegung des Grundschuldsicherungsvertrags 137 I. Vertragszweck (Regelungsplan) 137 II. Die Interessen der Parteien des Sicherungsvertrags 139 III. Fortbestehen der gesicherten Forderung nach Befriedigung des Gläubigers durch den Eigentümer Die Auffassung Hecks Erlöschen der Forderung aufgrund vorheriger Erfüllungsabrede (Grundschuldbestellung als Leistung erfüllungshalber) Die Rechtsprechung Stellungnahme 144 a. Freiwillige Befriedigung des Gläubigers durch den regreßberechtigten Eigentümer 145 b. Befriedigung des Gläubigers durch Verwertung der Grundschuld 147 aa. Verwertung der Grundschuld im Dreipersonenverhältnis - analoge Anwendung von 364 Abs.2 BGB auf die Grundschuld 147 bb. Verwertung der Grundschuld bei Personenverschiedenheit von persönlichem Schuldner und Gläubiger 148 cc. Eigentümer weder Schuldner der gesicherten Forderung noch Partei des Sicherungsvertrags Abtretungsanspruch des Eigentümers nur bei eigenem Regreßanspruch gegenüber dem Schuldner? Einwendung oder Einrede des persönlichen Schuldners gegen i über dem Eigentümer "entsprechend" 1143 Abs.l S.lBGB? Zwischenergebnis 154
8 vn C. Anteiliger Übergang der Bürgschaft auf den Grundschuldner mit Abtretung der gesicherten Forderung nach 774 Abs.2, 426 Abs.2 BGB analog Analoge Anwendung von 776 BGB im Falle des vertraglichen Ausschlusses der Abtretbarkeit der Grundschuld im Grundschuldsicherungsvertrag Teil: Rechtliche Konsequenzen der Einbeziehung von banküblichen Klauseln für die bisher gefundene Lösung 15 Einleitung Bankübliche Klauseln in Bürgschaftsverträgen 160 I. Verzicht des Bürgen auf seine Rechte aus 776 BGB 160 II. 1. Die Auslegung des BGH Das Schrifttum Stellungnahme Folgen der Wirksamkeit der Klausel auf das bisherige Ergebnis 167 Einschränkung der Abtretungspflicht der Bank bei nicht akzessorischen Sicherungsrechten Die Auslegung des BGH Das Schrifttum Stellungnahme 171 a. Wirksamkeit der Klausel im Hinblick 9 AGBG 172 b. Folgerungen Typische Klauseln in Grundschuldbestellungsurkunden und Zweckbestimmungserklärungen 175 I. Die freiwillige Selbstbeschränkung des Kreditinstituts, die Grundschule nur gemeinsam mit der gesicherten Forderung an einen Dritten zu verkaufen oder abzutreten 175 II. Verrechnungsklausel 176 III. Persönliche Haftungsübernahme des Grundschuldners 177
9 VIII 18 Nr. 16 Abs.2 AGB - Banken 1993; Nr. 22 Abs.2 AGB - Sparkassen Teil: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 182
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