Beitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek.

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1 Wichtige Hinweise zum Beitritt Gesetzliche Krankenversicherung Produktmanagement Hilfsmittel Postfach Hamburg Nagelsweg Hamburg Februar 2015 Bitte beachten Sie, dass bei Beitrittsanträgen verschiedener Produktgruppen immer der identische Rahmenvertrag gewählt werden muss. Eine Mischung der Produktgruppen aus verschiedenen Verträgen (z.b. aus rehavital und RSR) ist nicht möglich. Folgende LEGS gehören u.a. zum selben Rahmenvertrag: LEGS: , , , , , , LEGS: , , , , , Beitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek. Präqualifizierung Der Nachweis der Präqualifizierung muss von der Präqualifizierungsstelle elektronisch an den GKV-Spitzenverband übermittelt worden sein. Dieser wird automatisch systemseitig im Online-Vertragsmanager hinterlegt, s. u. Fehlen die Angaben unter Präqualifizierung für Ihren Betrieb, sind folgende Unterlagen unter Nachweise zu hinterlegen: ersatzweise vorübergehend Nachweis über den gestellten Präqualifizierungsantrag oder Präqualifizierungsnachweis für den/die beantragten Versorgungsbereich(e) Bei nicht digital hinterlegten, aber in Papier bei Ihnen vorliegenden Präqualifizierungsnachweisen, setzen Sie sich bitte zur digitalen Datenübermittlung mit Ihrer Präqualifizierungsstelle in Verbindung.

2 Blatt 2 zum Schreiben vom Februar 2015 Zusätzlich, sofern vorhanden: Zertifizierungsurkunde nach DIN EN ISO Zertifizierungsurkunde nach DIN EN ISO 9001 QVH-Gütesiegel Mit dem Vertragsbeitritt werden alle vertraglichen Regelungen, inklusive aller Ergänzungsvereinbarungen, Modifizierungen sowie der Vereinbarungen über das Verfahren zum elektronischen Kostenvoranschlag und die Nutzung des Online-Wiedereinsatz-Systems MIP der medicomp GmbH anerkannt. Eine Ausfertigung aller Verträge und Vereinbarungen stellt die DAK-Gesundheit vollständig in EDV-Form zur Verfügung. Diese müssen vollumfänglich inhaltlich zur Kenntnis genommen werden. Das Liefergebiet ist grundsätzlich nicht begrenzt. Es besteht allerdings keine bundesweite Lieferverpflichtung. Produktgruppenspezifische Besonderheiten: PG Badewannenlifter sind nur noch die Ausschreibungsgewinner. Die bisherigen Verträge nach 127 Abs. 2 SGB V wurden alle zum gekündigt. Ein Beitritt ist nicht mehr möglich. PG , , , , Elektrostimulationsgeräte sind zukünftig nur noch die Ausschreibungsgewinner. Die bisherigen Verträge nach 127 Abs. 2 SGB V wurden alle zum gekündigt. Ein Beitritt ist nicht mehr möglich. PG 09 Rest Für die restlichen Produktarten der PG 09 existieren keine Verträge. Die Bearbeitung erfolgt nach 127 Abs. 3 SGBV in jedem Einzelfall. PG 10 - Gehhilfen PG Rollatoren sind zukünftig nur noch die Ausschreibungsgewinner. Die bisherigen Verträge nach 127 Abs. 2 SGB V wurden alle zum gekündigt. Ein Beitritt ist nicht mehr möglich. PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma Die DAK-Gesundheit hat einen neuen Vertrag ab zur PG 12 abgeschlossen. Beitritte sind wieder möglich.

