Juni Halbjahr 2016
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- Victor Böhler
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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni Halbjahr 2016 Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Embargo Publikation 28. Juli Bern-Wabern, 26. Juli 2016
2 Seite 2 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Monat Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 auf einen Blick Juni 2016 Januar bis Juni 2015 Januar bis Juni 2016 Ausländerbestand (ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2'011' Wanderungssaldo (ständige ausländische Wohnbevölkerung) 4' Aus dem Ausland zugezogen EU-17/EFTA - Arbeitsmarkt 8' Aus dem Ausland zugezogen EU-8 - Arbeitsmarkt Aus dem Ausland zugezogen EU-2 - Arbeitsmarkt 978 3' Erteilte Bewilligungen Drittstaaten - Arbeitsmarkt Abweichungen von den allg. Zulassungsvoraussetzungen Familiennachzug zur ständigen Wohnbevölkerung 3' Einbürgerungen 4' Inhaltsverzeichnis 1. Ausländerbestand 3 2. Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo 5 3. Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt Erwerbstätige EU-17/EFTA Erwerbstätige EU Erwerbstätige EU Kontingente Kroatien Grenzgängerbewilligungen Meldeverfahren (monatlich) Bewilligungen Drittstaaten Bewilligungen Dienstleistungserbringer EU-28/EFTA > 120 Tage Einwanderung nach Wirtschaftssektoren, -branchen (EU-28/EFTA) Arbeitslosenquoten Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen 19 und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft 6. Familiennachzug Einbürgerungen Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Begriffsdefinitionen 24
3 Seite 3 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Ausländerbestand am Vorjahresmonat in % Total 1'974'907 2'011' EU-28/EFTA 1'348'977 1'377' EU-17 1'228'691 1'248' EU-8 68'842 76' EU-2 17'544 19' Kroatien 30'008 29' Drittstaatsangehörige 625' ' Bewilligungsarten ständige ausländische Wohnbevölkerung Bestand Vorjahresmonat absolut in % absolut in % Total 2'011' ' Kurzaufenthalter/-innen >=12 Monate 26' ' Aufenthalter/-innen 684' ' Niedergelassene 1'301' ' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Vorjahresmonat in % Total 56'216 54' EU-28/EFTA 45'505 43' EU-17 32'984 31' EU-8 9'610 9' EU-2 2'652 2' Kroatien Drittstaatsangehörige 10'711 10' Im Juni 2016 bestand die ständige ausländische Wohnbevölkerung zu 68.5% aus Personen der EU- 28/EFTA-Staaten. Drittstaatsangehörige machten einen Anteil von 31.5% aus. Im Juni 2016 machten EU-28/EFTA-Staatsangehörige an der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung einen Anteil von 81% aus. 19% stammten aus Drittstaaten.
4 Seite 4 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Top-10 Bestand nach Staatsangehörigkeit (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Daten: ZEMIS Top-5 der Bestandeszunahme und Bestandesabnahme Staatsangehörigkeit Zunahme Veränderung zum Vorjahr Staatsangehörigkeit Abnahme Vorjahr Frankreich 5'005 Serbien -2'278 Italien 4'431 Türkei -831 Portugal 3'203 Bosnien u. Herzegowina -661 Eritrea 2'781 Kroatien -649 Polen 2'660 USA -523 Wichtigste Bewegungen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung Zu- und Abnahme: Bestandesveränderungen Jahr Januar bis Juni 2015 Januar bis Juni 2016 Wanderungssaldo 35'134 28'990 Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen Bürgerrechtssaldo
5 Seite 5 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo Einwanderung (Zuzug) 1 Effektive Einwanderung Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 11'772 11' '290 67' EU-28/EFTA 8'461 7' '213 47' EU-17 6'959 6' '336 39' EU-8 1'207 1' '161 6' EU '358 1' Kroatien Drittstaatsangehörige 3'311 3' '077 20' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 10'726 10' '387 52' EU-28/EFTA 9'075 8' '322 42' EU-17 6'337 6' '660 30' EU-8 2'109 1' '125 8' EU '324 3' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'651 1' '065 9' Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 8'227 8' '749 50' EU-28/EFTA 6'258 5' '409 36' Drittstaatsangehörige 1'969 2' '340 13' Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Exklusive Reaktivierung Januar bis Juni 2016: (ständige ausländische Wohnbevölkerung); (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).
