Ausschreibung einer Fördermaßnahme im Rahmen des BMBF-Programms Forschung an Fachhochschulen
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- Arwed Tiedeman
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1 Ausschreibung einer Fördermaßnahme im Rahmen des BMBF-Programms Forschung an Fachhochschulen Vorbereitende Maßnahme zur Beteiligung der Fachhochschulen am spezifischen Programm Kooperation des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Die angewandte Forschung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem profilbildenden Merkmal der Fachhochschulen in Deutschland entwickelt. Dazu haben die FH-spezifischen Förderprogramme des BMBF wesentlich beigetragen. Die Fachhochschulen verfügen jetzt über ein hohes anwendungsnahes FuE-Potential für den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen. Das aktuelle FH-Programm des BMBF fördert sowohl den Know-how- Transfer als auch die bedarfsgerechte Qualifizierung der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies hat auch dazu geführt, dass sich die Fachhochschulen zunehmend erfolgreich an den themenorientierten Fachprogrammen des BMBF beteiligen. Das 7. EU Forschungsrahmenprogramm (FRP) - (Laufzeit 2007 bis 2013) - leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Lissabon Strategie, mit der Europa den wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt gestalten möchte, und damit zur Verwirklichung des darauf basierenden Europäischen Forschungsraums. Zwar haben sich die deutschen Fachhochschulen bereits an den vorhergehenden Rahmenprogrammen beteiligt, aber die Anzahl der europäischen Forschungsprojekte, an denen sie teilgenommen haben, blieb relativ gering und ist momentan rückläufig. Mit dieser vorbereitenden Maßnahme möchte das BMBF die Beteiligung der Fachhochschulen am 7. FRP, als Partner möglicherweise auch als Koordinatoren, durch die Förderung der Erstellung von EU-Forschungsanträgen erhöhen. Die hier ausgeschriebene vorbereitende Maßnahme ist auf die Forschungsbereiche des spezifischen Programms Kooperation des 7. FRP ausgerichtet, welches grenzüberschreitende Projekte zwischen Hochschulen, Industrie und Forschungszentren in den im Folgenden aufgeführten Themengebieten fördert. In den nächsten Jahren wird das BMBF die High- 1 von 5
2 tech-strategie weiterentwickeln und auf die wichtigsten gesellschaftlichen Bedarfsfelder ausrichten. Daher sind Anträge, die auf die Erstellung von EU-Forschungsanträgen zu den in der folgenden Auflistung hervorgehobenen Themengebieten abzielen, besonders erwünscht: Informations- und Kommunikationstechnologien Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien Energie Umwelt (einschließlich Klimaänderung) Sicherheit Gesundheit Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie Verkehr (einschließlich Luftfahrt) Weltraum Informationen zu den Inhalten des 7. Forschungsrahmenprogramms finden sich unter Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden nur Arbeiten zur Erstellung von EU-Anträgen, für die bereits feststeht, wie das Forschungsthema lautet und welcher Art die Forschungskompetenz ist, die die Fachhochschule zu dem Projekt beiträgt, zu welchem der unter 1.1 genannten Themengebiete des Programms Kooperation ein Antrag eingereicht werden soll, dass die Ausschreibungsfristen eine Antragstellung bei der Europäischen Kommission bis spätestens Ende 2011 erlauben, wer die Koordinatorenfunktion übernehmen wird und welche weiteren Partner sich an der Antragstellung beteiligen Mittel aus dieser Maßnahme können nur dann beantragt werden, wenn die Hochschule die Arbeiten zur Antragstellung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. 3. Antragstellung Die Anträge sind mit dem elektronischen Antrags-System easy-aza zu erstellen. Zusätzlich zum Antragsformular easy-aza muss eine Darstellung der geplanten Arbeiten zur Erstellung der EU-Anträge vorgelegt werden, die 5 Seiten nicht überschreiten darf (Schriftart Arial, 2 von 5
3 Schriftgröße 11) und die Antworten auf die folgenden Fragen sowie eine zusätzliche Erklärung (XI.) enthalten muss: I. Wie stellt sich die bisherige Situation der Hochschule im Hinblick auf die Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU dar (Antragstellungen, bewilligte Projekte)? II. Welche Strukturen zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Beteiligung in den EU-Forschungsrahmenprogrammen sind bereits an der Hochschule vorhanden bzw. geplant? III. Welche Strategie verfolgt die Hochschule im Hinblick auf eine künftige Beteiligung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen? IV. Wie lauten Thema und Ziel des EU-Antrags, der mit den hier beantragten Mitteln erstellt werden soll? (Ggf. kann eine Hochschule auch die Erstellung von zwei oder mehr EU-Anträgen verfolgen.) V. Zu welchem Forschungsbereich des spezifischen Programms Kooperation soll(en) der Antrag / die Anträge eingereicht werden? Wie arbeiten Sie mit der für diesen Forschungsbereich zuständigen Nationalen Kontaktstelle (NKS) zusammen? VI. Wann soll(en) dieser Antrag / diese Anträge gestellt werden (bitte hier die genaue Laufzeit der relevanten Ausschreibung/en angeben!)