3 Blatt 3 zum Schreiben vom Februar 2015 PG Medikamentenvernebler für untere Atemwege und deren Zubehör sind nur noch die Ausschreibungsgewinner. Die bisherigen Verträge nach 127 Abs. 2 SGB V wurden alle zum gekündigt. Ein Beitritt ist nicht mehr möglich. PG bis 25 Schlafapnoegeräte Die DAK-Gesundheit hat einen neuen Vertrag ab über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit Schlafapnoe-Therapiegeräten der Produktarten , bis 7 sowie bis einschließlich dem notwendigen Zubehör ( , sowie ) und allen damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen Beitritte sind wieder möglich. PG 15 Saugende Inkontinenzhilfen im häuslichen/ambulanten Bereich Die DAK-Gesundheit hat die Versorgung der Versicherten im häuslichen/ambulanten Bereich ausgeschrieben. Versorgungsberechtigt sind zukünftig nur noch die Ausschreibungsgewinner. Die bisherigen Verträge nach 127 Abs. 2 SGB V wurden zum gekündigt. Ein Beitritt ist nicht mehr möglich. PG 15 - Saugende Inkontinenzhilfen im stationären Bereich Die Versorgung der DAK-Kunden mit saugenden Inkontinenzhilfen in stationären Pflegeeinrichtungen ist nur noch bis zum 31. März 2015 über eigene Verträge der DAK-Gesundheit möglich. Wir haben diese Verträge gekündigt, weil derartige Versorgungen einheitlich auf Basis der Verträge des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) erbracht werden sollen. Möchten Sie im Bereich der stationären Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen Vertragspartner des vdek und damit auch der DAK-Gesundheit werden, wenden Sie sich bitte ab sofort an den Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Referat Sonstige Vertragspartner Abteilung Versorgung Askanischer Platz Berlin. Dortige Ansprechpartnerin ist Frau Saskia Mersmann, Telefon 030 / , Telefax 030 / , saskia.mersmann@vdek.com. PG 15 Ableitende Inkontinenzhilfen Die DAK-Gesundheit hat seit Verträge nach 127 Abs. 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit ableitenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15 einschließlich notwendigem Zubehör, den erforderlichen Verbrauchsmaterialien und allen damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen geschlossen. Die DAK-Gesundheit wird ab ausschließlich eine Versorgung durch Vertragslieferanten zulassen; Abgrenzungskriterium ist das Verordnungsdatum. Laufende Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit; es gilt der genehmigte Versorgungszeitraum.

4 Blatt 4 zum Schreiben vom Februar 2015 PG 18 Kranken- / Behindertenfahrzeuge PG 19 / 50 Krankenbetten / Pflegebetten PG Brustprothesen und Zubehör Der Vertrag zur Versorgung mit Brustprothesen und Brustprothesen-Zubehör wurde zwischen der Orthopädie-Service-Ring GmbH (OSR) und dem vdek als Anhang 8 zum Rahmenvertrag zwischen der OSR und dem vdek geschlossen. Voraussetzung für einen Beitritt zu diesem Anhang ist daher, dass Sie bereits einen der folgenden Rahmenverträge entweder direkt mit dem vdek oder über eine Leistungserbringergemeinschaft geschlossen haben: BIV-Rahmenvertrag rehavital-rahmenvertrag SanitätshausAktuell-Rahmenvertrag EGROH-Rahmenvertrag CURA-SAN-Rahmenvertrag Einzelrahmenvertrag Mit Ihrer Beitrittserklärung bestätigen Sie, dass Sie einen der genannten Rahmenverträge geschlossen haben. Die Vereinbarung zur Abgabe von Brustprothesen und Brustprothesenzubehör wird mit der Erklärung gegenüber der DAK-Gesundheit wirksam. Der Leistungserbringer-Gruppenschlüssel (LEGS) lautet: PG 31 Orthopädische Schuhe, konfektionierte Therapieschuhe und Zurichtungen Hinweis für Betriebe mit Lieferberechtigung für Teilbereiche der PG 31 Damit auch Betrieben, die nur für Teilbereiche der PG 31 präqualifiziert sind, ein Beitritt möglich ist, haben wir aus den bestehenden Verträgen drei neue Anlagen entwickelt, die nur Schuhzurichtungen, nur konfektionierte Therapie-Schuhe und nur Diabetiker-Schutzschuhe und Diabetes-Bettungen beinhalten. Als Basis dient der Vertrag mit der EGROH, dem bereits der ZVOS beigetreten ist, so dass wir zu den dort genannten Konditionen eine bundesweite Versorgung sicherstellen können. Durch einen Beitritt erhalten die Betriebe eine gesicherte Vertragsbasis für diesen Bereich und können an den Prozessoptimierungen (z.b. elektronischer Kostenvoranschlag) teilnehmen. Hinweis zur Lieferberechtigung in der PG 08 und in der PG 17:

5 Blatt 5 zum Schreiben vom Februar 2015 Sofern nicht bereits über andere Verträge (z. B. BIV-Vertrag der Orthopädietechniker) eine grundsätzliche Lieferberechtigung besteht, wird der Rahmenvertrag der PG 31 von uns als Lieferberechtigung in der PG 08 und in der PG 17 (Festbetragsregelung) angesehen, wenn die Präqualifikation für diesen Bereich vorliegt. PG 50 Pflegebetten s. Hinweise unter PG 19 Krankenbetten.

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