6 Seite 6 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Auswanderung (Wegzug) 2 Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 6'604 6' '646 36' EU-28/EFTA 4'962 4' '301 26' EU-17 4'473 4' '564 23' EU '944 2' EU Kroatien Drittstaatsangehörige 1'642 1' '345 9' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 5'269 5' '030 32' EU-28/EFTA 4'008 3' '106 27' EU-17 2'904 2' '114 19' EU '117 5' EU '762 1' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'261 1' '924 5' Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und Juni 2016 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-17.5%). Die Einwanderung (Zuzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und Juni 2016 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-6.1%). Die Auswanderung (Wegzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und Juni 2016 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (+7.7%). 2 Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Exklusive übriger Abgang Januar bis Juni 2016: (ständige ausländische Wohnbevölkerung); (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).
7 Seite 7 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Wanderungssaldo 3 Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 4'970 4' '134 28' EU-28/EFTA 3'312 2' '393 19' EU-17 2'335 1' '794 14' EU '874 3' EU ' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'658 1' '741 9' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Vorjahresmonat in % Jun 15 Jun 16 Total 1'877 2' ' EU-28/EFTA 2'031 2' ' EU-17 1'043 1' '356-3' EU EU Kroatien Drittstaatsangehörige Definition Wanderungssaldo siehe Begriffsdefinitionen.
8 Seite 8 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Einwanderung (Zuzug) nach Einwanderungsgrund Januar bis Juni 2016 (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Quelle : ZEMIS
9 Seite 9 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt Erwerbstätige EU-17/EFTA Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2014 / / 2016 Veränderung in % 2014 / / 2016 Veränderung in % 2014 / / 2016 Veränderung in % Juli August September Oktober '051 7' November Dezember Januar ' Februar März '762 6' April '193 7' Mai '529 7' Juni '345 8' Total '604 94'
10 Seite 10 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Erwerbstätige EU-8 Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-8 B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2014 / / 2016 Veränderung in % 2014 / / 2016 Veränderung in % 2014 / / 2016 Veränderung in % Juli August September Oktober '805 1' November Dezember Januar ' Februar März '767 1' April '893 2' Mai '929 2' Juni '582 2' Total '625 22'
11 Seite 11 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Erwerbstätige EU-2 Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-2 B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2014 / / 2016 Veränderung in % 2014 / / 2016 Veränderung in % 2014 / / 2016 Veränderung in % Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Total '874 6'
12 Seite 12 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Kontingente Kroatien Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten. Die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien wurde in einem zusätzlichen Protokoll ausgehandelt. Kroatischen Staatsangehörigen gewährt die Schweiz separate Kontingente; diese belaufen sich auf 50 Jahresaufenthaltsbewilligungen B und 450 Kurzaufenthaltsbewilligungen L pro Kalenderjahr. Die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erfolgt bis zum Inkrafttreten des Protokolls III weiterhin im Rahmen des Ausländergesetzes (AuG). Seit dem 1. Januar 2016 wurden 14 Aufenthaltsbewilligungen B und 27 Kurzaufenthaltsbewilligungen L abgebucht. Grenzgängerbewilligungen Erteilte Grenzgängerbewilligungen Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis Januar ' Februar ' März '301 4' April ' Mai ' Juni 4'789 5' Juli August ' September ' Oktober November Dezember Quelle: Erteilte Grenzgängerbewilligungen: ZEMIS; Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis: Grenzgängerstatistik BFS.
13 Seite 13 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Meldeverfahren (monatlich) Veränderung Anzahl Arbeitstage absolut in % Gesamttotal Arbeitnehmer Selbständige Entsandte Arbeitnehmer Anzahl Meldepflichtige Gesamttotal Arbeitnehmer Selbständige Entsandte Arbeitnehmer Anzahl Meldepflichtige nach Wirtschaftssektor Gesamttotal Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Die Anzahl der erwerbstätigen Personen aus der EU-17/EFTA, die aus dem Ausland zugezogen sind, hat im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016 gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Es ist eine Abnahme von - 2.4% resp Personen zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräften aus der EU-8 haben die aus dem Ausland zugezogenen Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um + 2.2% resp Personen zugenommen. Per 1. Juni 2016 sind die Übergangsbestimmungen für erwerbstätige Personen aus der EU-2 weggefallen. Zwischen Juli 2015 und Juni 2016 ist eine Abnahme bei den aus dem Ausland zugezogenen EU-2-Staatsangehörigen zu verzeichnen (- 3.5% resp Personen). Die erteilten Grenzgängerbewilligungen haben im Juni 2016 gegenüber dem Vorjahresmonat um - 10% abgenommen. Im Juni 2016 wurden insgesamt Dienstleistungserbringer gemeldet (Entsandte plus Selbstständige, ohne Stellenantritte). Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht das einer Abnahme von 0.8% (-227 Meldungen). Die kurzfristigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern haben im Juni 2016 gegenüber dem Vorjahresmonat zugenommen (+ 0.2%).
