Einführungsbeitrag von Dr. Heidi Knake-Werner

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1 Einführungsbeitrag von Dr. Heidi Knake-Werner Vorsitzende der Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V. und Mitglied des Bundesvorstandes der Volkssolidarität beim Expertengespräch Wie weiter nach dem Rentenpaket? am 16. September Begrüßung aller Teilnehmer_innen und der beiden Referenten Frau Brigitte Loose von der DRV Bund und Herrn Dr. Johannes Steffen auch im Namen des Bundesvorstandes der Volkssolidarität - Warum heute dieses Expertengespräch? Erstmals seit vielen Jahren gibt es mit dem Rentenpaket der Bundesregierung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wieder Leistungsausweitungen. Darunter solche, für die sich auch die Volkssolidarität seit langer Zeit eingesetzt hat. Im Vordergrund stehen dabei für uns zwei wesentliche Teile des Rentenpakets: die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. die Verlängerung der Zurechnungszeiten bei den Erwerbsminderungsrenten vom 60. auf das 62. Lebensjahr und die Günstiger -Bewertung für die letzten vier Jahren vor dem Rentenfall. Hinzu kommen die dringend notwendige Anhebung des Reha-Deckels und die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Versicherungsjahren. - Diese vier Teile des Rentenpakets sind allerdings auch reichlich problembehaftet. Ich möchte hier nicht auf alle Kritikpunkte und Änderungsvorschläge der Volkssolidarität zum Rentenpaket eingehen und verweise auf die ausführliche Stellungnahme unseres Verbandes zum Gesetzentwurf, die dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Ende April übermittelt wurde. - Daher hier nur einige wenige Bemerkungen. Zur Mütterrente Für besonders problematisch halten wir die so genannte Mütterrente und insbesondere ihre Finanzierung vorwiegend aus den Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten.

2 Seite: 2 Es geht im Kern um eine familienpolitische Maßnahme in der Alterssicherung, die aus Steuermitteln finanziert werden muss. Die jetzt gewählte Form der Finanzierung aus Beitragsmitteln ist nicht sachgerecht. Darüber hinaus reduziert sie aber Handlungsspielräume der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere für Maßnahmen, mit denen die gesetzliche Rente strukturell armutsfest gemacht werden sollte. Leider ist auch die Chance versäumt worden, wenigstens bei den Kindererziehungszeiten mit der Mütterrente zum 1. Juli 2014 die pauschal bewerteten Zeiten auf der Grundlage des aktuellen Rentenwerts (West) zu berechnen. Und das im Jahr 24 der deutschen Einheit. (Mit Fragen der weiteren Angleichung des Rentenwerts Ost sollten wir uns aber heute Nachmittag befassen.) Zur Verlängerung der Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente Die Verlängerung der Zurechnungszeit bei der EM-Rente auf das 62. Lebensjahr und die Günstiger -Bewertung für die letzten vier Jahre vor dem Rentenfall sind Schritte in die richtige Richtung. Aus unserer Sicht ist das ein Minimum dessen, was eigentlich notwendig wäre. Denn die Abschläge von bis zu 10,6 Prozent für über 96 Prozent der Bezieher von Erwerbsminderungsrenten bleiben eine wichtige Ursache dafür, dass der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der EM-Rente im Jahre 2013 nur noch bei 613 Euro und damit unter dem Niveau der Grundsicherung lag. Eine Streichung der Abschläge wäre daher dringend notwendig. Sie sollte durch eine Verlängerung der Zurechnungszeit auf das vollendete 63. Lebensjahr ergänzt werden. Zur abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren Wir sehen diesen Teil des Rentenpakets ohne Euphorie. Denn es handelt sich um eine Übergangsmaßnahme für wenige Jahrgänge, von der überwiegend Männer in nichtakademischen Berufen profitieren, während Frauen vor allem in den alten Ländern die 45 Beitragsjahre zumeist nicht erreichen. Der Personenkreis, der diese Regelung nutzen kann, hat deutlich über dem Durchschnitt liegende Rentenansprüche erworben. Dagegen werden bei der Finanzierung dieser Maßnahme vor allem die Versicherten stärker in Anspruch ge-

