SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
|
|
- Eleonora Boer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 011 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 14 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte
2 Aufgabe 1: Versicherte Personen 1.1 Sachverhalt: 13 Der Personalverantwortliche einer Firma fragt Sie, ob sein neuer Mitarbeiter, Beat Müller, in die Vorsorgeeinrichtung aufgenommen wird (BVG- Minimalleistungen), wenn Fragen Beat Müller für eine im Voraus befristete Zeit von 9 Wochen angestellt worden ist. Antwort Beat Müller zu 55% als invalid anerkannt worden ist. Beat Müller nur zu 0% beschäftigt wird und den Rest der Zeit eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Beat Müller im Unternehmen als temporär Angestellter arbeitet. Er ist vertraglich mit einer Personalvermittlungsfirma verbunden. Beat Müller 66 Jahre alt ist und er eine Altersrente von der Vorsorgeeinrichtung seines früheren Arbeitgebers bezieht. Beat Müller schon 3 Monate für die Firma gearbeitet hatte und, nach zwei Wochen ohne Arbeit, wieder für Monate angestellt worden ist. Auftrag: Beantworten Sie die Fragen mit ja oder nein, und nennen Sie die massgebenden Gesetzes- oder Verordnungsartikel. 9 Seite
3 Aufgabe 1: Versicherte Personen (Fortsetzung) 1. Sachverhalt: Der Personalverantwortliche unterbreitet Ihnen zwei weitere besondere Fälle. Er bittet Sie, ihm die Möglichkeiten für diese Mitarbeitenden, sich für die berufliche Vorsorge zu versichern, zu erläutern. Fragen: 1..1 Alice Schmid arbeitet zwei Tage pro Woche in der Firma als Telefonistin und verdient monatlich CHF 1' Sie arbeitet ausserdem einen Tag pro Woche als Sekretärin eines kleinen Vereins und erhält dafür CHF pro Monat. 1.. Manfred Zürcher hat einen nicht bezahlten Urlaub von 1 Jahr erhalten um eine Ausbildung zu absolvieren, nach welcher er seine Arbeit in der Firma wieder aufnehmen wird. Seite 3
4 Aufgabe : Versicherte Personen / Koordinierter Lohn.1 Sachverhalt: 10 Claudio Cina stellt in seinem Unternehmen per neue Mitarbeitende an. Das Unternehmen ist bei der Sammelstiftung Punkta angeschlossen. Der Vorsorgeplan entspricht den BVG-Minimalleistungen. Auftrag: Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden die Eintrittsschwelle und den koordinierten Jahreslohn gemäss den heute gültigen BVG-Grenzwerten. 6 Alter Beruf resp. Anstellungsart AHV- Jahreslohn in CHF Bezüger einer Invalidenrente der IV Beschäftigungsgrad in % Eintrittsschwelle in CHF Koordinierter Lohn in CHF 40 CFO 150' Nein 90 % 6 Facility Manager ' Ja (3/4 Invalidenrente) - 18 Informatik-Lehrling 3' Nein 63 Unternehmensberater 80' Ja (1/4 Invalidenrente) - 44 Informatiker Nein 4 Assistent in Ausbildung Nein 100 % Seite 4
5 Aufgabe : Versicherte Personen / Koordinierter Lohn (Fortsetzung) Sachverhalt: Claudio Cina erkundigt sich über die Möglichkeiten bei vorzeitiger Pensionierung. Die Erleichterungen der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Mitarbeiter wurden im Reglement per aufgenommen. Fragen:. Beim Mitarbeitenden Peter Meister wird der AHV-Lohn infolge Reduktion der Arbeitszeit um 40% gekürzt. Muss der versicherte Verdienst ebenfalls reduziert werden mit den entsprechenden Einbussen der versicherten Leistungen? Welche Lösungen bieten Sie ihm an? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die massgebenden Gesetzes- und Verordnungsartikel..3 Ein Mitarbeitender möchte die Vorsorge über das Schlussalter hinaus weiterführen, ohne jedoch eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Ist dies zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Seite 5
6 Aufgabe 3: Überprüfung des persönlichen Ausweises Sachverhalt: 11 Der Versicherungsbroker Banga erhält von seinem Klienten den Auftrag, im persönlichen Ausweis 011 von Gerhard Fischer die Risikoleistungen zu überprüfen. Zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ist das Unternehmen bei einer Sammelstiftung, welche nur das gesetzliche Minimum versichert, angeschlossen. Im Dokument sind folgende Angaben ersichtlich: Ausweis gültig ab Vertrag Nr. 1/9600/VX SU CHF CHF Versicherte Person Fischer Gerhard Geburtsdatum: Vers. Nr Versicherungsbeginn: Jahreslohn 80' Erreichen Pensionsalter: Versicherter Lohn 56' Leistungen (voraussichtliche Werte mit % Zins) Alterskapital Rente im Alter bei ordentlicher Pensionierung im Alter 65 am ' Leistungen bei Jährliche Invalidenrente nach 1 Monaten Wartefrist * Invalidität Jährliche Invaliden-Kinderrente nach 1 Monaten Wartefrist * Beitragsbefreiung nach 3 Monaten Wartefrist Leistungen im Jährliche Ehegattenrente * Todesfall Todesfallkapital zusätzlich zu Ehegattenrente 0 Todesfallkapital, wenn keine Ehegattenrente fällig wird 0 Jährliche Waisenrente * Entwicklung Altersguthaben Altersguthaben per ' Zins für 010 1' Altergutschrift für 010 5' Altersguthaben per ' Darin enthalten: Eingebrachte Freizügigkeitsleistung 8'81.45 Die Verzinsung für das Altersguthaben im Jahr 011 beträgt %. Freizügigkeit / Wohneigentum Total aller eingebrachten Freizügigkeitsleistungen 8'81.45 Freizügigkeitsleistung per ' Möglicher Beitrag für Vorbezug zugunsten Wohneigentum per ' * Bei Unfall werden die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung angerechnet. In diesen Fällen gelten die Einschränkungen gemäss Reglement. Seite 6
