Das Grünstrom-Marktmodell: Ein Instrument für regionale Stromanbieter und ihre Kunden
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- Stephan Melsbach
- vor 8 Jahren
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1 Das Grünstrom-Marktmodell: Ein Instrument für regionale Stromanbieter und ihre Kunden Daniel Hölder Clean Energy Sourcing AG 2. Innovationskonferenz Energie Erneuerbar Gestalten
2 Inhalt 2 1. Clean Energy Sourcing: Kurze Vorstellung 2. Grünstromversorgung im Kontext des EEG 3. Das Grünstrom-Marktmodell 4. Stand der politischen Debatte 5. Fazit
3 Clean Energy Sourcing 3 Kurze Vorstellung des Unternehmens
4 Überblick, Zahlen, Fakten 4 Grünstromversorgung, Direktvermarktung und virtuelles Kraftwerk Wir sind einer der führenden Grünstromlieferanten für Industrie- und Gewerbekunden und Direktvermarkter von Strom aus EEG-Anlagen in Deutschland Gegründet 2008 als 100%ige Tochter der Q-Cells SE, seit 2010 konzernunabhängig Über 8 TWh Stromabsatz an Industrie- und Gewerbekunden sowie im Großhandel Über MW EEG-Anlagen in der Direktvermarktung Virtuelles Regelkraftwerk für Minutenreserve-/Sekundärregelleistung in allen vier Regelzonen (Primärregelung in Vorbereitung), 390 MW Anlagenleistung aus steuerbaren Kapazitäten, MW Windkraftanlagen gepoolt. Mehr als 60 Mitarbeiter an den Standorten Leipzig und Frankfurt a. M. Etwa 500 Millionen Euro Umsatz in 2014
5 Grünstromversorgung im Kontext des EEG 5
6 Grünstromversorgung im Kontext des EEG 6 Verpflichtende Direktvermarktung im EEG 2014: Marktintegration ohne Stromkunden? EEG 2014: Verpflichtende Direktvermarktung und Streichung des Grünstromprivilegs Aber: Marktprämienstrom darf richtigerweise nur als Graustrom verkauft werden Ökostromprodukte beruhen daher auf (meist aus dem Ausland) zugekauften Grünstrom-Zertifikaten (Herkunftsnachweisen), mit denen konventioneller Strom vergrünt wird Grünstromprodukte haben daher zum größten Teil mit der Energiewende nichts zu tun Das ist problematisch für die Akzeptanz von Grünstromprodukten und für die Akzeptanz des EE-Ausbaus in Deutschland Viele Stromkunden fragen nach glaubwürdigem, nachvollziehbarem Grünstrom sowohl Haushalts- wie auch Gewerbe- und Industriekunden (siehe z.b. IHK Energiewendebarometer) Darüber hinaus ist Marktprämienstrom ungeeignet für Stromvertriebe, weil er stets Spotmarktwert hat, Stromvertriebe aber am Terminmarkt einkaufen, weil Stromkunden konstante Preise über 1-3 Jahre nachfragen
7 Das Grünstrom-Marktmodell 7
8 Das Grünstrom-Marktmodell 8 Vorschlag: Das Grünstrom-Marktmodell In das EEG 2014 wurde daher eine Verordnungsermächtigung zur Einführung eines Grünstromvermarktungsmodells aufgenommen Das Grünstrom-Marktmodell ist ein Vorschlag für die Umsetzung der Verordnung Prinzip des Modells: Ein Vertrieb kann statt durch die Zahlung der EEG-Umlage Erneuerbare Energien auch durch den direkten Stromeinkauf bei EEG-Anlagen fördern Das heißt: Stromversorger, die einen Mindestanteil von Strom aus EEG-Anlagen (2015: 44,23 % insgesamt und 31,31 % aus Wind und Sonne) ohne Förderung einkaufen und dafür einen Mindestpreis bezahlen (2015: 16,25 ct/kwh), dürfen diesen Strom als Grünstrom kennzeichnen und müssen keine EEG-Umlage zahlen
9 Das Grünstrom-Marktmodell 9 Einfache und transparente Kriterien Voraussetzungen für die Teilnahme und den Entfall der EEG-Umlage Mindestanteil an Strom aus EEG-Anlagen: 44,23 % (2015) Mindestanteil an Strom aus Wind/PV: 31,31 % (2015) Sicherstellung der Kostenneutralität und Verhinderung von Rosinenpicken Durchschnittliche EEG-Kosten müssen getragen werden: 16,25 ct/kwh (2015) Angerechnet wird die EEG-Vergütungsberechtigung; die Differenz wird mit dem EEG-Konto verrechnet Integrationsabgabe: 2 ct/kwh für EE-Strom, der den Kundenlastgang übersteigt Im Übrigen keine Unterschiede zum EEG und zur Marktprämienvermarktung Keine vermiedenen Netzentgelte Alle Anforderungen des EEG sind einzuhalten (z.b. Fernsteuerung, Einspeisemanagement, Einsatzstofftagebuch, etc.)