3 Seite: 3 nommen, die mit geringen oder mittleren Verdiensten kaum eine Chance haben, zu vergleichbar guten Konditionen in die Rente zu gehen. Statt die Negativwirkungen der Rente mit 67 für wenige rentennahe Jahrgänge zu mildern, wäre eine Aussetzung der Rente mit 67, gebunden an klare Regelungen zur umfassenden (also auch gesundheitlichen) Förderung der versicherungspflichtigen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, erforderlich. Die bisherigen Vorschläge und Modelle für flexible Übergänge in die Rente geben uns wenig Anlass zu hohen Erwartungen, vor allem wenn sie wie von Arbeitgeberseite gewünscht in Richtung einer Kombirente gehen sollten, die wir ablehnen. - Alles in Allem weist das Rentenpaket der Bundesregierung eine große Ambivalenz auf. Einerseits haben wir eine Reihe von Leistungsverbesserungen, von denen viele Versicherte profitieren, vor allem im Rentenbestand und bei rentennahen Jahrgängen. Andererseits ist das Rentenpaket nicht Ausdruck eines rentenpolitischen Gesamtkonzepts, das auf eine Stärkung der gesetzlichen Rente im Interesse der Versichertengemeinschaft gerichtet ist und dem Absinken des Rentenniveaus entgegenwirkt. Der um das Jahr 2000 eingeleitete Paradigmenwechsel von der Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rente hin zu einem Drei-Säulen-Modell von Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge bleibt unangetastet, obwohl dieses Drei- Säulen-Modell die ursprünglichen Versprechungen und Erwartungen nicht erfüllt. Das ist an sich schon bedenklich genug. Jetzt kommt aber hinzu, dass mit dem Rentenpaket der Bundesregierung auch das Rentenniveau noch weiter absinkt als dies entsprechend den letzten Schätzungen im Rentenversicherungsbericht 2013 ohnehin erwartet wurde. Waren im Rentenversicherungsbericht 2013 für das Jahr 2030 noch 44,4 Prozent für das Sicherungsniveau (vor Steuern und nach Sozialabgaben) ausgewiesen, so sinkt das Rentenniveau mit dem Rentenpaket 2030 auf nur noch 43,7 Prozent ab. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Axel Reimann, hat diesen scheinbar harmlosen Unterschied ganz praktisch deutlich gemacht:

4 Seite: 4 Vielen sei nicht klar, dass die Verbesserungen bei der Mütterrente sowie auch die neue Rente ab 63 nicht nur die Beitragszahler belastet, sondern auch die Rentner selbst. Rentner würden dadurch bis zum Jahr 2030 eine um 1,6 Prozent niedrigere Standardrente haben als ohne Reform. "In heutigen Werten gerechnet sind das für den Standardrentner etwa 20 Euro pro Monat. Gleichzeitig steigen die Beiträge schneller als bislang kalkuliert", sagte Reimann. (Quelle: n-tv.de, wne/dpa, 7. Juni 2014) Wir wenden uns als Volkssolidarität gegen eine beschleunigte Talfahrt der Rente, die sicherlich auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner trifft mehr noch aber die, die erst in den nächsten Jahren in Rente gehen werden. Das macht uns große Sorgen. - Es geht aber nicht nur um die Ebene des einzelnen Rentners oder Versicherten. Gegenwärtig beobachten wir eine Annäherung zwischen sinkendem Rentenniveau und verhältnismäßig schnell steigendem Niveau der Grundsicherung im Alter. Und dies vor dem Hintergrund, dass auch in der Grundsicherung im Alter die heute nicht unser Thema ist ein erheblicher Reformbedarf besteht. Wir wollen nicht, dass die Rente zunehmend durch Grundsicherungsleistungen ergänzt bzw. ersetzt wird und wir zu einer Art Grundrente kommen, die mit der heutigen gesetzlichen Rente nichts mehr zu tun hat. Die Legitimation der gesetzlichen Rente kann nur erhalten bleiben, wenn es uns gemeinsam gelingt, auch ein Leistungsniveau zu sichern, für das es sich lohnt Beiträge zu zahlen. Ein Leistungsniveau, das im Durchschnitt deutlich über dem Niveau einer Grundsicherung liegt und nach einem Erwerbsleben einen angemessenen Lebensstandard für ein Altern in Würde gewährleistet. (Dabei dürfen wir allerdings auch die Entwicklungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege nicht aus den Augen verlieren hier drohen wachsende Belastungen.) - Sowohl der Sozialverband Deutschland als auch die Volkssolidarität haben zu diesen Problemen in den letzten Jahren deutlich Stellung bezogen nicht nur mit Positionspapieren und Stellungnahmen. Heute geht es uns vor allem um die Frage, wie mit welchen Instrumenten und mit welchen Argumenten aus aktueller Sicht einer weiteren Absenkung des Ren-

5 Seite: 5 tenniveaus entgegengewirkt werden kann. Und wie dem Gesetzgeber klar gemacht werden kann, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Dazu hören wir heute Vormittag die Beiträge unserer Experten. Das Wort hat nun als Erste Frau Brigitte Loose von der Deutschen Rentenversicherung Bund

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