Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention [Präventionsgesetz PrävG] und seine Folgen

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1 Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention [Präventionsgesetz PrävG] und seine Folgen Ein Beitrag von Dr. Ingo Weinreich [BBGM e.v.] Wolfsburg 22. April 2016 Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 1

2 Übersicht 1. Der BBGM e.v. 2. Anliegen des PrävG 3. Strukturen 4. Leistungsrahmen [inkl. Finanzierungsrahmen] 5. Qualitätssicherung 6. [Erste] Bewertung 7. Folgen [insbesondere für Dienstleister] Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 2

3 Der BBGM e.v. Key-Facts Gründung: 2011 Ausrichtung: Fachverband Größe: derzeit ca. 250 Mitglieder [zumeist BGM-dienstleistungserbringende Organisationen und Einzelpersonen, innerbetriebliche Akteure, Verbände] Hauptziele: Information Vernetzung der Akteure Formulierung von Standards im Handlungsfeld der betrieblichen Gesundheit Nebenziele: Vernetzung in der Präventionslandschaft [z.b. Mitglied in der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, BVGP / diese Veranstaltung] Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 3

4 PrävG Anliegen Strukturen Nationale Präventionskonferenz [beratendes] Präventionsforum Landesrahmenvereinbarungen regionale Koordinierungsstellen Präventionsakteure* Präventionsbericht Leistungsrahmen verhaltensbezogene Prävention [ 20] Gesundheitsförderung und Prävention in definierten Lebenswelten [ 20a] betriebliche Gesundheitsförderung [ 20b] Qualitätssicherung Wirksamkeitsforschung [Evidenz] Modellvorhaben Institutionen zur Qualitätssicherung [wer macht s?] Kooperation & Koordination aller Akteure [z.b. enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutz] *überall: GKV, UV, RV, soziale Pflegeversicherung / in den Lebenswelten: Verantwortliche der Quartiere, Kitas, Schulen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 4

5 PrävG Strukturen Einrichtung einer Nationalen Präventionskonferenz Entwicklung einer Nationalen Präventionsstrategie Fortschreibung von Präventionszielen, Handlungsfeldern, Zielgruppen Beauftragung der BZgA zur Geschäftsführung und Qualitätssicherung Einrichtung eines [beratenden] Präventionsforums jährliche Durchführung [vermutlich Tagungsformat] Beteiligte: Vertreter der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblich beteiligten Organisationen und Verbände Beauftragung der BVPG zur Organisation des Präventionsforums Landesrahmenvereinbarungen Umsetzung der Präventionsstrategie, Durchführung der Prävention in den Lebenswelten Koordinierung von Leistungen, Klärung von Zuständigkeiten Regionale Koordinierungsstellen Koordination von Leistungen in der BGF Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 6

6 PrävG Leistungsrahmen Satzungsleistungen der KV nach SGB V umfassen Leistungen zur: o verhaltensbezogenen Prävention [ 20] o o Gesundheitsförderung und Prävention in den definierten Lebenswelten [ 20a] betrieblichen Gesundheitsförderung [ 20b] nur zertifizierte Leistungen dürfen finanziert werden ärztliche Präventionsempfehlungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 7

7 PrävG Finanzierungsrahmen die bisherigen Leistungen der Kassen in Prävention und BGF waren Kann-Leistungen, nun sind es Soll-Leistungen Anhebung des Ausgaberichtwerts pro Versicherten für Prävention und BGF von rund 3,00 auf 7,00 p.a. bei Unterschreitung des Betrages: Krankenkasse stellt nicht verausgabten Mittel Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Verfügung Aufteilungsschlüssel: [mind. 3,00 in individuelle Prävention, 2,00 in GF-Leistungen in den Lebenswelten und 2,00 in BGF] Beteiligung der sozialen Pflegeversicherung für Präventionsleistungen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen mit 0,30 pro Versicherten keine Pflicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zur Mitfinanzierung von Präventionsleistungen in den Settings Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 11

8 Übersicht zu den gesetzlichen Mindestausgaben [pro Vers.] 3,00 [Verhalten] 20 2,00* [Lebenswelten] 20a 2,00 [BGF/BGM] 20b 0,30 [Pflege] 1,05 [Selbsthilfe] = 8,35 *inkl. 0,45 an BZgA Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 12

9 Übersicht zu den gesetzlichen Mindestausgaben [absolut] 216 Mio. [Verhalten] Mio.* [Lebenswelten] 20a 144 Mio. [BGF/BGM] 20b 22 Mio. [Pflege] 74 Mio. [Selbsthilfe] = 600 Mio. *inkl. 32 Mio. an BZgA Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 13

10 PrävG Qualitätssicherung Festlegung einheitlicher Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen [ Weiterentwicklung Leitfaden Prävention ] Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Zertifizierung von Leistungsangeboten zur Individualprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen Veröffentlichung der Festlegungen und der zertifizierten Leistungen auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Erstellung eines Präventionsberichtes alle 4 Jahre zeitlich begrenzte Modellvorhaben und Evaluation [BZgA] Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 14

11 And the winner is BZgA? Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 16

12 Qualitätssicherung Wer kommt noch in Frage? Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 17

13 PrävG [Erste] Bewertung positiv erstmalig ein Gesetz in Deutschland, das die Bedeutung der Prävention und Gesundheitsförderung explizit unterstreicht gute Ansätze zur Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung durch die Forderung nach Qualität und Kooperation Verbesserung der Finanzierungsgrundlagen negativ alleinige Finanzierungspflicht der GKV keine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! übermäßige Bürokratisierung Verzögerung der Leistungserbringung ordnungspolitischer Sündenfall durch Quersubventionierung der BZgA mit Versichertengeldern alleinige Fokussierung auf Arbeitsmediziner / Fachkräfte für Arbeitssicherheit als innerbetriebliche Berater/innen [bezogen auf 20b] Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 19

14 PrävG Folgen [insb. auf Dienstleister] der Markt für GF/BGF wird weiter steigen mehr Geld im Umlauf / GF/BGF noch stärker im Fokus des KV-Marketings / große Ausschreibungen der KV zu den Präventionsfeldern [aber auch Personalaufbau in den KV selbst!] die meisten KV liegen bereits heute über den Ausgaberichtwerten im Bereich BGF von einem Hype ist deshalb nicht auszugehen Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für Dienstleister eher im Bereich der Lebenswelten [Kommunen, Kita, Schule, Pflege usw.] hier sind die KV bisher eher unterversorgt / Wettstreit innovativer Versorgungsangebote! Dienstleister müssen sich bzgl. ihrer Leistungserbringung zukünftig einer [strengeren?] Qualitätssicherung und Zertifizierung unterziehen Verfahren bisher ungeklärt / mit einer Aufwandserhöhung ist zu rechnen Dienstleister müssen sich zukünftig stärker mit den regionalen Präventionsakteuren vernetzen, wenn sie an KV finanzierten GF/BGF- Maßnahmen teilhaben wollen Aufwandserhöhung Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 20

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.v. [BBGM] Mühlgrabenstraße 6 D Wetzlar TEL +49 [6441] FAX +49 [6441] weinreich@bgm-bv.de Institut für Gesundheit und Management [IfG GmbH] PD Dr. rer. nat. Ingo Weinreich Ferdinand-Rhode-Straße 3 D Leipzig TEL +49 [341] FAX +49 [341] weinreich@gesundheitsmanagement.com Beitrag PrävG BBGM e.v. Seite 21

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