14 Seite 14 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Bewilligungen Drittstaaten Ausschöpfung VZAE- Periode 2015, kumuliert VZAE Kurzaufenthalter L Ausschöpfung VZAE- Periode 2016, kumuliert Ausschöpfung VZAE- Periode 2015, kumuliert VZAE Aufenthalter B Ausschöpfung VZAE- Periode 2016, kumuliert Januar Februar März April 1' Mai 1' ' Juni 1' ' Juli August September Oktober November Dezember *2 749 *Vollständige Ausschöpfung; der über die Höchstzahl (2 500) hinausgehende Bedarf hat der Bund mit Kontingenten aus der Vorjahresreserve gedeckt. Für Erwerbstätige aus Drittstaaten stehen 4'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 2'500 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Drittstaatenkontingente liegt im Kontingentsjahr Ende Juni 2016 bei 56% für die Kurzaufenthalter und bei 62% für die Aufenthalter.
15 Seite 15 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Bewilligungen Dienstleistungserbringer >120 Tage EU-28/EFTA Kurzaufenthalter L Aufenthalter B Ausschöpfung Periode 2015, kumuliert Ausschöpfung Periode 2016, kumuliert Ausschöpfung Periode 2015, kumuliert Ausschöpfung Periode 2016, kumuliert Januar Februar März April Mai 1' Juni 1' Juli August September Oktober November Dezember Für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten stehen 2'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 250 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Kontingente für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten, die mehr als 120 Tage im Jahr in der Schweiz tätig werden, liegt im Kontingentsjahr Ende Juni 2016 bei 50% für die Kurzaufenthalter und bei 50% für die Aufenthalter.
16 Seite 16 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Einwanderung (Zuzug) nach Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsbranchen (EU-28/EFTA) Vorjahresmonat in % Juni 15 Juni 16 Total EU-28/EFTA 5'877 5' '735 31' Landwirtschaft '261 1' Industrie und Handwerk 1'057 1' '757 5' Dienstleistungen 4'621 4' '717 24' EU-17 4'782 4' '482 26' Landwirtschaft Industrie und Handwerk '601 4' Dienstleistungen 3'805 3' '376 20' EU '399 4' Landwirtschaft Industrie und Handwerk ' Dienstleistungen '697 3' EU ' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Kroatien Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Für die EU-28/EFTA ist bezüglich Wirtschaftssektoren festzustellen, dass bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zwischen Januar und Juni 2016 im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme in den Wirtschaftssektoren Landwirtschaft, Industrie und Handwerk und Dienstleistungen stattgefunden hat. Bei der Einwanderung von EU-28/EFTA-Staatsangehörigen in die nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung hat die Einwanderung in die Wirtschaftssektoren Industrie und Handwerk und Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Im Wirtschaftssektor Landwirtschaft hat eine Zunahme stattgefunden.
17 Seite 17 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Vorjahresmonat in % Juni 15 Juni 16 Total EU-28/EFTA 8'568 8' '353 38' Landwirtschaft 1'412 1' '294 5' Industrie und Handwerk 1'269 1' '791 6' Dienstleistungen 5'887 6' '268 26' EU-17 5'936 5' '503 26' Landwirtschaft '639 1' Industrie und Handwerk 1' '780 5' Dienstleistungen 4'371 4' '084 19' EU-8 2'033 1' '595 8' Landwirtschaft '952 3' Industrie und Handwerk Dienstleistungen 1'158 1' '885 4' EU '091 2' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen '203 2' Kroatien Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Top-5 Einwanderungen in Branchen EU-28/EFTA im Juni 2016 Ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Gastgewerbe 3'930 Planung, Beratung, Informatik 2'801 Landwirtschaft 1'308 Baugewerbe 599 Medizin und Gesundheitswesen 575
18 Seite 18 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Arbeitslosenquoten Arbeitslosenquote Total 3.1% 3.1% Ausländer/-innen 5.8% 5.5% Schweizer/-innen 2.2% 2.3% Quelle: SECO (Darstellung SEM).
