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1 Revision

2 Inhaltsverzeichnis Einführung...3 Personen, mit Verantwortung für Schulung und Standardisierung von fiegendem Personal...3 Eingangsausbildung...3 Aufrischungsschulung...3 Standardisierung...4 Befähigungsnachweis / Schulungsfüge...5 Fortbildungen zum Aufstieg...5 Auswertung/Bewertung der Schulungen/Standardisierung...5 Revision

3 Revisionstabelle V1.0...Ersterstellung V1.1...redaktionell überarbeitet V1.2...Deckblatt aktualisiert V1.3...Deckblatt erneuert V1.4...Korrekturen HIK eingearbeitet Einführung Fliegerische Standardisierung bedeutet die Vereinheitlichung von Verfahren, die die Fluglehrer und Flugschüler bei der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Auswertung des Flugbetriebes zu beachten und anzuwenden haben. Durch die fiegerische Standardisierung werden Grundlagen geschafen für die Überprüfung und Bewertung des fiegerischen Leistungsstandes nach einheitlichen Kriterien. Die Kriterien orientieren sich an den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Personen, mit Verantwortung für Schulung und Standardisierung von fiegendem Personal In der Flugschule der FFG sind die Verantwortlichkeiten im Betriebs-Handbuch festgelegt. Eingangsausbildung Die Eingangsausbildung wird durch den CESF durchgeführt. Er weist alle Fluglehrer in die Verfahren zur Ausbildung bei der Flugschule der FFG ein. Grundlage der Einweisung ist das Ausbildungshandbuch (Training Manual) der Flugschule. Hierin sind die entsprechenden Manöver / Einzelübungen beschrieben. Ziel ist eine einheitliche Anwendung der Eingangs-/ Ausgangsparameter sowie eine einheitliche Bewertung der Manöver bei korrekter Ausführung bzw. bei defnierten Abweichungen. Aufrischungsschulung Die Standardisierungsausbildung innerhalb der Flugschule der FFG ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Die Dokumentation über die Teilnahme führt der CESF. Sie wird in diesem Handbuch abgeheftet. Neue Fluglehrer / Gastlehrer oder Fluglehrer, die an der jährlichen Einweisung nicht teil- Revision

4 nehmen konnten, sind in Form eines Handzettels oder Vortrags nachträglich einzuweisen.insbesondere bei neuen Fluglehrern oder Gastlehrern ist diese Einweisung vor dem ersten Flug mit Flugschüler durchzuführen und zu dokumentieren. Der Vorstand legt hierzu eine Vertretungsregelung fest, sollte der CESF nicht erreichbar sein. Standardisierung Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen und Aufgaben des CESF festgelegt: 1. Voraussetzung für die Wahrnehmung der Funktion als CESF ist eine mindestens einjährige Zeit als Fluglehrer, nach Ende der Phase mit eingeschränkten Rechten. Zusätzlich muss der CESF über die Lizenz verfügen, für die in der Flugschule der FFG ausgebildet wird und sollte neben der Lehrberechtigung auch über mindestens eine weitere Berechtigung verfügen, sofern die Flugschule neben der Lizenz für weitere Berechtigungen ausbildet. Er sollte sich neben den Bestimmungen über den Lizenzlehrgang (Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, AMC und GM Material hierzu) auch mit den weiteren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vertraut gemacht haben, sofern sie für den Leistungsumfang der Flugschule relevant sind. 2. Zu den Aufgaben des CESF gehören: Beratung des Vorstands in Angelegenheiten der Standardisierung. Mitwirken bei der Verbesserung fugbetrieblicher Regelungen Überwachung der Fluglehrerausbildung Überwachung insbesondere der Fluglehrer mit eingeschränkten Rechten zusätzlich bei der Flugschule der FFG Herausgabe von Nachrichten zur Standardisierung - Leitung des Ausschusses Standardisierung 3. Der CESF beruft einmal jährlich einen Ausschuss zur Standardisierung ein. Dieser besteht aus dem Vorstand der Flugschule, dem CESF, dem Flugbetriebsleiter des Flugplatzes und mindestens einem weiteren Fluglehrer der Flugschule. 4. Der Ausschuss berät über Fragen zur Verbesserung von Verfahrensweisen, Regelungen und erarbeitet ggf. Änderungen zu diesem Handbuch. 5. Der CESF nimmt regelmäßig am Fludienst teil und führt im Rahmen des Ausbildungsbetriebes, möglichst mit jedem Flugschüler, Ausbildungsfüge durch. Diese Ausbildungsfüge dienen der Feststellung des Leistungsstandes der Flugschüler und zur Feststellung der standardisierten Anwendung der Verfahren des jeweiligen Lehrgangs. 6. Der CESF überwacht die Gültigkeit der Lehrberechtigungen sowie die Erfüllung der Bedingungen zur Verlängerung der Lehrberechtigung für die Fluglehrer der Flugschule der FFG. Hierzu führt er geeignete Liste um insbesondere die Absolvierung des Auffrischungsseminars und die zeitgerechte Durchführung der Kompetenzbeurteilung zu überwachen. 7. Nach Anforderung durch eine andere Flugschule kann der CESF an Standardisierungsbesuchen für diese Flugschule teilnehmen. Hierbei prüft der CESF die Einhaltung der jeweils gültigen Rahmenrichtlinien für die Ausbildung, die Anwendung von Verfahren zur Standardisierung sowie die Gültigkeit der Lizenzen und Berechtigungen des Lehrpersonals. Nach Möglichkeit sind auch Ausbildungsfüge mit den Flugschülern dieser Flugschule zu absolvieren. Revision