? VII. Aus welchem Fachbereich / welcher Fakultät kommt der Antrag bzw. kommen die Anträge und wer sind die zuständigen Projektleiter/innen? Welche Erfahrungen haben die Projektleiter/innen bereits in diesem Forschungsbereich? Wurden in diesem Bereich bereits BMBF-Projekte bewilligt? VIII. Wer ist der Koordinator und welches sind die Partner, mit denen der Antrag gestellt werden soll (Letter of Intent o.ä. der Partner sind der Darstellung als Anlage beizufügen!)? IX. Welche Arbeiten sollen zur Erstellung des Antrags/ der Anträge durchgeführt werden? X. Wie gestaltet sich der Zeitplan für diese Arbeiten? XI. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die antragstellende Hochschule muss deshalb bestätigen, dass sie für die geplanten Arbeiten keine Mittel von anderen Zuwendungsgebern erhält. Falls nicht bereits im easy-aza aufgeführt, ist eine Spezifizierung der einzelnen Kosten i.s. einer Ergänzung zum Finanzierungsplan vorzunehmen. 4. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Arbeiten zur Erstellung von EU-Forschungsanträgen zu den unter 1.1 genannten Themengebieten des spezifischen Programms Kooperation, die dann bis spätestens Ende 2011 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden müssen. Zu den förderwürdigen Arbeiten gehören z.b.: Gespräche und Treffen mit Vertretern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und der EU zur Erstellung von Anträgen; Abstimmung bzw. Koordination mit (weiteren) Partnern zur Erstellung von Anträgen; 3 von 5
4 Recherchen zur Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik; (Vor-)Arbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen / zur Erstellung einer Projektskizze; die Erstellung des wissenschaftlichen Teils von Anträgen; die Erstellung des administrativen Teils von Anträgen. Es muss sich um Arbeiten handeln, die auf eine konkrete Antragstellung ausgerichtet sind. Recherchen und der Aufbau von Strukturen im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung der Hochschulen an den Forschungsrahmenprogrammen der EU können vom BMBF nicht gefördert 5. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, die vom BMBF zur Antragstellung aufgefordert 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Jede vom BMBF angeschriebene Hochschule kann im Rahmen dieser Maßnahme nur einen Antrag stellen, der sich jedoch auch auf die Erstellung mehrerer EU-Anträge beziehen kann. Hinweis: Es muss sichergestellt sein, dass die vom BMBF geförderten Arbeiten zur Erstellung von EU-Anträgen spätestens zum beginnen können und dass sie bis zum abgeschlossen sind. Die zu erstellenden EU-Anträge sollen im Laufe des Jahres 2011, spätestens jedoch bis zum bei der Europäischen Kommission eingereicht werden (hierzu sind die Ausschreibungszeiträume anzugeben!). Jede Hochschule kann Personalkosten (je nach Qualifikation bis zu TVöD / TVL E 13 oder vergleichbar) für bis zu 6 Personenmonate (bei mehreren Anträgen bis zu 12 Personenmonate) sowie Reise- und in begründeten Fällen auch Sachkosten bis zu beantragen. Bei Ausschöpfung dieser Summe muss die Erstellung von mindestens zwei Anträgen realisiert Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 4 von 5
5 8. Verfahren 8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF einen Projektträger beauftragt: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) Gruppe Fachhochschulforschung Bayenthalgürtel Köln Anträge sind an den Projektträger zu richten. Ansprechpartner ist Herr Grünberg (Tel.: ). Diese Ausschreibung kann unter unter der Rubrik Ausschreibungen" abgerufen 8.2 Antragstellung / Kriterien der Förderentscheidung Der komplette Antrag ist dem Projektträger elektronisch als pdf-datei (einschließlich Vorhabensbeschreibung und Anhänge) sowie zusätzlich in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt bis zum 31. März 2010 (Datum Posteingang) zuzusenden. Die Anträge werden zunächst vom Projektträger nach formalen Gesichtspunkten geprüft. Im Anschluss bewertet eine Expertenkommission die Vereinbarkeit der Ziele der Anträge mit den Zielen dieser Maßnahme sowie die konzeptionelle Qualität und die Erfolgsaussichten der geplanten EU-Anträge. Auf Basis dieser Bewertung erstellt der Projektträger eine Förderempfehlung. Das BMBF entscheidet über die Förderung. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). 8.3 Berichtspflicht Sechs Monate nach Abschluss der Förderung - spätestens jedoch im März wird ein Bericht erwartet, in dem die Leitung der Hochschule den Prozess und die Ergebnisse der Arbeiten darstellt und bewertet, die aktuelle Position der Hochschule zum 7. EU-FRP darlegt, einen Nachweis des Koordinators über die Einreichung des Antrags bei der EU erbringt, künftige Aktivitäten der Hochschule in Richtung der EU-FRP aufzeigt, aus Sicht der Hochschule und deren Mitarbeiter/innen eine Stärken und Schwächen - Analyse im Hinblick auf die Antragstellung im EU-FRP abgibt, weitere Empfehlungen zur Erstellung eines Leitfadens zur Antragstellung von Fachhochschulen in den Forschungsrahmenprogrammen der EU abgibt. 5 von 5
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