7 Aufgabe 3: Überprüfung des persönlichen Ausweises (Fortsetzung) Aufgaben: 3.1 Berechnen Sie das voraussichtliche rechnerische Altersguthaben (ohne Zins) per ordentliches Rentenalter der AHV. Zeigen Sie den Lösungsweg auf Berechnen Sie die versicherte Invalidenrente per Zeigen Sie den Lösungsweg auf Berechnen Sie die versicherte Ehegattenrente und die Kinderrente (bei Todesfall vor Pensionierungsalter) per Zeigen Sie den Lösungsweg auf. Seite 7
8 Aufgabe 3: Überprüfung des persönlichen Ausweises (Fortsetzung) 3.4 Bei der Invaliden-, Ehegatten- und Kinderrente ist eine Anmerkung, die es bei der Unfallursache zu beachten gilt. Welche Auswirkung hat diese auf die Auszahlung der versicherten Leistungen der BV? Nennen Sie die rechtlichen Grundlagen. 3.5 Gerhard Fischer kauft eine Eigentumswohnung und überlegt sich, diese mit Mitteln der beruflichen Vorsorge zu finanzieren. Erläutern Sie, welche Auswirkungen der Bezug auf die versicherten Leistungen hat (keine Berechnung). Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 8
9 Aufgabe 4: Berechnung der Austrittsleistung 4.1 Sachverhalt: 8 Andrea Soltermann, geb , trat am in die Firma des Claudio Cina (BVG-Minimallösung) ein, mit einem Jahreslohn von CHF Von der früheren Vorsorgeeinrichtung wurden CHF 18' überwiesen. Der Jahreslohn im 011 betrug CHF Das Arbeitsverhältnis endet am Auftrag: Berechnen Sie die Austrittsleistung Andrea Soltermann nimmt eine Stelle in London an. Kann eine Barauszahlung der Austrittsleistung stattfinden, oder muss der Vorsorgeschutz in einer anderen Form aufrecht erhalten werden? Wer wird den Sachverhalt abklären? Seite 9
10 Aufgabe 5: Experten und Kontrollstelle 4 Kreuzen Sie nachstehend an, ob der Experte für berufliche Vorsorge oder die Kontrollstelle überprüfen muss, 4 ob die reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. ob die Vermögenswerte korrekt bewertet worden sind. ob die Vorsorgeeinrichtung über eine Rückdeckung verfügen muss. ob die Sicherheitsfondabrechnung korrekt ist. ob die Meldung einer Unterdeckung an die Aufsichtsbehörde erfolgt ist. ob die Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. ob die Massnahmen bei Unterdeckung angemessen sind. ob die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet wurden. Experte für berufliche Vorsorge Kontrollstelle Seite 10
11 Aufgabe 6: Steuern und Aktuelles Kann man behaupten, dass eine versicherte Person, die auf einen vorzeitigen Altersrücktritt verzichtet, mindestens 95% der in diesem Hinblick eingekauften reglementarischen Leistungen verliert? Begründen Sie Ihre Antwort. 6. Nennen Sie eine Gesetzesbestimmung, die dem Arbeitgeber erlaubt, freiwillige Einzahlungen zu tätigen, und nennen Sie den Grund. Seite 11
12 Aufgabe 6: Steuern und Aktuelles (Fortsetzung) 6.3 Mit 50 Jahren hat eine versicherte Person einen Vorbezug für Wohneigentum zum eigenen Bedarf erhalten. Heute ist sie 53 Jahre alt und möchte einen Einkauf tätigen. Ist dies möglich? 6.4 Kann eine Person, die von London kommt, ihre dort erworbenen Vorsorgeguthaben (die 500% ihres schweizerischen Gehalts entsprechen) an ihre neue schweizerische Vorsorgeeinrichtung übertragen lassen? Nennen Sie die massgebenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. Seite 1
13 Aufgabe 7: Gesundheitlicher Vorbehalt Darf eine Vorsorgeeinrichtung für die Risiken Tod und Invalidität einen gesundheitlichen Vorbehalt auf BVG-Minimalleistungen machen bei einem Arbeitnehmer? bei einem Selbstständigerwerbenden, der nie zuvor versichert war? 1 7. Kann bei einem Freizügigkeitsfall der durch die frühere Vorsorgeeinrichtung ausgesprochene gesundheitliche Vorbehalt durch die neue Vorsorgeeinrichtung übernommen werden, falls die vorgesehene Dauer noch nicht abgelaufen ist? 1 Seite 13
14 Aufgabe 7: Gesundheitlicher Vorbehalt (Fortsetzung) 7.3 Während welcher n Dauer ist ein gesundheitlicher Vorbehalt gültig? Nennen Sie die entsprechende gesetzliche Bestimmung Bei einem Arbeitnehmer Bei einem Selbstständigerwerbenden, der nie zuvor versichert war. 1.5 Seite 14
SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 00 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrPensionskassenausweis ganz einfach!/
Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über
MehrSozialversicherungen: 2015
? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:
MehrREGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrErläuterungen zum Persönlichen Ausweis
Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:
MehrVORSORGEREGLEMENT 2014
Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite
MehrBVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz
BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015. Militärversicherung.
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Militärversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrAnbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des
MehrPV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für
MehrBrutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2009. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2009 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung
MehrFragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während
MehrDie BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2
Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser
Mehr-BVG - aktuelle Entwicklungen
-BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen
MehrREGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20
REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle im Vorsorgeplan F20 versicherten
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Militärversicherung (MV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer:
MehrBasisplan II der Pensionskasse Post
Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II
MehrDie 1. BVG Revision im Überblick
Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold
Mehr10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse
10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21'150
MehrBeschreibung des Vorsorgeausweises
Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises
MehrVorsorgereglement 2014
Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im
MehrREGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrMeine Pensionskasse 2015
Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche
MehrAktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts
Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung
MehrBVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan B3
REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan B3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2008 für alle im Vorsorgeplan B3 versicherten
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
Mehrfür die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
MehrMEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende
MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen
Mehr0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)
0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz
MehrPlanbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS»
Planbibliothek Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente Die Arbeitgebenden wählen einen Vorsorgeplan. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Zusatzplan Kader und / oder einen Zusatzplan
MehrREGLEMENT 2008. Pensionskasse Metzger. Erster Teil Vorsorgeplan: B. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2008 Erster Teil Vorsorgeplan: Für die in den llgemeinen estimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen
MehrNachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009
BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrAlters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule
Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für
MehrAnhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011
Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten
Mehrgültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden
Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht
MehrIhre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)
PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) Dieses Dokument beschreibt das Zusatzkonto im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS).
MehrREGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG
REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG GÜLTIG AB 01. JANUAR 2006 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden Begriffe wie Arbeitnehmer, Versicherter, Partner, Stiftungsrat, Präsident, Rentner, Arbeitgeber- und
MehrPENSIONSKASSE FREELANCE
PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrIhr Vorsorgeausweis. Hans
www.allianz.ch Ihr Vorsorgeausweis März 2014 Merkblatt für die Versicherten Jedes Jahr wird ein Vorsorgeausweis für Sie erstellt. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen über Ihre persönliche Absicherung
MehrBusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen
BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen Weltweit gilt das Dreisäulensystem der Schweiz als vorbildlich. Doch angesichts globaler Einflüsse und demografischer Entwicklungen muss die 2. Säule seit
MehrVorsorgepläne auf einen Blick!