10 Das Grünstrom-Marktmodell 10 Kriterien werden jährlich mit der EEG-Umlage festgelegt und stellen die Kostenneutralität sicher Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen und veröffentlichen die GMM-Kriterien zusammen mit der EEG-Umlage Berücksichtigung aller Kosten und Erlöse, die auch in die EEG-Umlage einfließen Einschließlich Kontostand des EEG-Kontos und Liquiditätsreserve Einziger Unterschied ist die Korrektur um den Strompreiseffekt, weil im GMM Vertriebe Strompreisänderungen selbst tragen und kein nachträglicher Ausgleich stattfindet Damit werden die Kostenneutralität sichergestellt und die Empfehlungen des BDEW berücksichtigt Kein Zusatzaufwand für die Berechnung der Kriterien: Erforderliche Zahlen liegen bei den ÜNB ohnehin vor, es ist keine zusätzliche Prognose notwendig Details unter
11 Das Grünstrom-Marktmodell 11 Integration von Strom aus Wind und PV in die Stromversorgung Portfolio ist short Zukaufen im Großhandel steuerbare Erzeuger zuschalten steuerbare Verbraucher abschalten Entnahme aus Speicher Portfolio ist long Verkaufen im Großhandel steuerbare Erzeuger abschalten steuerbare Verbraucher zuschalten Einspeichern Stromabsatz an Kunden tatsächliche Erzeugung Wind/PV geplante (durchschnittliche) Erzeugung Wind/PV Mo Di Mi Do Fr Sa So Durch die Pflicht zum Bilanzausgleich entsteht Nachfrage nach (gesicherter) Flexibilität
12 Das Grünstrom-Marktmodell 12 Glaubwürdiger Grünstrom schafft Akzeptanz Echte Vermarktung Im GMM tragen Vermarkter und Betreiber zusammen das volle Marktrisiko (Preis, Prognose) Das Modell kommt daher einer freien, ungeförderten Vermarktung am nächsten Tatsächliche Integration von Strom aus Wind und Sonne in die Versorgung der Kunden Das GMM stellt den Ausgleich von Wind und Sonne in den Mittelpunkt Kein bloßer Abverkauf des Stroms aus Wind und Sonne am Spotmarkt Die Einbeziehung von Stromkunden reizt die Flexibilität im Stromverbrauch an (Angebote für Lastmanagement-Kunden, Kunden mit Eigenerzeugung etc.) Ermöglicht direkten Bezug zwischen Erzeugungsanlage und Stromkunde Regionale Vermarktung wird ermöglicht, ohne die überregionale zu diskriminieren Stadtwerke können ihren Kunden Strom aus den eigenen EEG-Anlagen verkaufen Anlagenbetreiber und Energiegenossenschaften können bspw. Nachbarn oder Gesellschafter beliefern
13 Das Grünstrom-Marktmodell 13 Zahlreiche Akteure unterstützen das Grünstrom-Marktmodell Verbände Betreiber Energiewirtschaft
14 Stand der politischen Debatte 14
15 Stand der politischen Debatte 15 Es ist nicht gelungen, die energiewirtschaftlichen Chancen des Grünstrom-Marktmodells deutlich zu machen Vorwurf: Das GMM richtet sich gegen den Stromgroßhandel oder die Strombörse Im Gegenteil: Der Handlungsspielraum wird auf Terminhandel erweitert Keine Schwächung des Kurzfristhandels/Spotmarkts (kurzfristiger Prognoseausgleich bleibt notwendig) Interessanter Anwendungsbereich für das geplante Flexibilitätsprodukt der EEX Vorwurf: Im GMM findet eine Mikrooptimierung statt Die ausgeglichene Bewirtschaftung von Bilanzkreisen ist keine Mikrooptimierung Optimierung gegen den Spotmarkt ist im GMM nicht möglich Erwartung: Zusätzliche Erlösmöglichkeiten für Flexibilitäten Das GMM beeinflusst nicht die fundamentalen Zusammenhänge im Strommarkt: Bei viel Wind und Sonne und wenig Verbrauch werden die Preise am Spotmarkt weiterhin niedrig sein Der wirtschaftliche Wert einer Flexibilität im GMM unterscheidet sich nicht von dem Wert, den diese im Rahmen einer anderen Vermarktungsstrategie hat Aber: Das GMM schärft die Aufmerksamkeit im Stromvertrieb für Flexibilitätsoptionen ( Tacit Knowledge ) Durch den Ausgleich der Fluktuation entstehen im GMM-Portfolio Kosten, die Teil der Preis- und Risikokalkulation sind und damit im Fokus der Aufmerksamkeit stehen Es entsteht ein ausgeprägtes Bewusstsein für den Wert von Flexibilität