19 Seite 19 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft Veränderung in % Juni 15 Juni 16 Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft (Art. 50 AuG) Infolge ehelicher Gewalt nach drei Jahren Ehegemeinschaft oder besondere Umstände Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Art. 30 AuG) '590 1' Sans Papiers a) ausländischer Elternteil eines Schweizer Kindes wichtige öffentliche Interessen Umwandlung von F 4 - in B- Bewilligung b) Umwandlung von N 5 - in B- Bewilligung c) ' Weitere Ausnahmen Total '626 1' F-Bewilligung = Vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen. 5 N-Bewilligung = Asylsuchende. 6 Beispiele: Wiederzulassung nach Auslandaufenthalt, Familiennachzug in aufsteigender Linie, Opfer von Menschenhandel, übrige Härtefälle.
20 Seite 20 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Top-10 Zulassungsgründe a), b) und c) 7 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Januar bis Juni 2016 Somalia 147 Afghanistan 126 Kosovo 125 Irak 98 Sri Lanka 81 China 69 Bolivien 67 Eritrea 54 Syrien 52 Serbien 50 Übrige 473 Total 1' Familiennachzug Familiennachzug zu Schweizer/-innen und Ausländer/-innen Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern Familiennachzug zu Ausländerinnen und Ausländern Juni 15 Juni 16 Total Familiennachzug 3'662 3' '545 20' '242 4' '915 2' '303 16' Vgl. Tabelle vorherige Seite.
21 Seite 21 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Juni 15 Juni 16 Total Familiennachzug 3'662 3' '545 20' davon nachgezogene EU-28/EFTA- Staatsangehörige davon nachgezogene Drittstaatsangehörige 1'955 1' '858 10' '707 1' '687 10' Top-10 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit der nachgezogenen Personen Januar bis Juni 2016 Italien 2'095 Deutschland 1'706 Portugal 1'705 Frankreich 1'210 Kosovo 1'140 Spanien 758 Mazedonien 753 Indien 663 Serbien 637 Brasilien 630 Übrige 9'523 Total 20'820
22 Seite 22 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Einbürgerungen Einbürgerungen Juni 15 Juni 16 Einbürgerungen 3'245 4' '201 19' Ordentlich 2'168 3' '021 14' Erleichtert und Wiedereinbürgerungen 1' '180 4' Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Vorjahresmonat in % Italien Portugal Deutschland Kosovo Frankreich Türkei Mazedonien Serbien Spanien Kroatien
23 Seite 23 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Veränderung in % Juni 15 Juni 16 Total 7'028 7' '571 42' davon vorzeitig erteilt '263 1' Top-5 vorzeitig erteilte Niederlassungsbewilligungen nach Nationalität Staatsangehörigkeit Januar bis Juni 2016 Russland 156 Indien 126 Polen 111 Rumänien 98 Ungarn 93 Die Niederlassungsbewilligung C kann bei erfolgreicher Integration, namentlich wenn die betroffene Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt, bereits nach ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden (AuG Art. 34 Abs. 4). Eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ist somit ein Indikator einer gelungenen Integration. Zwischen Januar und Juni 2016 wurden Niederlassungsbewilligungen C erteilt. Davon wurden (3.5%) vorzeitig erteilt. 8 In der Statistik zu den vorzeitig erteilten Niederlassungsbewilligungen sind die EU-15/EFTA-Staaten nicht enthalten, da mit diesen Staaten Niederlassungsvereinbarungen bestehen, die eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung C nach fünf Jahren ermöglichen.