5 Die Anforderung kann auch durch die Luftaufsicht der jeweils zuständigen Behörden erfolgen. Die Teilnahme an Standardisierungsbesuchen erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Befähigungsnachweis / Schulungsfüge Sind bei Fluglehrern der Flugschule der FFG Berechtigungen abgelaufen oder aus anderen Gründen für das Lehrpersonal ein Befähigungsnachweis erforderlich, wird der CESF vom betrofenen Fluglehrer über das Ergebnis des Befähigungsnachweises unterrichtet, damit dieser die Übersicht mit den jeweiligen Berechtigungen der Fluglehrer aktualisieren kann.hat der CESF aufgrund seiner Nachweisführung Zweifel an der gültigen Berechtigung eines Fluglehrers, klärt er die Gültigkeit vor dem nächsten Ausbildungsfug dieses Fluglehrers ab. Bei der Durchführung der erforderlichen Schulungsfüge zur Verlängerung einer bestehenden Berechtigung, überwacht der CESF die Durchführung der Flüge, aktualisiert die entsprechenden Übersichten. Die Übersichten werden mindestens einmal im Halbjahr (Zeitraum eintragen) vom Vorstand geprüft. Auswertung/Bewertung der Schulungen/Standardisierung Der CESF führt die Übersichtslisten mit der jährlichen Standardisierungsschulung des Lehrpersonals der Flugschule der FFG. Er führt zusätzlich Protokoll des Ausschusses für Standardisierung und legt dem Vorstand jeweils zum Jahresende die Auswertungen vor. Der Vorstand überwacht die Einhaltung der Teilnahme an den Schulungen und setzt Fluglehrer, die an den Schulungen nicht teilgenommen haben, bis auf weiteres nicht mehr ein. Falls notwendig führt der CESF mit den betrofenen Fluglehrern einen Standardisierungsfug durch, um die Einhaltung der einheitlichen und hohen Standards in der Ausbildung bei der Flugschule der FFG zu gewährleisten. Fortbildungen zum Aufstieg Möchte ein Lizenzinhaber bei der Flugschule der FFG Fluglehrer werden oder Ausbildung zu einer durch die Flugschule der FFG angebotenen Berechtigung durchführen, führt der CESF mindestens einen Flug mit dem Bewerber durch um sein fiegerisches Leistungsvermögen und seine didaktischen Fähigkeiten einschätzen zu können. Er berät im Anschluss den Vorstand hinsichtlich des Einsatzes des Lehrberechtigten bei der Flugschule der FFG. Revision

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