Vorsorgepläne auf einen Blick! Risikoschutz Alterssparleistungen Risikoschutz Alterssparleistungen Mini; Vorsorgepläne BVG Minimum für Festanstellungen die Leistungen entsprechen den die Leistungen entsprechen
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrVorsorgereglement 2014
Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan A40.1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 052 261 78 74 www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan B Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2009 für
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrPensionskasse der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes
Pensionskasse der usgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2008 Erster Teil: Vorsorgeplan KU Für die in den llgemeinen estimmungen des Reglements
MehrStellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts
Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt
MehrASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2
ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle
MehrBeilagen zur Ausgangslage
Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 6. Session Schriftliche Klausur vom 11. Mai 2012 Beilagen zur Ausgangslage Beilage Seite Pensionskassenausweis Marco Van Basten... 2 Pensionskassenausweis
MehrVORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende
VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende REGLEMENT, 1. Teil Gültig ab 1.1.2010 In Kraft gesetzt durch den Stiftungsrat am 9. November 2009 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrSparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge
Sparen-3-Konto Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Wie sichern Sie sich Ihre finanzielle Stabilität in Zukunft und treffen die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge?
MehrPersonalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement
Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement (gültig ab 1.1.2016) 1. Allgemeines / Organisation Die Hoval AG hat sich zur Abwicklung der BVG-konformen
MehrMerkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds
Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische
MehrVertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.
Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. (* 1. Preis für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten
Mehrfür die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
MehrSo lesen Sie einen Pensionskassenausweis
So lesen Sie einen Pensionskassenausweis Registrierter Vermittler beim Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) - Registernummer 10592 http://register.vermittleraufsicht.ch BVG - die berufliche Vorsorge
MehrFirmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Telefon: Fax:
Offerten - Bestellformular für: Kollektiv-Krankentaggeld UVG BVG Unternehmensversicherungen : Antragsanfrage A Informationen zum Unternehmen Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson:
Mehr1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung gemäss Art. 33a BVG, wenn die versicherte Person einen höheren Lohn erzielt?
Stellungnahmen 799 Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Fragen und Antworten im Zusammenhang mit den neuen Artikeln 33a und 33b BVG, in Kraft seit 1. Januar 2011 1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung
MehrDer Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.
Der Vorsorgeausweis. Klarheit über die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Der Vorsorgeausweis enthält viele wertvolle Informationen über den Vorsorgeschutz. Er wird jedes Jahr von Ihrer Personalvorsorgeeinrichtung
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
MehrPensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2014
Kurzreglement gültig ab 1. Januar 2014 Allgemeines Dieses Kurzreglement bildet einen Auszug aus dem Reglement per 01. Januar 2014 der Pensionskasse der Stadt Arbon, welches alleine massgebend ist. Bei
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die Grundsätze
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:
MehrBasisplan I der Pensionskasse Post
Basisplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan I der
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrMerkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)
Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589
MehrREGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN G2
REGLEMENT Erster Teil: VORSORGEPLAN G2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2007 für alle in Plan G2 versicherten
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge.
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Berufliche Vorsorge Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrUnsere Vorsorgepläne: Beiträge & Leistungen ab 01.01.2014
Unsere Vorsorgepläne: Beiträge & Leistungen ab 01.01.2014 BVG-Mini BVG-top P40K P60K P40 P50 P60 Spar+ P25 P25+ P60 Limit P20 Zusatz Risikoleistungen Lohndaten Finanzierung AHV-Minimallohn 21'060.00 21'060.00
MehrBeilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1
Beilage 1a zur Botschaft 04.148 Statuten der Aargauischen Pensionskasse Statuten der Aargauischen Pensionskasse Teilrevision Teil 1 Die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Text sind jeweils grau hinterlegt.
MehrH O R I Z O N T E NUMMER 37 SEPTEMBER 2010. Strukturreform und ältere Arbeitnehmer
H O R I Z O N T E NUMMER 37 SEPTEMBER 2010 Strukturreform und ältere Arbeitnehmer Claudia Fuchs, Dr. iur., Rechtsberaterin, ist Leiterin des Kompetenzzentrums Recht der LCP Libera. Sie berät in allen rechtlichen
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrDer Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung
Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Der Erwerb von Wohneigentum
MehrPENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag
MehrSo lesen Sie einen Pensionskassenausweis
So lesen Sie einen Pensionskassenausweis Registrierter Vermittler bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Registernummer 10592 http://register.vermittleraufsicht.ch BVG - die berufliche Vorsorge
Mehr