24 Seite 24 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr Begriffsdefinitionen Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Regelung Sans Papiers, übrige Härtefälle) und Bewilligungen nach Auflösung der Ehe = Bei diesen Ausländergruppen erfolgt eine Zulassung immer ohne Anrechnung an die Höchstzahlen im Sinne von Art. 20 AuG. Aktive Grenzgängerbewilligungen = Bewilligungen, die gültig sind und deren Inhaber/-in als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet (BFS). Da die Grenzgänger nicht verpflichtet sind, sich an- und abzumelden, besteht eine gewisse Anzahl an Bewilligungen (ca. 20%), die zwar noch gültig sind, deren Inhaber aber keinen Gebrauch mehr von ihnen machen (SEM). AuG = Ausländergesetz (SR ) Aus dem Ausland zugezogen = Personen, die zum ersten Mal in den Schweizer Arbeitsmarkt eintreten, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erhalten. Personen, die ihre L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umwandeln, zählen zwar statistisch zur Einwanderung in die ständige ausländische erwerbstätige Wohnbevölkerung, werden aber in der Kategorie aus dem Ausland zugezogen nicht gezählt, sondern neu als Statuswechsel direkt ausgewiesen. Auswanderung (Wegzug) = Der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung angehörende ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) die Schweiz verlassen. Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Einbürgerungen und Todesfälle zählen nicht zur Auswanderung. Bürgerrechtssaldo = Differenz zwischen Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Einbürgerungen, Feststellungen, Adoptionen) und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Drittstaatsangehörige = Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-28/EFTA-Staates haben. EFTA = EFTA-Staaten sind ausser der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen. Effektive Einwanderung = Einwanderung aus dem Ausland in die Schweiz. Einwanderung (Zuzug) = Ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) in die Schweiz eingewandert sind. Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Die Geburten zählen nicht zur Einwanderung. Erleichterte Einbürgerungen = Die erleichterte Einbürgerung wird ausländischen Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, welche in der Schweiz oder im Ausland wohnen, gewährt. Im Übrigen wird die erleichterte Einbürgerung ausländischen Kindern eines schweizerischen Elternteils gewährt. EU-2 = Bulgarien und Rumänien. EU-8 = Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. EU-17 = Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern. EU-28/EFTA = Gesamte EU und EFTA (inkl. Kroatien). Familiennachzug = Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Beim Familiennachzug muss unterschieden werden zwischen dem Nachzug von Familienangehörigen einerseits von Schweizerinnen und Schweizern und andererseits von ausländischen Personen mit Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung. Zudem muss zwischen dem Familiennachzug im Rahmen des FZA und dem Familiennachzug im Rahmen des AuG unterschieden werden. FZA = Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (SR ) Grenzgänger = Personen, die in einem ausländischen Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbständige mit Firmensitz in der Schweiz). Kroatien = Kroatischen Staatsangehörigen gewährt die Schweiz seit dem 1. Juli 2014 separate Kontingente; die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erfolgt weiterhin im Rahmen des Ausländergesetzes (AuG).
25 Seite 25 Statistik Zuwanderung Juni 2016 / 1. Halbjahr 2016 Meldeverfahren = Arbeitnehmer und selbständige Dienstleistungserbringer aus den EU-27/EFTA- Mitgliedstaaten sowie entsandte Arbeitnehmer-/innen können sich während höchstens drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr grundsätzlich ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Für sie besteht aber eine Meldepflicht. Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung = Alle ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung sind. Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) werden nicht berücksichtigt, da sie rechtlich zum Asyl- und nicht zum Ausländerbereich zählen. Ordentliche Einbürgerungen = Ausländische Staatsangehörige, welche seit 12 Jahren in der Schweiz wohnen, hier integriert, mit unseren Lebensverhältnissen vertraut sind und die schweizerische Rechtsordnung beachten, können die ordentliche Einbürgerung beantragen. Reaktivierung Aufenthalt / Übriger Abgang = Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung; bspw. Reaktivierung von vorgenommenen Mutationen. Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen = Differenz zwischen Geburten und Todesfällen der ausländischen Wohnbevölkerung. = Enthalten sind alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C, einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L >= 12 Monate und anerkannte Flüchtlinge. Zum Bestand am Quartalsende werden auch die Geburten unter Geburtenüberschuss (Anzahl Geburten minus Todesfälle) verzeichnet. Nicht dazu zählen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, Diplomatinnen und Diplomaten mit einer Aufenthaltsbewilligung des EDA, die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre sowie deren Familienangehörige, sofern diese keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Daten des SEM beruhen auf den erteilten Bewilligungen (Registerdatei). VZAE = Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR ) Wanderungssaldo = Differenz zwischen der Einwanderung und der Auswanderung von ausländischen Staatsangehörigen, jeweils bezogen auf die ständige oder nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung. Dabei werden auch die beiden Kategorien Reaktivierung Aufenthalt sowie Übriger Abgang (Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung) mitgezählt. Wiedereinbürgerungen = Die Wiedereinbürgerung kann Personen gewährt werden, welche das Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss eine Bindung zur Schweiz nachweisen.
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