Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II

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1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II 5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe Stadthalle Erding, 09. November 2016 Dr. Ottilie Randzio, Stv. Geschäftsführerin, Leitende Ärztin Pflege, MDK Bayern

2 Inhalt 01 Das Pflegestärkungsgesetz II 02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment 03 Die Berechnung des Pflegegrades 04 Die Überleitung 05 Alle Beteiligten Kurz vor dem Start 06 Fazit Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 2

3 Das Pflegestärkungsgesetz II

4 Die Pflegereform Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff: Die Pflege wird gestärkt! PSG I tritt in Kraft PSG II tritt in Kraft 2016 Das Jahr der Vorbereitung Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & PSG III tritt in Kraft Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 4

5 Pflegestärkungsgesetz II In Kraft getreten zum Einige Leistungsverbesserungen bereits 2016 Kernstück: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegeberatung: Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für Versicherte Rehabilitation: einheitliche Standards für Reha-Empfehlungen (MDK) Prävention: Förderung primärpräventiver Leistungen in Pflegeinrichtungen Qualitätsprüfungen: Weiterentwicklung des Systems Neue Definition der Pflegebedürftigkeit gemäß 14 SGB XI (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff + NBA) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 5

6 Stichtag Stichtagsregelung: Der Umstieg auf das neue System erfolgt zum Bis : keine Veränderung der Begutachtung und Pflegestufen. Alle Anträge mit Antragsdatum bis = Begutachtung nach ALT-System Alle Anträge mit Antragsdatum ab = Begutachtung nach NEU-System Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 6

7 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

8 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (SGB XI 14 neu ) 5 Pflegegrade statt bisher 3 Pflegestufen Ausschlaggebend für die Pflegebedürftigkeit: der verbleibende Grad der Selbstständigkeit (Abhängigkeit von personeller Hilfe) Einbezug von körperlichen, kognitiven und psychischen Belastungen Neuer, ganzheitlicher Denkansatz NEU! Neue Definition der Pflegebedürftigkeit nach 14 SGB XI: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Hilfe von anderen brauchen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen. NEU! Wie bisher Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 8

9 Module des neuen Begutachtungsinstrumentes Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in folgenden sechs Modulen: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Diese Bereiche werden im Gutachten dargestellt, werden jedoch nicht in der Berechnung des Pflegegrades berücksichtigt Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 9

10 Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchführen. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 10

11 Bewertung der Selbständigkeit selbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich. Entscheidend ist jedoch, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt. weniger als 6 Monate weniger als einmal pro Woche Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding

12 Bewertung der Selbständigkeit überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur geringer, mäßiger Aufwand für die Pflegeperson, z. B. in Form von unmittelbares Richten/Zurechtlegen von Gegenständen Aufforderung Unterstützung bei der Entscheidungsfindung partielle Beaufsichtigung und Kontrolle punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität Anwesenheit aus Sicherheitsgründen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding

13 Bewertung der Selbständigkeit überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann ggf. mit ständiger Anleitung oder aufwändiger Motivation auch während der Aktivität. Ein erheblicher Teil der Handlungsschritte muss übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding

14 Bewertung der Selbständigkeit unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Nur selten nur sehr gering Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Ständige Motivation, Anleitung, Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding

15 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 15

16 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 16

17 Bewertung der Fähigkeiten Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt Die Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden. Fähigkeit größtenteils vorhanden Überwiegend, die meiste Zeit über, in den meisten Situationen, aber nicht durchgängig. Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen, kann die alltäglichen/häuslichen Belange aber alleine regeln Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding

18 Bewertung der Fähigkeiten Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt aber erkennbar vorhanden Die Person hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten, auch bei alltäglichen/häuslichen Belangen. Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen. Es sind Ressourcen vorhanden. Fähigkeit nicht vorhanden Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding

19 4.3.1 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie I Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 19

20 4.3.8 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie II Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 20

21 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie I selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 21

22 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie II selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Versorgung selbständig nicht täglich, nicht auf Dauer Versorgung mit Hilfe Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich Ernährung parenteral oder über Sonde Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 22

23 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie I Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 23

24 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie II Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 24

25 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie III Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar: 0 entfällt/nicht erforderlich 0 selbständig (Bereitstellen einer Diät reicht aus) 1 überwiegend selbständig (Erinnerung/Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig 2 überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung/Beaufsichtigung, mehrmals täglich) 3 unselbständig (benötigt immer Anleitung/Beaufsichtigung) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 25

26 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 26

27 Die Berechnung des Pflegegrades

28 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 28

29 Das neue Begutachtungs-Verfahren Beispiel Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 29

30 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bewertung Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 %) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkte Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering 2 3 2,5 erheblich schwer 6 9 7,5 schwerste Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 30

31 Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung für die Ermittlung des Pflegegrades Module Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls und Gewichtung keine geringe erhebliche schwere schwerste Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 31

32 Ergebnis der Begutachtung im Fallbeispiel Modulwertungen Gewichtete Punkte 1 Mobilität 2,5 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 7,5 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4 Selbstversorgung 10 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder 5 10 therapiebedingten Anforderungen 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 3,75 Summe der gewichteten Punkte 33,75 Besondere Bedarfskonstellation (Gebrauchsunfähigkeit der Arme & Beine) NEIN Pflegegrad unter 12,5 Pkt. 12,5 - u. 27 Pkt u. 47,5 Pkt. 47,5 - u. 70 Pkt u. 90 Pkt Pkt.* Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 *oder Vorliegen der besonderen. Bedarfskonstellation Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 32

33 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oder vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation. 12, , Punktwert Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 33

34 Die Überleitung

35 Die Überleitung vom alten in das neue System Alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden nach einer Überleitungsregel in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Für die Leistungsempfänger ist ein umfassender Schutz des Besitzstandes vorgesehen: Niemand wird schlechter gestellt. Es gilt lebenslanger Bestandsschutz: Kein bisher Pflegebedürftiger kann durch Neubegutachtung schlechter gestellt werden. Einzige Ausnahme: Pflegebedürftigkeit liegt nicht mehr vor Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 35

36 Übergangsregelung des PSG II Die Überleitung gewährleistet einen nahtlosen Übergang in das neue System. Leistungsempfänger müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie müssen auch nicht neu begutachtet werden Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 36

37 Alle Beteiligten - Kurz vor dem Start

38 Alle Beteiligten bereiten sich vor Versicherte (Pflegebedürftige und Angehörige) Pflegekassen Leistungserbringer MDK-Mitarbeiter Sozialämter & Bezirke Verbände und Selbsthilfegruppen Sozialrichter Politik Medien / Öffentlichkeit Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 38

39 Der MDK Bayern bereitet sich vor Die Medizinischen Dienste müssen auf die zu erwartenden Auftragssteigerungen vorbereitet sein (Personal, Ablauforganisation, Prozesse). Die Software muss rechtzeitig zur Verfügung stehen. (auch für Schulungszwecke) Schulung Alle Pflegegutachter müssen rechtzeitig, umfassend und einheitlich geschult sein. Auftragszahlen Datenverarbeitung Information Alle Kundengruppen müssen rechtzeitig und bedarfsgerecht informiert werden Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 39

40 Fazit

41 Fazit Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II, Stadthalle Erding Seite 41

42 Dr. Ottilie Randzio Leitende Ärztin Bereich Pflege Stellvertretende Geschäftsführerin Haidenauplatz München Tel.: pflege@mdk-bayern.de

43 MDK Bayern

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