16 Stand der politischen Debatte 16 Skepsis im Ministerium und wenig Interesse an einem anspruchsvollen Grünstromvermarktungsinstrument in der Direktvermarkter-Szene Politik Im Bundestag gibt es große Sympathien für das GMM Das BMWi hat ohnehin wenig Interesse an einem Grünstromvermarktungsmodell steht Alternativen zur Marktprämie sehr skeptisch gegenüber Berater sind stark ökonomisch geprägt und unterschätzen die Hemmnisse für Flexibilitäten in der Realität (Konventionelle) Energiewirtschaft BDEW hat sich relativ neutral positioniert (Kleine) Stadtwerke haben die Sorge, dass das GMM (energiewirtschaftlich) für sie zu aufwändig ist Dabei wird ignoriert, dass sie auch die Marktprämie (insbes. bei Wind und PV) nicht alleine umsetzen können Direktvermarkter Durch die Marktprämie ist die Direktvermarktung zum größten Teil in den Händen von Unternehmen, die ausschließlich im Großhandel und nicht im Endkundengeschäft aktiv sind
17 Stand der politischen Debatte 17 Stromkennzeichnungsmodell statt Vermarktungsmodell? Marktprämienstrom als Grünstrom? Wäre die Möglichkeit, Marktprämienstrom (im Rahmen der EEG-Quote) als Grünstrom zu verkaufen eine Alternative zum Grünstrom-Marktmodell? Diese Weg hätte zwei gravierende Nachteile: Aufgabe des Doppelvermarktungsverbots ist europarechtlich kritisch Das Doppelvermarktungsverbot und die Stromkennzeichnung in Abhängigkeit der EEG-Umlagenzahlung sind wichtige Bausteine in der Argumentation, dass das EEG europarechtlich keine Beihilfe darstellt Die Aufgabe des Doppelvermarktungsverbots würde daher die deutsche Argumentation gegenüber der Kommission schwächen Keine echte Integration in die Versorgung von Stromkunden Die Nutzung von Herkunftsnachweisen von Marktprämienstrom für die Eingrünung von Graustrom ist qualitativ kaum besser als die Nutzung von Herkunftsnachweisen aus dem Ausland Die Akteure machen dabei nichts anderes als bei der heutigen Direktvermarktung und Stromversorgung Stromversorgung und Direktvermarktung bleiben energiewirtschaftlich zwei vollkommen unabhängige Geschäftsfelder
18 Fazit 18
19 Fazit 19 Das Grünstrom-Marktmodell ermöglicht eine glaubwürdige Grünstromversorgung und ist energiewirtschaftlich sinnvoll Das GMM erfüllt alle regulatorischen Rahmenbedingungen Einfache, transparente Kriterien Kein Mehraufwand für die Allgemeinheit Europarechtliche Kompatibilität: Keine Aufgabe des Doppelvermarktungsverbots Das GMM ist energiewirtschaftlich sinnvoll Echte Integration von EE-Strom in die Versorgung von Kunden Optimierungsfunktion des Marktes ist gewährleistet Aufmerksamkeit für Flexibilitätsoptionen wird geschärft Das GMM stellt den Stromkunden in den Mittelpunkt Ermöglicht attraktive Grünstromprodukte Regionale und überregionale Vermarktung möglich Auch für kleine Akteure interessant und im Rahmen üblicher Dienstleistungsmodelle machbar Grünstrom auf Basis der Marktprämie ist Zertifikatezauber und europarechtlich kritisch Direktvermarktung und Stromversorgung bleiben unabhängige Geschäftsfelder Kleine Akteure können deshalb die Marktprämie nicht einfacher abwickeln Schwächung der Argumentation gegenüber Brüssel in der Beihilfedebatte
20 Ansprechpartner 20 Daniel Hölder Leiter Energiepolitik Katharinenstraße, Leipzig Tel.: Fax:
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