Wo erweitert das IT-Sicherheitsgesetz bestehende Anforderungen und wo bleibt alles beim Alten?
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- Lorenz Holtzer
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1 Wo erweitert das IT-Sicherheitsgesetz bestehende Anforderungen und wo bleibt alles beim Alten? Hamburg/Osnabrück/Bremen 18./25./26. November 2014 Gerd Malert
2 Agenda 1. Kernziele des Gesetzesentwurfes 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? 4. Ausblick 2
3 1. Kernziele des Gesetzentwurfes Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland und eine Anpassung der gestiegenen Bedrohungslage erreicht werden: 1. Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor dem Ausfall kritischer Infrastrukturen 2. Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen 3. Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz 4. Schutz der IT des Bundes 3
4 Israel heute vom Focus online vom Ausweitung der Kampfzone Kriege werden auch auf digitalen Schlachtfeldern ausgetragen Spiegel online vom Brandanschläge auf Bahn legten auch Handys lahm Heise online vom / Süddeutsche Online vom Handelsblatt online vom Focus online vom
5 Agenda 1. Kernziele des Gesetzesentwurfes 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? 4. Ausblick 5
6 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen (1) Identifikation kritischer Cyber-Assets Vorkehrungen zur Angriffsprävention und -erkennung Organisatorische und vertragliche Regelungen, falls IT durch Dienstleister betrieben wird Implementierung eines Betriebskontinuitätsmanagements (Sicherheits- und Notfallmaßnahmen zur Wahrung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) 6
7 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen Verfügbarkeit Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die IT-Infrastruktur, IT-Anwendungen und Daten zu dem Zeitpunkt zu dem sie gebraucht werden, funktionsfähig sind. Wird häufig auch im Zusammenhang mit Begriffen wie Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit, Ausfallsicherheit und Funktionsfähigkeit gesehen Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit zählen alle Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dienen und im Hinblick auf die Informationstechnologie die erforderliche Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur, der IT-Anwendungen sowie der Daten gewährleisten (bspw. Systemredundanzen, Notfall-/ Notfallvorsorgemaßnahmen, Datensicherungsverfahren, aber auch physische Zutrittsschutzmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz vor Brand, Stromausfall, usw.) 7
8 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen Vertraulichkeit Vertraulichkeit ist gegeben, wenn der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen gewährleistet ist. Vertrauliche Daten und Informationen dürfen ausschließlich Befugten in der zulässigen Weise zugänglich sein Organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit umfassen bspw. Zugriffsschutzmaßnahmen, verschlüsselte Speicherung bzw. verschlüsselte Übermittlung von sensiblen Informationen, usw. 8
9 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen Integrität Integrität ist gegeben, wenn die IT-Infrastruktur, die IT-Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten vollständig und unverfälscht zur Verfügung stehen und vor Manipulation und ungewollten oder fehlerhaften Änderungen geschützt sind Organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität umfassen bspw. Firewalls, Virenscanner, Verschlüsselungstechniken, Prüfsummen-/ Protokollierungsmechanismen, Test- und Freigabeverfahren, usw. 9
10 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen Authentizität Authentizität ist gegeben, wenn die Echtheit des Datenursprungs nachgewiesen bzw. sichergestellt ist, d.h. bspw. eine Transaktion/ein Handeln einem Verursacher eindeutig zuzuordnen ist. Authentizität wird häufig im Zusammenhang mit Begriffen wie Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit gesehen Organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Authentizität umfassen bspw. Berechtigungsverfahren, Verschlüsselungstechniken, digitale Signaturen 10
11 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen (2) Erarbeitung von Sicherheitsstandards Durchführung und Dokumentation von Audits, Prüfungen und Zertifizierungen zum Nachweis ausreichender Schutzmaßnahmen durch eine fachkundige Person Festlegung einer Kontaktperson (ggf. externe Stelle zum Zwecke der Anonymisierung) Übergangsfrist Angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse müssen von Betreibern kritischer Infrastrukturen gemäß Gesetzesentwurf spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung getroffen werden 11
12 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen (3) Kostenaufwand für die Wirtschaft gemäß Gesetzesentwurf Für die Wirtschaft entsteht bei Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie bestimmten Telekommunikations- und Telemediendiensteanbietern Erfüllungsaufwand für die Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheit und die Einrichtung und Aufrechterhaltung entsprechender Meldewege Dies wird faktisch aber nur dort zu Mehrkosten führen, wo bislang noch kein hinreichendes Niveau an IT-Sicherheit bzw. keine entsprechenden Meldewege etabliert sind. Für diejenigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer, bei denen dies bereits ganz oder teilweise der Fall ist, entstehen insoweit keine gesonderten Kosten Zusätzliche Kosten entstehen für die Betreiber kritischer Infrastrukturen durch die Durchführung der vorgesehenen Sicherheitsaudits Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Gesetzesentwurf Die zu treffenden organisatorischen und technischen Vorkehrungen sind angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen kritischen Infrastruktur steht 12
13 Agenda 1. Kernziele des Gesetzesentwurfes 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? 4. Ausblick 13
14 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? Gesetzliche Abschlussprüfung HGB, AO Beurteilungsmaßstab GoB, GoBS, GoBD, IDW PS (Basis bspw. BSI-Grundschutz und Best Practice) Autorisierung Authentizität Vertraulichkeit Prüfungs-/ Nachweispflicht Verfügbarkeit Verbindlichkeit Integrität 14
15 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? IT- Sicherheitsgesetz Verfügbarkeit Prüfungs-/ Nachweispflicht Meldepflichten Authentizität Beurteilungsmaßstab Branchenstandards (Basis bspw. BSI-Grundschutz und Best Practice) Kommunikationspartner Vertraulichkeit Integrität 15
16 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? Kommunikationspartner IT- Sicherheitsgesetz Gesetzliche Abschlussprüfung HGB, AO Meldepflichten Prüfungs-/ Nachweispflicht Autorisierung Verfügbarkeit Authentizität Vertraulichkeit Integrität Verbindlichkeit 16
17 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? IT- Sicherheitsgesetz Abschlussprüfung (i.w.s.) Sicherheit des Gemeinwesens Aufrechterhaltung des/der öffentlichen Lebens/Ordnung Funktionsfähigkeit der IT-gestützten Prozesse Ordnungsmäßigkeit Wiedergabe VFE-Lage Going Concern 17
18 Agenda 1. Kernziele des Gesetzesentwurfes 2. Bedeutung für die betroffenen Unternehmen 3. IT-Sicherheitsgesetz Neue Anforderungen oder bleibt alles beim Alten? 4. Ausblick 18
19 4. Ausblick Gesetzliche Rahmenvorgaben zum Betrieb von kritischen Infrastrukturen werden verbindlich festgeschrieben werden Mindeststandards werden sich an bekannten Vorgaben, wie z.b. BSI IT-Grundschutz- Kataloge, anlehnen Gesetzliche Normen für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden Ausstrahlwirkung auf alle Betreiber von IT-Systemen haben Nachweispflichten zu den Schutzmaßnahmen können u.u. durch bereits bestehende Zertifizierungs-/Prüfungsnachweise erfüllt werden (bspw. ISO 27001, IT- Sicherheitskatalog BNetzA (Entwurf), TIER, PS 951, ISAE 3402) Stellen Sie sich schon heute den Anforderungen der Zukunft Nachhaltige Sicherstellung einer angemessenen IT-Sicherheit in ihrem Unternehmen Sprechen Sie ihren Wirtschaftsprüfer an 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gerd Malert T M F Birkenstraße Bremen
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